Vor zwei Monaten haben wir den ersten Leak einer geplanten Verordnung zur Neuregelung des Telekommunikationsmarktes veröffentlicht, wo neben Romaing auch Netzneutralität EU-weitgeregelt werden soll. Damals titelten wir, dass die EU-Kommissarin Neelie Kroes damit die Netzneutralität abschaffen wolle. Deren Sprecher erklärte uns, dass das noch nicht der letzte Stand und Besserung zu erwarten sei. Wir waren skeptisch, aber offen für Verbesserungen. Schlimmer gings ja kaum noch.
Vor zehn Tagen veröffentlichte La Quadrature du Net einen neuen Diskussionsstand der Verordnung. Es war keine Besserung zu sehen. Morgen Nachmittag sollte die Verordnung offiziell in Brüssel vorgestellt werden. Das ist heute kurzfristig um einen Tag auf Donnerstag verschoben worden. Ein Grund könnte ein Schreiben der EU-Generaldirektion für Justiz an Neelie Kroes sein, wo diese vor der Anti-Netzneutralitätsverordnung warnt und diese scharf kritisiert. Das Schreiben hat heute European Digital Rights (EDRi) veröffentlicht.
Die Generaldirektion für Justiz findet deutliche Worte und schließt sich unserer Kritik an der geplanten Schaffung eines Zweiklassen-Netzes und den Drossel-Plänen von Deutsche Telekom & Co an, die mit der Kroes-Verordnung Realität werden:
We are very concerned that such provisions risk having a negative impact on consumers’ freedom of expression and information, as guaranteed by Article 11 of the Charter, which is also binding on this Regulation. It May also run counter to the fundamental right to the freedom to conduct a business (Article 16 of the Charter), if businesses find that their access to content or to the internet as such has been restricted as a direct or indirect result of the Regulation. Furthermore, we consider that such limited possibilities of accessing Internet content and services of their choice would run counter to the stated objectives of Article 38 of the EU Charter of Fundamental Rights, whereby EU policies must ensure a high level of consumer protection“.
Kurzfassung: Das ist eine Mogelpackung und keine Netzneutralität. Die geplanten Regelungen zu Netzneutralität gefährden das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Informationsfreiheit, das Recht auf Unternehmerische Freiheit und generell Verbraucherrechte. Das ist so nicht kompatibel mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Man könnte es auch Ohrfeige nennen.
Wir sind gespannt, was die EU-Kommission am Donnerstag vor allem nach dieser deutlichen Kritik an der ursprünglichen Kroes-Fassung präsentieren wird.