Datenschutz

  • : Anti-Terror-Datei ist heute im Bundestag beschlossen worden
    Anti-Terror-Datei ist heute im Bundestag beschlossen worden

    Die Anti-Terror-Datei ist heute im Bundestag beschlossen worden. Das „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ soll ermöglichen, dass „im Interesse der bestmöglichen Terrorismusbekämpfung“ Polizeien und Nachrichtendienste von Bund und Ländern künftig wesentlich enger zusammenarbeiten dürfen.

    Aus Tagesschau.de: Anti-Terror-Datei kann angelegt werden.

    Der Bundestag hat nach langem Streit die Schaffung einer Anti-Terror-Datei gebilligt. In ihr werden Daten von 38 Polizeibehörden und Geheimdiensten eingespeist. Dabei wird zwischen einer Index-Datei mit Grunddaten über verdächtige Personen und einer erweiterten Datei mit Angaben wie Telefon- und Bankverbindungen, Religionszugehörigkeit, Fahr- und Flugerlaubnissen, Fertigkeiten im Umgang mit Waffen und Sprengstoffen, besuchten Orten und Angaben zu bestimmten Gruppierungen unterschieden.

    Heise berichtet ausführlich über die Debatte im Bundestag: Bundestag verabschiedet neue Anti-Terrorgesetze.

    Schäuble betonte bei der lebhaften 2. und 3. Lesung der Gesetzesentwürfe, dass „der Staat die Aufgabe hat, seine Bürger zu schützen“ und dies mit besseren Möglichkeiten zur Prävention mache. Dies sei „konstitutiv für das Abendland“.

    Bei Schäuble wundert mich ja eigentlich nichts mehr, aber die Verwendung der Vokabel „Abendland“ gerade schon.

    Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen dagegen. Hier mal einige Zitate:

    Grüne:

    Wieland brachte die Kritik der Grünen an der gemeinsamen Datei von Polizei und Geheimdiensten auf die Kurzformel: „Viel zu viele Daten über viel zu viele Personen aus viel zu vielen Quellen mit viel zu vielen Zugangsmöglichkeiten.“

    FDP:

    Die Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich zugleich „erschüttert“ über das „Geständnis“ der Koalition, längst vorhandene Anträge der Opposition zur sachgemäßen Umsetzung des Karlsruher Urteils überhaupt nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

    Linkspartei:

    Sein Kollege von der Linkspartei sprach von einem „traurigen Tag für die Grund- und Freiheitsrechte in diesem Land“.

    Was bedeutet das für den Datenschutz?

    Bereits am 6. November veröffentlichte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine Stellungnahme zu einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages: Anti-Terror-Datei – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Überwachungsgesellschaft.

    „Gegen diese Gesetzesvorhaben habe ich erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Wenn die Entwürfe Gesetz würden, wäre dies ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft, in der auch solche Bürgerinnen und Bürger als Risikofaktoren behandelt werden, die keinen Anlass dafür gegeben haben. Mit der Antiterrordatei werden die IT-Systeme von Nachrichtendiensten und Polizei technisch miteinander verknüpft. Nach aller Erfahrung ist zu befürchten, dass eine derartige gemeinsame Infrastruktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird.“

    1. Dezember 2006 2
  • : Risikoanalyse bei US-Einreise
    Risikoanalyse bei US-Einreise

    Die EFF warnt vor einer Risikoanalyse bei der Verwertung der Flugpassagierdaten bei der Einreise bzw. Ausreise in die USA: American Travelers to Get Secret ‚Risk Assessment’ Scores.

    „The government is preparing to give millions of law-abiding citizens ‚risk assessment’ scores that will follow them throughout their lives,“ said EFF Senior Counsel David Sobel. „If that wasn’t frightening enough, none of us will have the ability to know our own score, or to challenge it. Homeland Security needs to delay the deployment of this system and allow for an informed public debate on this dangerous proposal.“

    Spiegel-Online berichtet unter Berufung auf AP auch drüber: USA geben Flugpassagieren heimlich Risikonoten.

    Bisher haben die US-Behörden Millionen von Flugpassagieren aus dem Ausland benotet. Dies ergaben Recherchen der Nachrichtenagentur AP zu dem System, das als „Automated Targeting System“ (ATS) bezeichnet wird. Die Noten beruhen auf einer Vielzahl von gesammelten Daten wie Herkunftsort, frühere Reisen oder die Art der Ticketbezahlung. Ein Computerprogramm berechnet aus der gigantischen Flut an Informationen eine Note, die das Risiko eines terroristischen oder kriminellen Hintergrunds bewertet.

    Die Daten sollen „nur“ 40 Jahre vorgehalten werden. Man hat übrigens nicht das Recht, die Daten einzusehen. Und schon gar nicht das Recht zu wissen, was mit den Daten passiert und wer noch darauf Zugriff hat, bzw. erhalten wird.

    1. Dezember 2006 1
  • : Italien scheint Wahlcomputer-Experimente zu stoppen
    Italien scheint Wahlcomputer-Experimente zu stoppen

    Italien scheint alle Experimente mit Wahlcomputern zu beendigen, wie agi.it verkündet: Elections: Amato, stop to electronic voting.

    “We decided to stop the electronic voting machine“. Interior Minister Giuliano Amato announced this during a conference organised by the Assirm, the association of institutes for market research, surveys and social research.

    Amato explains: “During the 2006 elections we experimented with the machines as a voting system, and not a system that counts the sections, without any reference to the legally valid votes. Now that we arrived at the point in which we decide to continue, passing from the experimental phase to the implementation, using the machines for the counting as well, it is obvious: we decided to stop. It is a suggestion that came from the ministerial offices, I presented it to Prodi expressing my opinion as well, the Premier agreed. It will be the triumph of our ancestors, but for someone of my generation it isn’t unpleasant either. Let’s stick to voting and counting physically because less easy to falsify“.

    [via]

    30. November 2006 1
  • : Seth Schoen bei der Fulbright Chair Speaker Series
    Seth Schoen bei der Fulbright Chair Speaker Series

    Gestern war Seth Schoen bei der von Cory Doctorow organisierten „Fulbright Chair Speaker Series“.

    Cory Doctorow, the U.S. – Canada Fulbright Chair in Public Diplomacy, welcomed Seth Schoen, the first ever staff technologist for the Electronic Frontier Foundation. Schoen is a polymath expert in cryptography, security, international policy, copyright, digital television, and other subjects too numerous to mention. He has testified and prepared expert evidence for many of the most important cyber law cases in the past five years. He also maintains the popular Bootable Business Card Linux distribution and is the author of the notorious DeCSS Haiku – a series of poems that added up to a technical violation of the Digital Millennium Copyright Act, for they could be used to decrypt scrambled DVDs.

    Die erste Stunde gibts als MP3 und auf der Webseite als Video.

    Seth wird auf dem 23c3 über „DRM comes to European digital TV – How the DVB project is locking down TV standards and importing U.S. mistakes.“ sprechen. Und hier ist ein Netzpolitik-Podcast mit ihm zu Trusted Computing.

    30. November 2006
  • : 6.000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung
    6.000 Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

    Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung, Daten über ihre Kommunikationspartner, ihr Bewegungsverhalten und ihre Internetnutzung auf Vorrat zu protokollieren. Bereits am ersten Tag der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung letzte Woche gestarteten „Sammel-Verfassungsbeschwerde“ kündigten 3.700 besorgte Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme an. Inzwischen wollen über 6.000 Menschen nach Karlsruhe ziehen, falls der Bundestag die von der Koalition für 2007 geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt.

    Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernimmt, freut sich über die „waschkörbeweise eingehenden Vollmachten“. Die Vollmachten seien „derzeit vor allem politische Willensbekundungen der künftigen Beschwerdeführer“, so der Anwalt. „Sie drücken die große Besorgnis vieler Bürger aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden wird, das wieder einmal Elemente des totalitären Überwachungsstaates beinhaltet. Ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf schnellstens in den Papierkorb befördern und dass die Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss.“

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht des Bundeskriminalamts vom November 2005, der die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen soll. Dem Bericht zufolge konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. „Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus“, kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Laut Kriminalstatistik bleiben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt, meistens weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon jetzt überdurchschnittlich hoch ist. In einer freiheitlichen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Spurensicherung nur im Verdachtsfall losgeschickt wird und der Staat nicht jeden Bürger vorsorglich als potenziellen Verbrecher behandeln darf.“

    Volltext dieser Pressemitteilung

    30. November 2006 2
  • : Fahrplan für den 23. Chaos Communication Congress veröffentlicht
    Fahrplan für den 23. Chaos Communication Congress veröffentlicht

    Der Fahrplan für den 23. Chaos Communication Congress ist heute veröffentlicht worden. Der 23C3 findet zwischen Weihnachten und Neujahr vom 27.–30. Dezember in Berlin im Berlin Congress Center am Alexanderplatz statt. An den vier Tagen gibt es von Mittags bis Nachts vier parallele Tracks mit Vorträgen. Die Keynote zum Kongressmotto „Who can you trust?“ wird dieses Mal John Perry Barlow halten.

    Meine beiden Vortragsvorschläge sind leider als nicht interessant genug befunden worden. Ich wollte einerseits EU-Initiativen und Direktiven vorstellen, die derzeit abseits der öffentlichen Wahrnehmung ablaufen und digitale Bürgerrechte und Kultur betreffen und wo sich dann später immer alle wundern und beschweren, wo die denn auf einmal herkommen, wenn der Bundestag diese absegnen muss. Davon gibt es eine ganze Menge. Andererseits wollte ich in einer Session verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie man sich politisch auf vielerlei Wegen für digitale Bürgerrechte engagieren kann. Aber ich hab ja einen Podcast für solche Themen, das macht unabhängig, und ein 23c3 ohne Vorträge ist auch mal was entspannendes.

    30. November 2006 3
  • : Scheitert Flugdaten-Abkommen in Ungarn am Präsidenten?
    Scheitert Flugdaten-Abkommen in Ungarn am Präsidenten?

    Der ungarische Staatspräsident Laszlo Solyom hat am Mittwoch das Fluggastdaten-Abkommen zwischen den USA und der EU abgewiesen: Ungarn: Absage an Flugdaten-Abkommen.

    Solyom verweigerte dem vom ungarischen Parlament gebilligten Ratifizierungsgesetz die Unterschrift und gab es mit der Begründung an die Volksvertretung zurück, dass „nicht klar“ sei, ob der Datenschutz hinreichend gewährleistet ist. Solyom zufolge müsse gesichert sein, dass Fluggastdaten nur dann an die US-Behörden übermittelt werden, wenn die betreffenden Passagiere dem ausdrücklich zustimmen.

    29. November 2006
  • : Notebook-Kontrolle bei Einreise in die USA?
    Notebook-Kontrolle bei Einreise in die USA?

    Die Berliner Zeitung berichtet über „Notebook-Kontrolle bei Einreise in die USA“.

    Die amerikanischen Zoll- und Einwanderungsbeamten dürfen Notebooks und andere elektronische Datenträger ohne Angabe von Gründen untersuchen und beschlagnahmen. Dies ergibt sich aus einem Report des Congressional Research Service (CRS) an den US-Kongress. Demnach sind Grenz- und Einreisekontrollen von den Grundrechten ausgenommen. Durchsuchungen und Beschlagnahmungen benötigen somit keines besonderen Verdachts oder einer Begründung. Dies bestätigt auch Lynn Hollinger vom Department of Homeland Security. Erst auf dem Treffen von Managern des Vereins Corporate Travel Executives (CTE) wurde dies erstmals publik. Die Geschäftsleute fürchten nicht nur den Verlust wichtiger Daten, sondern vor allem gezielte Wirtschaftsspionage.

    In dem Artikel wird davor gewarnt, ohne Verschlüsselung der eigenen Daten in die USA einzureisen.

    29. November 2006 6
  • : Stellungnahme der EU-Datenschützer zur SWIFT-Affäre
    Stellungnahme der EU-Datenschützer zur SWIFT-Affäre

    Heise: EU-Datenschützer fordern sofortiges Handeln in der SWIFT-Affäre

    Der zentrale Dienstleister und die angeschlossenen Finanzinstitute müssen laut einer Stellungnahme der so genannten „Artikel 29“-Gruppe der EU-Datenschutzbeauftragten die gegenwärtige „unrechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten“ vollständig stoppen und damit ihre Verpflichtungen nach nationalen und europäischen Rechtsvorgaben einhalten. Andernfalls müssen die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen mit Sanktionen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden rechnen.

    24. November 2006
  • : Kosten und Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte
    Kosten und Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte

    Bei der Gesundheitskarte kann eigentlich nichts mehr schief gehen, da die Kanzlerin von den Lobbyisten darüber aufgeklärt wurde:

    Inmitten der weiter laufenden Auseinandersetzungen zur Gesundheitsreform hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Mittwochabend über die Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) informieren lassen. Spitzenvertreter der Ärzte, Krankenkassen und der Hersteller von IT-Lösungen versicherten Merkel, dass die Einführung der Karte die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens verbessern werde. In der Mitteilung zum Informationsabend in kleiner Runde heißt es außerdem: „Mit der erfolgreichen Umsetzung des größten IT-Projektes im Gesundheitswesen werden für die deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb Perspektiven geschaffen, die aktiv dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und auszubauen.“

    Oder etwa doch? Dem Chaos Computer Club ist eine interne Kosten-Nutzen-Analyse zur elektronischen Gesundheitskarte zugespielt worden. Erstellt wurde die Analyse von Booz-Allen-Hamilton im Auftrag der Firma gematik, die das Projekt durchführen wird.

    In bester Tradition staatlicher Software-Großprojekte wird hier sehenden Auges ein weiteres extrem kostenträchtiges Prestigeprojekt angegangen, dessen Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den Risiken und absehbaren Problemen steht. Eine erste Sichtung der Daten deutet auf eine massive Kostenexplosion bei der Einführung der Gesundheitskarte und ein weiteres Technologie-Desaster hin. Die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsauslegung der Software-Architektur der elektronischen Gesundheitskarte genügen den Anforderungen an ein bundesweit ganztägig im Einsatz befindliches System in keiner Weise. Im Ernstfall droht ein Totalausfall des Systems zu kritischen Zeiten, wie z. B. im Fall einer Grippeepidemie.

    Das Dokument findet sich hier als PDF.

    Siehe auch: Elektronische Gesundheitskarte: Fast kostenlose Karten?

    24. November 2006 4
  • : Erfahrungsbericht eVoting bei niederländischer Wahl
    Erfahrungsbericht eVoting bei niederländischer Wahl

    Im Metablocker erklärt Bas Bergervoet mit Screenshots, wie er als niederländischer Staatsbürger übers Internet gewählt hat: Erfahrungsbericht eVoting.

    22. November 2006 2
  • : Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung
    Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zur Teilnahme an einer „Sammel-Verfassungsbeschwerde“ gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf.
    Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen.
    An der Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises befindet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein „RAV – Anwält/innen für Menschenrechte“ ist.

    Weil es dazu im heise-Forum schon besorgte Diskussionen gab: Die ganze Sache ist komplett kostenfrei. Klagen in Karlsruhe kosten nichts, und Herr Starostik übernimmt die Vertretung pro bono (auf deutsch: kostenlos). Man muss nur einmal 55 Cent investieren, um ihm eine Vollmacht zuzuschicken.

    Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Er begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt: „Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar.“

    Die Pressemitteilung | Der Heise-Bericht

    22. November 2006 7
  • : Podcast: John Perry Barlow und John Gilmore
    Podcast: John Perry Barlow und John Gilmore

    Letzte Woche waren die beiden Mitgründer der Electronic Frontier Foundation, John Perry Barlow und John Gilmore, zu Gast bei Cory Doctorows „Fulbright Chair Speaker Series“. Die gesamte Veranstaltung gibt es jetzt als MP3 zum Download.

    Both a living legend many times over; Gilmore founded the first dial-up ISP, wrote the world’s most widely used compiler, and funds legal campaigns from marijuana law reform to Constitutional challenges to Transport Security Agency regulations; and Barlow is the mad poet who wrote the Grateful Dead’s best-loved lyrics and followed that up by penning seminal philosophical documents about the Internet, including the notorious Declaration of Independence of Cyberspace.

    Beide alleine sind schon äusserst interessant. Zusammen ist das ein Ereignis. Ich hatte das Glück, mit beiden schonmal Interviews im Rahmen des Netzpolitik-Podcasts machen zu können. Diese findet ihr hier: John Perry Barlow und John Gilmore.

    22. November 2006 2
  • : Verbindungsdaten bei T‑Online löschen lassen?
    Verbindungsdaten bei T‑Online löschen lassen?

    Heise berichtetet, dass T‑Online Verbindungsdaten teilweise auf Antrag löscht. Unklar ist, wann das der Fall ist. Aber wer dort Kunde ist, sollte das einfach mal ausprobieren: Schreibt denen Mails und bittet darum!

    Doch der Weg über das Gericht ist offenbar nicht unbedingt nötig: Ein Student aus Potsdam konnte jetzt beim Datenschutzbeauftragten von T‑Online eine Löschung seiner Daten erreichen. Nach einem kurzen Mailwechsel erhielt er die gewünschte Auskunft: „Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass die Ihnen zugeteilten IP-Adressen sowie die erfassten Datenvolumina sofort nach Beendigung Ihrer Verbindung gelöscht werden“, teilte der Provider dem Kunden mit.

    Doch diese Option steht nur wenigen Kunden offen, wie Pressesprecher Ralf Sauerzapf gegenüber heise online klarstellte: „Aus technischen Gründen steht diese Lösung nur für eine begrenzte Anzahl an Kunden zur Verfügung. Sie beruht auf derselben Technik, die auch bei der Löschung der IP-Adressen für Herrn Voss zum Einsatz kommt.“ Sprich: Die IP-Daten werden noch weitgehend manuell gelöscht. Eine generelle Lösung zur Trennung von Flatrate-Kunden, deren Daten sofort nach Verbindungstrennung gelöscht werden, und anderen Kunden, deren Daten noch 80 Tage nach Rechnungslegung aufbewahrt werden, steht noch aus.

    21. November 2006
  • : StudiVZ und Datenschutz
    StudiVZ und Datenschutz

    Eigentlich ist ja schon alles gesagt worden zum Thema Studiverzeichnis. Vor allem der Don hat die Sache mit der Nazi-Parodie und der bevorstehenden Übernahme durch Facebook schön auf den Punkt gebracht. Ich will hier auf einen Aspekt hinweisen, der von der Firma nun doch auf überraschend positive Weise behandelt wurde: Der Datenschutz. Nachdem über die Klauseln in den AGBs, die mögliche Übernahme durch eine amerikanische Firma, die Identität der Postanschrift mit Parship in Paris, Rom und Barcelona reichlich spekuliert wurde, hat man sich zur Offensive entschlossen. Unter der Überschrift „So stellen wir den Schutz eurer Daten sicher“ gibt es im Firmenblog eine ausführliche Behandlung der Frage „Was passiert mit den User-Daten“. Dort wird auch der firmeneigene Datenschutzbeauftragte – sogar mit Foto – vorgestellt. Das mag vielen noch nicht reichen, und es ist natürlich billig zu sagen

    steht auf und sucht Euch Leute, die bereit sind, sowas autark und sicher selber zu machen. Ihr seid erwachsen, Ihr könnt das, Ihr seid als Studenten mehr als ein Stück Datendreck in der Verwertungskette, und Ihr seid besser als die Personalities, für das Web2.0 nur eine gigantische Abzocke und Menschen eine nach Belieben anlügbare Masse sind.

    Aber erstens bin ich mir nicht sicher, dass die meisten Studenten bessere Menschen sind, und zweitens ist das „selber machen“ nur begrenzt skalierbar. Irgendwann kommt die Rechnung vom Provider, und man muss sich Gedanken über die Einnahmen machen.

    Relevant ist dann bei solchen Diensten nicht, ob man die Daten der Kunden überhaupt sammelt, sondern welche Stellung der Datenschutz innerhalb der Unternehmenshierarchie und ‑ziele hat. Das hängt u.U. auch daran, wie stark der Datenschutzbeauftragte ist, und ob er in der Technik-Abteilung oder im Management angedockt ist. Aber unter Web2.0‑Bedingungen hängt es auch daran, wie prominent und publikumswirksam er agieren kann. Interessant und auch aus PR-Sicht sinnvoll wäre es daher, wenn jede Web2.0‑Bude ein eigenes Blog des Datenschutzbeauftragten hätte. (Wie sieht eigentlich der Datenschutzbeauftrage des PennerVZ aus?)

    Update: Offenbar habe ich mich missverständlich ausgedrückt oder nicht genügend gegen StudiVZ polemisiert – es gibt jedenfalls bei Don Alphonsos Blogbar nun eine angeregte Diskussion über dieses Posting.

    Update 2: Unser Mitblogger Jörg-Olaf Schäfers denkt bereits etwas konkreter über eine dezentrale, selbstgemachte, VC-freie Alternative zum StudiVZ nach und stößt auf viel Interesse. Ich bin immer noch skeptisch (ich muss hier an der Uni gezwungenermaßen auch Stud.IP nutzen und finde es ganz widerwärtig), aber ich hoffe, dass Jörg-Olaf uns auf dem Laufenden hält. Als Merksatz sei ihm und den Mitstreitern nur mitgegeben: Eine dezentrale Datenkrake auf Basis freier Software ist nicht zwingend besser als eine zentrale, proprietäre. Und bei der letzteren hat die Staatsgewalt in Form der Datenschutzgesetze wenigstens einen Ansatzpunkt.

    18. November 2006 14
  • : Protest und Aktionen gegen Vorratsdatenspeicherung
    Protest und Aktionen gegen Vorratsdatenspeicherung

    +++ Videobotschaft von Bürgerrechtsorganisationen fordert Verhinderung einer Totalprotokollierung der Telekommunikation +++ Schon über 700 Protestbriefe von Bürgern +++ Regierung plant Identifizierungspflicht für Emailnutzer und faktisches Verbot von Anonymisierungsdiensten +++
    Am heutigen Mittwoch stellten acht Bürgerrechtsorganisationen eine Videobotschaft an die Kanzlerin vor, in der ein Stopp der geplanten Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten gefordert wird. In dem Video, das auf einer Demonstration in Bielefeld aufgenommen wurde, heißt es, eine Totalspeicherung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung sei vollkommen unverhältnismäßig. In Anbetracht der Umgehungsmöglichkeiten für Kriminelle wären vor allem rechtschaffene Bürger, Abgeordnete, Anwälte und Beratungsstellen betroffen. Auch Frau Merkel müsse mit einer Durchleuchtung ihrer Telefondaten durch ausländische Regierungen, Sensationsjournalisten und kriminelle Erpresser rechnen. „Frau Bundeskanzlerin, wir bitten Sie: Stoppen Sie diesen Anschlag auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland, lassen Sie uns in diesem Punkt mehr Freiheit wagen!“, schließt der Appell.

    Unterdessen baut der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, seine Kampagne „Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung“ weiter aus. Über 700 besorgte Bürgerinnen und Bürger haben schon von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, allen 448 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und SPD eine Protestbotschaft zu übermitteln. Während der Versand bisher alleine per Email erfolgte und meist ohne Reaktion blieb, können Protestbriefe jetzt auch für den Post- oder Faxversand ausgedruckt werden. Auch zum direkten telefonischen Gespräch mit Abgeordneten fordern die Organisatoren nun unter Nennung der Telefonnummern auf.

    Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte letzte Woche ihre Pläne zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor. Danach soll zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Erstmals enthüllte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute, dass Zypries’ Gesetzentwurf auch ein faktisches Verbot von Anonymisierungsdiensten und eine Identifizierungspflicht für die Benutzung von Email vorsieht (Seiten 144 und 151 des Entwurfs).

    Patrick Breyer von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, die über 500 Mio. Euro, welche die geplante Totalprotokollierung Wirtschaft und Staat kosten würde, stattdessen in ein Programm zur Kriminalitätsprävention zu investieren. „Seit Jahren fehlt es an Geld für Projekte, die an Schulen oder in Stadtteilen gezielt etwa gegen Drogenhandel oder Gewaltkriminalität arbeiten. Dass solche Projekte Kriminalität reduzieren, ist durch unabhängige Untersuchungen belegt, während die geplante Datenanhäufung nur in der Fantasie ihrer Befürworter für mehr Sicherheit im täglichen Leben sorgen kann. Es ist unverantwortlich, zum Profit der Sicherheitsindustrie einen teuren Überwachungsapparat aufzubauen anstatt zum Schutz der Bürger die nötigen Mittel für die Kriminalitätsprävention vor Ort bereitzustellen.“

    In einer Videobotschaft zur Inneren Sicherheit hatte die Kanzlerin am Samstag gesagt, die Kriminalität in Deutschland nehme zwar immer mehr ab, aber das Sicherheitsgefühl der Bürger sei von „nüchternen Zahlen“ unabhängig, weswegen mehr Überwachung erforderlich sei. Twister (Bettina Winsemann) von STOP1984 erklärt dazu: „Frau Merkel geht es nicht mehr um Maßnahmen, die die Sicherheit erhöhen sondern darum, das subjektive Sicherheitempfinden zu steigern, also um Placebomaßnahmen. Bedenkt man, dass die Angst der Bevölkerung immer wieder durch die Betonung der Gefährdungssituation geschürt wird, so bleibt nur eine Schlussfolgerung: Egal wie viele Überwachungsmaßnahmen getroffen werden, egal wie sinnlos sie sind – es werden nie genug sein. Diese Entwicklung werden wir nicht hinnehmen!“

    Bürgerrechtsverbände und die gesamte Opposition haben bereits scharf gegen die geplante Pauschalverdächtigung der gesamten Bevölkerung durch eine Vorratsdatenspeicherung protestiert. Auch in der SPD regt sich Widerstand, seit der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Sommer die Verfassungsmäßigkeit der Pläne in Frage stellte.

    Der Appell an die Bundeskanzlerin wird von den folgenden Organisationen unterstützt:

    15. November 2006 9
  • : Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verfügbar
    Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verfügbar

    Das Gesetzespaket zur Reform der Strafprozessordnung, der TK-Überwachung und so einiger anderer Sachen ist ja von Ministerin Zypries schon letzte Woche in den Grundzügen vorgestellt worden, die entsprechenden Proteste gab es auch schon. Die Humanistische Union hat nun eine Vorauskopie des Gesetzestextes zugespielt bekommen (Download, 23 MB). Die Sachen zur Vorratsdatenspeicherung finden sich ab Seite 31. Wie aus dem Anschreiben des BMJ hervorgeht, ist die offizielle Vorstellung des Entwurfs nächste Woche geplant. Im Wesentlichen hat die Bundesregierung die Vorgaben der umstrittenen EU-Richtlinie wörtlich übernommen, Internet-Provider haben Zeit bis 15. März 2009 zur Umsetzung, aber sie bekommen keine pauschale Kostenerstattung für die notwendigen Speicherkapazitäten. Lediglich bei konkreten Abfragen soll es eine Erstattung geben. Der Umfang wird hier sehr präzise auf „zwischen 500 und 10.000“ Anfragen pro Jahr geschätzt.

    14. November 2006 5
  • : Kanzlerinnen-Podcasts müssen nicht logisch sein
    Kanzlerinnen-Podcasts müssen nicht logisch sein

    Unsere Kanzlerin liefert endlich mal mit ihrem Video-Podcast prima Material für Datenschutz-Mash-Ups. Heise fasst die aktuelle Folge kurz zusammen: Merkel plädiert für mehr Überwachung trotz hoher Sicherheit.

    „Eigentlich läuft alles ganz prima, aber trotzdem brauchen wir mehr Überwachung“, lautet die saloppe Kurzfassung des aktuellen Video-Podcasts der Bundeskanzlerin (Textversion).

    14. November 2006 3
  • : Chronologie der Wahlcomputer-Geschichte
    Chronologie der Wahlcomputer-Geschichte

    FH hat in seinem Blog eine Chronologie der aktuellen Wahlcomputer-Geschichte beginnend Anfang Oktober in Holland erstellt: “Der Wahlcomputer eröffnete mit d2-d4.” Sehr schön.

    Und Andreas widerspricht in seinem Blog die Darstellung der PTB, der Chaos Computer Club sei unkooperativ gewesen.

    14. November 2006 2
  • : Interview zu Wahlcomputern in der c´t
    Interview zu Wahlcomputern in der c´t

    Richard Sietmann hat für die c´ t den Direktor der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Dieter Richter, zu den Wahlcomputern befragt. Die PTB ist für die Prüfung der Wahlcomputer zuständig. Und das Interview ist grossartig, die haben echt ein kleines grosses Problem: „Eine neue Situation“.

    c’t: Glauben Sie, dass das E‑Voting für politische Wahlen noch zu retten ist?

    Richter: Das geht jetzt über die Ebene hinaus, auf der ich aus Sicht der PTB antworten kann. Denn E‑Voting – in welchen Formen auch immer – ist nicht nur eine technische Frage, sondern auch eine Frage des Vertrauens in das, was für den Wähler nicht mehr transparent nachvollziehbar ist. Dieses Vertrauen muss vermittelt werden können. Es reicht nicht, ein von Spezialisten nachvollziehbares, sicheres technisches System zu haben. Wenn es nicht gelingt, dieses Vertrauen zu vermitteln, dann stellt sich in der Tat die grundsätzliche Frage der sozialen Akzeptanz und des politischen Willens, wo man hinwill.

    Im Moment gibt es noch nicht mal ein „von Spezialisten nachvollziehbares, sicheres technisches System“.

    12. November 2006 9