Datenschutz
-
: EU-Kommission überrascht vom US-Überwachungsprogramm ATS
: EU-Kommission überrascht vom US-Überwachungsprogramm ATS Das ist ja eine Überraschung: Brüssel verlangt Aufklärung über US-Überwachungsprogramm ATS
EU-Justizkommissar Franco Fattini hat sich vor dem EU-Parlament in Straßburg erstaunt darüber gezeigt, dass die USA Flugpassagierdaten (Passenger Name Records, PNR) für ihr Automated Targeting System (ATS) verwenden. Die Übernahme der persönlichen Daten europäischer Reisender in das Überwachungsprogramm zur Risikoeinschätzung der ins Land strömenden Besucher, auf welches das US-Ministerium für innere Sicherheit (DHS) Anfang November kurz hinwies, widerspricht nach Ansicht des Italieners den Vereinbarungen im Anfang Oktober verlängerten Abkommen zum Austausch der Fluggastdaten. Das Programm ATS löste Bedenken bei Bürgerrechtlern aus und zog die Aufmerksamkeit der Medien auf sich.
-
: Kritik an IT-Gipfel im Radio
: Kritik an IT-Gipfel im Radio Eben hat mich WDR5 zu unserer Kritik am IT-Gipfel der Bundesregierung interviewt. Das Gespräch wird wohl gegen 13:15h auf WDR5 und NDR1 übertragen und ist ca. fünf Minuten lang.
-
: coole Flash-Animation zum Thema Überwachung
: coole Flash-Animation zum Thema Überwachung Sehenswert: „Panopticom“, eine cool und informativ gemachte interaktive Flash-Animation, die anhand eines Tagesablaufes des fiktiven „Paul“ illustriert, wo so überall Daten anfallen und welche Probleme das mit sich bringen könnte. Unbedingt zu empfehlen als niedrigschwelliger Einstieg für Leute, denen das Thema Datenschutz noch recht neu ist. Auch gut als Unterrichtsmaterial geeignet.

Das Ganze war eine BA-Arbeit von Johannes Widmer im Studiengang Digitale Medien an der Hochschule Ulm.
(Via Rabenhorst)
-
: Gefühlte Sicherheit und irrationales Strafrecht – der Sicherheitsbericht der Bundesregierung
: Gefühlte Sicherheit und irrationales Strafrecht – der Sicherheitsbericht der Bundesregierung Vor kurzem hat die Bundesregierung ihren Zweiten Sicherheitsbericht (Langfassung, Kurzfassung, Pressemitteilung) vorgelegt. Verfasst worden ist er von unabhängigen Kriminologen, die Regierung hat ihre eigenen Kommentare hinzugefügt. Insgesamt ein lesenswertes, nüchternes Dokument, das mit vielen Mythen über die Wirkung von verschärften Strafverfolgungsmaßnahmen, über den Zusammenhang zwischen realer und gefühlter Kriminalitätsrate und über die wirklichen Ängste der Bevölkerung aufräumt. Die Regierung nimmt ihn sich allerdings selber nicht zu Herzen.
Patrick Breyer hat eine Zusammenstellung wichtiger Erkenntnisse des Berichtes geschrieben und kommentiert. Pflichtlektüre für alle, die sich wegen des immer weiter ausgebauten Überwachungsstaates Sorgen machen und Argumentationshilfen suchen.
Der Sicherheitsbericht fasst zusammen: „In der Summe kann somit nicht davon gesprochen werden, dass die Menschen in Deutschland das Gemeinwesen oder auch ihre persönliche Lebensqualität durch Kriminalität heutzutage in besonderem Maße oder gar stärker als in früheren Jahren beeinträchtigt sehen.“ Dies sollte eigentlich gegen einen weitere Aufrüstung von Polizei und Nachrichtendiensten sprechen, zumal selbst diese gesunkene Kriminalitätsangst das wirkliche Kriminalitätsrisiko noch weit übersteigt.
Bei der Politik ist diese Botschaft aber nicht angekommen. Die fehlenden Reaktionen der Politiker zeigen, dass die Hoffnung auf eine „rationale Kriminalpolitik“ mit Union und SPD ein frommer Wunsch bleiben wird. Die Bundeskanzlerin wies bei ihrer ersten Rede im Bundestag zurecht darauf hin, dass die Schnittmenge beider Parteien auf dem Gebiet der inneren Sicherheit so groß ist wie in keiner anderen Parteienkonstellation. Das liegt daran, dass beide Volksparteien auf sicherheitspolitischen Aktionismus setzen, weitgehend ohne Rücksicht auf Wirksamkeit, Kosten und Verluste. Wen diese Entwicklung besorgt, der sollte bei der nächsten Wahl einer der Oppositionsparteien seine Stimme geben. FDP, Grüne und Linke stehen der herrschenden Kriminalpolitik allesamt kritisch gegenüber.
-
: Das Lied zum Wochenende
: Das Lied zum Wochenende Die Regierung von Malaysia geht neue Promotionswege. Dort gibt es ein Werbelied für die Malaysische Bürgerkarte „MyKad“. Bei der Musik wird das garantiert ein Hit. Liegt leider nur in einer flashigen Fassung vor.
„All the cards we carry have become much too heavy“.
Und jetzt warten wir eigentlich nur noch, dass die Bundesregierung unsere Gesundheitskarte vertont. Wahlweise irgendwas anderes.
[Danke Dragan]
-
: Verfassungschutz darf nicht hacken wie der CCC?
: Verfassungschutz darf nicht hacken wie der CCC? Wolfang Wieland, Sprecher für/gegen die Innere Sicherheit in der grünen Fraktion, wollte gestern in einer aktuellen Stunde im deutschen Bundestag zum Thema „Online-Durchsuchung von Computern“ besonders lustig sein. Er sagte laut Medienberichten:
Die Strafverfolgungsorgane dürften nicht „handeln wie ein Chaos-Computer-Club“ (CCC).
Und wollte darauf hinweisen, dass der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsbehörden nicht die Privatsphäre von Bürgern durch die Nutzung von Trojaner verletzten dürfe. Das dämliche an der Sache ist nur, dass er seine Inkompetenz dadurch zeigen musste, den CCC wahlweise in die Nähe des Verfassungschutzes oder von Cyberkriminellen zu stellen. Tolle Sache, da kommt Freude auf. Vielleicht sollte sich Her Wieland einfach mal den Chaos Computer Club anschauen, und ein Entschuldigungspräsent vorbeibringen – soweit vom Bundestag ist dieser hier in Berlin nicht entfernt. Siene Rede ist übrigens nicht online zu finden.
Das tolle an der Sache ist ja auch noch, dass das eigentlich richtige Anliegen von Wolfgang Wieland in den Hintergrund gerät: Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern.
Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland muss es auf jeden Fall eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen geben. Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Nach seiner Einschätzung will die schwarz-rote Koalition zwar eine rechtliche Regelung schaffen, aber einen Zugriff auch ohne Anzeige beim betroffenen Bürger möglich machen.
Die Berliner Zeitung hat einen Artikel zum selben Thema: „Schaar lehnt staatliches Hacken ab“.
Rechtliche Bedenken hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar, so Schaar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist. „Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten. Ein Polizist ist dabei praktisch ein staatlicher Hacker“, begründete Schaar seine Ablehnung. Staatliche Stellen können so an persönliche Unterlagen gelangen. „Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre“, unterstrich Schaar.
Update:
Das Protokoll der gestrigen Bundestags-Sitzung zu diesem Thema ist jetzt online verfügbar (PDF / ab Seite 32). Sollte man sich mal durchlesen, scheint eine sehr lustige Runde gewesen zu sein, wo jeder einfach mal reinlabbert.
[Danke Dominik]
Der Höhepunkt ist sicherlich dieses kurze Rededuell auf Seite 37:
Siegfried Kauder (CDU): „Meine lieben Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, wo waren Sie eigentlich im jahre 1979?“
Christian Ströbele: „1979? Auf den Barrikaden!“
Siegfried Kauder: „Ich korrigiere: 1997 wurde die hier diskutierte Thematik zum ersten Mal angesprochen.“
-
: 1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses
: 1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses Die Feed-Nutzer werden es noch nicht bemerkt haben, aber es gibt erstmalig Bannerwerbung auf diesem Blog anlässlich des „1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses“. Das Banner wird heute Nacht wieder entfernt und verlinkt auf den AK Vorratsdatenspeicherung. Ralf hatte im Vorfeld hier schonmal darüber berichtet. Macht einfach bei der kleinen Web-Demo heute mit.
-
: Schäuble im Kreuzzug?
: Schäuble im Kreuzzug? Im Moment bewegen sich Auszüge einer Rede unseres Innenministers Wolfgang Schäuble aus der „abschließenden Beratung eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder“ (Gemeinsame-Dateien-Gesetz – im Volksmund auch „Anti-Terror-Datei“ genannt) durchs Netz. Dort gab es zur Einleitung folgendes Weisheit zu hören:
„Wenn man den Sprechern der Opposition unvoreingenommen zuhört, dann hat man das Gefühl, dass die eigentliche Bedrohung in unserem Lande von den Organen der inneren Sicherheit ausgeht. Ich glaube, das ist eine etwas verzerrte Wahrnehmung.“
Soweit, so gut. Das kann man für sich stehen lassen. Ähnlich erschreckend finde ich allerdings die vielmals verwendete Vokabel „Abendland“ im Sprachgebrach von Wolfang Schäuble. Auch in dieser Rede:
Sie haben vorher mit dem Kollegen Benneter darüber diskutiert, wo das im Grundgesetz steht. Dass der Staat die Aufgabe hat, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist in der abendländischen Geschichte fast ein Stück weit konstitutiv gewesen.
Ich kann mir bei der Intelligenz von Schäuble nicht vorstellen, dass er diese Vokabel unbewusst ohne Hintergrund nutzt. Bei Wikipedia findet man folgende Erklärung zum Begriff „Abendland“:
Die Begriffe Abendland und Morgenland lassen sich nur verstehen, wenn man sie als Konzepte des kulturell jeweils Fremden versteht, so wie sich das Abendland durch die Abgrenzung vom Morgenland definierte, so verhält es sich durchaus auch umgekehrt, denn rein geographisch haben diese Begriffe wenig Sinn.
Statt „Dialog der Kulturen“ jetzt doch wieder „Kreuzzug“?
-
: Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss
: Anhörung zum Telemediengesetz im Wirtschaftsausschuss Während ich gestern an der Technsichen Fachhochschule Medieninformatik-Studenten Freie Software und offene Innovationsprozesse erklärte, tagte ein paar Kilometer weiter im Süden der Wirtsschaftsausschuss des Deutschen Bundestags und veranstaltete eine Anhörung zum geplanten Telemediengesetz (TMG). Eigentlich schade, dass ich das nicht mitbloggen konnte, aber die Lehrveranstaltung hat auch Spass gemacht. Und praktischerweise hat Stefan Krempl wieder für Heise eine Zusammenfassung der Debatte geschrieben: Erhebliche Bedenken gegen geplantes Telemediengesetz.
Kurz zusammengefasst ist wie (fast) immer niemand zufrieden. In diesem Fall kann ich beide Seiten gut verstehen: Sowohl von Verbraucher- als auch von Industrieseite gibt es erhebliche Kritik zu den Themen Spam-Bekämpfung, zur Haftung von Providern und zum Datenschutz.
Nicht vergessen werden dürfe, dass die Nutzer von dem Gesetz „am stärksten betroffen sind“, machte der Jurist Patrick Breyer auf Mängel bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben aufmerksam. Es müssten Vorkehrungen gegen die Praxis vieler Web-Anbieter getroffen werden, das Surferverhalten mit „jedem Klick, jeder Suchanfrage“ umfassend zu protokollieren und über Jahre hinaus zu speichern. Für die Erlaubnis zur Profilerstellung bei der Verwendung von Pseudonymen sollte eine bewusste Einwilligung erforderlich sein; Anmeldungen für Web-Dienste dürften in vielen Fällen nicht mit einem Zwang zur Datenabgabe oder dem Bezug von Newslettern gekoppelt werden.
Die weite Auskunftsregelung im TMG-Entwurf, wonach die Anbieter von Tele- und Mediendiensten „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ zur Herausgabe von Bestands- und Nutzungsdaten verpflichtet werden sollen, ist laut Breyer „überflüssig“, angesichts dafür bereits bestehender anderer Gesetze. Das Konstrukt sei überdies gefährlich, da keine Voraussetzungen für die Datenerhebung formuliert würden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Pressmeitteilung zu der Anhörung veröffentlicht:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einem zunehmenden Missbrauch der Daten von Internetnutzern. Heute wird in einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages der Vorschlag für ein neues Telemediengesetz diskutiert. Der vzbv befürchtet aber, dass der ohnehin ungenügende Schutz persönlicher Daten im Internet durch den Vorschlag der Bundesregierung noch weiter geschwächt werde. „Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass sie in der virtuellen Welt ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben“, sagte vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl heute bei der Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag. „Das ist derzeit nicht der Fall – und das Telemediengesetz wird die Situation eher noch verschlimmern.“
Vom 6. Dezember gibt es auch noch eine offizielle Stellungnahme (PDF).
Die Pressmeitteilung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein gibt e shie rmal als Full-Quote: Telemediengesetz: Datenschützer gegen Unkultur aus Zensur und Meinungskontrolle.
Im Rahmen der heutigen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie in Berlin nahm der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zum Telemediengesetz (TMG) Stellung. Sein Fazit: „Zu kurz gesprungen.“ Das Gesetz werde in der Praxis viel Verwirrung verursachen. Nur hochspezialisierte Juristen könnten den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abgrenzung zur Telekommunikation nachvollziehen.
Auf massive Kritik stößt beim ULD die geplante Ausweitung der Auskunftspflichten der Teledienstbetreiber gegenüber den Sicherheitsbehörden auf Abrechnungsdaten sowie der Zugriff hierauf durch die Nachrichtendienste und die Behörden der Gefahrenabwehr: „Bei der Jagd auf die Nutzerdaten haben die Verfasser des Gesetzentwurfes jedes Maß verloren. Vor allem haben sie das naheliegendste Mittel zur Schaffung von mehr Sicherheit im TMG übersehen – die Präzisierung der Kennzeichnungspflicht der Dienstanbieter“, so Bizer.
„Wenn dem Gesetzgeber wirklich die Unterbindung und Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet ein Anliegen ist, dann muss er die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung verschärfen und technisch unterstützen. Die hemmungslose Erfassung der Nutzerinnen und Nutzer produziert nur missbrauchsanfällige Datenfriedhöfe. Als Datenschützer können wir vor den anstehenden Veränderungen nur warnen: Die Nutzerkontrolle etwa über das Lesen eines Newsletters ist – in der realen Welt – vergleichbar mit der Registrierung, wer wann welche Zeitung abonniert bzw. welchen Artikel gelesen hat. Die Ausweitung der Auskunftspflichten in den präventiven Bereich der Nachrichtendienste und Polizei hinein ist der Einstieg in die Unkultur von Zensur und Meinungskontrolle.“
Im Übrigen rügt Bizer, dass der Gesetzentwurf auf Regelungen über die Auskunftspraxis zugunsten der betroffenen Nutzerinnen und Nutzern verzichtet: „Ohne eine Verpflichtung zur Dokumentation der Auskünfte haben die Betroffenen keine Chance nachzuvollziehen, wer die eigenen Vertrags- und Abrechnungsdaten bekommen hat. Zudem verzichtet das Parlament ohne entsprechende Erhebungen über die Auskunftspraxis auf die Kenntnis, wie das Gesetz angewendet wird.“ In vergleichbaren Fällen verweist die Regierung dann immer achselzuckend auf die fehlende Datenlage.
Weiterhin gibt es eine „Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Elektronisches-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG), BT-Drs. 16/3078
gegenüber dem Deutschen Bundestag anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 11.12.2006“.Das Telemediengesetz ist im Moment eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben mit den meisten Auswirkungen auf das Netz auf nationaler Ebene und die Kritik der Datenschützer ist voll brechtigt. Ich empfehle mal jedem Nicht-Juristen, sich den Gesetzesentwurf durch zu lesen. Selbst Juristen sind etwas erschlagen von den komplizierten Formulierungen. Beim derzeitigen Stand hat man nicht gerade das Gefühl, dass damit mehr Rechtsicherheit geschaffen wird. Eher im Gegenteil.
-
: Web-Demo gegen Vorratsdatenspeicherung am Donnerstag
: Web-Demo gegen Vorratsdatenspeicherung am Donnerstag Am Donnerstag jährt sich zum ersten Mal die Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Europäischen Parlament. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft daher zur Teilnahme an einer Web-Demo auf, um die nationale Umsetzung zu stoppen. Eine Anleitung zur vorgesehenen Verhüllung der eigenen Webseite mit einer Todesanzeige des Fernmeldegeheimnisses gibt es hier.

Ausserdem gibt es einen Musterbrief, den man an die Zeitung, Lieblingszeitschrift oder ‑fernsehsendung (Blogs gehen natürlich auch) schicken kann, um eine Berichterstattung über den „1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses“ am 14. Dezember einzufordern. Denn: „Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher weitgehend aus“, so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll.“
Weiter kann man sich natürlich an den noch laufenden Aktionen „Sammelklage in Karlsruhe“ und „Briefe an alle Abgeordneten von SPD und Union“ beteiligen.
Unser Netzpolitik-Tipp des Tages: Wer eine Firma in der ITK-Branche hat, kann auch in seiner Weihnachtspost an die Geschäftspartner darauf hinweisen. Man muss ja nicht immer an UNICEF spenden oder fußgemalte Weihnachtskarten kaufen, wenn man etwas Gutes tun will.
-
: Vorratsdatenspeicherung im Fernsehen
: Vorratsdatenspeicherung im Fernsehen Auf dem regionalen Berliner Sender „TVBerlin“ gab es am 7.12. die Sendung „Stadtgespräch Kontrovers“ zum Thema Vorratsdatenspeicherung mit padeluun und Meinhard Starostik vom AK-Vorratsdatenspeicherung. (Letzterer bereitet als Jurist eine Klage vor dem Bundesverfasungsgericht vor). Die Sendung ist 26:21 Minuten lang und liegt bei Google Video. Dort kann man den Bericht auch herunterladen. Und hier ist die eingebettete Version:
-
: Ratgeber zu Hartz IV und Datenschutz
: Ratgeber zu Hartz IV und Datenschutz Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben gemeinsam den „Ratgeber zu Hartz IV 2006″ veröfffentlicht. Auf 31 Seiten werden Fragen rund um den Schutz der eigenen Privatsphäre und den eigenen Grundrechten beantwortet:
* Muss ich Mithörer dulden?
* Warum muss ich so umfangreiche persönliche Angaben machen?
* Was muss ich beim Ausfüllen des Hauptantrages beachten?
* Welche Fragen muss ich zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung beantworten?
* Muss ich Gesundheitsdaten preisgeben?
* Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen?
* Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
* Darf die Behörde sich an meine Schuldner- oder Suchtberatungsstelle wenden und Auskünfte über mich einholen?
* Was muss ich meinem Arbeitsvermittler sagen?
* Darf der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende meine Kontendaten abgleichen?
* Sind Kfz-Halter-Abfragen erlaubt?
* Muss ich telefonisch Auskünfte geben?
* Wer darf wann und warum in meine Wohnung?
* Dürfen während des Hausbesuches Fotos angefertigt werden?
* Muss ich meinen Leistungsbescheid im Original an die GEZ senden?
* Muss ich meinen Arbeitslosengeld-II-Bescheid der Krankenkasse vorlegen?
* Wie erfolgt die Verarbeitung meiner Daten?
* Welche Rechte habe ich als Betroffener?[via]
-
: Kann man den alten Mann nicht mal in Rente schicken?
: Kann man den alten Mann nicht mal in Rente schicken? Ein alter Mann, der nicht versteht, was im digitalen Zeitalter passiert, hat grosse Angst. Angst vor dem Internet und den ganzen Möglichkeiten und deswegen muss was getan werden. Am besten sofort, denn Terroristen bevölkern schon das Internet, „setzen es für die Ausbildung von Attentätern und die Vorbereitung von Anschlägen ein“ und bauen virtuelle „Trainingscamps“. Wahrscheinlich auch schon bei Second Life. Und Wolfgang Schäuble
stehtsitzt hilflos da und droht. Mit noch mehr Sicherheit und Kontrolle, denn ein freies und offenes Internet könnte ja die demokratische Grundordnung unseres „Abendlandes“ zerstören.Aber jetzt mal im Ernst: Kann man denn mal bitte in Rente schicken – am besten sofort? Was man bei Beckstein mit seiner Killerspiele-Rhetorik noch als bayrische Folklore abstempeln kann, wird bei Schäuble richtig gefährlich. Der meint das richtig ernst und hier gehts nicht um irgendwelche Spiele, die schon verboten sind oder nur Räuber und Gendarm virtualisieren, sondern um ein freies und offenes Internet.
Vollkommen unverständlich finde ich, dass das Bundesinnenministerium diese Rede noch nicht online verfügbar gemacht hat.
-
: UK: The Big Opt Out – Kampagne
: UK: The Big Opt Out – Kampagne In Grossbritanien gibt es seit letzter Woche die „The Big Opt Out – Protect your privacy and campaign to preserve medical confidentiality“-Kampagne. Das Ziel ist, eine zentral Datenbank mit medizinischen Daten im Gesundheitssystem zu verhindern und den Schutz der Privatsphäre aller Patienten zu stärken. Britische Bürgerrechtsorganisationen wie die foundation for information policy research (fipr) und No2ID stecken hinter der Kampagne.
-
: FAZ-Interview: SWIFT und Datenschutz?
: FAZ-Interview: SWIFT und Datenschutz? Das wollte ich gestern schon bloggen: Datenschutz von unbekanntem Ausmaß bei SWIFT. Der kaufmännische Direktor von SWIFT, Francis Vanbever, hat der FAZ ein Interview gegeben.
Vanbever wehrte sich nun in dem FAZ-Interview gegen die Kritik der Datenschützer, die die dem belgischen und europäischen Datenschutzrecht unterliegende Genossenschaft gerügt hatte, „undurchsichtige, systematische, massive und dauerhafte“ Abwanderung von Daten zu dulden. Gegen diesen Vorwurf erklärte Vanbever: „Wir geben immer nur das weiter, wozu uns die behördliche Beschlagnahmeanordnung im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zwingt.“ Dabei werde von Juristen geprüft, ob die Abfrage korrekt sei. Gleichzeitig würde über ein beauftragtes drittes Unternehmen sichergestellt, dass die Daten nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Den Namen dieses Unternehmens nannte Vanbever nicht.
Leider klappt der Link bei Heise zum FAZ-Interview nicht mehr – kann mir jemand die Originalquelle schicken? Ich würde nämlich gerne wissen, ob mit dem nicht namentlich genannten Unternehmen „Booz Allen Hamilton“ gemeint ist. Im Oktober hatte ich schonmal das Unternehmen und seine Tätigkeit für SWIFT beschrieben: SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?
-
: Wahlcomputer-Debatte in der SZ
: Wahlcomputer-Debatte in der SZ Auf Sueddeutsche.de gibt es heute ein Update der allgemeinen Wahlcomuter-Debatte. Für aufmerksame Leser dieses Blogs gibts da nichts neues, aber eine gute Zusammenfassung der letzten Wochen: Einzelne Wahlcomputer sind manipulierbar – System der kollektiven Sicherheit.
Die Sicherheit komme durch die menschlichen Kontrollen: die Geräte stünden im Wahllokal unter ständiger Aufsicht und würden ansonsten vom Staat sicher verwahrt. Ein System der kollektiven Sicherheit sozusagen. Und dann verweist Schluze Geiping noch auf den Abschreckungseffekt: „Eine Manipulation der Geräte, egal an welcher Stelle im Prozess, ist gesetzeswidrig und wird strafrechtlich verfolgt.“
Dennoch ist man auch in Deutschland ins Grübeln gekommen. „Wir würden jetzt, in dieser neuen Lage, dem Innenministerium nicht mehr raten, die Erklärung, dass die Geräte noch ausreichend sicher sind, ohne Einschränkung abzugeben“, sagte Dieter Richter, Fachbereichsleiter „Metrologische Informationstechnik“ bei der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in einem c’t‑Interview zu dem spektakulären Hack.
-
: eco fordert mehr Vorratsdatenspeicherung
: eco fordert mehr Vorratsdatenspeicherung Bisher hatte ich eco, den Verband der deutschen Internetwirtschaft, eigentlich immer als Gegner einer Vorratsdatenspeicherung gesehen. Wenngleich wir auch immer davor gewarnt haben, dass Kritik und Proteste auch nur erhoben wurden/werden, um eine staatliche Finanzierung der Überwachungsinfrastrukturen zu erreichen. Gerade lese ich bei Heise, dass der eco-Vorstandsvorsitzender nun die Ausweitung der Überwachungs-Gesetzgebung auf mehr Bereiche fordert: Vorratsdatenspeicherung auch an Universitäten gefordert.
Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, will von Extrawürsten bei der heftig umstrittenen staatlichen Jagd nach Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich nichts wissen. „Die Vorratsdatenspeicherung muss auch für Universitäten gelten“, forderte der Branchenvertreter im Gespräch mit heise online. Einige der mutmaßlichen Attentäter vom 11. September 2001 seien schließlich in Hamburg im Hochschulumfeld unterwegs gewesen und hätten die dortigen Netze genutzt. Zudem müsse eine Gleichbehandlung öffentlicher kommerzieller Zugangsanbieter mit Hochschulprovidern gewährleistet sein.
Schade eigentlich, dass damit explizit mehr Überwachung und weniger Datenschutz von einem vermeintlichem Verbündeten aus der Wirtschaft gefordert wird. Und auch, wenn es innerhalb von eco vertrauenswürdige Verbündete für mehr Datenschutz und weniger Überwachung gibt, so ist eine solche Aussage des Vorstandsvorsitzenden nicht akzeptabel.
-
: The Politics of „Identity Governance“
: The Politics of „Identity Governance“ Ralf Bendrath hat in seinem Blog einen lesenswerten englisch-sprachigen Beitrag zum Thema „The Politics of „Identity Governance““ veröffentlicht.
-
: Wiederholung: Wer hat meine Daten?
: Wiederholung: Wer hat meine Daten? Am Montag Abend wiederholt der WDR um 22:30h im Fernsehen die Dokumentation „Wer hat meine Daten? – Wie wir täglich ausspioniert werden“. Die Doku lief schonmal im Sommer in der ARD.
Einige Dinge darf jeder wissen: Geburtstag, Wohnort und Beruf beispielsweise. Doch darüber hinaus sind von jedem von uns Hunderte von Daten im Umlauf. Jeder Kauf mit Kundenkarte, jeder Besuch auf Internetseiten hinterlässt Spuren, die von Datenhändlern begierig gesammelt, ausgewertet und verkauft werden. Erfasst, kategorisiert und gespeichert: Jeder Bürger besteht in unzähligen Datenbanken längst nur noch aus Zahlenreihen; Bild: WDR/SchützVorlieben, Leidenschaften, selbst geheime Wünsche von jedem von uns werden gespeichert und in Umlauf gebracht, zu Nutzerprofilen zusammengefasst und transparent gemacht.
Erfasst, kategorisiert und gespeichert: Jeder Bürger besteht in unzähligen Datenbanken längst nur noch aus Zahlenreihen; Bild: WDR/SchützDer Journalist Erich Schütz hat zusammen mit Detlev Koßmann seine eigenen Datenspuren verfolgt und war verblüfft, was mit seinen Daten so alles passiert. die story ist ein spannender Selbstversuch, der beklemmende Aussichten für die persönliche Freiheit zeichnet.
-
: Bündnis 90/Die Grünen unterstützen Anti-Wahlcomputer-Petition
: Bündnis 90/Die Grünen unterstützen Anti-Wahlcomputer-Petition Der grüne Parteitag, auch Bundesdelegiertenkonferenz genannt, hat gestern Abend diesen Beschluss angenommen: „Keine Stimmabgabe mit Wahlgeräten“ (PDF).
Darin heisst es kurz: „Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die in den Bundestag eingebrachte Petition gegen eine Stimmabgabe mit Wahlgeräten“.