In NRW hat die schwarz-gelbe Koalition das „Verfassungsschutzgesetz“ verabschiedet: NRW-Landtag verabschiedet Verfassungsschutzgesetz.
Das Gesetz soll die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Damit soll nach Ansicht der Landesregierung eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. Laut Wolf sei die geplante Kontrolle von Internet und Privatcomputern ein Mittel, um Informationen über Anschlagspläne zu erhalten. Das Gesetz soll dem NRW-Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf „Festplatten“ und andere „informationstechnische Systeme“ im Internet geben, also für so genannte Online-Durchsuchungen.
Jetzt darf dort der Verfassungsschutz auch legal in private Computer einbrechen, weil FDP-Innenminister Ingo Wolf ein ganz komisches Verständnis von Privatsphäre im digitalen Zeitalter hat und dies im Vorfeld der Entscheidung oftmals verbal unter Beweis gestellt hat:
“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt”, erläuterte der Innenminister.
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12 Kommentare zu „NRW: Verfassungschutz darf jetzt legal in Computer eindringen“
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„Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt.“
Und was ist, wenn an dem „legal“ gehackten PC zufällig eine Webcam dranhängt? Selbst bei einem Mikrofon wäre eine Überwachung denkbar!
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Meiner Meinung nach ist es schon Hausfriedensbruch. Schließlich steht mein Rechner in meiner Wohnung.
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Auf der Datenautobahn, Abfahrt Düsseldorf ….….
Liebe Freunde in Nordrhein Westfalen.
Ja. ich weiß ich bin spät dran. Denn ich musste nachdenken. Über euren Innenminister, den leiben Herrn Ingo Wolf von der 18-Prozent Partei.
Der gute Mann sagte nämlich folgendes:
“?Wer d.….
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[…] Quelle: netzpolitik.org […]
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Mich würde mal interessieren, wie effektiv denn die technischen Methoden sind, mit denen der „Verfassungsschutz“ schnüffeln darf. Ich lese in den Mainstreammedien immer von Trojanern via E‑Mail und gefakten Websites. Selbst für mich als ziemlicher Laie auf dem Gebiet klingt das wie ein Witz – hat man mit diesen Methoden etwa den Windows-DAU im Visier?
Hat sich denn jemand mal mit der technischen Seite befasst und etwas für Laien Verständliches dazu geschrieben? Wäre für Verweise dankbar. Vor allem interessiert mich, wie der „Verfassungsschutz“ denn da Linux-Systeme knacken will. Kann der Laden dann bei Ubuntu sudoen, oder was?
Seltsame Leute. Und gefährlich obendrein. Wer schützt mich eigentlich vor den „Verfassungsschützern“?
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@joe_f
Also auf Bundesebene wuerde ich mir keine Sorgen machen.
Da werdenen die sowas von an die lange Leine genommen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,455072,00.h
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[…] Auf Telepolis gibt es einen Artikel zum neuen NRW-Verfassungsschutzgesetz: Der Große Bruder im privaten Computer. Mit dabei sind auch zwei Zitate. […]
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[…] Verfassungschutz darf jetzt legal in Computer eindringen Legal hacken? In NRW hat die schwarz-gelbe Koalition das “Verfassungsschutzgesetz” verabschiedet (netzpolitik.org) […]
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[…] (Note: Liebe Verfassungsschützer in NRW – ich freu mich schon auf Euren Besuch) […]
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[…] Das Gesetz zum staatlichen Hacken ist in NRW gerade verabschiedet worden, aber viele andere Bundesländer und der Bundestag zögern noch. Daher kann man jetzt schon den Bundestrojaner herunterladen und freiwillig installieren. Gute Gründe gibt es genug: Der von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem bekannten Softwarehersteller Dodo entwickelte Bundestrojaner bedeutet vor allem für Sie einen nicht zu unterschätzenden Gewinn an Sicherheit. Denn der Bundestrojaner überwacht Ihren Computer rund um die Uhr und meldet verdächtige Dateien sofort an bis zu 37 Sicherheitsbehörden weiter, darunter das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundesinnenministeriums. Der Vorteil für Sie als Computernutzer ist, daß Sie sich dank des Bundestrojaners keine Sorgen mehr um die Sicherheit Ihres Computers oder Ihrer Daten machen müssen. Das erledigen nach Download und Installation des Bundestrojaners die deutschen Sicherheitsbehörden für Sie. Sollten alle Stricke reißen, dann haben die Sicherheitsbehörden auch ein Back-Up Ihrer Datensätze für Sie parat. von Ralf Bendrath um 17:52 | abgelegt in General, Datenschutz, Deutschland Trackback URL | Comment RSS Feed Tag at del.icio.us | Incoming links […]
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[…] Wurde ja auch mal Zeit, dass die politischen Aktivisten jenseits der Netz- und Datenschützer-Szenen gegen die zunehmende Überwachung aktiv werden. Immerhin sind auch ihre Arbeitsgrundlagen davon betroffen. Im Münsterland haben es jetzt welche verstanden und sind gleich aktiv geworden: Anti-Atomkraft-Initiativen im Münsterland wollen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.Sie befürchten, dass der NRW-Verfassungsschutz durch das Ausspionieren von privaten Computern und E‑Mails in die private und berufliche Sphäre von Atomkraftgegnern eindringen könne. Das erklärte das “Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen”. Weil Betroffene über die Maßnahmen nicht informiert würden, könnten sie auch keine gerichtliche Überprüfung veranlassen. Die Anti-Atomkraft-Initiativen fordern die Aufhebung der Gesetzesänderung. […]
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[…] Und auch Deutschland ist auf einem guten Weg, dank Vorratsdatenspeicherung, biometrischer Pässe, dem polizeilichen Einsatz von Trojanern und vielen anderen Terrorbekämpfungsmaßnahmen mehr. -> Siehe auch: Gehirnverschmutzung […]
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