Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät gerade über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Unter anderen soll dem Geheimdienst nun auch gestattet werden:
heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
So weit, so unstrittig und auch bei heise und anderswo bereits berichtet. Die Bewertung ist allerdings umstritten. Karsten Rudolph, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bewertet das als „staatlich organisierten Hausfriedensbruch“. Der Leiter des Verfassungschutzes, Hartwig Möller, erwiderte, die Rechte des Geheimdienstes würden nur nur transparenter gemacht. In der Tat steht auch im derzeit geltenden Gesetz schon drin, dass der Dienst diese Sachen unternehmen darf:
die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; (…)
weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild‑, Ton- und Datenaufzeichnungen.
Die öffentlichen Begründungen für die Änderung sind allerdings reichlich absurd. Innenminister Ingo Wolf (FDP) verweist darauf, dass die Kofferbomber sich die Anleitungen zum Bombenbau im Internet besorgt hätten. Demnach müsste der Verfassungsschutz sich auch für Chemiebücher der Oberstufe interessieren und sämtliche Schulbibliotheken überwachen. Wolf sagte ausserdem, bisher habe der Dienst nur Aktivitäten ausländischer Netzwerke im Internet verfolgen können, mit der neuen Regelung würde man auch im Inland aktive Gruppen überwachen können. Die „Welt“ hat das auch gleich so übernommen. Das sind allerdings zwei unterschiedliche Änderungen, die nichts miteinander zu tun haben. Zum einen wird der Katalog der Befugnisse in §5 um den„Internet“-Absatz erweitert. Das gilt aber für alle Tätigkeiten des Verfassungsschutzes.
Zum anderen wird der §5a geändert, der die Auskunftspflichten von Banken, Telekommunikationsdienstleistern und anderen Branchen regelt. Die mussten bisher nur Informationen an den Geheimdienst rausrücken, wenn die angebliche Bedrohung aus dem Ausland kam. Nach der neuen Fassung sollen sie auch die Neugier der Schnüffler befriedigen müssen bei
Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben
Das wird uns als „Terrorismus“ verkauft, kann aber auch jede andere politische Opposition treffen, die mit dem derzeitigen System nicht einverstanden ist. Interessanterweise sollen mit dem neuen Gesetz die Auskunftspflichten für Postdienstleister und Fluglinien wieder gestrichen werden.
Was diese „Internet“-Regelung für Folgen haben wird, bleibt abzuwarten. Nachdem die CDU-Innenminister ja schon gegen Anonymisierungsdienste Sturm laufen, dürften dann demnächst auch Virenscanner und Firewalls verboten werden, weil sie ja den Antiterror-Kampf der Geheimdienste unterlaufen könnten. Witzigerweise hat der nächste Kongress des in NRW beheimateten Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik das Motto „Innovationsmotor IT-Sicherheit“.