Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät gerade über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Unter anderen soll dem Geheimdienst nun auch gestattet werden:
heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
So weit, so unstrittig und auch bei heise und anderswo bereits berichtet. Die Bewertung ist allerdings umstritten. Karsten Rudolph, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, bewertet das als „staatlich organisierten Hausfriedensbruch“. Der Leiter des Verfassungschutzes, Hartwig Möller, erwiderte, die Rechte des Geheimdienstes würden nur nur transparenter gemacht. In der Tat steht auch im derzeit geltenden Gesetz schon drin, dass der Dienst diese Sachen unternehmen darf:
die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen; (…)
weitere vergleichbare Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, insbesondere das sonstige Eindringen in technische Kommunikationsbeziehungen durch Bild‑, Ton- und Datenaufzeichnungen.
Die öffentlichen Begründungen für die Änderung sind allerdings reichlich absurd. Innenminister Ingo Wolf (FDP) verweist darauf, dass die Kofferbomber sich die Anleitungen zum Bombenbau im Internet besorgt hätten. Demnach müsste der Verfassungsschutz sich auch für Chemiebücher der Oberstufe interessieren und sämtliche Schulbibliotheken überwachen. Wolf sagte ausserdem, bisher habe der Dienst nur Aktivitäten ausländischer Netzwerke im Internet verfolgen können, mit der neuen Regelung würde man auch im Inland aktive Gruppen überwachen können. Die „Welt“ hat das auch gleich so übernommen. Das sind allerdings zwei unterschiedliche Änderungen, die nichts miteinander zu tun haben. Zum einen wird der Katalog der Befugnisse in §5 um den„Internet“-Absatz erweitert. Das gilt aber für alle Tätigkeiten des Verfassungsschutzes.
Zum anderen wird der §5a geändert, der die Auskunftspflichten von Banken, Telekommunikationsdienstleistern und anderen Branchen regelt. Die mussten bisher nur Informationen an den Geheimdienst rausrücken, wenn die angebliche Bedrohung aus dem Ausland kam. Nach der neuen Fassung sollen sie auch die Neugier der Schnüffler befriedigen müssen bei
Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben
Das wird uns als „Terrorismus“ verkauft, kann aber auch jede andere politische Opposition treffen, die mit dem derzeitigen System nicht einverstanden ist. Interessanterweise sollen mit dem neuen Gesetz die Auskunftspflichten für Postdienstleister und Fluglinien wieder gestrichen werden.
Was diese „Internet“-Regelung für Folgen haben wird, bleibt abzuwarten. Nachdem die CDU-Innenminister ja schon gegen Anonymisierungsdienste Sturm laufen, dürften dann demnächst auch Virenscanner und Firewalls verboten werden, weil sie ja den Antiterror-Kampf der Geheimdienste unterlaufen könnten. Witzigerweise hat der nächste Kongress des in NRW beheimateten Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik das Motto „Innovationsmotor IT-Sicherheit“.
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8 Kommentare zu „Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen“
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angesichts starker verschlüsselung und gewaltiger datenmengen (http://www.decix.de/info/traffic.html) bleibt abzuwarten, ob der verfassungsschutz die technischen und personellen mittel aufbringt, um diese aufgabe erfüllen zu können.
andererseits könnte der verfassungsschutz die antiterrordatei auswerten und sich dann die leute raussuchen, die ins raster passen. und wer dann lange haare hat, neben einer moschee wohnt und sich mit ausländischen studenten gut versteht, hat pech gehabt.
das ist unglaublich.
allmählich frage ich mich auch, wieso die angestellte des einwohnermeldeamtes meine personalausweisnummer notiert hat, als ich den antrag auf auskunft über möglicherweise über mich angelegte Stasi-akten ausfüllen ließ. ich hatte den eindruck, der frau sei es unangenehm gewesen als sie sagte ‚Ich muß ihre Personalausweisnummer aufschreiben.’
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„Netzpolitik.org berichtet unter der Überschrift Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen über die erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes“
ich weiß nicht, ob Du es weißt:
Presseinformation des Chaos Computer Clubs vom 03. September 1999:
http://www.ccc.de/press/releases/1999/CCC19990903.html
„Microsoft-Betriebssysteme mit eingebauter Hintertür
Durch detaillierte Untersuchung des Betriebssystem Windows NT durch einen amerikanischen Sicherheitssoftware-Entwickler konnte eine massive Software-Hintertür, die offenbar auf den US-Geheimdienst NSA zurückgeht in den Betriebssystemen Windows 95, 98, NT sowie Windows 2000 (beta) entdeckt werden. Diese hat nachhaltige Auswirkungen auf die Sicherheit der Microsoft-Betriebssysteme.“
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[…] Nachtrag (2006å¹´9月1æ—¥): Bei Netzpolitik wird jetzt auch etwas zum Thema gesagt. […]
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[…] netzpolitik.org: » Verfassungsschutz NRW soll Hacken dürfen » Aktuelle Berichterstattung rund um die politischen Themen der Informationsgesellschaft. (tags: Rechtsstaat?) […]
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[…] netzpolitik.org: Verfassungsschutz NRW soll hacken dürfen 1.9.2006 19:50 | Tags:Bürgerrechte, fdp nrw Netzpolitiknetzpolitik.org berichtet ausführlich über die neuen Regeln, die für den Verfassungsschutz in NRW im Gespräch sind. Da der Artikel (fast) vom ersten bis zum letzten Wort lesenswert ist, übernehme ich in komplett: Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät gerade über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Unter anderen soll dem Geheimdienst nun auch gestattet werden: heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel. […]
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[…] Die eigentlich spannende Frage aber, was die IMAS alles können dürfen soll, hat wieder keiner gestellt. Da sie vom Verfassungsschutz geleitet werden soll, wird man sich ja wohl nicht mit Web-Surfen begnügen, sondern auch klandestin im Netz ermitteln. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU sieht übrigens vor, dass die Kommunikationsdaten an alle “relevanten Behörden” weitergegeben werden sollen. Macht euch schon mal mit genauer Tor und ähnlichen Tools vertraut. von Ralf Bendrath um 20:53 | abgelegt in General, Datenschutz, Deutschland Trackback URL | Comment RSS Feed Tag at del.icio.us | Incoming links […]
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erinnert mich leider an die bemühungen der nazis infos über ihre potentiellen gegner schon lange im vorfeld ausfindig zu machen.darunter kirchenleute, sogenannte linke, schwule, gewerkschaftler usw. usf. stinkt alles nach vorbereitung auf diktatur,wenn‚s denn nicht anders geht, die sog. öffentliche ordnung aufrechtzuerhalten. pardon
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[…] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen berät über eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. Unter anderen soll dem Geheimdienst nun auch gestattet werden, Computer im Rahmen einer “Online-Durchsuchung” zu hacken. […]
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