Datenschutz

  • : Schäuble Paket 1
    Schäuble Paket 1

    132 Millionen Euro möchte die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren zusätzlich als Sonderprogramm in die Innere Sicherheit stecken. Hauptprofiteur ist der Verfassungsschutz mit 64,7 Millionen Euro. Den Rest teilen sich Bundeskriminalamt mit 34,7 Millionen Euro und die Bundespolizei mit 28,4 Millionen Euro. Neben Investititionen wie mehr Islamwissenschaftlern und Übersetzern möchte man auch technisch aufrüsten, denn „mit einer Entspannung der Gefährdungslage“ sei „absehbar nicht zu rechnen“, wie Spiegel-Online das Innenministerium zitiert: 132 Millionen Euro für Terrorabwehr.

    Problematisch werden aus Bürgerrechts-Sicht verschiedene Vorhaben, die ebenfalls in diesem Sonderprogramm durchgesetzt werden sollen:

    Geplant sind mehrere Hundert neue Stellen für Verfassungsschutz und Polizei sowie die Anschaffung neuester Technik, mit der die Staatsschützer beispielsweise „entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen“ können, „ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein“ – so genannte „Online-Durchsuchungen“. Der Verfassungsschutz soll künftig in der Lage sein, Telefongespräche via Internet abhören zu können. Die Bundespolizei wird die Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn verstärken und direkten Zugriff auf alle 2800 Videokameras der Bahn haben und die Bahnstrecken mit zehn zusätzlichen Wärmebildanlagen in Polizeihubschraubern überwachen.

    Neben der Überwachung von VoIP dürften die Online-Durchsuchungen interessant werden. Vor allem, wenn sich bei Innenpolitikern die „Expertise“ von FDP-NRW Innenminister Ingo Wolf durchsetzt, dass jeder ans Netz angeschlossene PC nicht einer Privatsphäre zuzuordnen sei – und damit durch keine besonderen Bürgerrechten geschützt sei.

    25. Oktober 2006 4
  • : Gesetzesentwurf zum Telemediengesetz liegt vor
    Gesetzesentwurf zum Telemediengesetz liegt vor

    Heute im Bundestag hat den Gesetzesentwurf (PDF) der Bundesregierung zum neuen Telemediengesetz verlinkt. Dazu in den nächsten Tagen mal mehr, wenn wir ihn genau durchgelesen haben. Hier sollte man aufpassen, dass Podcasting und Vodcasting nicht zu schnell reguliert werden. Denn darum könnte es hierbei gehen, wenn man sich die Begründung durchliest:

    Die Bundesregierung will die bisher im Bundesrecht und Landesrecht geregelten wirtschaftsbezogenen Vorschriften für Tele- und Mediendienste in einem „Telemediengesetz des Bundes“ zusammenführen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (16/3078) vorgelegt. Betroffen seien das Teledienstegesetz, das Teledatenschutzgesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag. Die genannten Gesetze blieben abgesehen von redaktionellen Änderungen weitestgehend unverändert, schreibt die Regierung. Darüber hinaus sollen Datenschutzvorschriften für Tele- und Mediendienste in das neue Gesetz aufgenommen werden. Der Schwerpunkt liegt den Angaben zufolge bei der Neuregelung des Anwendungsbereichs des Gesetzes, vor allem in der Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation. Neu eingeführt werden solle darüber hinaus ein Bußgeld, wenn bestimmte Informationspflichten bei der E‑Mail-Werbung verletzt werden. Ziel sei es, das Versenden so genannter Spam-Mails zu bekämpfen. Ebenso ist geplant, das Telemediendatenschutzgesetz besser gegenüber dem Telekommunikationsdatenschutzgesetz abzugrenzen. Damit komme man einer wichtigen Forderung der Anbieter auf diesem Gebiet, die derzeit beiden Regelwerken unterliegen, entgegen. Keine Telemediendienste sind dem Entwurf zufolge der herkömmliche Rundfunk, das Live-Streaming, also das zusätzliche und zeitgleiche Übertragen herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet, sowie das Webcasting, die ausschließliche Übertragung herkömmlicher Rundfunkprogramme über das Internet. Auch die bloße Internet-Telefonie falle nicht unter die Telemediendienste. Dazu zählten jedoch alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich Telekommunikationsdienste oder Rundfunk sind, beispielsweise Online-Angebote von Waren oder Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen mit Hilfe von elektronischer Post.

    Konkret geht es auch um Sperrungsverfügungen und einige weitere Sachen. Take care.

    25. Oktober 2006 1
  • : Umfrage zu Blogs und Privatsphäre
    Umfrage zu Blogs und Privatsphäre

    Bis Ende Novembe rläuft die Online-Befragung von Karen McCullagh (PhD researcher at CCSR, University of Manchester) zum Thema „Bloggers Privacy Expectations“.

    What this study is about? This study seeks to explore privacy attitudes and expectations of bloggers.

    If you participate you are not asked to provide any personal contact details. You will be asked to answer questions anonymously about your blogging practices (i.e. what kind of information you write about on your Bebo, Myspace, LiveJournal, Xanga, Facebook, Friendster etc.) and your expectations of privacy when publishing online.

    25. Oktober 2006 1
  • : Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose im dpa-Gespräch
    Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose im dpa-Gespräch

    Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose wurde in einem dpa-Gespräch zu aktuellen Entwicklungen rund um den „Krieg gegen den Terrorismus“ befragt. Heise hat die Zusammenfassung des Gesprächs publiziert: Datenschützer sehen Anti-Terror-Datei äußerst kritisch.

    Hier sind mal ein paar Zitate:

    „Es ist besonders fraglich, wenn unter dem Oberbegriff Terrorabwehr riesige Datenmengen ohne konkreten Verdacht und auf lange Zeit auf Vorrat gesammelt werden und staatliche Behörden jederzeit zugreifen können“.

    „Da wird künftig viel mehr vom Staat überwacht. Der unbescholtene Bürger wird zum Risikofaktor, auch wenn er keinen Anlass dafür gibt. Das kann jeden treffen“.

    „Terrorabwehr muss sein, aber es ist zum Schutz der Bürgerrechte nötig, bevor eine massenhafte Ansammlung von Daten auf Verdacht entsteht, genauestens und wissenschaftlich begleitet zu prüfen, ob nicht auch vorhandene Gesetze ausreichen. Da sehe ich Reserven“.

    25. Oktober 2006
  • : Bericht der CCC-Wahlbeobachtergruppe von der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus
    Bericht der CCC-Wahlbeobachtergruppe von der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus

    Beim Chaos Computer Club gibt es jetzt den kompletten „Bericht der CCC-Wahlbeobachtergruppe von der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus“.

    Es wurden von uns keine Vorkommnisse beobachtet, die auf eine Manipulation der Wahl hindeuten. Wie der Hergang zeigt, waren wir aber faktisch nicht in der Lage, eine etwaige Innenmanipulation festzustellen, selbst wenn sie stattgefunden hat, obwohl wir als größere Gruppe sicherheitstechnisch versierter Experten an vielen Stellen dreizehn Stunden lang alles beobachtet haben, was wir beobachten durften.

    Ein Wahlbetrüger hätte auch aus anderen Gründen ein leichtes Spiel gehabt: Fast alle befragten Cottbusser bringen den Wahlcomputern und den handelnden Personen grenzenloses Vertrauen entgegen, und obwohl etwa jeder Dritte von der Manipulationsanfälligkeit der Geräte aus der Presse gehört hatte, schloss auch diese Gruppe von informierten Wählern jede Manipulation kategorisch aus, ohne dies sachlich begründen zu können. Die zur Entdeckung einer etwaigen Manipulation erforderliche kritische Distanz gegenüber dem Wahlsystem war nur höchst selten anzutreffen. Die wenigen Wähler, die sich über den Einsatz von Wahlcomputern empört zeigten, waren von Beruf ausnahmslos Informatiker.

    Fazit: Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich.

    Anmerkung zur Methodik: Die beschriebenen Vorkommnisse sind durch Beobachtungsprotokolle mehrerer Zeugen oder Audio- und Videoaufzeichnungen belegt. Die Beobachter haben sich ausdrücklich zurückhaltend, freundlich und den Wahlablauf nicht behindernd verhalten. Sie haben sich gegenüber dem jeweiligen Wahlvorstand als interessierte Bürger bzw. Journalisten vorgestellt.

    25. Oktober 2006 4
  • : Netzpolitik-Podcast mit Rüdiger Weis über Trusted Computing
    Netzpolitik-Podcast mit Rüdiger Weis über Trusted Computing

    In diesem Netzpolitik-Podcast gibt es ein Interview mit Professor Dr. Rüdiger Weis von der Technischen Fachhochschule in Berlin zum Thema Trusted Computing, Digital Restrictions Management und die Kriminalisierung seiner Studenten durch Urheberrechtsgesetzgebung. Rüdiger Weis warnte unter auf dem letzten Chaos Communication Congress eindringlich vor neuen Kryptographischen Unsicherheiten des Trusted Computing Standards.

    Das Interview ist 30 Minuten lang und man kann die Datei wahlweise als MP3 (28MB) oder als OGG (37MB) herunterladen.

    25. Oktober 2006 11
  • : Bisher 10000 Unterstützer gegen Wahlcomputer
    Bisher 10000 Unterstützer gegen Wahlcomputer

    Letzte Woche hatte ich über die Petition gegen Wahlcomputer berichtet. In dem Artikel hatte ich 10000 Unterschriften prognostiziert. Diese Zahl wurde heute schon überschritten und können noch viel mehr werden.

    24. Oktober 2006 2
  • : Blogger in China müssen sich registrieren?
    Blogger in China müssen sich registrieren?

    Der Contentpolizei und Säuberungswelle nicht genug, jetzt müssen sich Blogger in China mit Realnamen registrieren, so der Stand der Diskussion. Damit sollen ungesunde und unwahre Informationen in Schach gehalten werden. Wie Gulli heute berichtet,

    Online-Pseudonyme sollen im Land hinter der „chinesischen Firewall“ nach wie vor möglich sein, die Blogger jedoch namentlich bekannt und registriert sein. Dieser Schritt sei „unvermeidlich“, sollte die „reguläre“ Entwicklung der chinesischen Blogcommunity gewährleistet bleiben.

    „Reguläre“ Entwicklung heißt bei den Volkschinesen natürlich immer, dass sie reglementiert, kontrolliert und gelenkt wird, damit auch ein sonniges und grünes Internet herauskommt. Ob das „einig Bloggerland“ seine Führungsposition hier halten kann? Dazu sagt Xinhua nichts, und auch aktuelle Zahlen werden nicht genannt. Die Internet Society of China /中国互联网协会 (ISC) betont auch, dass noch nichts entschieden ist. So berichtet die China Digital Times: Blog Real Name System Undecided. Daraus:

    Related Chinese blog: „The Unreasonable Real-name System Will Destroy the Chinese Blog Website“ from Fang Xingdong, which says,„It is still unclear whether the real-name system will apply to the actual blog, thus it is too early to comment. If violating the essence of blog, betraying the basic rules of the global Internet, and promoting the unreasonable real-name system, we will be certain about the direct consequence is to cause FUD (worries, uncertainty and doubt) effect to China’s national blog service, the greatest mistake ever made to the China Internet!

    Once bloggers feel insecure to use Chinese bloggs, their first choices will be hundreds of thousands overseas websites. Because any website in the future will provide a major blog service. Unless China would completely close the Internet, there will be a trend for Chinese netizens to choose overseas blog service.“

    FUD scheint die Strategie zu sein; Einschüchterungen eines der Mittel. Bleibt bisher noch, im Ausland zu bloggen, solange die Router sich veralbern lassen, und die üblichen anonymisierenden Werkzeuge zu verwenden. Mal sehen was da noch kommt.

    24. Oktober 2006 5
  • : Wahlbeobachter in Cottbus
    Wahlbeobachter in Cottbus

    Eine kleine Delegation des Chaos Computer Club spielte gestern Wahlbeobachter in Cottbus, wo zur Oberbürgermeister-Wahl die tollen Nedap-Wahlcomputer eingesetzt werden, auf denen man Schach spielen kann. Frank Rieger hat einen ersten Bericht gebloggt: Der Bericht aus Cottbus (Teil I).

    Die Zusammenfassung gibts bei Fefe:

    So, was haben wir denn jetzt?

    1. Wir haben gezeigt, daß die Maschinen leicht hackbar sind.
    2. Der Hersteller gibt zu Protokoll, er sähe sich außerstande, eine manipulationssichere Wahlmaschine zu bauen, hält das gar grundsätzlich für unmöglich
    3. Das Feigenblattargument, daß die Maschinen versiegelt, sicher verwahrt, sicher transportiert und sicher betrieben würden, erweist sich nach einem Blick in ein (!) Wahllokalprotokoll.
    4. Die Checksumme wurde bei der Wahl nicht geprüft. Und selbst wenn, ein Schutz gegen ein manipuliertes ROM wäre das nicht gewesen.
    5. Ein kurzer Blick auf die finanzielle Seite enthüllt, daß der Einsatz von Wahlmaschinen erschreckend teuer ist und sich auch nicht amortisiert.

    23. Oktober 2006 4
  • : Youtube gibt Nutzerdaten heraus
    Youtube gibt Nutzerdaten heraus

    Youtube rückt wohl ohne Richter Nutzerdaten heraus, wie die Futurezone berichtet.

    In einem Fall wurde der Journalist Robert Tur, der ein von ihm gemachtes Video auf YouTube fand, an jene Person verwiesen, die den Clip auf YouTube online gestellt hatte. Die entsprechenden Nutzerdaten wurden Tur umstandslos ausgehändigt. Auch die Anwälte des Hollywood-Studios Paramount erhielten von YouTube die Daten eines Nutzers, der ein Video des Filmkonzerns auf die Online-Videoplattform geladen hatte.

    Die Futurezone bezieht sich auf einen C‑Net Artikel und verlinkt diesen auch: YouTube’s no friend to copyright violators. Überhaupt ist die Futurezone erfreulicherweise eines der wenigen Online-Medien, die sowas tun.

    Ansonsten klingt die Message eher unfreundlich. Was passiert wohl, wenn die chinesische Regierung nach Nutzerdaten anfragt, wenn schon wegen Copyright-Verstösse einfach so Daten heraus gegeben werden?

    23. Oktober 2006 5
  • : Neue Version des JAP Anonymiser erschienen
    Neue Version des JAP Anonymiser erschienen

    Es gibt eine neue Version von JAP: Überarbeiteter Anonymisierer JAP erhältlich.

    Die Entwickler des AN.ON-Projekts an der TU Dresden haben eine Überarbeitung ihres Anonymisierers JAP vorgelegt. Laut Changelog bleibt das Programm in der stabilen Version 00.06.001 beim Schließen nicht mehr hängen und verbleibt auch nicht mehr im Speicher. Neben weiteren Fehlerbereinigungen wurde JAP auch für den Dauerbetrieb optimiert.

    Golem berichtet auch: Anonymisierungssoftware JAP in neuer Version.

    Änderungen an der Benutzeroberfläche sollen für eine leichtere Bedienung sorgen, da beispielsweise im Einstellungsdialog ein Klick auf „Übernehmen“ reicht, damit die Änderungen wirksam werden. Beim Ausfall der Verbindung soll sich das Programm nun automatisch neu verbinden und ein Einrichtungsassistent hilft unter anderem bei der Konfiguration des Webbrowsers.

    23. Oktober 2006
  • : Netzpolitik-Podcast mit Seth Schoen zu Trusted Computing
    Netzpolitik-Podcast mit Seth Schoen zu Trusted Computing

    Im aktuellen Netzpolitik-Podcast gibt es ein Interview mit Seth Schoen über Trusted Computing. Seth ist Staff Technologist bei der Electronic Frontier Foundation und beobachtet für die EFF die Entwicklungen rund um Trusted Computing (formally known as TCPA). In dem Interview geht es um die Möglichkeiten und Risiken von Trusted Computing, Digital Restriction Management Systeme, mögliche Regulationen und Sicherheit in der Informationstechnologie. Das Interview ist in englisch, 35,8 MB gross und 26 Minuten lang.

    Eine Frage hatte ich im Rahmen des Interviews nicht gestellt und wir haben ein kurzes Interview angeschlossen: Was ist nun mit Apple und Trusted Computing? Seth geht davon aus, dass das TPM-Module in den neuen Apple Notebooks eingeschaltet ist. Mehr dazu aber in dieser 2,6 MB grossen MP3-Datei.

    Dieses Interview eignet sich als Hintergrundmaterial, um den Windows Vista-Artikel im aktuellen Print-Spiegel genauer verstehen zu können.

    In english: This is a Netzpolitik-Podcast with Seth Schoen of Electronic Frontier Foundation about the opportunities and risks of trusted computing, digital restriction management, security in information technology and possible regulations of trusted computing.

    23. Oktober 2006 1
  • : Erwachsenenschutz durch die Vista-Hintertür?
    Erwachsenenschutz durch die Vista-Hintertür?

    Beim Blättern in der aktuellen c’t bin gerade auf ein interessantes Feature von Windows Vista gestoßen, dem man – einmal etabliert und nach realpolitischem Druck (Jugendschutz! Nazipropaganda! Kinderpornographie!) entsprechend nachjustiert – durchaus einen „dual use“-Charakter unterstellen könnte: Der eingebaute Phishingfilter.

    Axel Vahldieck beschreibt seine Funktion wie folgt:

    Der Phishingfilter wirkt nicht nur im Internet-Explorer, sondern auch im Outlook-Express-Nachfolger Mail. Er prüft erstens, ob die URL der Webseite in einer Liste bekannter sicherer Seiten (Whitelist)* enthalten ist, […] Drittens schickt er die URL – SSL-verschlüsselt und ohne Nutzerparameter und Cookies – an Server eines Partners von Microsoft (bislang ist nur Digital Resolve bekannt), der die Seite in Echtzeit untersuchen soll.

    Damit erinnert der Phishingfilter von Vista verblüffend an das im Sommer 2003 vorgestellte Filtersystem ICRAplus.

    23. Oktober 2006 6
  • : 300 demonstrierten in Bielefeld gegen Überwachung
    300 demonstrierten in Bielefeld gegen Überwachung

    Die Demo gegen Überwachung und Sicherheitswahn in Bielefeld ist vor zwei Stunden zuende gegangen. Diesmal waren 300 Leute da, die aus ganz Deutschland angereist sind – eine gute Steigerung im Vergleich zur letzten Demo in Berlin im Juni, wo es ca. 250 waren, und recht beachtlich für ein so kleines Städtchen wie Bielefeld. Jetzt sitzen wir bei der Verleihung der Big Brother Awards, wo es netterweise ein offenes Netz gibt, und schicken die Pressemitteilung raus und füttern das Wiki mit Fotos (und hoffentlich auch noch Videos). Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung:

    „Freiheit statt Angst“ – Über 300 protestieren in Bielefeld gegen Überwachung (20.10.2006)

    Heute wurde Bielefeld zur Hauptstadt des Datenschutzes und der Bürgerrechte: Mehr als 300 Menschen gingen unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ gegen Sicherheits- und Überwachungswahn auf die Straße. Sie folgten einem Aufruf des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und 17 weiterer Unterstützergruppen, darunter Attac, der Chaos Computer Club und die Humanistische Union.

    Werner Hülsmann, Vorstandsmitglied des Forums InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), forderte in seiner Ansprache einen Stopp der Pläne, sämtliche Kommunikationsdaten ohne Anfangsverdacht flächendeckend zu speichern („Vorratsdatenspeicherung“).

    Am Rande des Protestzugs durch die Stadt wurden die Passanten satirisch zur freiwilligen Abgabe von Speichelproben aufgefordert und von einer überdimensionalen Kamera „überwacht“. Mit Rufen wie „Freiheit stirbt mit Angst“, „Stoppt den Überwachungswahn“ und „Datensammler sind Verbrecher!“ unterstützten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Forderung nach mehr Freiheit statt Sicherheitswahn.

    Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagte: „Die wahre Gefahr für unsere Demokratie sind nicht Terroristen in Afghanistan sondern Grundrechtsterroristen hier in Deutschland!“
    Bettina Winsemann (Twister) von STOP1984 wandte sich gegen die Behauptung, Datenschutz sei Täterschutz. Gerade in sensiblen Bereichen wie Gesundheit oder Seelsorge sei Datenschutz nicht Täterschutz, sondern Opferschutz.

    Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien sagte: „Wer als Politiker noch mal mit dem Spruch ankommt, wir hätten ja nichts zu verbergen, der soll seine Telefonleitung als Audio-Stream anbieten und den Internet-Traffic aus seinem Büro öffentlich zur Verfügung stellen!“

    Padeluun vom FoeBuD e.V. rief in seiner Ansprache dazu auf, nicht für eine Illusion von Sicherheit die Freiheitsrechte aufzugeben, für die unsere Vorfahren unter Einsatz ihres Lebens gekämpft haben.

    Im Anschluss an die Demonstration kündigten die Veranstalter weitere Aktionen gegen die zunehmende Überwachung an. So ist eine Sammelklage gegen die drohende Zwangsprotokollierung von Telefon- und Internet-Kommunikationsdaten in Vorbereitung.

    20. Oktober 2006
  • : Schily war direkt an Auftragsvergabe an Biometrie-Firmen beteiligt
    Schily war direkt an Auftragsvergabe an Biometrie-Firmen beteiligt

    de.internet.com bezieht sich auf Heute im Bundestag und zitiert eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP bezüglich Otto Schilys Engagement bei der Schaffung seiner neuen Jobs.

    Die Bundesregierung hat eingestanden, dass der frühere Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) direkt an der Auftragsvergabe an Biometrie-Firmen beteiligt war, in deren Aufsichtsrat er heute sitzt. Im August 2003 ging der Zuschlag für das Projekt „Automatisierte und biometriegestützte Grenzkontrolle“ an die Firma Bosch Sicherheitssysteme, deren Unterauftragnehmer Byometric Systems ist. „An Gesprächen zur Eignung und Anwendung biometrischer Verfahren habe zum Teil auch der damalige Bundesminister Schily teilgenommen“, so eine heute veröffentlichte Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP. Allerdings habe sein „derzeitiges Engagement als Aufsichtsratsmitglied keinen Einfluss auf die weiterhin bestehenden Beziehungen der Bundesregierung zu diesen Unternehmen“, erklärte die Merkel/Müntefering-Regierung weiter.

    Interessant ist die nichtssagende Aussage, dass sein „derzeitiges Engagement als Aufsichtsratsmitglied keinen Einfluss auf die weiterhin bestehenden Beziehungen der Bundesregierung zu diesen Unternehmen“ habe. Darum geht es ja auch nicht, sondern es geht darum, was er in der Vergangenheit gemacht hat. Und das klingt nach den Informationen überhaupt nicht koscher.

    Ich finde leider die Original-Antwort bei HiB nicht. Vielleicht bin ich blind, oder sie steht noch nicht online. Wenn jemand sie findet, bitte in den Kommentaren posten.

    20. Oktober 2006 13
  • : Krisenkommunikation
    Krisenkommunikation

    Lustige Sache. Da hatte ich gerade eine Frau von einer PR-Agentur namens „Charles Barker“ aus Frankfurt am Telefon. Grund war mein Artikel über die Big Brother Awards und sie wollte mir am Wochenende dazu Informationen zu kommen lassen. Klingt nach Krisenkommunikation, den Kunden wollte sie mir noch nicht mitteilen. Ich bin gespannt.

    Update: Erste Vermutung ist, dass die Agentur für SWIFT arbeitet. Andere Ideen?

    20. Oktober 2006 4
  • : Heute ist Datenschutz-Tag
    Heute ist Datenschutz-Tag

    Heute ist Datenschutz-Tag. Gerade findet in Bielefeld die zweite Demonsstration gegen die Vorratsdatenspeicherung statt und später werden dort auch die Big Brother Awards zelebriert. Einen Live-Stream gibts im freundlichen Ogg Theora Format ab 17 Uhr hier. Die Medienberichterstattung rund um dieses Thema ist heute auch etwas höher als sonst, so dass ich alles mal in einen Artikel packe, was hier gerade als einzelne Tabs im Browser offen ist.

    Bei spieleg-Online gibt es einen netten Artikel zu „Datenschutz 2.0 – Privatsphäre ist einfach Mega-out“ mit dem Fazit:

    Längst ist die Privatsphäre kein Gegensatz mehr zur Öffentlichkeit. Vielmehr drückt Privatheit den selbstbestimmten Umgang mit persönlichen Informationen aus. Was Andere über einen erfahren sollen, das kann der mündige Mensch – im Guten wie im Schlechten – selbst entscheiden. Zur informationellen Selbstbestimmung gehört auch die freie Entscheidung, seine Privatsphäre an Warenhäuser oder Mobilfunkunternehmen zu verscherbeln, die für geringe Preisnachlässe eifrig Konsumgewohnheiten ausspähen, um die Verbraucher dann mit personenbezogener Werbung zu überhäufen. Dafür freilich blüht ihnen demnächst ein Big-Brother-Award.

    Zeit.de berichtet im Vorfeld der Big Brother Awards über das Schwarzbuch Datenschutz und vergangene Sieger: Ausgezeichnete Diebe.

    Die »BigBrotherAwards« zerren diese und andere im Dunkeln agierende Datenkraken ans Licht der Öffentlichkeit, und das mit großem Erfolg. Die Ausrichter der Awards indessen können sich vor Vorschlägen für eine Nominierung kaum noch retten. Insofern scheint die Einsicht in die Notwendigkeit des Datenschutzes zu steigen. Das mag optimistisch stimmen, die Auflistung der einschlägigen Datenschutzverletzungen der letzten fünf Jahre im Schwarzbuch allerdings macht eher Angst.

    Ab 17 Uhr bietet Zeit.de auch einen Live-Stream an.

    Die hessische Regierung möchte die Videoüberwachung massiv ausbauen und fordert ein dauerhaftes Zugriffsrecht der Polizei auf das Videonetz der Verkehrsbetriebe in Hessen. Die Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber (CDU) erklärte auf einem Kongress, dass es zwingend notwendig sei, dass die Polizei auch Bilder aus privaten Überwachungsanlagen auswerten kann. Heise kommentiert die Forderung mit:

    Wieder einmal agieren Politiker nach dem Motto „was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“: Hatte es im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft noch geheißen, die zum Schutz des Großereignisses ausgeweitete Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden werde nach dem Finale wieder zurückgefahren, soll die installierte Infrastrukur vor dem Hintergrund einer angeblich gestiegenen Terrorgefahr nur offenbar doch weiter genutzt und teilweise sogar ausgebaut werden.

    Auf den Medientagen in München gab es eine spannende Diskussion über Google und Datenschutz. Heise war dort und berichtet über die Diskussion, an der u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und dem europäischen Öffentlichkeits- und Lobbyverantwortlichen Rachel Whetstone teilnahmen: Google: „Wir bemühen uns sehr um Datenschutz“.

    Im Zusammenspiel mit der Vorgabe der EU an Zugangsanbieter, künftig im Rahmen der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch dynamisch vergebene IP-Adressen mindestens ein halbes Jahr lang aufzubewahren, könnten ebenfalls einzelne Nutzer identifiziert werden, erläuterte Schaar weiter. Mit der Protokolldatei von Google dürften so „sehr interessante Informationen über Interessengebiete und Verhalten“ zutage gebracht werden. Ein Unternehmen wie Google könnte daher wie ein „Honigpott“ fungieren, also etwa als sehr wichtige Quelle von Geheimdienste betrachtet werden. Allgemein bezeichnete Schaar Suchmaschinen als „dual use“-Technik, da sie auch zur Überwachung der Nutzer eingesetzt werden könnten. Konkret an Google appellierte der Datenschützer, etwa sein Cookie-Konzept zu überdenken und den Surfern keine permanenten, bis 2038 gültigen Browserdateien zur Nutzeridentifizierung auf die Festplatte zu krümeln. Wäre Google ein deutscher Anbieter, wären die hiesigen Datenschutzbehörden an diesem Punkt bereits eingeschritten.

    Aus den USA gibts die Meldung: „EFF will Informationen zu FBI-Datenbankprojekt gerichtlich erzwingen

    Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat eine Klage nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingereicht, um Einsicht in Dokumente eines großen Datenbankprojekts der Bundespolizei FBI zu erlangen. Im Investigative Data Warehouse (IDW) werden mehrere hundert Millionen Einträge verwaltet, darunter personenbezogene Informationen, Ortsangaben, Finanzdaten und Fotografien. Auf die Datenbank, in die Informationen von mehr als 50 FBI- und anderen Regierungsstellen einfließen, hätten 12.000 Ermittlungsbeamte Zugriff, erklärte die EFF.

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat sich wieder im Rahmen der SWIFT-Affäre zu Wort gemeldet: SWIFT-Bankdaten-Affäre: ULD warnt vor Einknicken gegenüber CIA-Begehrlichkeiten. Dort heisst es u.a.

    Auf die Datenübermittlung in die USA könne aus Sicherheitsgründen nicht verzichtet werden. Daher müsste keine juristische, sondern eine politische Lösung gefunden werden. Diese Position ignoriert nach Ansicht des ULD, dass es ein ureigenes Interesse der Banken ist bzw. sein sollte, das Bankgeheimnis ihrer Kunden zu wahren – auch und gerade gegenüber einem datenschutzrechtlich unkontrollierten amerikanischen Geheimdienst. Dies wurde dem ULD von schleswig-holsteinischen Banken bestätigt. Tatsächlich sind die Banken hierfür auch verantwortlich. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, kommentiert den derzeitigen Stand des Verfahrens:

    „Es gibt für die Banken, die Politik und den Datenschutz in Europa überhaupt keinen Anlass, sich von amerikanischer Seite erpressen zu lassen. Es gibt keine faktischen Zwänge und schon gar keine rechtlichen Gründe, das Bankgeheimnis und den Datenschutz zugunsten von Datenbegehrlichkeiten der US-Administration für deren Verständnis von Terrorismusbekämpfung zurückzustellen. Anders als bei der Übermittlung von Flugdaten kann der Datenzugang hier gestoppt werden. Mittelfristig geht dies durch die Spiegelung des SWIFT-Datenbestandes in einem europäischen Land. Ein hohes europäisches Datenschutzniveau sollte als Standortvorteil genutzt werden. Kurzfristig muss SWIFT seine Datenspeicherung in den USA verschlüsseln, um einen lesenden Zugriff der US-Dienste zu verhindern.“

    And the Winner are:

    Wirtschaft

    Der BigBrotherAward in der Kategorie Wirtschft geht an: SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), stellvertretend an die deutschen SWIFT-Aufsichtsratsmitglieder Roland Böff (Senior Vice President, Bayerische Hypo- und Vereinsbank) und Wolfgang Gaertner (CIO, Deutsche Bank AG). SWIFT-Europa stellt den US-Behörden seit fast fünf Jahren über sein US-amerikanisches Operation-Center die Daten internationaler Banktransaktionen zur Verfügung. Dabei werden nicht nur die Daten weitergegeben, bei denen Konten in den USA betroffen sind, sondern SWIFT spiegelt auch seine innereuropäischen Daten zur Sicherung auf die Server von SWIFT-USA.

    Politik

    In diesem Jahr wurden in der Kategorie Politk zwei Preise verliehen: Die Mitglieder des 4. Landtags von Mecklenburg-Vorpommern erhalten den Preis für die gesetzliche Erlaubnis zur verdachtsunabhängigen Tonaufzeichnung in der Öffentlichkeit. Und die Bundes-Innenministerkonferenz für die Einrichtung einer zentralen „Anti-Terror-Datei“.

    Technik

    Den Technik-Award darf dieses Jahr die Philips GmbH in Empfang nehmen: Für die Vorgabe, dass CD-Brenner ihre eindeutige Seriennummer auf den Rohling schreiben und damit eine Rückverfolgbarkeit von Datenträgern zum Brenner ermöglichen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Raubkopierer ermitteln zu wollen. Dabei ist es in Deutschland nicht strafbar, Musik-CDs oder Filme für den privaten Gebrauch zu brennen. Lediglich ein technisch wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden.

    Behörden & Verwaltung

    Für das Vorhaben, lebenslange Schüler-IDs einzuführen, ohne die individuellen Bildungsdaten an feste Zwecke zu binden und vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu schützen, erhält Kultusministerkonferenz der Länder den BigBrotherAward in der Kategorie Behörden und Verwaltung. Ob Statistiken über individuelle Schülerlaufbahnen die Bildungsmisere beseitigen sei dahingestellt – ohne die Beachtung grundlegender Datenschutzanforderungen (enge Zweckbindung, Zugriffsschutzkonzept, technische Schutzkonzepte, Löschkonzepte, Kontrollvorgaben) wird das Vorhaben jedenfalls zum Datenschutz-GAU.

    Verbraucherschutz

    Den Preis in dieser Kategorie hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verdient – für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen – nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.

    20. Oktober 2006 5
  • : Der Internetexperte Ingo Wolf aus NRW
    Der Internetexperte Ingo Wolf aus NRW

    Der NRW-Innenminister Ingo Wolf von der FDP möchte sich mit einer Pressemitteilung als Internet-Experte profilieren:

    „Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden“, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. „Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt“, erläuterte der Innenminister.

    Kann dem mal jemand das digitale Zeitalter erklären?

    [via]

    20. Oktober 2006 15
  • : SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht
    SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht

    Aus Heute im Bundestag: Die Bundesregierung stellte in einer Antwort (16/2926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2714) fest, dass sie keinen Grund zu der Annahme hat, dass die von „Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) an US-Behörden übermittelten Daten über den internationalen Zahlungsverkehr zu anderen Zwecken als zur Terrorismusbekämpfung genutzt worden sind. Der Grund für diese Feststellung ist ja, dass man nicht genau weiss, was die US-Regierung und ihre Sicherheitsbehörden mit den Daten machen und ihnen blind vertrauen muss. So wie bei der Flugdaten. Bei der SWIFT-Affäre wird kritisiert, dass die Weitergabe dieser Daten eklatant deutsche und europäische Datenschutzrechte verletzt. Dies sieht die Bundesregierung aber nicht so:

    Die Regierung betont allerdings, dass sie bei der Aufklärung des Sachverhalts auf Informationen der US-Behörden angewiesen sei. Demzufolge gebe es dort keine nach Herkunftsländern gegliederte Statistik der abgefragten Swift-Daten, sodass sich die Zahl sowie Art und Umfang der betroffenen deutschen Bürger und Unternehmen nicht ohne weiteres feststellen lasse. Abgefragt würden die Daten aller Personen, die auf den Listen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und nationaler Listen der USA in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten geführt werden. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Sicherung der Daten liege zunächst in den Händen der Unternehmen selbst. Die Datenübermittlung an US-Stellen sei über das „Swift Operating Center“ in den USA vorgenommen worden, heißt es in der Antwort. Ob dafür ausschließlich US-Recht anwendbar sei, sei ungeklärt. Die US-Behörden gingen aber davon aus. Die Regierung betont ferner, dass Swift kein Kreditinstitut sei und nicht der Bankenaufsicht unterliege. Ob sich Swift bei der Datenübermittlung rechtmäßig verhalten habe, lasse sich derzeit nicht vollständig beurteilen, da nicht alle relevanten Fakten bekannt seien. Ein Bericht der belgischen Datenschutzkommission sei zum Ergebnis gekommen, dass Swift im Konflikt zwischen US-Recht einerseits und belgischem sowie europäischem Datenschutzrecht andererseits gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen habe.

    Mehr zur SWIFT-Affäre gibt es hier.

    19. Oktober 2006
  • : Telekommunikationsüberwachung steigt weiter massiv
    Telekommunikationsüberwachung steigt weiter massiv

    Christian Stöbele hat die Bundesregierung nach aktuellen Zahlen der Telekommunikationsüberwachung befragt und eine Antwort bekommen: „Überwachung der Telekommunikation hat erneut zugenommen“. Keine Überraschung ist, dass im Jahre 2005 die Massnahmen wieder massiv zugenommen haben. Gegenüber dem Vorjahr gab es 45,5 % mehr Anordnungen! Die Zahl der betroffenen Anschlusskennungen stieg um 20,1 Prozent. Während 2004 noch 40.973 Anschlusskennungen überwacht wurden, waren es 2005 schon 49.226 Anschlüsse.

    Aus der Jahresstatistik der Bundesnetzagentur lässt sich ersehen, welche Anschlussarten betroffen waren: In 85 Prozent aller Fälle wurden Mobiltelefon-Anschlüsse überwacht, 9 Prozent entfielen auf analoge Telefon- und 5 Prozent auf ISDN-Anschlüsse. E‑Mail-Kennungen und Internetzugänge waren mit weniger als 1 Prozent betroffen. Auch die Zahl der Anordnungen stieg nach Auskunft des Bundesjustizministeriums deutlich: Ergingen 2004 noch 29.017 Anordnungen, so waren es 2005 bereits 42.508. Die Anzahl der Verfahren stieg um 4,5 Prozent auf 4.925. Die Zahl der betroffenen Anschlussinhaber nahm mit 12.606 Personen um 6,3 Prozent zu – die Zahl der ebenfalls betroffenen Kommunikationspartner wurde nicht genannt. Über die Dauer der Anordnungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

    In 68 Prozent aller Verfahren handelte es sich um Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. An zweiter Stelle stehen mit 6,3 Prozent Verfahren wegen Raub oder räuberischer Erpressung, an dritter Stelle mit 5,5 Prozent aller Verfahren Mord, Totschlag und Völkermord. In Süddeutschland wurden die meisten Anordnungen erlassen: In Baden-Württemberg waren es 777 Verfahren mit 2123 Betroffenen, in Bayern sogar 885 Verfahren mit 1997 Betroffenen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden lediglich 485 Verfahren mit 1285 Betroffenen gezählt.

    Gestern schon kündigte die grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung an. Damit wolle man die ausufernde Überwachung einschränken: Grüne legen Gesetzentwurf zur TK-Überwachung vor.

    In Zukunft solle eine zu erwartende Mindeststrafe von einem Jahr als Maßstab für mögliche Überwachungsmaßnahmen dienen. Berufliche Geheimnisträger sollten im Rahmen ihres Zeugnisverweigerungsrechts gar nicht abgehört werden. Angehörige sollen weiterreichenden Schutz genießen, sofern sie nicht direkt an der Tat beteiligt seien oder gegen sie zum Beispiel wegen Begünstigung ermittelt werde.

    Erkenntnisse aus der Privatsphäre sollen nach dem Vorschlag der Grünen vernichtet werden, Abgehörte sollten im Rahmen des Möglichen hinterher informiert werden. Zudem solle allen Betroffenen die Möglichkeit offen stehen, die Abhörmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch für den Richter, der eine Abhörmaßnahme anordnet, sieht der Entwurf der Grünen eine stärkere Rolle vor. Er soll über den Verlauf und gewonnene Erkenntnisse informiert werden.

    19. Oktober 2006