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: Wahlcomputer und Sicherheitsüberprüfungen
: Wahlcomputer und Sicherheitsüberprüfungen Mal wieder Wahlcomputer. Für Focus.de hat Torsten Kleinz mit dem zuständigen Referatsleiter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) telefoniert: Sicherheitslücken auch in Deutschland.
Im Gespräch mit FOCUS Online wird der zuständige Fachbereichsleiter deutlicher: „Die Veröffentlichung von letzter Woche schafft neue Fakten“, erklärt Dieter Richter. „Ich vermute, dass das Bundesinnenministerium kurzfristig keine Verwendungsgenehmigung erteilen würde“. Die Bundesanstalt prüfe das Papier und werde sich mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abstimmen, um über weitere Schritte zu entscheiden. Das Bundesinnenministerium reagierte bislang nicht auf Anfragen von FOCUS Online.
Ich bin mal gespannt, wann und wie das Bundesinnenministerium reagiert. Und wie ist das mit den Sicherheitsmassnahmen?So führt die Bundesanstalt als Sicherheitsmaßnahme die Möglichkeit an, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können. Auf Nachfrage von FOCUS Online räumt Richter jedoch ein, dass von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht wurde – es fehlt auch eine Regelung, wann eine solche Prüfung stattzufinden hat. Würden die Wahlcomputer häufiger als bisher eingesetzt, wäre dies auch eine Kostenfrage.
Update: Das BMI hatte sich bei Focus.de noch gemeldet:
Das Bundesinnenministerium bestätigte inzwischen die Unsicherheit der Wahlcomputer: „Die beschriebenen Softwaremanipulationen sind vermutlich auf deutschen Geräten ebenfalls durchführbar“, teilte die Behörde gegenüber FOCUS Online mit. „Ob sie allerdings bei diesen unter den begleitenden Regelungen in Deutschland unentdeckt bleiben können, ist noch nicht abschließend zu beurteilen.“
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: BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz
: BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz SWR: 200 Probanden testen Video-Überwachungssystem
Dabei werden sie von drei verschiedenen Kamerasystemen gefilmt. Nach BKA-Angaben werden die aufgenommenen Bilder mit einer internen Fotodatei verglichen, in der alle 200 Probanden gespeichert sind. Dabei handelt es sich um 150 Mainzer Bürger und 50 Mitarbeiter von Behörden, die freiwillig an dem Test teilnehmen. Der Mainzer Bahnhof wurde wegen seiner guten Lichtverhältnisse und Übersichtlichkeit ausgewählt. Denn die Kameras und die Technologie seien sehr sensibel und auf gute Lichtverhältnisse angewiesen, so das BKA.
ZDF.heute: In den Augen des Gesetzes
Skeptiker der biometrischen Videoüberwachung bezweifeln den Erfolg des Mainzer Projektes. Verdächtige könnten durch eine simple Verkleidung wie Perücke oder Sonnenbrille schnell dem Zugriff der Kameras entwischen. Zudem funktioniert das System nur, wenn die Bilder von verdächtigen Personen bereits im System gespeichert sind. Das ist jedoch insbesondere bei Terrorangriffen selten der Fall, da es sich oft um Ersttäter handelt – wie die Männer, die im Juli Kofferbomben in Personalzügen deponierten.
Von einem ZDF.Morganmagazin Beitrag gibt es ein 11MB grosses Torrent-Backup.
Eine kleine Medienschau gibt es auch schon beim rabenhorst: Umschau zur Vorstellung des BKA Projekts Foto-Fahndung.
Heise: Foto-Fahndung im Mainzer Hauptbahnhof
Täglich frequentieren bis zu 20.000 Menschen den gut beleuchteten Mainzer Hauptbahnhof. Dabei passieren sie eine Doppeltreppe, deren unterer Teil von Kamerasystemen erfasst wird, die auf Gesichtserkennung und Gesichtsanalyse spezialisiert sind. Jeweils zwei Kameras (für Treppe und Rolltreppe) der Firmen L1-ID/Bosch Sicherheitssysteme, Cognitec und Crossmatch/Vitronic Dr. Stein versuchen, unter den Passanten die 200 Testkandidaten zu finden, deren Templates nach einem Enrolment in einer Facecheck-Datenbank gespeichert sind. Die Rolltreppenkameras haben etwa 20 Sekunden Zeit, die meistens stehen bleibenden Menschen zu analysieren. Die Treppenkameras haben etwas mehr Zeit, müssen aber mit sich bewegenden Körpern klarkommen. Die Testkandidaten tragen einen RFID-Chip mit sich, dessen ID-Nummer jeweils am oberen Treppenabsatz und am Fuß der Treppe ausgelesen wird. So kann festgestellt werden, ob eine Testperson von den biometrischen Systemen „übersehen“ wurde.
Update: Bericht des ZDF heute Journal vom 10.10.2006 ueber das Pilotprojekt des BKA mit biometrisches Fahndungssystem mittels Videoueberwachung im Mainzer Hbf (Torrent).
Es gibt wenig Orte, die harmloser wirken als der Bahnhof von Mainz. Aber wenn es ganz schlimm kommt, dann ist das, was da seit heute ausprobiert wird, der Anfang des perfekten Ueberwachungsstaates.
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: Google kauft Youtube
: Google kauft Youtube Tagesschau.de hat den Kaiserslauterner Informatik-Professor Hendrick Speck zur Youtube-Übernahme durch Google befragt: Erst „kriminell“, dann „legitim“.
tagesschau.de: Aus einer amerikanischen Website mit teils illegalen Inhalten wird nach nur eineinhalb Jahren ein Objekt, das für 1,65 Milliarden Dollar den Besitzer wechselt. Mit gerade mal 67 Mitarbeitern. Warum gibt es solche Entwicklungen eigentlich nicht in Deutschland?
Speck: Das hat unter anderem mit unserem Urheberrecht zu tun. Viele Vertreter aus der deutschen IT-Industrie und Forschung beklagen, dass sich Justizministerin Zypries zum Helfer der Musik- und Filmindustrie hat machen lassen. Das von Zypries eingeführte Gesetz zum digitalen Urheberrecht ist im höchsten Grad innovationsfeindlich. Und ein Unternehmen wie YouTube könnte in Deutschland gar keine eineinhalb Jahre existieren.
Neben der ganzen Beigeisterung im Netz für die Übernahme, gibt es auch kritische Stimmen. Grietje Bettin, die medienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion äusserte sich in einer Pressemitteilung: Google verleibt sich YouTube ein – und wird noch mächtiger.
Die Konzentrationstendenzen im Medienbereich machen also auch vor dem Internet nicht Halt. Schon jetzt kann man bei Google neben der klassischen Suche nach Internetseiten auch nach Bildern, Nachrichten, digitalen Büchern oder Landkarten suchen, ja sogar die eigene Festplatte durchforsten lassen und vieles mehr. Es scheint kein Onlineangebot zu geben, für das sich Google nicht interessiert. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden – es muss endlich anerkannt werden, dass Meinungsmacht auch im Internet existiert!
Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gehört Google auf die Finger geschaut. Die Krake Google streckt ihre Tentakel immer weiter aus – und noch immer weiß keiner, welche Daten das Unternehmen von Nutzern abfragt und sammelt, ohne dass die Nutzer der Google-Dienste davon wissen. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung muss aber auch im Internet gelten!
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: BMJ: Keine Probleme bei „Hacker-Tool“-Paragraphen
: BMJ: Keine Probleme bei „Hacker-Tool“-Paragraphen Das Bundesjustizministerium hat in einer Stellungnahme auf die Kritik am sogenannten „Anti-Hacker Tools“ Paragraphen im „Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen“ reagiert:Justizministerium sieht keinen Änderungsbedarf bei „Hacker-Tool“-Paragraphen. Es sei ja alles nicht so gemeint:
Diese Bedenken kann das Justizministerium offenbar nicht nachvollziehen. In einer Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass eine Strafbarkeit dann nicht vorliege, wenn ein Computerprogramm „zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen“ werde. Entscheidend sei vielmehr, dass die „Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB) erfolgen“ müsse.
Zwar wäre bei einer solchen Auslegung des Gesetzentwurfs die Gefahr einer Strafbarkeit von Maßnahmen zur IT-Sicherheit weitgehend vom Tisch. Im Gegensatz zu der offiziellen Begründung des Gesetzesentwurfs ist die Stellungnahme des Ministeriums für Gerichte jedoch in keiner Form bindend. Kritiker des neuen Gesetzes fordern daher weiterhin eine Klarstellung des Gesetzeswortlauts, um auch Richtern eine klare Auslegung an die Hand zu geben und eine Überinterpretation des Vorschrift zu verhindern.
Bisher wurde der Gesetzesentwurf erst vom Bundeskabinett beschlossen. Es ist noch Zeit, um Abgeordnete zu kontaktieren und diese aufzufordern/zu bitten, im folgenden parlamentarischen Prozess diesen umstrittenen Paragraphen zu konkretisieren oder zu streichen. Man muss es nur tun!
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: Diskussion zu Videoüberwachung in Berlin
: Diskussion zu Videoüberwachung in Berlin Und noch eine Veranstaltung am 23. Oktober in Berlin zum Thema Überwachung. „Treffpunkt WissensWerte: Kuck mal, wer da kuckt…!“ mit dem Schwepunkt auf Videoüberwachung – technisch Machbares, gesellschaftlich Akzeptiertes und zukünftig Wünschbares. Darüber reden Experten beim 29. Treffpunkt WissensWerte am Montag, den 23. Oktober 2006 um 18:00 Uhr.
Kameras auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen, in Bussen und Gebäuden – längst hat das Thema Videoüberwachung in das Bewusstsein der Gesellschaft Einzug gehalten. „Big Brother is watching you!“ – für manch einen sind die Visionen George Orwells erschreckende Realität geworden. Nicht zuletzt die jüngsten Fahndungserfolge im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus (Kofferbomber) haben die öffentliche Meinung verändert: Videoüberwachung wird von Vielen akzeptiert, die Proteste der Datenschützer sind leiser geworden. Was aber ist technisch heute schon machbar? Was zukünftig? Bisher müssen Bilder von Menschen ausgewertet werden – erst dann sind im Nachhinein mögliche Täter und Straftaten zu identifizieren. Wie können das intelligente Bilderkennungsprogramme leisten? Wo bleiben die Daten? Und macht Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten überall Sinn? Wo liegen die Grenzen der gesellschaftlichen Akzeptanz?
Darüber reden Experten beim 29. Treffpunkt WissensWerte, zu dem wir Sie herzlich einladen.
Der Treffpunkt WissensWerte ist eine Veranstaltung der TSB Technologiestiftung Berlin, rbb Inforadio und der Technologie Stiftung Brandenburg in Kooperation mit der TimeKontor AG. Sie wird mitgeschnitten und im Programm von rbb Inforadio 93,1 gesendet.
Podium:
Dr. Leon Hempel, Wissenschaftler am Zentrum für Technik und Gesellschaft, Technische Universität Berlin
Dr. Ivo Keller, Geschäftsführer vis-à-pix GmbH, Potsdam
Dr. Michael Weber, Geschäftsführer DResearch Digital Media Systems GmbH, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Thomas Sikora, Leiter Fachgebiet Nachrichtenübertragung, Technische Universität Berlin, Fakultät IV – Elektrotechnik und Informatik
Moderation: Thomas Prinzler, Wissenschaftsredaktion rbb Inforadio
Anmeldung bis zum 18. Oktober 2006 erbeten: kleffel@technologiestiftung-berlin.de.
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: Instant-Messaging Verschlüsselung
: Instant-Messaging Verschlüsselung In einem Interview mit NPR erklärt Peter Eckersley von der Electronic Frontier Foundation, was man bei der Kommunikation mit Instant-Messaging-Systemen beachten sollte und wie man die eigene IM-Kommunikation verschlüsselt: Privacy of IM Chats not Guaranteed. Beispielsweise mit OTR, was dummerweise nur mit GAIM läuft. Und ich mag GAIM eigentlich nicht besonders. PSI kann noch GnuPG als Verschlüsselung. Die Tipps und Tricks aus dem Interview sind nicht nur für US-republikanischer Senatoren interessant.
Update: Danke für den Kommentar. Miranda und Trillian bieten wohl OTR-Plugins und hier findet sich eine Anleitung, wie man am Beispiel ICQ seine IM-Kommunikation verschlüsseln kann und warum man das tun sollte.
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: EU schickt weiter Passagierdaten an USA
: EU schickt weiter Passagierdaten an USA Die EU und die USA haben sich bei den Flugdaten geeinigt. Nach Presseberichten haben sich die USA durchgesetzt. Das mit dem Datenschutz auf EU-Level sichern im US-Heimatschutzministerium klingt eher wie ein Witz. Aus Datenschutzsicht ist der Austausch dieser Daten zu diesen Bedingungen weiterhin inakzeptabel.
tagesschau.de: Fluggastdaten für alle US-Terrorfahnder
Die EU wollte ein möglichst hohes Maß an Datenschutz gewährleisten. Der Kompromiss sieht nun so aus: Die Fluggesellschaften übermitteln die Daten an das US-Heimatschutzministerium – dort können andere US-Behörden, die mit der Terrorabwehr zu tun haben, Daten einsehen.
EU-Innen- und Justizkommissar Franco Frattini meint, dass dem Datenschutz ausreichend Rechnung getragen wird: „Wir akzeptieren, dass die Daten an andere Behörden weitergegeben werden – vorausgesetzt, dass sie vergleichbare Standards im Datenschutz haben“.
Futurezone: Passagierdaten: Sonderfall AUA
Die Austrian Airlines übermitteln auch weiterhin „nur zehn bis elf“ der bis zu 34 möglichen Daten ihrer Passagiere an die US-Behörden. Ihren ungewöhnlichen Sonderstatus haben sie zusammen mit US-Behörden und Datenschützern ausgehandelt.
Deutsche Welle: Terrorfahnder bekommen europäische Passagierdaten
Bisher hatte die US-Grenzschutzbehörde jedoch direkten Zugriff auf die europäischen Buchungscomputer und eine Vielzahl anderer Passagierdaten, die über die vereinbarten 34 hinaus gingen. Eine aktive Datenlieferung der Fluggesellschaften solle dieses „Pull-Verfahren“ nun ersetzen, sagte EU-Justizkommissar Frattini. Das künftige „Push-System“ solle noch vor Jahresende erprobt werden. Demnach müssten die USA künftig eine Anfrage an die Airlines stellen. Zur Änderung des Verfahrens müssten allerdings zunächst Filter in die Computersysteme eingebaut werden.
Heise: EU und USA einigen sich auf Interimsabkommen beim Passagierdatentransfer
Darüber hinaus kommt der bis Juni 2007 gültige Vertrag Forderungen von Datenschützern und EU-Parlamentariern ein Stück entgegen. So soll der Transfer der Fluggastdatensätze (Passenger Name Records, PNR) vom so genannten Pull- auf ein Push-Verfahren umgestellt werden. Beim bislang praktizierten System greifen die US-Behörden direkt auf die Buchungssysteme der Fluggesellschaften zu. Künftig müssen sie einen Antrag einreichen, woraufhin ihnen die Airlines die persönlichen Informationen zur Verfügung stellen.
In einem zweiten Artikel bei Heise gibt es verschiedene Reaktionen: Scharfe Kritik am weiteren Flugdatentransfer in die USA.
„Die Europäische Union ist in dieser Frage eindeutig dem Druck der USA erlegen“, beklagt Alexander Alvaro (FDP), Koordinator im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments. Er habe seine Hoffnung auf einen datenschutzrechtlich ausgewogenen Text nach Bekanntgabe des Verhandlungsergebnisses begraben müssen. Cem Özdemir, der für die Grünen im Ausschuss sitzt, sprach von einer Einigung „auf Kosten der Rechte der Unionsbürger“ und einem „Schlag“ gegen den Datenschutz.
AnzeigeDer grüne Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour warf den USA im PNR-Streit genauso wie in der SWIFT-Affäre oder bei der geplanten künftigen Übermittlung von TK-Verbindungsdaten eine „ignorante Haltung gegenüber anderen Rechtssystemen vor“. Es brauche im Kampf gegen den Terrorismus nicht nur effektive Strafverfolgung, sondern auch einen effektiven Schutz der Bürgerrechte. Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Linkspartei im Bundestag, Petra Pau, empörte sich über eine „Erpressung“ der Datenübermittlung durch die USA, die nun von der EU noch sanktioniert werde. Sie wittert weiter eine prinzipielle Verletzung der Grundrechte der rund 450 Millionen EU-Bürger. Auch das bis Ende Juni 2007 gültige Interimsabkommen sei damit verfassungswidrig. In ihren Bedenken bestätigt fühlt sich überdies die FDP-Bundestagsfraktion: „Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen die Interessen der deutschen Passagiere nicht ausreichend vertreten“, erklärt ihr Parlamentarischer Geschäftsführer, Ernst Burgbacher.
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: Wie spricht man anonym in der Öffentlichkeit
: Wie spricht man anonym in der Öffentlichkeit How to Speak Anonymously in Public: A Hacker’s Guide
It’s a dangerous world out there for security researchers. Between DMCA violations, full disclosure issues, miscellaneous lawsuits, government harassment, or simply having your name dragged through the mud by corporate spin, it is becoming increasingly desirable to have the ability to put some distance between yourself and certain aspects of your work and interests, even if only temporarily.
This guide is meant to provide instructions on how to execute an anonymous speech at a technical conference. These techniques have been used successfully by Alan Bradley and the Kevin Flynns to present „Tron: He Fights For the User“ at Toorcon 8 on September 30, 2006. Since Tron is a memory cloaker that can be used to conceal cracks to software copy protection (among other things, of course), by the letter of the law (and possibly helped with a little bit of „marketing“ on our part), Tron violates the DMCA. This makes for an excellent proof of concept for the usability of this format by others in similar situations. We also felt it would be useful to both raise awareness of interesting uses for Tor and to provide an alternate venue for censored speech.
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: USA, Google und Meinung&Wahrheit in der Politik
: USA, Google und Meinung&Wahrheit in der Politik Zwei interessante Nachrichten, die man wohl zusammen lesen / denken sollte. Zum einen meldet die New York Times, dass ein Konsortium von US-Universitäten an einer „Sentiment Analysis“-Software arbeitet, die automatisch erkennen soll, wenn sich in den Massenmedien weltweit schlechte Stimmung über die USA breit macht. Finanziert wird das Projekt vom Heimatschutz-Ministerium. Es soll helfen, heraufziehende Bedrohungen für die USA zu erkennen. Während manche das nun als „Orwellsche Gedankenpolizei“ bezeichnen, sagen andere „Ist doch klasse, wenn die Regierung besser auf die öffentliche Meinung hört“. Meine Einschätzung: Es kommt drauf an, wie man mit den Meldungen umgeht. Wenn man merkt, das Folter in Guantanamo beim Rest der Welt unbeliebt ist, sollte man solche Praktien beenden und nicht den Rest der Welt als Bedrohung wahrnehmen.
Die andere Meldung ist eine Vision von Eric Schmidt, Gründer und CEO von Google. Er prognostiziert, dass es in 5 Jahren eine „Wahrheitsvorhersage-Software“ gibt, die automatisch die Aussagen von Politikern auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen könnte.
Mir wird zwar Angst und Bange, wenn Googles Computer über „Wahrheit“ entscheiden, aber ich stelle mir gerade vor, dass man das mit der „Sentiment Analysis“ verknüpft. Dann käme wohl etwa raus: „Zeige mir nur diejenige negative Berichterstattung über die USA, die auch wahr ist.“
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: Wahlcomputer sind unsicher und gehören verboten
: Wahlcomputer sind unsicher und gehören verboten Die niederländische Initiative „Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“ hat heute die Ergebnisse ihrer in enger Kooperation mit dem Chaos Computer Club durchgeführten Analyse von Nedap-Wahlcomputern publiziert. Nedap-Wahlcomputer, nahezu baugleich zu den niederländischen Geräten, sind auch in Deutschland zugelassen und im Einsatz. Die Bauartzulassung der Nedap-Wahlcomputer in Deutschland beruht auf einem Gutachten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
Die Analyse zeigt auf, dass
* Wahlcomputer keinen effektiven Schutz gegen Stimm-Manipulation bieten,
* die Software der Wahlcomputer einfach auszutauschen und zu manipulieren ist,
* das Wahlgeheimnis durch die Wahlcomputer kompromittiert wird,
* Manipulationen an Wahlcomputern praktisch nicht nachgewiesen werden können,
* Wahlcomputer den gesetzlichen Vorgaben in keiner Weise genügen.Und man kann auf den Wahlcomputern Schach spielen, auch wenn das die Herstellerfirma nicht glauben mag. Hier ist das Video einer gestern in den Niederlanden ausgestrahlten Sendung, die das beweist. Leider nur Windows Media Stream, kann das mal jemand befreien? Sehr vertrauenswürdig ist auch das Passwort für den Support-Zugang, das lautet tatsächlich: „GEHEIM“.
Computersystemen sind für Wahlen nicht geeignet. Die politische Forderung ist ganz einfach: Ein vollständiges Verbot von Wahlcomputern für Bundes‑, Landtags- und Kommunalwahlen!
Hier ist die Pressemitteilung des Chaos Computer Club dazu: Chaos Computer Club fordert Verbot von Wahlcomputern in Deutschland
Hier ist der ausführlche Prüfbericht als PDF.
Heise: Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer.
Über das Thema hatte ich schonmal mit Andreas Bogk vom CC gesprochen: Netzpolitik-Podcast: Wahlmaschinen hacken. Hier ist die MP3-Datei dazu.
Update:
Bei ZEIT-Online ist ein schöner Artikel dazu: Prozente nach Belieben.
Gonggrijp hatte sich seine Aufgabe deshalb viel schwieriger vorgestellt, sagt. „Es gab keine Kryptographie, wir mussten keine Schlüssel suchen,“ sagt er, fast ein wenig enttäuscht. Das Wahlgerät kauften die Hacker von einer Gemeinde. Jeder kann das machen. Den 28 Kilogramm schweren, sperrigen Koffer fuhren sie in dann das Büro von „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ (Wir vertrauen Stimmcomputern nicht), einer Mischung zwischen Hacker Club und Bürgerinitiative. „Wir sind ein wenig Hacker und ein wenig politisch,“ sagt Gonggrijp. Sie waren zu siebt, vielleicht zu neunt, so genau will Gonggrijp sich da nicht festlegen. Auch seine Freunde vom Chaos Computer Club in Berlin kamen. Alles Leute, die von sich sagen, das Thema Sicherheit „hobbymäßig“ zu betreiben. Das Fernsehen zeigte Gongrijp, wie er das Gerät aufschraubt. Drinnen sah man eine grüne Platine. Nach fünfeinhalb Wochen Arbeit zählte das Gerät so, wie sie es wollten. „Das war leichter, als ein Handy zu knacken,“ sagt Gonggrijp.
UPdate:
Heise berichtet weiter: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern – Nedap wehrt Vorwürfe ab. Und das mit dem Vorwürfe abwehren klingt dann so:
In einer Stellungnahme zur TV-Sendung am gestrigen Mittwoch hält der niederländische Hersteller unterdessen fest, dass die Nedap-Wahlmaschine „hervorragend funktioniert“. „Die Wahlmaschine erledigt genau das, was ihr aufgetragen wird. Dies wurde auch von allen Beteiligten erwartet und bestätigt“. Der von der Bürgerinitiative gewählte Name „Wir vertrauen Wahlmaschinen nicht“ sei unangebracht. Lauten sollte er vielmehr „Wir vertrauen Menschen nicht“, da ja nicht die Maschinen sondern die Menschen, die das System manipulierten, die „Bösen“ seien.
Ja, genau…
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: RFID-Broschüre von FifF
: RFID-Broschüre von FifF Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. hat eine Broschüre zu RFID veröffentlicht. Auf 64 Seiten gehen Experten auf verschiedene Aspekte von dieser Technik und ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen ein. Die Broschüre kann man für 3,50 Euro bei FifF bestellen oder hier als PDF kostenfrei herunterladen.
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: Ratgeber gegen Datenspionage
: Ratgeber gegen Datenspionage Golem berichtet über einen neuen Datenschutz-Ratgeber: Lass Dich nicht verarschen: Wissen gegen Datenspionage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) haben ihren Ratgeber „Datenschutz für Verbraucher – 99+1 Beispiele und Tipps zum Bundesdatenschutzgesetz“ neu aufgelegt. Die Broschüre soll auf verständliche Weise mit Alltagsbeispielen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes erklären sowie Tipps für Verbraucher und Unternehmen enthalten.
Gibts leider nicht so im Netz, sondern nur für 7,40 Euro inkl. Portokosten bei den Verbraucherschutzzentralen.
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: EU Anhörung zu SWIFT
: EU Anhörung zu SWIFT Und wieder SWIFT. Von einer Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel berichtet die Futurezone: SWIFT: Weitergabe „rechtlich einwandfrei“.
Der Finanzvorstand von SWIFT, Francis Vanbever, bekräftigte vor dem Ausschuss, sein Unternehmen habe rechtlich einwandfrei gehandelt. Eine rechtliche Überprüfung habe ergeben, dass SWIFT den Zwangsmaßnahmen des US-Finanzministeriums habe folgen müssen. „Wir widersprechen entschieden der Auffassung, SWIFT habe belgisches und EU-Recht nicht eingehalten“, sagte Vanbever. Schließlich seien die Zentralbanken informiert worden.
Die Europäische Zentralbank wurde zwar informiert, war und ist aber der Meinung, dass sie nur für die „Stabilität des Finanzsystems“ und nicht für Datenschutzfragen und sonstiges zuständig ist. Man weist also die Verantwortung weit von sich – wie übrigens alle beteiligten Regierungen und sonstige Institutionen, die irgendwas mit demokratischer Kontrolle zu tun haben könnten. Europäische Union at it´ s best?
Während man sich also einig ist, dass eigentlich alles Rechtmässig gelaufen ist, jeder irgendwie informiert war, aber niemand wirklich zuständig, biegt der Bundesdatenschutzbeauftragte um die Ecke: SWIFT-Datenweitergabe verstößt gegen EU-Recht.
Die durch die EU-Datenschutzrichtlinie definierten Garantien für einen Datentransfer in einen Drittstaat sind seiner Ansicht nach bei der Weitergabe in wesentlichen Punkten nicht gewährleistet gewesen. Dies gelte insbesondere für die unzureichende Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das Fehlen einer effektiven Datenschutzkontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Nichtbeachtung des Rechts der Betroffenen auf Information über die Verwendung ihrer Daten. Vor allem bei Zahlungsüberweisungen, in die ausschließlich europäische Bankkunden involviert waren, bestand Schaar zufolge im EU-Recht keine Rechtsgrundlage für die Praxis des in Belgien beheimateten Servicezentrums.
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: The big DRM mistake
: The big DRM mistake Im Register gibt es einen lesenswerten Kommentar über „The big DRM mistake – It just doesn’t make sense…“. Der Autor verarbeitet dort seine Erfahrungen als Konsument mit DRM geschützt Werken und fragt ausführlich nach dem (Un-)Sinn mit guten Argumenten.
DRM has wormed its way into the imaginations of Hollywood, the RIAA, and publishers, and they in turn have convinced the computer industry (who, it must be admitted, needed little convincing) that DRM must be applied and supported throughout their products. To The New Yorker, I’m sure that DRM made lots of sense. In reality, though, it doesn’t. DRM has angered this customer (and many others), eviscerated my Fair Use rights, ultimately rendered the money I spent moot, and it can still be copied anyway! Where does that leave the publisher? It sounds to me like we were both – consumer and publisher – sold a bill of goods. Welcome to the future!
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: Opposition Research
: Opposition Research Bei Telepolis findet sich ein Artikel über den aktuellen Wahlkampf in den USA: Ein Skandal kommt den Demokraten in den USA zugute. Interessant daran ist ein längerer Abschnitt zum Thema „Opposition Research“, auf deutsch „Gegnerbeobachtung“. Allerdings klingt das in den USA eher nach vielfältigen Abhörskandalen und dem ständigen Überschreiten von Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre.
Das für die Wahlkampfkoordinierung zuständige [extern] National Republican Congressional Committee hat dazu sechs Vollzeitmitarbeiter angestellt, die mehr als 90 Prozent des auf 60 Millionen Dollar veranschlagten Budgets verwenden sollen, um demokratische Bewerber schlechtzumachen. Mit dem Geld wird sogenanntes „opposition research“ betrieben. Freiwillige Parteimitglieder und bezahlte Firmen wühlen in Medien‑, Gerichts‑, Regierungs‑, Versicherungs- und Bankenarchiven nach kompromittierenden Aussagen, nach Fotos, Zahlungen und allerlei wahlkampftechnisch verwertbaren „Verfehlungen“ des gegnerischen Kandidaten und machen sie öffentlich – in Briefwurfsendungen, TV-Werbung und Pressemitteilungen. Der oppositionelle Kandidat soll damit schrittweise unglaubwürdig gemacht und der eigene Kandidat aufgewertet werden. Diese „negative ads“ werden nach Auffassung von Beobachtern im Wahlkampf 2006 eine größere Rolle spielen als in den vergangenen Jahren.
„Opposition research“ beinhaltet auch Interviews mit Bekannten der anzugreifenden Person oder Enthüllungen über Familienangehörige, die moralische oder finanzielle Verfehlungen begangen haben könnten, und zu „Skandalen“ aufgebauscht werden. Selbst Gerüchte, die nicht beweisbar sind, dienen als Wahlkampffutter, zum Beispiel durch „Informationsweitergabe“ an die örtliche Presse, die dann in indirekter Rede darüber berichtet.
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: SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?
: SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert? Die Futurezone ebrichtet mal wieder über SWIFT und wie Millionen von europäischen Datensätzen in sicheren Händen liegen: Unabhängige Berater von der CIA
.Das heißt, letztlich garantiert die Geschäftsführung der mit der Angelegenheit befassten Beraterfirma Booz Allen Hamilton, dass die CIA, bei der Suchergebnisse erklärtermaßen landen, mit den Datensätzen anschließend nicht macht, was sie will.
In der Geschäftsführung von Booz Allen Hamilton amtieren nämlich neben dem ehemaligen Direktor der National Security Agency [NSA], Mike McConnell, [Senior Vice President], auch Ex-CIA-Chef James Woolsey [Vice President] und noch vier weitere Mitglieder, die hochrangige Posten in der US-Geheimdienstszene innehatten.
Klingt super vertrauenswürdig, fast schon vertrausenswürdiger als so ein (europäischer) Datenschützer.
Diese „unabhängige“ Beraterfirma wacht also über die korrekte Behandlung der letzlich an die CIA übermittelten Datensätze internationaler Finanztransaktionen, unter denen sich auch eine Menge europäischer Daten befinden. Über die Verwendung dieser Datensätze hat SWIFT – wie man selbst erklärt – keinerlei Kontrolle mehr.
Mehr über den SWIFT-Abhörskandal, wo europäische Banken millionenfach Datensätze europäöischer Kunden in die USA transferiert haben, findet sich hier.
Update:
In Österreich läuft irgendwie viel mehr in Sachen SWIFT als hie rin Deutschland. Wieder hat die Futurezone einen Artikel dazu veröffentlicht: SWIFT: Druck auf die Bundesregierung.
Jetzt wird die SPÖ als Wahlsieger etwas lauter und der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier kritisiert die Bundesregierung scharf:
Es sei unbestritten, so Maier, dass es sich hier um einen der größten Datenschutzskandale aller Zeiten handle. Konkret wolle er wissen „wie viele Bankkunden in Österreich betroffen sind und wie man derartige Praktiken in Zukunft verhindern kann“.
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: drm.info
: drm.info drm.info ist eine neue Informationsplattform zum Thema „Digital Restriction Management“, die soeben federführend von der Free Software Foundation Europe sowie weiteren Organisationen gelauncht worden, wozu auch dieses Blog zählt. Die Plattform ist ein Beitrag zur globalen Debatte rund um DRM und Kopierschutzsysteme. In mehreren Sprachen soll zukünftig ausführlich über das Thema informiert und von zivilgesellschaftlicher Seite Stellung bezogen werden.
Der Start dieser Kampagne ist unser Beitrag zum internationalen “Day against DRM”, welcher heute von der Defective by Design Kampagne organisiert wird.

Wer mitmachen möchte: Mit einem Link ist man schon dabei. Eines der Ziele ist, durch die praktische Domain möglichst weit oben bei Suchmaschinen zu erscheinen und viele Nutzer zu erreichen – und hier hilft eine gute Verlinkung.
Weitere Informationen finden sich in diesem Beitrag zum „Day against DRM“.
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: Digital Rights Management
: Digital Rights Management
Heute findet der erste internationale “Tag gegen Kopierschutz (Day against DRM)” statt. Organisiert wird er von der Defective by Design – Kampagne und bisher gibt es mehr als 200 Aktionen, die heute offline wie online in zahlreichen Städten, Ländern und Kontinenten durchgeführt werden.Unser Beitrag zu diesem Tag ist neben diesem Blog-Eintrag die internationale Plattform drm.info, die heute federführend von der Free Software Foundation Europe, und weiteren Organisationen gelauncht wurde.
Worum gehts?
Digital Restriction Management ist eine Technik, die alle Computer, Abspielgeräte, Mobiltelefone und andere Medien betrifft. Sie soll die Rechte urheberrechtlich geschützter Werke „managen“, also verwalten. Um jemanden Abspielrechte zu verwehren, muss ein DRM-System allerdings die Abspielgeräte kontrollieren. Dem Nutzern muss also die Macht über seine Geräte genommen werden, damit er verbotene Abspielvorgänge garnicht erst tätigen kann.
DRM betrifft Dich. Du kennst es vielleicht als “Digital Rights Management” (DRM) oder als “Technological Protection Measures” (TPM). Diese Begriffe drücken aus, was DRM-Befürworter als Verwendung und Rechtfertigung für Digital Restriction Management sehen. Sie verstecken aber, was die Technik letztendlich erreichen muss: Sie beschränkt die Nutzer eines Computers oder anderen Geräte nach dem Willen Dritter – mit oder ohne Einwilligung des Nutzers.
DRM ist eine Risikotechnologie, die massive Eingriffe in Gesetzgebung, Verbraucher- und Bürgerrechte und vor allem Infrastruktur erfordert. Und damit ist sie eine erhebliche Gefahr für den Zugang zu Wissen, Innovation, Demokratie sowie der freien und nachhaltigen Entfaltung eines offenen Internets.
Werde aktiv!
Wer eigene Grafiken, Bilder oder Banner zum Thema hat und Flickr nutzt: Bei Flickr gibt es eine Defective by Design Gruppe zum kollaborativen Sammeln. Das Tag dafür ist „Defective By Design“. Wer kein Flickr nutzt, kann diese auch in ein Blog stellen und in den Kommentaren verlinken.
Wir brauchen mehr Designer und Multimedia-Produzenten, die uns helfen, das Thema und die Kritik populärer zu machen und die Hintergründe zu visualisieren. Ein tolles Beispiel ist die kurze Animation „Trusted Computing“ von Benjamin Stephan und Lutz Vogel. Diese studentische Arbeit wurde bereits von hundertausenden Menschen gesehen und gewann Preise auf Festivals.

Warnhinweise vor Kopierschutz/DRM gibt es zum Ausdrucken und selber Aufkleben bei Defective by Design:
* DRM Warning Label Color Sticker (Avery 5160) PDF
* DRM Warning Label Black and White Sticker (Avery 5160) PDFDie Problematiken rund um DRM können auch in Weblogs, Podcasts oder anderem Medium thematisiert werden. Weiter unten finden sich viele nützliche Ressourcen dafür. Weitere interessante Links, Kampagnen und Zitate, die wir hier noch nicht haben, können gerne in den Kommentaren ergänzt werden.
Aber am einfachsten ist, auf DRM/Kopierschutz-verseuchte Medien hinzuweisen und sie zu boykottieren und damit die eigene Macht als Verbraucher zu nutzen.
Weitere Informationen zu DRM / Kopierschutz:
Im Rahmen der IFA hatten wir schon eine kleine Aktion im Vorfeld dieses Aktions-Tages gemacht: Kopierschutz entmündigt! Hinter dem Link gibt es noch weitere Argumente gegen DRM / Kopierschutz, weitere Bilder und ein kleiner Film der Aktion.

Zur Popkomm 2005 haben wir uns die tollen neuen Online-Stores genauer angeschaut, die Musik mit DRM verkaufen. Dieser Testbericht ist immer noch erschreckend aktuell: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz. Auf iRIghts.info gibt es eine geänderte Fassung des Artikels.
Wer sich mehr für die Auswirkungen von DRM/Kopierschutz auf Wissenschaft und Forschung interessiert, findet viele Informationen beim Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”.
Warum DRM Schrott ist, zeigt dieser Film. Und dieses anschauliche Kinderbuch wurde auch schon ins deutsche übersetzt: The pig and the box.
Die Verbraucherschutzzentralen in Deutschland führen im Moment eine Kampagne für mehr Verbraucherrechte im Urheberrecht durch. Wir waren beim Start dabei und haben ausführlich von der Pressekonferenz berichtet: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen. Dabei entstanden auch zwei Video-Interviews, die sich auch hinter dem Link befinden.Am 26. Januar waren wir auf der nicht-öffentlichen Ahörung der Bundesregierung zum 2. Korb der Urheberrechstreform. Wir waren damals dabei und haben mit einem Live-Stream und Live-Bloggen für etwas Transparenz gesorgt.
Viele Informationen bietet auch die Electronic Frontier Foundation: „Digital Rights Management and Copy Protection Schemes“. Dort findet sich auch ein „The Customer Is Always Wrong: A User’s Guide to DRM in Online Music“, der Vorbild für unseren Music-Store Test war. Sehr schön ist auch die kurze EFF-Animation “The Corruptibles“.
In Grossbritanien ist die parlamentarische “All Party Internet Group” mit interessanten Vorschlägen an die Öffentlichkeit gegangen, wie man mit DRM umgehen sollte. Eine ihrer Kernforderungen ist die Kennzeichnungspflicht für DRM-Erzeugnisse. Eine sehr sinnvolle verbraucherpolitische Forderung, die für mehr Transparenz sorgen kann.Sehr viele deutsch-sprachige Informationen bietet iRights.info. Das Portal hat auch schon zu Recht den Grimme Online Award gewonnen. Im Artikel „Rechte oder Restriktionen?“ geht es um DRM.

[via]Viele Informationen bietet auch Privatkopie.net.
Die Consumer Digital Rights Kampagne von BEUC, dem Dachverband der europäischen Verbraucherschützer,gibt es auch in deutsch. Consumer Digital Rights klärt über Verbraucherrechte in der Urhebergesetzgebung auf und fordert mehr Verbraucherrechte und weniger DRM.
Für einen Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema “Sonys digitaler Hausfriedensbruch” hatten wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.
Beim Chaos Computer Club findet sich eine etwas ältere Infoseite: Digitaler Maulkorb?
Lesenswert ist die Disseration von Julius Mittenzwei zum Thema “Informationen zur Rechtewahrnehmung im Urheberrecht – Der Schutz von Digital Rights Management-Systemen und digitalen Wasserzeichen durch § 95c UrhG“. Das PDF hat 237 Seiten, ein interessantes Literaturverzeichnis und auch sonst sind viele wichtige Fragestellungen aus juristischer und technischer Sicht enthalten.
Das “Center for Democracy & Technology” aus den USA hat eine Studie zur Evaluierung von DRM veröffentlicht.
Das PC Magazin hat eine Kampagne gegen DRM und Kopierschutz gestartet: “Kopierschutz – Nein Danke!“. Aktuell ist auch die „Wir haben bezahlt“-Kampagne.
Das Bundeskabinett hat am 22. März den 2. Korb der Urheberrechtsform verabschiedet und an den Bundestag übergeben. Die „Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss“ hatten wir damals ausführlich zusammen gefasst.
Der „DRM-Talk“ des Digital Rights Aktivisten Cory Doctorow auf einer Microsoft-Konferenz ist sehr unterhaltsam. Auf 14 Seiten gibt es eine Zusammenfassung, weshalb DRM technisch nicht funktioniert, weshalb die Verbraucher da nicht mitspielen und vieles mehr. Kernforderung ist, dass endlich mal Lösungen geschaffen werden müssen, die Verbraucher wollen. DRM gehört nicht dazu.

Zitate zu DRM:
Lawrence Lessig im schweizer Tagesanzeiger:
Was halten Sie von Digital Rights Management, kurz DRM?
Das ist eine Problemlösung, die selber eine Reihe grösserer Probleme schafft. Die Auswirkungen sind dieselben, wie wenn Sie das Gift DDT gegen Unkraut spritzen: Das Unkraut ist garantiert tot – aber zugleich haben Sie einen Haufen ekliger Umweltprobleme.
Können Sie das konkreter formulieren?
DRM löst einen winzigen Teil des ganzen Problemkreises: Es rettet das Geschäftsmodell der Industrie, welche kommerzielle Inhalte produziert. Aber DRM sperrt Kultur in technischen Geräten ein – und die Maschine gibt Ihnen nur Zugriff, wenn Sie den richtigen Schlüssel haben. Das bedeutet wahrscheinlich, dass wir in zehn Jahren überhaupt keinen Zugriff mehr darauf haben, weil sich die Software ändert. Die Bücher aus dem 16. Jahrhundert hingegen können wir heute noch lesen, wir müssen sie nur aufschlagen.
Peter Lee, Manager bei Disney (aus dem Economist):“If consumers even know there’s a DRM, what it is, and how it works, we’ve already failed”.
Technology Review hat den Sicherheitsexperten Bruce Schneier zum Sony-Rootkit und DRM befragt: Kopierschutz als Sicherheitsrisiko.
TR: Sagen wir, Sie sind ein Kunde, der digitale Inhalte kaufen will, aber gleichzeitig die Kontrolle über seinen Rechner behalten möchte. Was würden Sie tun?
Schneier: Ich würde meinem Kongressabgeordneten schreiben. Wenn die Kunden nur das kaufen können, was ihnen angeboten wird und all diese Angebote einen Kopierschutz enthalten, bekommen die Kunden letztlich nicht das, was sie wollen. Dem Kundenwunsch wird nur dann entsprochen, wenn die Gesellschaft seine Erfüllung einfordert oder die Firmen dazu gezwungen werden. Wir könnten die Medienfirmen boykottieren, aber das wird wohl kaum passieren. Auch die Boykottmaßnahmen gegen Sony BMG hielten sich nicht – und die Medienkonzerne wissen das.
Der “Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten e.V.” (VUT), der Verband der Indie-Labels im Musikbereich, hat die Kampagne „Respect The Music – Copy Protection Free“ gestartet.
Dort heisst es:
1. DRM und Kopierschutz sind nicht die Lösung des Problems der Musikindustrie. So, wie diese Techniken bislang gestaltet werden, helfen sie eher, auch noch die letzten „ehrlichen“ Musikkäufer zu verprellen und in die Piraterie zu treiben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung zum Urheberrecht: “Schulen und Wissenschaft werden von digitalem Wissen abgeschnitten“.
Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen. DRM-Systeme können auch genutzt werden, um das Verhalten der Nutzer am PC oder anderen Endgeräten aufzuzeichnen und zu kontrollieren. Dies ermöglicht die Bildung von Nutzerprofilen und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.
Mathias Schindler hat das Prinzip der DRM-Nutzungslizenzen auf klassische Bücher übertragen .
3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden.Volker Grassmuck in der FIfF-Kommunikation 4/2002:
Das Ende des Allzweck-Computers steht bevor – Die Datenherren planen die Aufrüstung des Cyberspace zu einer Welt des totalen „Digital Restrictions Management“„DRM“ wird in der Presse, aber auch von der Branche selbst, gern mit „Kopierschutz“ übersetzt. Das ist eine Verniedlichung. Suggeriert es doch einen Mechanismus im jeweiligen digitalen Objekt und vielleicht noch ein Gegenstück in der Darstellungs-Software, also eine lokale, auf den urheberrechtlichen Schutzgegenstand beschränkte Lösung. Tatsächlich zielt DRM auf einen globalen Umbau der digitalen Infrastruktur. Hard- und Software von Rechner und Netz sollen, wenn es nach dem Großprojekt DRM geht, systemweit, flächendeckend und lückenlos auf die partikularen Interessen der Rechteindustrie ausgerichtet werden. In letzter Konsequenz zielt es auf das Verbot des Allzweck-Computers.
Privates Kopieren und Tauschbörsen werden zum Buhmann aufgebaut, um drastische Maßnahmen zu rechtfertigen: immer neue Kontroll- und Überwachungstechnologien bis hin zu Viren und anderen Mitteln, PCs zu schädigen, das gesetzliche Verbot, sich dagegen zur Wehr zu setzen, und umgekehrt gar eine gesetzliche Erlaubnis, private PCs zu hacken. In der Presse ist bereits von einem „Cyberwar“ die Rede, von einem „Bürgerkrieg der Industrie gegen ihre Kunden.“
Professor Dr. Rüdiger Weis:
„Apple bildet leider die Speerspitze bei der Nutzerentmuendigung mittels DRM und „Trusted“ Computing Ueberwachungshardware. Mittelfristig werden Apple-Intel-PC Nutzer zu Podslaves(TM?).“
Weitere News:
25. September 2006 – Britische Nationalbibliothek warnt vor DRM
23. September 2006 – Frankreich: Selbstanzeigen wegen DRM-Gesetzgebung
5. September 2006 – Neuseeland reguliert staatlichen DRM-EinsatzUpdate:
Hier ist die erste Lesereinreichung und zwar hat Mat die Warnhinweise ins deutsche übersetzt und ein PDF sowie ein PNG erstellt. „Man nehme Zweckform No. 4781.“
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: 3sat neues zu Besuch
: 3sat neues zu Besuch Gerade war „3sat – neues“ hier und hat mich zum Thema „nach Hause telefonieren / Spyware“ in Zusammenhang mit Verbraucherrechten befragt. Das Ergebnis wird u.a. am Sonntag um 16:30 Uhr gesendet.
Die Nutzung des Internets und damit auch die Nutzung des PCs gewinnen immer mehr an Bedeutung. Kaum ein Haushalt ist mehr ohne einen eigenen Rechner. Doch aufgrund der schnellen Verbreitung und der nicht vorhandenen Transparenz der Betriebssystems Windows XP und demnächst auch VISTA steigt auch die Gefahr der Datenspionage. Im Hintergrund telefonieren die Systeme teilweise selbständig und ohne das Wissen der Nutzer mit irgendwelchen Servern. Schlimmer noch sind Angriffe auf passwortgeschützte Privatbereiche, die der User ebenfalls nicht bemerkt. neues zeigt was im Hintergrund des PCs passiert!
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: Neu im Angebot: Die elektronische Ausländerkarte
: Neu im Angebot: Die elektronische Ausländerkarte Jeder Tag mal was neues. Die elektronische Ausländerkarte hatten wir noch nicht. Aber bald schon, denn die Bundesregierung hält sie für eine tolle Idee. Und warum? Na, ist doch klar: It´ s the Industriepolitik, stupid. War doch auch schon bei den biometrischen Pässen und den meisten anderen Karten so.
Mit einer elektronischen Ausländerkarte, die vom Umfang her einer digitalen Aufentshaltsgenehmigung entspricht, aber auch biometrische Merkmale wie Bild und Fingerabdruck enthalten soll, würde Deutschland innerhalb der EU eine Vorreiterrolle spielen. Denn eine solche Karte ist innerhalb der EU-Konsultationen noch nicht über das Entwurfsstadium hinausgekommen. „Industriepolitisch ergibt die Karte eine Menge Sinn. Derjenige, der zuerst kommt, setzt die Standards. Und der Sicherheitsbereich ist eine große Wachstumsindustrie“, führte Hanning weiter aus. Außerdem sei dem Bürger nicht vermittelbar, wenn im Kampf gegen den Terror die schnelle Identitätsüberprüfung nur bei deutschen Staatsbürgern möglich sei.
