Der Heise-Justiziar Jörg Heidrich blickt im aktuellen IX-Editorial in eine Glaskugel und sieht sich im Jahre 2011: Notizen eines Justiziars.
Angefangen hat alles vor rund zehn Jahren. In einem schleichenden Prozess wurden seither Schritt für Schritt die Bürgerrechte und die Informationsfreiheit beschränkt und die Kontrolle durch staatliche und private Stellen ausgebaut. Einen historischen Höhepunkt fand dieser Umbau der Gesellschaft im Jahr 2006, als der Bundestag zunächst Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung und den privaten Auskunftsanspruch gegen Provider beschloss. Im gleichen Jahr wurde in Europa auch besagter „Hacker-Paragraf“ verabschiedet. Danach ist das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software strafbar, die „bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt ist, illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetz sollte es nicht darauf ankommen, wofür diese Tools konkret eingesetzt würden – es reichte allein die objektive Gefährlichkeit der Software.
Aber alles wird gut: Die Schreibmaschine kehrt zurück in den Heise-Alltag.
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