Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing nutzen

Wenn man die Vorratsdatenspeicherung schonmal hat, kann man sie auch gleich zweitverwerten. Beispielsweise um den Untergang des Abendlandes zu verhindern, wie sich Günther Krings von der CDU-Fraktion wohl denkt: Union will stärker gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen.

Die CDU/CSU setzt sich dafür ein, dass künftig Internet-Verbindungsdaten, die für den vermeintlichen „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ gespeichert werden, auch für Ermittlungen gegen Urheberrechtsverstöße genutzt werden können. „Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen“, sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion für die geplante Änderung des Urheberrechts, Günther Krings, dem Nachrichtenmagazin ‚Focus‘ (kommende Ausgabe). Die anonyme Nutzung des Internet in Deutschland müsse erschwert werden: „Wer sich im Netz bewegt, kann nicht davon ausgehen, immer inkognito zu bleiben.“

Konkret kann man auch sagen, dass die CDU/CSU gegen Anonymität im Netz und den Schutz der Privatsphäre ist, sowie in Urheberrechtsfragen kein Interesse an Verbraucherschutzfragestellungen hat. Günther Krings schafft es galant, diese beiden Kernforderungen in einer kurzen Aussage unter zu bringen. Hier lesen doch auch CDU-Mitglieder mit: Kann man das nicht mal ändern?

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7 Ergänzungen

  1. wenn das so weitergeh werden die Verwertungsgesellschaften direkten irgendwannmal direkten Zugriff auf diese Daten haben, ohne dafür irgendeine richterlich Anordnung zu benötigen

    Man kann nur hoffen das I2P und das in I2P integrierte auf Gnutella2 basierende anonyme Filesharing irgendwannmal fertig sind.

    Siehe http://www.i2p.net

    Ein andere Kanditat für verschlüsseltes und anonymes P2P wäre ants.

    mehr zu der verwendeten anonymisierungstechnik:

    http://de.wikipedia.org/wiki/ANts_P2P
    http://antsp2p.sourceforge.net/

  2. Da hinkt die CDU/CSU der Wirklichkeit ja mal wieder weit hinterher.

    Im Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentum ist ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber Internet-Anbieter schon längst vorgesehen.

    Auch im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird schon lange die Einführung einer Generalklausel diskutiert, mit der die Identitätsermittlung über Internetverbindungsdaten zum Regelfall werden soll.

  3. Ich kann mir nicht vorstellen, das dieses in irgendeiner Partei des Deutschen Bundestages mehrheitsfähig ist. Es zeugt weniger von der Vorstellung einer Partei, als vielmehr von der Naivität, um nicht Ahnunglosigkeit zu sagen, des Herrn Krings. Es erinnert ein wenig an einen ehemaligen Siemens Manager, der glaubte das sich Mobiltelefone in Deutschland nicht durchsetzen würden. Solange es Telefonzellen gibt, …

  4. > Michael Hoffmann schrieb
    > Ich kann mir nicht vorstellen, das dieses in irgendeiner
    > Partei des Deutschen Bundestages mehrheitsfähig ist.

    Wenn es nicht mehrheitsfähig ist, dann wird es eben zur Chefsache gemacht……
    In der Schule wird deweil gelehtr, dass das Volk der Chef sei?

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