Datenschutz

  • : Großbritannien will mehr e‑Voting
    Großbritannien will mehr e‑Voting

    In Großbritannien gibt es neue Bestrebungen, auf E‑Voting zu setzen:

    Trotz negativer Erfahrungen lässt die britische Regierung ihre E‑Voting-Pläne wieder aufleben. Das Department for Constitutional Affairs (DCA) hat jetzt eine noch bis zum 17. November laufende Ausschreibung gestartet, in der sie „zur Modernisierung der Demokratie und zur Wiedereinbindung der Bürger“ die Kommunalverwaltungen zur Durchführung von Pilotprojekten bei den Kommunalwahlen am 3. Mai 2007 auffordert. „Das Wahlverfahren muss mit den modernen Lebensstilen übereinstimmen“, heißt es in der Ausschreibung.

    Mehr bei Heise. Ich frag mich ja noch, was sie mit den „modernen Lebensstilen“ meinen könnten. Vielleicht dass die Nutzer im Internet sowieso soviel Gefahren und Sicherheitslücken ausgesetzt sind, so dass man gerne auch manipulierbare Wahlcomputer für alles Mögiche einsetzen kann? Etwas weltfremd sind ja auch noch die Ansichten, dass e‑Voting „dazu beitragen kann, das Sinken der Wahlbeteiligung aufzuhalten“ und zur „Wiedereinbindung der Bürger“ genutzt werden kann.

    19. Oktober 2006
  • : Petition gegen Wahlcomputer
    Petition gegen Wahlcomputer

    Auf der ePetitionsplattform des Deutschen Bundestages wurde jetzt eine Petition gegen Wahlcomputer eingestellt. Diese ist unterstützenswert und fordert „die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wählgeräten)“.

    Macht da mit und verbreitet die Petition. Mehr als 10.000 Unterschriften sollten da auf jeden Fall klappen. (Im übrigen bin ich immer noch darüber verwundert, dass es immer noch keine vertrauenswürdigere Internetadresse für die ePetitionsplattform gibt)

    Hier gibts die Begründung.

    19. Oktober 2006 10
  • : Das Parlament über Online-Wahlen und Wahlcomputer
    Das Parlament über Online-Wahlen und Wahlcomputer

    In der Publikation „Das Parlament“ gab es im April diesen Jahres einige Artikel zu Wahlmaschinen und Wahlcomputer. Die ganze Ausgabe ging irgendwie an mir vorüber. Christiane Schulzki-Haddouti schrieb damals über Wahlcomputer: „Rechtliche Probleme sind vorhanden“.

    Die rechtlich entscheidende Frage ist derzeit, ob das nun zugelassene elektronische Verfahren tatsächlich dem Grundsatz der öffentlichen Stimmauszählung entspricht. Das ist bislang politisch nicht diskutiert worden. Jedoch stellte das Bundesarbeitsgericht 1997 fest, dass es für einen Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Auszählung entscheidend ist, ob eine Manipulation durch Dritte hypothetisch möglich ist.

    Schön, dass wir diese Debatte mittlerweile bekommen haben.

    In einem weiteren Artikel von Christiane Schulzki- Haddouti geht es um Sicherheitsstandards für E‑Voting: „Die Technik ist herausgefordert“

    Die Hauptschwierigkeit von Internet-Wahlen ist die Sicherheit der beteiligten Rechner. Der Rechner, auf dem der Stimmzettel ausgefüllt wird, muss den Stimmzettel unverändert weiterleiten können. Angriffe auf den Rechner, die auf eine Änderung des Stimmzettels zielen, müssen ausgeschlossen werden. Auch darf die Rechnersoftware keine Sicherheitslücken haben. Mit Hilfe von Chipkarten könnte dies erreicht werden. Doch dafür benötigen die Wähler geeignete Kartenlesegeräte, eine eigene Tastatur und ein eigenes Display. Außerdem muss der Stimmzettel auf der Chipkarte vorgenommen werden. Der neue digitale Personalausweis könnte dies ermöglichen – konkrete Pläne für die Umsetzung gibt es aber noch nicht.

    Auch interessant ist ein Interview mit unserem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar über Datenschutz in Weblogs und Online-Wahlen: In Weblogs liegen auch Gefahren.

    Das Parlament: Wagen Sie mal einen Blick in die Zukunft: Werden wir den Bundestag 2009 per Internet wählen?

    Peter Schaar: Das halte ich nicht für wahrscheinlich. Eine Arbeitsgruppe im Bundesinnenministerium hat die Möglichkeit einer Online-Bundestagswahl zwar mal geprüft, die Arbeitsgruppe ist aber im Jahr 2004 ergebnislos aufgelöst worden. Ein solches Projekt lässt sich also offensichtlich nicht so ohne weiteres realisieren.

    Das Parlament: Wo liegen hier die größten Gefahren aus Sicht der Datenschützer?

    Peter Schaar: Eine Internet-Wahl wäre nur möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Art. 38 Abs. 1 GG gewährleistet wären, insbesondere die freie, gleiche und geheime Wahl. Beispielsweise müsste sichergestellt sein, dass die Wahlentscheidung des Einzelnen nicht nachvollzogen werden kann und vor Manipulationen geschützt ist. Das sind schon ziemlich hohe Anforderungen, die offensichtlich nicht so leicht zu erfüllen sind.

    Der Leiter der Forschungsgruppe Internet-Wahlen an der Universität Osnabrück, Dieter Otten, durfte die Pro-Argumente für Internet-Wahlen aufzählen: Pro: mehr Sicherheit und Komfort.

    Das Contra kommt von Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes und Bundeswahlleiter in Wiesbaden: Contra: Nicht im politischen Raum.

    18. Oktober 2006
  • : Zu Schäubles Plänen für mehr Internet-Überwachung
    Zu Schäubles Plänen für mehr Internet-Überwachung

    Nachdem seit einiger Zeit klar ist, dass Bundesinnenminister Schäuble ab 2007 eine neue Einheit namens „Internet-Monitoring- und Analysestelle“ (IMAS) zu Überwachung von Terroristen im Internet plant und dafür dem Finanzminister 132 Millionen Euro mehr aus den Rippen geleiert hat, hat Spiegel Online mal nachgefragt bei Providern und Terrorismusexperten. Fazit: Bombenbauanleitungen können schon nach geltender Rechtslage aus dem Netz genommen werden, und die islamistischen Web-Foren sind eine wichtige Quelle für Forschung und Ermittlung. Und auf Seiten im Ausland hat man eh keinen Zugriff.

    Die eigentlich spannende Frage aber, was die IMAS alles können dürfen soll, hat wieder keiner gestellt. Da sie vom Verfassungsschutz geleitet werden soll, wird man sich ja wohl nicht mit Web-Surfen begnügen, sondern auch klandestin im Netz ermitteln. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU sieht übrigens vor, dass die Kommunikationsdaten an alle „relevanten Behörden“ weitergegeben werden sollen. Macht euch schon mal genauermit Tor und ähnlichen Tools vertraut.

    17. Oktober 2006 5
  • : Mehrheit befürwortet stärkere Videoüberwachung an Bahnhöfen
    Mehrheit befürwortet stärkere Videoüberwachung an Bahnhöfen

    Erschreckend, wie gut die mediale Gehirnwäsche der Sicherheits-Lobby funktioniert: Mehrheit befürwortet stärkere Videoüberwachung gegen Terror. 69 Prozent glauben nach einer Allensbach-Umfrage, dass mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen die Sicherheit vor Terroranschlägen erhöhe. Dummes Deutschland. Beim Thema bewaffnetes Sicherheitspersonal (Train-Marshalls) gibt es zum Glück noch eine äusserst knappe Mehrheit dagegen. Da werden wir uns wahrscheinlich an noch mehr Verspätungen im Bahnbetrieb gewöhnen müssen, wenn zukünftig ständig Videokameras alleinstehende Koffer und Tüten melden, die von Passanten versehentlich vergessen werden.

    17. Oktober 2006 7
  • : WLAN surfen ist in Wolfsburg gefährlich
    WLAN surfen ist in Wolfsburg gefährlich

    In Wolfsburg wurde das Notebook eines 22 jährigen jungen Mannes von der Polizei festgenommen, weil es sich dadurch verdächtigt machte, dass es in einem Park im Internet surfte. Die Polizeit ermittelt jetzt wegen dem „Ausspähen von Daten“, freilich ohne einen Geschädigten zu haben. Nach letzterem wird jetzt gefahndet. Was wie ein Schildbürgerstreich klingt, ist bittere Realität in Deutschland. Torsten Kleinz hat mal bei der Polizei nachgefragt und schreibt darüber: Vorsicht beim Notebookgebrauch in der Öffentlichkeit!

    Fassen wir zusammen: Jemand nutzt – höchstwahrscheinlich völlig legal – seinen Laptop in der Öffentlichkeit. Folge: der Computer wird auf unbestimmte Zeit konfisziert und seine Privatdaten werden durchsucht, weil er ja das Laptop zu einer illegalen Tat genutzt haben könnte, die niemand beobachtet hat und zu der es keinen Geschädigten gibt.

    17. Oktober 2006 6
  • : EU-Überwachungsforschung
    EU-Überwachungsforschung

    Die EU hat gerade beschlossen, 15 Mio € für Forschungsprojekte auszugeben, die unserer Sicherheit dienen sollen. Einen kurzen Überblick gibt es bei Datenspeicherung und Guymon, hier ist die englische EU-Pressemitteilung, ich habe das ganze auf englisch etwas genauer hier kommentiert. Es riecht jedenfalls ziemlich nach einem europäischen Total Information Awareness. Das Projekt „GATE“ z.B. hat als Aufgabe

    flagging suspicious human behaviours for anti-money laundering/anti terrorism financing to capture more complex behaviours including multidisciplinary aspects beyond utilising transaction data from financial institutions, such as demographics, social networks, lifestyle or cultural behaviours.

    Mit anderen Worten: mySWIFT auf Speed.

    Aber wie bei der ebenfalls von der EU geplanten Internet-Zensur läuft das Ganze „natürlich“ unter Beibehaltung der Bürgerrechte. Ein Projekt wird sogar ganz offiziell mit Orwell-Neusprech überschrieben: „Enhancing surveillance and tracking while protecting civil liberties and privacy“. Die Menschenrechte als leere Phrase.

    17. Oktober 2006
  • : Wie die EU das Internet kontrollieren will – irgendwie
    Wie die EU das Internet kontrollieren will – irgendwie

    Bei einem Treffen der EU-Innenminister im August wurden Pläne verkündet, stärker im Internet gegen Terroristen vorgehen zu wollen. Das britische Spyblog hat daraufhin 17 Fragen an den EU-Justizkommissar Franco Frattini geschrieben und um Antwort gebeten. Diese sind mittlerweile von Jonathan Faull, seines Zeichen „EU Commission Director General for Justice, Freedom and Security“ beantwortet und vom Spyblog veröffentlicht worden.

    Response from the European Commission regarding the policy of censoring „terrorist“ web sites – part 1

    European Commission policy of censoring „terrorist“ web sites – part 2


    European Commission „policy“ of censoring „terrorist“ web sites – part 3

    European Commission – censoring „terrorist“ web sites – part 4

    The Register berichtet ganz amüsant über die Aktion und vor allem die (nichtssagenden) Antworten: EU plans to block terror sites, but doesn’t know how.

    Essentially, the Commission seems to know approximately what it wants to do, to have barely the vaguest of notions how to go about doing it, but to be exceedingly keen to assure people that it won’t do anything that is in conflict with the principles of the European Union. Take question one, for example, „Are you proposing a European Union version of the national level firewall content filtering and censorware software such as is used in the ‚Great firewall of China’ or in Saudi Arabia and other repressive regimes?“

    Faull responds with a refrain that will become tedious well before question 17. „At such an early stage of our consultations it would be premature to speak about a specific solution… [so ominously, perhaps we’re not altogether ruling that one out]… the European Union is founded on the principles of liberty, democracy, respect for human rights and fundamental freedoms, and the rule of law. In consequence, policy options undermining such principles will be necessarily ruled out.“ Relieved? We know we were. So even if Europe does build a Great Firewall it won’t be one that undermines our basic principles, right…

    16. Oktober 2006 3
  • : EU: RFID-Tags sind nicht beliebt
    EU: RFID-Tags sind nicht beliebt

    Die BBC berichtet über eine Studie der EU-Kommission, wonach RFID-Tags bei europäischen Bürgern in der derzeitigen Form nicht gerade beliebt sind: Radio tags spark privacy worries.

    A perceived threat to privacy posed by radio tags has emerged as the main fear in an EU study of the technology. Unveiling the study, EU commissioner Viviane Reding said citizens needed re-assuring that radio tags would not lead to large-scale surveillance. Many of those contributing to the EU study also wanted the radio frequency ID tags to be turned off if needed. Ms Reding said she was ready to draft new laws to control how the radio frequency tags could be used.

    Heute findet in Brüssel eine Konferenz im Rahmen des „Towards a RFID-Policy for Europe“-Prozess statt. Auf der Webseite findet man eine Grafik mit der Roadmap.

    Was ich bisher noch nicht gefunden habe, ist die Studie, wovon in dem BBC-Bericht geschrieben wurde.

    Aber es gibt auf der Information Society Seite der EU-Kommission die Rede von EU-Kommissarin Viviane Reding zum Thema „RFID: Why we need a European policy“

    So in our first analysis of the results of the public consultation the challenges are much clearer:

    1) If we want to capture the advantages of RFID: we will have to make sure that we have the right set of European rules for a safe and secure development of the “Internet of things” and “of people”, based on transparency and choice.

    2) We need to make considerably greater efforts to explain the risks and benefits of RFID to the wider public. It is no longer just a playground for technologists and lawyers!

    3) We have to reinforce our efforts to make sure that privacy enhancing technologies are deployed when they are needed and to continue our research efforts to bring into play the next generation of secure, low-cost RFID systems.

    Heise berichtet jetzt auch: EU-Kommission hält an RFID-Regulierung fest.

    Nur 15 Prozent der Teilnehmer an der EU-Konsultation zu Funkchips glauben, dass die Industrie die Privatsphäre der Bürger im „Internet der Dinge“ mit ihren Vorschlägen zur Selbstregulierung ausreichend schützt. 55 Prozent wünschen zu diesem Zweck gesetzliche Vorgaben. Dies erklärte die für die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin, Viviane Reding, auf der Abschlusskonferenz zu der umfassenden Befragung am heutigen Montag in Brüssel.

    Dabei wird in dem Heise-Artikel auch auf eine Stellungnahme des Foebud verwiesen, wozu es auch ein Einleitungsschreiben gibt.

    16. Oktober 2006
  • : Das Internet den Feinden der Gesellschaft überlassen?
    Das Internet den Feinden der Gesellschaft überlassen?

    Der ehemalige BND-Präsident und jetzige Staatssekretär im Bundesinnenministerium August Hanning wird nicht müde, die Bedrohung durch das Internet anzuprangern: Innen-Staatssekretär: Internet wichtiges Mittel für Islamisten.

    Die Aktivitäten von Terroristen im Netz müssten schärfer beobachtet werden. „Wir müssen mehr als bisher und am besten rund um die Uhr mitlesen, was in den islamistischen Foren passiert, Hinweise auf Richtungen analysieren und mögliche Verbreiter von Propaganda in Deutschland dingfest machen“, sagte Hanning, der im Innenministerium für den Sicherheitsbereich zuständig ist. „Ohne eine stärkere Überwachung würden wir fast fahrlässig handeln. Der Staat darf auf diesem Auge nicht blind sein.“ Man dürfe das Internet nicht den Feinden der Gesellschaft überlassen.

    Ich sehe es ja schon kommen: Wenn die CDU es nicht schafft, eine flächendeckende Überwachung des Internets hinzubekommen, dann werden uns die „Terroristen“ das Internet wegnehmen.

    Und was ist eigentlich mit „Propaganda“ gemeint? Fällt da auch die NPD-Propaganda drunter, oder Informationen zum nächsten Castor-Transport? Oder die Propaganda der Film- und Musikindustrie?

    Ich würde ja sagen, dass August Hanning ein sehr guter Kandidat für die BigBrotherAwards 2007 sein wird. Bis dahin wird er wahrschienlich noch grossartige Dinge vorschlagen und zeigen, wie man mit der Schaffung von Ängsten Bürgerrechte und den Datenschutz demontieren kann.

    Silicon.de berichtet über „Neue Tools gegen den Terror“:

    Zudem will die Regierung Europol, die EU-weite Strafverfolgungsbehörde, stärken. Diese Einheit soll künftig effizienter gegen Terrorismus, Drogen, Menschenhandel und organisierte Kriminalität vorgehen. Dazu soll während der EU-Präsidentschaft beispielsweise der Zugriff aller Sicherheitsbehörden auf entsprechende europäische Datenbanken ausgeweitet werden.

    Mit einem verbesserten System will auch die EU-Kommission gegen Kriminalität und Terrorismus vorgehen. Im Rahmen eines Forschungsprogramms, für das die EU jetzt 15 Millionen Euro bewilligte, soll unter anderem das System i‑TRACS entwickelt werden. Ein „innovatives und fortschrittliches System zur Überwachung und Verfolgung mittels Integration mehrer Datenquellen“ soll so entstehen, wie es in einer Mitteilung der Kommission heißt. Dabei sollen jedoch „Bürgerrechte und Privatsphäre“ gewahrt bleiben.

    16. Oktober 2006 3
  • : Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing nutzen
    Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing nutzen

    Wenn man die Vorratsdatenspeicherung schonmal hat, kann man sie auch gleich zweitverwerten. Beispielsweise um den Untergang des Abendlandes zu verhindern, wie sich Günther Krings von der CDU-Fraktion wohl denkt: Union will stärker gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen.

    Die CDU/CSU setzt sich dafür ein, dass künftig Internet-Verbindungsdaten, die für den vermeintlichen „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ gespeichert werden, auch für Ermittlungen gegen Urheberrechtsverstöße genutzt werden können. „Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen“, sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion für die geplante Änderung des Urheberrechts, Günther Krings, dem Nachrichtenmagazin ‚Focus’ (kommende Ausgabe). Die anonyme Nutzung des Internet in Deutschland müsse erschwert werden: „Wer sich im Netz bewegt, kann nicht davon ausgehen, immer inkognito zu bleiben.“

    Konkret kann man auch sagen, dass die CDU/CSU gegen Anonymität im Netz und den Schutz der Privatsphäre ist, sowie in Urheberrechtsfragen kein Interesse an Verbraucherschutzfragestellungen hat. Günther Krings schafft es galant, diese beiden Kernforderungen in einer kurzen Aussage unter zu bringen. Hier lesen doch auch CDU-Mitglieder mit: Kann man das nicht mal ändern?

    16. Oktober 2006 7
  • : Schweiz: SWIFT Affäre – CH Datenschutzrecht verletzt
    Schweiz: SWIFT Affäre – CH Datenschutzrecht verletzt

    Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragter veröffentlichte heute eine Stellungsnahme zur SWIFT-Affäre.

    Seine Schlussfolgerungen sind, dass das Schweizerische Datenschutzrecht verletzt wurde, ein Abkommen mit den USA auch die europäischen Datenschutznormen respektieren muss und die Schweizer Banken die Bemühungen zur Einhaltung des Datenschutzes nach Kräften unterstützen sollen.

    13. Oktober 2006
  • : Betriebsräten Datenspuren erklären
    Betriebsräten Datenspuren erklären

    Ich bin jetzt gleich mal auf dem Weg nach Bremen, wo ich als Referent auf einem verdi-Kongress zum Thema „Mitbestimmung“ eingeladen bin. In einer Session mit dem Titel „Mitbestimmung bei e‑government“ werde ich sowohl über Datenspuren und Privacy Enhancing Tools als auch über Social Software zur Kollaboration und Vernbetzung sprechen. Das ganze wird ein grober Überblick, um Personal- und Betriebsräten etwas mehr Bewusstsein im Umgang mit Informationstechnologien zu vermitteln.

    13. Oktober 2006 3
  • : Die brandenburger CDU-Schlammschlacht geht weiter
    Die brandenburger CDU-Schlammschlacht geht weiter

    Die brandenburger CDU-Schlammschlacht geht weiter. Heise zitiert ausführlich Wortlautauszüge aus einem der dpa vorliegenden Papier der Untersuchungskommission: Bericht zur Brandenburger E‑Mail-Affäre bescheinigt „gravierende Mängel“.

    Seinerzeit hatte die Untersuchungskommission unter Vorsitz von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns einen Zwischenbericht vorgelegt. Abschließend kommt das Gremium nun zu dem Fazit: „Die Wahrnehmung der Verantwortung durch den Landesgeschäftsführer/Generalsekretär hat eine erschreckend geringe Sensibilität mit den Datenschutzanforderungen offenbart.“ Der Vorwurf einer systematischen Überwachung des E‑Mail-Verkehrs durch Petke und Nelte konnte laut dem Bericht aber „weder bestätigt noch zweifelsfrei widerlegt werden“. Es stehe fest, dass Nelte persönliche E‑Mails an CDU-Vorstandsmitglieder ohne Legitimation las und erst dann manuell weiterleitete. Als „äußerst kritisch“ bewerte der Kommissionsbericht, dass die beiden Beschuldigten das Leseverhalten von Abonnenten eines CDU-Newsletters nachvollziehen konnten. So ließ sich feststellen, wer welchen Artikel las.

    Das Popcorn-Kino geht also weiter. Mein Gefühl kann immer noch nicht einschätzen, was an der Sache dran ist, wer wie schuldig ist und wer Schönbohms Nachfolge letztendlich antreten kann. Politik kann echt sehr dreckig sein. Welche Seite ist denn Euer Favorit?

    12. Oktober 2006
  • : EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen
    EU-Parlament kritisiert Flugdaten-Abkommen

    Die Futurezone berichtet über eine Sitzung des EU-Parlaments zur Flugdaten-Affäre: Flugdaten-Prügel für den EU-Kommissar.

    Mit ganz wenigen Ausnahmen kritisierten Abgeordnete aus allen im EU-Parlament vertretenen Fraktionen das Abkommen, und das zum Teil vernichtend. Die Argumentation der Kommission, die persönlichen Daten europäischer Flugpassagiere seien geschützt, sei „haarsträubend absurd“ bzw. „skandalös“, hieß es.

    Interessant ist aber der folgende Absatz:

    Der österreichische Abgeordnete Hubert Pirker [EVP] vertritt ebenso wie Frattini die Position, dass ohne das Abkommen Chaos im Flugverkehr ausbrechen würde. Nach Pirkers Meinung stehen die an den US-Heimatschutz gelieferten Daten unter europäischem Recht. Laut Abkommen müssten die USA damit Anfragen z. B. nach dem österreichischen Datenschutzgesetz beantworten, so Pirker zu ORF.at nach der Sitzung.

    Klingt meiner Meinung nach echt etwas naiv. Ich bin mal gespannt, wie das US-amerikanische Heimatschutzministerium auf Anfragen von europäischen Bürgern reagiert, die Auskunft über die gespeicherten eigenen Daten haben möchten.

    12. Oktober 2006 1
  • : The Persistence of Surveillance: The Panoptic Potential of Locative Media
    The Persistence of Surveillance: The Panoptic Potential of Locative Media

    Interessant: „The Persistence of Surveillance: The Panoptic Potential of Locative Media“ von Andrea Zeffiro (PDF).

    Locative media connects to a longer tradition associated with communication technologies and the arts, notably artistic experimentation with telecommunications media in the 1970s. Yet, what sets locative media apart is its commitment, engagement, and deployment of Western controlled satellite technologies. Yet the democratization of the tools and data generated via surveillance technologies is complicated by the fact that these technologies are necessary in the formation of locative media. This diminutive analysis will briefly outline locative media’s relationship to and its radical break from surveillance technologies and in turn isolate the intrinsic tension of locative media; its anomalous position as an appropriation and assimilation of surveillance technologies.

    11. Oktober 2006
  • : Sicherheitsbehörden nutzen bis zu 197 Dateien
    Sicherheitsbehörden nutzen bis zu 197 Dateien

    Das ist sicherlich noch steigerungsfähig: Deutsche Sicherheitsbehörden greifen auf 197 Dateien zu.

    Das Bundesinnenministerium hat nach einer Anfrage der Linksfraktion eine Aufstellung über zentrale Dateien angefertigt, auf die Sicherheitsbehörden heute schon zugreifen können. Nach der Aufstellung gibt es insgesamt 197 Dateien (Datenbanken) mit 60 Millionen Datensätzen, auf die Polizei, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt zugreifen können. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Eine große Zahl dieser Dateien sind Spezialdateien wie etwa die Datei „Camouflage“, die Informationen über den illegalen Umbau von Waffen oder die DNS-Datei. In ihr sind dem Bericht zufolge allein eine Million Datensätze gespeichert. Sechs Millionen Datensätze enthält die Datei „Erkennungsdienstliche Behandlung“, in der Fingerabdrücke gespeichert werden.

    In der Süddeutschen zeitung gibt es auch einen Artikel dazu, der aber wohl noch nicht offen online ist: „Von Deo bis Bella Macchina.“

    Die meisten Menschen kennen die Szene aus dem Krimi: Zwei Polizisten stellen einen Verdächtigen und fragen noch aus dem Streifenwagen im Polizeicomputer ab, ob etwas gegen ihn vorliegt. Das praktische System heißt Inpol und umfasst allein schon Millionen Datensätze. Auf Knopfdruck kann der Polizist feststellen, ob die Person vor ihm mit Haftbefehl gesucht wird, ob sein Wagen gestohlen ist oder ob der Verdächtige vielleicht bewaffnet ist. Er bekommt über Inpol Zugang zum Schengen-Informationssystem, das in Kerneuropa nach Auskunft des BKA allein zwölf Millionen Fahndungsersuchen gespeichert hat.

    [Danke für die Mail]

    11. Oktober 2006 6
  • : Uwe Schünemann mag das Grundgesetz nicht
    Uwe Schünemann mag das Grundgesetz nicht

    Uwe Schünemann ist Innenminister in Niedersachsen und versucht sich im Netzeitungs-Interview als ganz scharfer Hund zu präsentieren. Inklusive Kritik am Bundesverfassungsgericht (damit dem Grundgesetz) und die ganze „Das Internet ist böse und muss kontrolliert werden“-Palette: «Richter erschweren Terrorbekämpfung».

    Auszüge:

    Netzeitung: Welche Maßnahmen neben mehr Personal sind notwenig, um das Internet strenger zu kontrollieren?

    Schünemann: Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen. Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden. Es ist notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft wird, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen.

    Erfreulich dürften solche Massnahmen nicht nur für die Journalisten sein, die über solche „Hassbotschaften“ berichten wollen und sich dafür informieren sollen.

    Netzeitung: Behindert die deutsche Rechtsprechung eine effektive Terrorbekämpfung?

    Schünemann: Wir haben leider durch das Bundes- Verfassungsgericht in den letzten Monaten einige Einschränkungen hinnehmen müssen. Ob es sich nun um die Rasterfahndung, den Lauschangriff oder die präventive Telefonüberwachung handelt. Dass diese Maßnahmen von den Richtern teilweise eingeschränkt wurden, hat das Aufspüren von islamstischen Terroristen nicht gerade erleichtert. Das ist bedauerlich, weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird.

    Man könnte auch sagen, dass es bedauerlich ist, in Deutschland Politiker wie Uwe Schünemann zu haben, die Freiheitsrechte abbauen und die Axt an unsere Demokratie legen.

    11. Oktober 2006 12
  • : Friedrich Merz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    Friedrich Merz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    Die Welt berichtet über Friedrich Merz und die Klage gegen einen umstrittenen Paragraphen in der Neuregelung des Abgeordnetengesetzes. Er und sieben andere Abgeordnete berufen sich hier u.a. auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Merz und seine 18 Nebentätigkeiten.

    Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.

    Friedrich Merz hat auch alle Gründe, dass sein Einkommen nicht transparent wird. Immerhin sitzt er neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter in diversen Aufsichts‑, Verwaltungs- und Beiräten von Unternehmen und Banken und kommt auf insgesamt 18 Nebentätigkeiten.

    10. Oktober 2006 3
  • : Die Heise-Glaskugel
    Die Heise-Glaskugel

    Der Heise-Justiziar Jörg Heidrich blickt im aktuellen IX-Editorial in eine Glaskugel und sieht sich im Jahre 2011: Notizen eines Justiziars.

    Angefangen hat alles vor rund zehn Jahren. In einem schleichenden Prozess wurden seither Schritt für Schritt die Bürgerrechte und die Informationsfreiheit beschränkt und die Kontrolle durch staatliche und private Stellen ausgebaut. Einen historischen Höhepunkt fand dieser Umbau der Gesellschaft im Jahr 2006, als der Bundestag zunächst Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung und den privaten Auskunftsanspruch gegen Provider beschloss. Im gleichen Jahr wurde in Europa auch besagter „Hacker-Paragraf“ verabschiedet. Danach ist das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software strafbar, die „bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt ist, illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetz sollte es nicht darauf ankommen, wofür diese Tools konkret eingesetzt würden – es reichte allein die objektive Gefährlichkeit der Software.

    Aber alles wird gut: Die Schreibmaschine kehrt zurück in den Heise-Alltag.

    10. Oktober 2006