Christian Stöbele hat die Bundesregierung nach aktuellen Zahlen der Telekommunikationsüberwachung befragt und eine Antwort bekommen: „Überwachung der Telekommunikation hat erneut zugenommen“. Keine Überraschung ist, dass im Jahre 2005 die Massnahmen wieder massiv zugenommen haben. Gegenüber dem Vorjahr gab es 45,5 % mehr Anordnungen! Die Zahl der betroffenen Anschlusskennungen stieg um 20,1 Prozent. Während 2004 noch 40.973 Anschlusskennungen überwacht wurden, waren es 2005 schon 49.226 Anschlüsse.
Aus der Jahresstatistik der Bundesnetzagentur lässt sich ersehen, welche Anschlussarten betroffen waren: In 85 Prozent aller Fälle wurden Mobiltelefon-Anschlüsse überwacht, 9 Prozent entfielen auf analoge Telefon- und 5 Prozent auf ISDN-Anschlüsse. E-Mail-Kennungen und Internetzugänge waren mit weniger als 1 Prozent betroffen. Auch die Zahl der Anordnungen stieg nach Auskunft des Bundesjustizministeriums deutlich: Ergingen 2004 noch 29.017 Anordnungen, so waren es 2005 bereits 42.508. Die Anzahl der Verfahren stieg um 4,5 Prozent auf 4.925. Die Zahl der betroffenen Anschlussinhaber nahm mit 12.606 Personen um 6,3 Prozent zu – die Zahl der ebenfalls betroffenen Kommunikationspartner wurde nicht genannt. Über die Dauer der Anordnungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
In 68 Prozent aller Verfahren handelte es sich um Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. An zweiter Stelle stehen mit 6,3 Prozent Verfahren wegen Raub oder räuberischer Erpressung, an dritter Stelle mit 5,5 Prozent aller Verfahren Mord, Totschlag und Völkermord. In Süddeutschland wurden die meisten Anordnungen erlassen: In Baden-Württemberg waren es 777 Verfahren mit 2123 Betroffenen, in Bayern sogar 885 Verfahren mit 1997 Betroffenen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden lediglich 485 Verfahren mit 1285 Betroffenen gezählt.
Gestern schon kündigte die grüne Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung an. Damit wolle man die ausufernde Überwachung einschränken: Grüne legen Gesetzentwurf zur TK-Überwachung vor.
In Zukunft solle eine zu erwartende Mindeststrafe von einem Jahr als Maßstab für mögliche Überwachungsmaßnahmen dienen. Berufliche Geheimnisträger sollten im Rahmen ihres Zeugnisverweigerungsrechts gar nicht abgehört werden. Angehörige sollen weiterreichenden Schutz genießen, sofern sie nicht direkt an der Tat beteiligt seien oder gegen sie zum Beispiel wegen Begünstigung ermittelt werde.
Erkenntnisse aus der Privatsphäre sollen nach dem Vorschlag der Grünen vernichtet werden, Abgehörte sollten im Rahmen des Möglichen hinterher informiert werden. Zudem solle allen Betroffenen die Möglichkeit offen stehen, die Abhörmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch für den Richter, der eine Abhörmaßnahme anordnet, sieht der Entwurf der Grünen eine stärkere Rolle vor. Er soll über den Verlauf und gewonnene Erkenntnisse informiert werden.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.