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Petition gegen Wahlcomputer

Auf der ePetitionsplattform des Deutschen Bundestages wurde jetzt eine Petition gegen Wahlcomputer eingestellt. Diese ist unterstützenswert und fordert „die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wählgeräten)“. Macht da mit und verbreitet die Petition. Mehr als 10.000 Unterschriften sollten da auf jeden Fall klappen. (Im übrigen bin ich immer noch darüber verwundert, dass es…

  • Markus Beckedahl

Auf der ePetitionsplattform des Deutschen Bundestages wurde jetzt eine Petition gegen Wahlcomputer eingestellt. Diese ist unterstützenswert und fordert „die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wählgeräten)“.

Macht da mit und verbreitet die Petition. Mehr als 10.000 Unterschriften sollten da auf jeden Fall klappen. (Im übrigen bin ich immer noch darüber verwundert, dass es immer noch keine vertrauenswürdigere Internetadresse für die ePetitionsplattform gibt)

Hier gibts die Begründung.

Ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit des gesamten Ablaufs von Wahlen. Bei Wahlen per Stimmzettel und Urne kann jedermann die Korrektheit des Wahlablaufs von der Aufstellung der Urne bis zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses kontrollieren.

Werden Wahlcomputer (Wahlgeräte) eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt. Ordnungsgemäßes Funktionieren und Manipulationssicherheit der eingesetzten Wahlcomputer werden zur unabdingbaren Voraussetzung der Integrität einer Wahl.

Die Zulassung eines Gerätes zur Wahl wird nach §35 BWahlG (und anderen Vorschriften) im Wesentlichen erteilt, wenn die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt im Auftrag des Innenministeriums bei der Prüfung eines einzigen Geräts einer Bauart keine Mängel feststellt. Im Gegensatz zu einer Wahl mit Zettel und Urne, bei der jeder Wahlberechtigte in der Lage ist, den Wahlablauf zu prüfen und das Ergebnis einer Überprüfung zu beurteilen, wird einfachen Bürgern eine Prüfung der Wahlcomputer verwehrt und deren interne Funktionsweise geheim gehalten.

Ein einzelnes Gerät kann von einer Gemeinde eingesetzt werden, wenn der Hersteller versichert, dass es baugleich zu einem geprüften Gerät ist. Eine Kontrolle, ob dies der Fall ist oder ob das Gerät möglicherweise bis zu seinem Einsatz von Dritten manipuliert wurde, ist nicht vorgesehen, ist weder für Wahlvorstand, noch Wähler noch Wahlbeobachter möglich und findet nicht statt.

Die einzige Kontrolle der Geräte findet nach §35 BWahlG durch das Innenministerium und den Hersteller statt. Dies ist im Gegensatz zur Kontrolle durch Jedemann bei Wahl mit Wahlzettel und Urne nicht akzeptabel.

Auch die Überprüfung einer Wahl und die Aufklärung von Wahlbetrug nach Wahlen, wie beispielsweise 1989 in der DDR oder 2002 in Dachau, ist stark auf die physische Existenz von Wahlzetteln angewiesen und wird durch den Einsatz von Wahlcomputern wesentlich erschwert, wenn nicht gar unmöglich.

Aus den dargelegten Gründen schränkt der Einsatz von Wahlcomputern, wie er in §35 BWahlG geregelt wird, die Öffentlichkeit und damit die Legitimität von Wahlen unnötigerweise auf gefährliche Weise ein. Der Deutsche Bundestag möge daher durch Gesetz die Aufhebung des §35 BWahlG beschließen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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10 Kommentare zu „Petition gegen Wahlcomputer“


  1. Petition gegen Wahlcomputer…

    Auf den Seiten des Deutschen Bundestages steht aktuell eine Petition zur Mitzeichnung, die ein ersatzloses Streichen des §35 Bundeswahlgesetz und damit der Stimmabgabe per Wahlgerät fordert. Im Rahmen eines Modellversuchs wird die öffentliche Petition …


  2. […] In meinem Nachrichtenüberblick ist ja schon die Netzpolitik-Meldung zu dieser Petition aufgetaucht. Nun habe ich die Petition auch unterzeichnet. Da ich das für sehr wichtig halte, appelliere ich an alle, sich mal kurz mit dem Thema zu befassen, die das noch nicht getan haben – und die Petition gegebenenfalls zu unterzeichnen. Hier hatte ich schon mal was dazu geschrieben. Hier zum Beispiel gibt’s weitere Infos, die zeigen, dass nicht nur Diebold Wahlmaschinen gehackt werden können. bs […]


  3. […] netzpolitik.org verweist in einem Artikel auf eine gerade laufende Petition gegen Wahlcomputer. Los, mitmachen und unterzeichnen! Im Vergleich zur einfach zur durchschauenden und zu überprüfenden Wahl mit Zettel und Stift besteht bei Wahlcomputern die Gefahr der Manipulation. Dazu wurden vor allem in den letzten Monaten immer wieder neue Erkenntnisse veröffentlicht. Wer sich informieren will, kann dies in den vielen Artikeln über Wahlcomputer bei netzpolitik.org tun, inbesondere den Podcast mit Andreas Bogk vom Chaos Computer Club finde ich empfehlenswert. […]


  4. […] [via netzpolitik.org] Fatal error: Call to undefined function: utw_showtagsforcurrentpost() in /kunden/82666_14478/webseiten/wp-content/themes/equix_v11/single.php on line 14 […]


  5. […] Fuer alle die sich ein wenig mehr mit der Thematik beschaeftigen wollen gibt es bei ccc.de, musikdieb.de und netzpolitik.org weitere Informationen. […]


  6. […] be. – Wie kann es sein, dass eine Online Petition legitim ist? INFOÜber michLETZTE KOMMENTARENachtrag: auch für hp…Danke erjotes ‑melden!RSS-Service:Beiträge  Kommentare  Powered by KAYWA 29. Oktober 2006Wie kann es sein, dass eine Online Petition legitim ist?[ Wahlcomputer ]Von be . um 03:36 Nachdem ich mal den Satz vorgeworfen bekam, dass eine OnlinePetition eh nicht legal ist hier mal eine kleine Zusammenfassung der relvanten Texte: Seit dem 1.September 2005 gibt es die Möglichkeit, auch über das Internet öffentliche Petionen einzureichen. Dazu ein paar Zitate und Links: Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) 4. Schriftform (1) Petitionen sind schriftlich einzureichen. Die Schriftform ist bei Namensunterschrift gewahrt. Bei elektronisch übermittelten Petitionen ist die Schriftlichkeit gewahrt wenn der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das im Internet für elektronische Petitionen zur Verfügung gestellte Formular verwendet wird (elektronischer Ersatz der Unterschrift). Dort wird in Ziffer 7 7. Bearbeitung der Eingaben durch den Ausschussdienst 7.1 Erfassung der Eingaben […] (4) Öffentliche Petitionen werden als eine Petition (Sammelpetition) bearbeitet. Es gelten die Verfahrensgrundsätze, soweit die „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ nichts anderes vorsieht. auf die besagte Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze [pdf] verlinkt. Dort steht u.a. Über das allgemeine Petitionsrecht hinaus eröffnet der Petitionsausschuss – zunächst in einer zweijährigen Erprobungsphase, beginnend ab dem 1. September 2005 – als zusätzliches Angebot die Möglichkeit, öffentliche Petitionen einzureichen. […] 7.: Mitzeichner einer öffentlichen Petition oder Personen, die sich mit Diskussionsbeiträgen daran beteiligen, geben ihren Namen, ihre Anschrift und E‑Mail-Adresse an. Veröffentlicht werden der Name und das Bundesland bzw. Land, in dem diese Person wohnt, sowie das Datum des Beitrages. Nunja, ich habe selbst erst gelacht und gezweifelt als ich im Frühjahr über die erste Petition dieser Art gestolpert bin! Habe dort aber recherchiert, und hier denke ich, dass wenn sowohl der ccc (zb von seinem Wiki aus) als auch Netzpolitik.org darauf hinweisen, dass die Adresse komisch ist, aber stimmt; und auch angesehene Netzzeitungen darüber berichten, (zb Golem, Heise) dann wird dies alles andere als ein Aprilscherz zu sein, oder? Was auch kein Scherz ist, dass Wahlcomputer auch in Deutschland schon seit 1999 eingesetzt werden, und gerade jetzt am Wochenende war eine Wahl in Cottbus, auf der erschreckende Beobachtungen vom ccc gemacht wurden. (Artikel von Heise, der offizielle Bericht vom ccc, oder meine gekürzte Darstellung von diesem)Trackbacks( Die Trackback URL für diesen Beitrag ist:http://be.suedblog.de/trackback/p41.html ) Bis jetzt keine Trackbacks zu diesem BeitragKommentareBis jetzt keine Kommentare zu diesem BeitragKommentar verfassenNameE-Mail (wird nicht veröffentlicht)UrlIhr KommentarAnti-Spam Überprüfung (Code ins Eingabefeld übertragen) […]


  7. […] einen Nedap, es folgt ein ausführlicher Prüfbericht und später in Deutschland die Petition gegen Wahlcomputer sowie die erste CCC-Wahlbeoachtung in Cottbus. Es wird Herbst, und wir berichten vom ersten kleinen […]


  8. […] via netzpolitik.org […]

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