Datenschutz

  • : Wie begründet man den Wert von Privatheit?
    Wie begründet man den Wert von Privatheit?

    Die Datenschutz-Gemeinde hat sich seit einiger Zeit wieder verstärkt drauf besonnen, den Wert des Privaten argumentativ zu begründen. Nachdem es in den 1980ern lange Zeit als Common Sense galt, dass man gegen Überwachung ist, hat sich in den 1990ern mit dem Aufkommen des Web die Balance hin zur Offenheit und weg von der Privatheit verschoben. Seitdem sich der Antiterror-Diskurs als herrschende Meinung etabliert hat (ist eigentlich Herrn Schäuble klar, wie viele Leute jedes Jahr durch Autos sterben?), ist man als Verfechter von Privatheit und Datenschutz ja ziemlich in der Defensive. Da ist es wichtig, mal wieder argumentatives Rüstzeug zu sammeln. Immer noch lesenswert ist Beate Rösslers liberal-philosophische Herleitung „Der Wert des Privaten“ (Suhrkamp Verlag, 2001), von der es eine Kurzfassung hier gibt und eine (progressive) Kritik hier. Bruce Schneier hat die Frage „Warum sollte man etwas zu verbergen haben?“ schon vor einer Weile in seinem Blog gestellt, sie dort beantwortet und gleich noch hunderte weitere Argumente in den Kommentaren bekommen, ebenso wie Daniel Solove, der das Thema damals aufgegriffen hat. (Update: Patrick Breyer hat Schneiers Text jetzt auch ins Deutsche übersetzt.)

    Nun nimmt Michael Lohmann aktuell in Telepolis die Phrase „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ mit den Mitteln der Rhetorik und Argumentationstheorie auseinander.

    Die Aussage „Wer nichts zu verbergen hat…“ beruht auf der Illusion, man könne einst Gewissheit finden. Sie erweckt den Eindruck, staatliche Kontrolle sei ein zeitlich begrenzter Prozess, der am Ende zweifelsfrei erweist, wer zu den Guten oder zu den Bösen gehört. Genau diese Versicherung erweist sich bei näherem Hinsehen als naiv und unberechtigt.

    Ich empfehle zur Frage „wann hat man was zu befürchten“ immer gern den Aufsatz „The Dark Side of Numbers“ von William Seltzer und Margo Anderson zur Rolle von Bevölkerungsregistern bei Menschenrechtsverletzungen. Das waren alles Datensammlungen, die für ganz harmlose Zwecke eingerichtet wurden, wo aber dann z.B. dummerweise auch drin stand, wer Jude war. Und irgendwann gerieten die dann in falsche Hände…

    29. September 2006 9
  • : Chaosradio 117 zu Wahlcomputer online
    Chaosradio 117 zu Wahlcomputer online

    Die gestrige Chaosradio-Show Nr. 117 zum Thema „Wahlcomputer“ ist mittlerweile online zum Download verfügbar. Die Sendung ist drei Stunden lang und die MP3-Datei ist 162 MB gross.

    28. September 2006 2
  • : Gläserne Schüler für Deutschland
    Gläserne Schüler für Deutschland

    Spiegel-Online berichtet über Pläne der Kultusministerkonferenz, Datenbanken mit gläsernen Schüler anzulegen:

    Die Kultusministerkonferenz (KMK) will zahlreiche persönliche Daten aller Schüler in Deutschland in einem bundesweiten Register erfassen. Jeder Schüler soll für seine gesamte Schullaufbahn eine persönliche Identitätsnummer (ID) bekommen. Gespeichert werden etwa Angaben zur Sprache der Familie und zu Schulproblemen, die Nummer sollen Schüler auch bei Schul- und Wohnortwechsel behalten.

    Die personenbezogenen Daten sollen anonym in ein „nationales Bildungsregister“ einfließen und unter anderem Aufschluss über soziale und nationale Herkunft sowie Bildungserfolg geben. Gesammelt werden sollen die Daten möglichst schon vor der Einschulung eines Schülers bis in das spätere Studium hinein und auch an privaten und beruflichen Schulen. Darauf haben sich die Schul-Amtschefs der 16 Länderministerien verständigt. Bei der „Datengewinnungsstrategie“ gehe es um „Steuerungswissen“, um genügend Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen oder Längsschnittstudien über den Schulerfolg zu machen, heißt es zur Begründung.

    28. September 2006 6
  • : SWIFT im Deutschen Bundestag
    SWIFT im Deutschen Bundestag

    Es gibt neues vom SWIFT-Skandal. Die Bundesregierung hat in Form des Budnesfinanzministeriums auf Antrag der Grünen im Finanzausschuss des Bundestages heute zu den Vorwürfen Stellung genommen. Der Live-Blog Dienst unseres Parlamentes, „Heute im Bundestag“, berichtet ausführlich darüber: Bundesregierung per E‑Mail über Datenweitergabe bei „Swift“ informiert. Das Bundesfinanzministerium will erst durch eine E‑Mail (!) des US-Finanzministeriums vom 22. Juni dieses Jahres erstmals erfahren haben, dass „Swift“, das internationale Nachrichtensystem über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, Daten an US-Behörden weitergegeben hat.

    Allerdings frage ich mich, warum der ehemalige deutsche Bundesbankpräsident Ernst Welteke schon im Jahre 2002 davon erfahren hat und der Bundesregierung nicht davon berichtete:

    Weiter heißt es darin, durch Veröffentlichungen von US-Medien sei bekannt geworden, dass sich verschiedene US-Behörden, darunter die CIA, seit dem 11. September 2001 Zugang zu den Zahlungsverkehrsdaten der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) verschafft hätten, um diese Daten auszuwerten. Ziel sei es, dadurch die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen. US-Behörden hätten dazu nach dem 11. September auf der Grundlage von Beschlagnahmeanordnungen mehrfach Transaktionsdaten von „Swift“ angefordert. Inzwischen sei geklärt, so die Regierung, dass „Swift“ diese Daten auf Anfrage herausgegeben und US-Behörden zur Auswertung überlassen habe, ohne dass es zu einer Vollstreckung der Beschlagnahmeanordnungen, zu einer richterlichen Überprüfung und einer nachträglichen Information der Swift-Nutzer, zu denen auch die deutschen Kreditinstitute gehörten, gekommen sei. „Swift“ selbst habe die Datenweitergabe als rechtmäßig bezeichnet. Sie sei erfolgt, um nicht gegen US-Recht zu verstoßen und damit Sanktionen zu vermeiden. Bereits im Juli 2002 sei der damalige Bundesbankpräsident bei einem Treffen der Notenbankgouverneure von einem Vertreter des US-Finanzministeriums über die Herausgabe von „Swift“-Daten an US-Behörden informiert worden, so die Regierung weiter.

    Und wie ist das mit der Wirtschaftsspionage?

    Bislang gebe es keine Erkenntnisse, inwieweit auch Daten deutscher Bankkunden vom Datenabfluss bei „Swift“ betroffen waren. Nach Darstellung der Regierung im Ausschuss sind die Datenmengen bei „Swift“ auf zwei Server in den USA verteilt. Die USA behielten sich den Zugriff auf den gesamten Datensatz vor, auch wenn keine Person in den USA selbst betroffen sei. Nach Auffassung der Regierung ist die rechtliche Situation in der EU nicht kompatibel mit der in den USA, sodass es zu „Verwerfungen“ komme. Auf eine Frage aus der Unionsfraktion teilte sie mit, der Vorwurf der Wirtschaftsspionage stehe im Raum und sei auch mit Vertretern des US-Finanzministeriums besprochen worden. Von US-Seite werde diese Gefahr aber nicht gesehen.

    Das ist ja schön, dass die USA keine Gefahr darin sehen, dass sie eventuell Wirtschaftsspionage mit europäischen Daten betreiben könnten. Irgendwie klingt dieser Satz etwas naiv, oder?

    27. September 2006
  • : Militante Technikverweigerer bedrohen das Internet?
    Militante Technikverweigerer bedrohen das Internet?

    Wieder was gelernt. Man wird nicht nur aus dem Netz bedroht, sondern auch im Netz. Nein, ich meine nicht den bemerkenswert schlecht recherchierten Beitrag „Rufmord im Internet“ letzte Woche bei Frontal21 (ZDF), sondern diesen Bericht bei RP-Online:

    Experten gehen davon aus, dass es Zukunft eine immer militantere Gruppe von Technik-Verweigerern geben wird. Einer aktuellen Studie zufolge besteht die Gefahr, dass diese Menschen terroristische Anschläge auf das Internet planen könnten. […]

    via zaister

    PS: Nicht vergessen, am 20. Oktober gibt es eine „Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitswahn: Freiheit statt Angst“. In Bielefeld.

     

    27. September 2006 8
  • : Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“)
    Passagierdaten an die USA: Ab 1. Oktober illegal („jetzt aber wirklich“)

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Weitergabe von Flugpassagierdaten an die USA nur noch bis zum 30. September auf legalem Wege erfolgen kann. Dann endet die Übergangsfrist, die der Europäische Gerichtshof den Regierungen in seinem Urteil im Mai gesetzt hatte. Wenn vorher keine Einigung mehr zwischen EU und USA zustandekommt, ist die Weitergabe ab Sonntag illegal. Naja, irgendwie war sie das die ganze Zeit, aber dann verbietet es auch der Gerichtsbeschluss.

    Die Übermittlung von Daten dürfte ab dem 1. Oktober nur fortgesetzt werden, wenn die für die Luftfahrtunternehmen jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden eine entsprechende Genehmigung erteilten. Dies setzt die Feststellung eines angemessene Datenschutzniveaus voraus.
    Für eine Übermittlung von Passagierdaten an die USA über den 30. September 2006 hinaus müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
    · Die von den US-Behörden gegenüber der EU gegebenen Zusicherungen („Undertakings“) müssen weiterhin gewährleistet sein.
    · Die Umstellung auf ein aktives Übermittlungsverfahren von „pull“ zu “push“ hat unverzüglich zu erfolgen, da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür inzwischen gegeben sind.
    · Alle Passagiere sind darüber zu unterrichten, welche Daten zu welchen Zwecken an die US-Behörden übermittelt werden und dass diese Übermittlung möglicherweise ab dem 1. Oktober 2006 ohne europaweit geltende Rechtsgrundlage erfolgt.

    27. September 2006 2
  • : Lesetipp: Anonymität im Netz
    Lesetipp: Anonymität im Netz

    Bei Rabenhorst gibt es eine kleine Zusammenstellung lesenswerter Texte zu diesem Thema. Ich empfehle noch einen Klassiker der Soziologie als Ergänzung: Georg Simmel, Das Geheimnis und die geheime Gesellschaft.

    27. September 2006
  • : Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung
    Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung

    Na prima: Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung

    Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer „Task Force“ verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die „Homeland Security“ zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

    Über die genauen Befugnisse der Geheimdienste und Ermittler im Rahmen der neuen transatlantischen Initiative halten sich Schäuble und Chertoff bislang bedeckt. Unklar blieb etwa, ob sich der vereinbarte Informationsaustausch auch auf Internet- und Telefondaten beziehen soll, die ihm Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung künftig von Anbietern mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden sollen.

    26. September 2006
  • : AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt
    AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt

    War eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis Betroffene AOL wegen der Veröffentlichung von Suchanfragen verklagen. Nun ist es soweit, wie Heise berichtet: AOL wegen Veröffentlichung von Suchanfragen verklagt

    Drei AOL-Kunden haben beim District Court for the Northern District of California ein Sammelklageverfahren gegen ihren Provider beantragt. Sie beschuldigen laut Klageschrift (PDF-Datei) das Unternehmen, ihre Privatsphäre verletzt zu haben, indem es Ende Juli ohne Einverständnis der Betroffenen Suchanfragen im Internet veröffentlicht hat. Die Kläger verlangen für alle betroffenen AOL-Kunden Schadensersatz. Es sei die erste Klage aus diesem Anlass, schreibt die vertretende Kanzlei.

    26. September 2006 1
  • : USA: Mehr als tausend Regierungs-Notebooks vermisst
    USA: Mehr als tausend Regierungs-Notebooks vermisst

    Das amerikanische Handelsministerium musste auf Anfrage des US-Kongresses den Bestand der rund 30.000 Staats-Notebooks überprüfen, die im Jahre 2001 bei einer Inventur aufgenommen wurden: US-Ministerium vermisst mehr als 1000 Laptops.

    Die schlechte Nachricht ist, dass die Untersuchung 1137 verloren gegangene Notebooks zu Tage lieferte. Die gute Nachricht ist aber, dass nur 249 davon personenspezifische Bürgerinformationen enthielten, die anscheinend durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen wie Passwörter oder Verschlüsselung geschützt waren.

    Aber die Daten soll niemand missbraucht haben, denn:

    Carlos Gutierrez vom Handelsministerium sagte US-Medien, der Verlust an Computern sei zwar hoch, aber der Missbrauch von Daten sei unwahrscheinlich. «Uns ist kein Fall bekannt indem persönliche Informationen unrechtmäßig genutzt wurden. Trotzdem bedauern wir die Verluste und halten die hohe Anzahl derer für inakzeptabel. Die Nachforschungen haben ergeben, dass der Inventar-Diebstahl schon Jahre andauert.»

    Einige Ministerien lieferten keine Zahlen, die Dunkelzahl dürfte daher noch etwas höher liegen.

    25. September 2006 1
  • : Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit
    Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit

    Pressemeldung von heute: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit.

    Das Bundeskabinett hat am 20. September einen Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen beschlossen. Dabei soll u. a. Software kriminalisiert werden, die zur Analyse von Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist. Der Chaos Computer Club warnt davor, dass die Umsetzung des Entwurfes die Sicherheit von Computersystemen gefährdet. Stattdessen fordert der CCC eine drastische Verschärfung der Strafen für Datenverbrechen.

    Der Gesetzentwurf wird die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten unter Strafe stellen. Bereits der Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern in Rechnersystemen sollen strafbar werden. Die Arbeit der Sicherheitsexperten wäre damit kaum mehr möglich und von ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht.

    „Dieser Gesetzentwurf wird nicht gegen Computerkriminalität helfen. Stattdessen werden der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen aus der Hand geschlagen“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. „Die Vorstellungen des Gesetzgebers zeugen von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen. Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern sind für die IT-Sicherheit wie Crashtests für die Autoindustrie. Niemand käme auf die Idee, Crashtests zu verbieten“, kommentierte der CCC-Sprecher.

    Verboten werden sollen sogenannte ‚Hackertools’ und damit zugleich die öffentliche Diskussion von Sicherheitslücken. Der allgemein akzeptierte Standard zur Überprüfung der Sicherheit eines Systems ist es aber, dieses mit Angriffswerkzeugen zu testen (sog. penetration testing), um die dabei gefundenen Lücken schließen zu können.

    Mit dem neuen Gesetz sollen Vorgaben der umstrittenen „Cybercrime Convention“ und ein EU-Rahmenbeschluss umgesetzt werden, die ohne Hinzuziehung von Experten entstanden sind. Aus Sicht des CCC wird erneut versucht, über den europäischen Umweg eine gesellschaftliche Debatte in Deutschland über adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen zur Handhabe von IT-Risiken zu umgehen.

    „Der Gesetzentwurf zeugt von erschreckender Realitätsferne und fehlender Sachkenntnis“, sagte Müller-Maguhn vom CCC. „Durch die Einschränkung der Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich Computersicherheit wird das Gegenteil des beabsichtigten Ziels erreicht.“

    Als effektive Maßnahme zur Eindämmung der Computerkriminalität fordert der CCC stattdessen härtere Strafen für Verstösse gegen den Datenschutz. Datenverbrechen wie das illegale Abschöpfen und Weitergeben sowie das unkontrollierte Verknüpfen von Daten werden derzeit als Kavaliersdelikt behandelt, betreffen aber den Bürger im Alltag immer mehr.

    Der CCC fordert deshalb statt der unsinnigen und kontraproduktiven neuen Regelungen ein zeitgemässes Bundesdatenschutzgesetz mit einem harten Strafkatalog für Datenverbrechen. Zusätzlich dazu sind weitgehende Schadenersatzansprüche der Geschädigten gegen Firmen, die ihre persönliche Daten ungenehmigt weitergeben oder unsicher verarbeiten und lagern erforderlich.

    „Es muss endlich Rechtssicherheit in der riesigen Grauzone des Datenbasars geschaffen werden. Derzeit verarbeiten und verkaufen internationale Datendealer-Ringe und skrupellose Unternehmen weitgehend ungestört ganz persönliche Daten deutscher Bürger. Hier sind auch eine Vielzahl von Datenlecks in privatisierten Staatsbetrieben und bei Public-Private-Partnerschaften zu schließen“, fasste Müller-Maguhn zusammen.

    Forderungen

    * 1. Beschränkung des Besitzverbots nach §202c StGBE auf unmittelbar kriminelle Aktivitäten
    * 2. Klarstellung der Forschungsfreiheit im Computer-Sicherheitsbereich
    * 3. Beschränkung des Schutzbereiches von Datenspionage auf besonders gesicherte Daten (§202b StGBE)
    * 4. Klarstellende Engerfassung des Verbotes des Abfangens von elektromagnetischen Abstrahlungen
    * 5. Einführung eines „Tätige Reue“ Tatbestandes für Computereinbrüche
    * 6. Beibehaltung des Strafantragserfordernis (§ 205 StGBE)
    * 7. Umfassende Novelierung des BDSG zur Erfassung moderner Datenverbrechen mit deutlicher Strafverschärfung
    * 8. Einführung von weitgehenden Schadenersatzansprüchen für von Datenverbrechen Betroffene

    Passend dazu ist auch ein Kommentar in Fefe´s Blog.

    Update: Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, hat auf Spiegel-Online den Gesetzesentwurf auch kommentiert: „Kontraproduktiv für die IT-Sicherheit“.

    Offensichtlich nicht bedacht hat der Gesetzgeber dabei aber die Tatsache, dass solche Programme nicht nur von bösen Hackern eingesetzt werden – sondern auch von Systemadministratoren, Programmierern und Beratern: Sie dienen als unverzichtbare Werkszeuge dazu, die eigenen Systeme auf Sicherheit, Stabilität und Verwundbarkeit zu überprüfen.

    […]

    Ohnehin ist die Vorstellung, mit einem Gesetz auf deutscher oder europäischer Ebene die Verbreitung solcher Werkzeuge nachhaltig zu verhindern, eher naiv – und zeugt von mangelndem Grundverständnis für das Internet. Denn ob diese Programme hierzulande angeboten werden dürfen, ist in einem globalen Netz völlig unerheblich. Angebote aus Russland oder irgendwelchen juristisch kaum zu erreichenden Karibikinseln sind stets nur einen Mausklick entfernt und bieten derartige Software nicht nur kostenlos, sondern auch in fast unbegrenzter Auswahl.

    25. September 2006 14
  • : Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung
    Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Online-Kampagne gegen die geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Auf einer speziellen Website können besorgte Bürger offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordneten der großen Koalition versandt werden. Es gibt keinen vorgefertigten Text, so dass die Sache auch nicht als Spam gewertet werden kann. Der AK gibt lediglich Argumentationshilfen. Mit der Aktion wollen wir erreichen, dass die Regierung das geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zumindest solange auf Eis legt, bis der Europäische Gerichtshof über die Klagen der Irischen Regierung und von Digital Rights Ireland entscheiden hat. Die Sache scheint gut anzulaufen. Seit zwei Stunden ist die Meldung auf dem heise-Ticker, und schon sind drei Seiten voller guter Briefe abgeschickt worden. Weiter so!

    Das Portal für die offenen Briefe: http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu
    Die Pressemitteilung

    25. September 2006 2
  • : Macht das Internet im Jahr 2020 die Welt besser oder schlechter?
    Macht das Internet im Jahr 2020 die Welt besser oder schlechter?

    Das US-Forschungszentrum Pew Internet & American Life Project hat 742 Experten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Technologie u.a. dazu befragt, ob das Internet im Jahr 2020 die Welt besser oder schlechter machen wird (Future of Internet II – PDF). Die Futurezone berichtet: Das Internet im Jahr 2020.

    Mehr als die Hälfte der Befragten (52 Prozent) sehen im Internet eine Möglichkeit Chancengleichheit zwischen den Menschen zu schaffen und allen Zugang zu Informationen zu bieten.

    Dieser Meinung bin ich auch, allerdings braucht es die passenden politischen Rahmenbedingungen, damit aus einer „Möglichkeit“ auch Realität wird. Die Chance ist dazu da, den politischen Willen sehe ich noch nicht wirklich.

    58 Prozent der Befragten rechnen jedoch auch damit, dass Technikverweigerer Anschläge auf das Netz verüben werden. 35 Prozent sehen darin keine Gefahr.

    Die militanten Technikverweigerer hatte ich noch nicht auf dem Schirm.

    Ansonsten ist das noch interessant:

    Über die Folgen der damit einhergehenden zunehmenden Transparanz der Daten der Bürger herrschen geteilte Meinungen. 49 Prozent sehen diese als negativ an. 46 Prozent sehen dabei keine Probleme.

    Update: Bei ars technica finden sich noch andere Aspekte der Studie: Experts believe the future will be like Sci-Fi movies.

    25. September 2006 1
  • : Bundesrat wünscht Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kundendaten
    Bundesrat wünscht Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Kundendaten

    Der Bundesrat hat Änderungswünsche beim Telemediengesetz und möchte Sicherheitsbehörden auf Kundendaten von Internetanbietern zugreifen lassen: Länder wollen Kundendaten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung nutzen.

    Laut Beschluss sollen die Anbieter von Tele- und Mediendiensten nicht nur verpflichtet werden, „für Zwecke der Strafverfolgung, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum“ Auskunft über Daten wie Name, Anschrift oder persönliche Nutzerkennungen zu geben. Die gleiche Auflage müsse vielmehr auch für die „vorbeugende Bekämpfung von Straftaten“ gelten. Der Bundesrat stört sich ferner an der Formulierung im TMG-Entwurf, wonach der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über die Daten erteilen „darf“. Sie fordern eine Klarstellung, dass die Abgabe der Informationen tatsächlich verpflichtend sei.

    22. September 2006 6
  • : Abhörskandale
    Abhörskandale

    Abhörskandale und kein Ende. Nur gut, dass die Politik gerade massive Überwachungsinfrastrukturen mit Vorratsdatenspeicherung, Anti-Terror-Dateien und anderem ausbaut. Sowas würde in Deutschland ja niemand missbrauchen…, oder?

    Tagesschau.de: Abhörskandal erschüttert Italien

    Italien ist an Skandalen nicht arm – trotzdem hat eine neue Affäre das Land jetzt tief erchüttert. Die italienische Justiz hat einen illegalen Abhörring aufgedeckt und insgesamt 20 Verdächtige festgenommen, darunter auch ein Spitzenmanager von Telecom Italia. Sie sollen in den vergangenen zehn Jahren Telefongespräche von Industriellen, Politikern, Journalisten und Privatpersonen illegal abgehört haben.

    Spiegel Online: Kriminelles Netzwerk hört Tausende Prominente ab

    Es klingt wie ein Spionagethriller: In Italien hat die Polizei einen gewaltigen kriminellen Abhörring aufgedeckt, der Tausende Prominente belauscht und erpresst haben soll. Die Abhör-Mafia soll sogar Verbindungen zum Geheimdienst gehabt haben – erst kürzlich starb ein Kronzeuge durch einen dubiosen Selbstmord.

    Spiegel Online: Vodafone droht 170-Millionen-Bußgeld

    Vor und während der Olympischen Spiele in Athen 2004 wurden Vodafone-Handys griechischer Politiker und Sicherheitskräfte belauscht – mit Hilfe serienmäßiger Lausch-Hintertürchen. Die Telekom-Aufsicht wirft dem Konzern jetzt mangelnde Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung vor.

    Update: Danke für die Hinweise.

    Wired Blog:HPGate?

    HP executives learned in early February that the investigators it hired had followed board members, tried to spy on his computer, investigated the possibility of infiltrating news rooms by having its spooks get jobs on newsroom cleaning crews, and emailed spyware to a Cnet reporter. HP’s chief „ethics“ officer Kevin Hunsaker thought that wasn’t enough and wanted to get the text messages of one board member, according to the Washington Post and New York Times.

    Spiegel-Online:Politiker und Journalisten belauscht

    In Tschechien gibt es offenbar einen Abhörskandal: Justizminister Ivan Langer ordnete Ermittlungen zu Vorwürfen an, wonach rund 20 Abgeordnete und Journalisten belauscht wurden.

    Und das sind nur Artikel aus den letzten beiden Tagen…

    21. September 2006 4
  • : Viel Spass: Windows Media Player 11 DRM
    Viel Spass: Windows Media Player 11 DRM

    Windows-Nutzer sollten sich schonmal auf das neue Windows Media Player 11 DRM freuen, was demnächst in ihren Computern zu finden sein wird. Früher oder später wird es vermutlich im Rahmen eines Mediaplayer-Updates auf die Rechner kommen. The Inquirer bietet einen ersten Vorgeschmack über die nutzerfreundlichen Features: Microsoft Media Player shreds your rights. Viel Spass.

    THINK DRM WAS bad already? Think I was joking when I said the plan was to start with barely tolerable incursions on your rights, then turn the thumbscrews? Welcome to Windows Media Player 11, and the rights get chipped away a lot more. Get used to the feeling, if you buy DRM infected media, you will only have this happen with increasing rapidity.

    One of the problems with WiMP11 is licensing and backing it up. If you buy media with DRM infections, you can’t move the files from PC to PC, or at least you can’t and have them play on the new box. If you want the grand privilege of moving that content, you need to get the approval of the content mafia, sign your life away, and use the tools they give you. If you want to do it in other ways, you are either a lawbreaker or following the advice of J Allard. Wait, same thing.

    [via]

    21. September 2006 2
  • : FAZ über Internetzensur und die Rolle der Suchmaschinen
    FAZ über Internetzensur und die Rolle der Suchmaschinen

    Die FAZ berichtet über Internetzensur und die Rolle der Suchmaschinen: Loch im Netz.

    Ob die Website tatsächlich gegen deutsches Recht verstößt, kann der Nutzer allerdings nicht erkennen. Viele Zensurfälle dürften fragwürdig sein. Die Beschwerden, die die Online-Dienste erreichen, betreffen unter anderem mißliebige Meinungsäußerungen, angeblich falsche Tatsachenbehauptungen oder Verletzungen des Urheberrechts. In den Vereinigten Staaten ist es Scientology gelungen, durch eine Beschwerde bei Google.com die Löschung der Internetseite eines Kritikers aus dem Suchindex zu erwirken. Die fragliche Seite, Xenu.net, ist infolgedessen auch über Google.de nicht auffindbar. Nach Angaben von Scientology hatte der Kritiker Texte, Fotos und eingetragene Markenzeichen der Organisation auf seine Homepage gestellt und damit gegen das Digital Millennium Copyright Act verstoßen.

    21. September 2006
  • : Torpark
    Torpark

    Die BBC berichtet über Torpark: Free anonymising browser debuts.

    Torpark ist eine Kombination aus einer modifizierten Firefox-Version und dem TOR Onion Router. Man kann den Browser direkt starten, er hinterlässt keine Datenspuren auf dem Rechner und nutzt automatisch die TOR-Anonymisierung. Funktioniert aber wohl nur für Windows, dafür kann man ihn auch unterwegs von einem USB-Stick starten.

    Ars Technica berichtet auch: Torpark web browser aims to keep surfing private.

    21. September 2006 4
  • : Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten
    Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten

    Pressemitteilung vom 20.9.2006

    In einer schriftlichen Stellungnahme vom 15.09.2006 bestätigt Innenkommissar Frattini, auf Vorrat gespeicherte Kommunikationsdaten „können im Rahmen bestehender Rechtshilfeabkommen in Strafverfahren ausgetauscht werden“, unter anderem mit den USA. Besorgte Europaabgeordnete hatten bei der Kommission nachgefragt, ob Gerüchte zutreffen, wonach die USA um Zugriff auf die Kommunikationsdaten aller EU-Bürger gebeten hätten. Einer EG-Richtlinie vom März 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 EU-weit über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gespeichert werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat.

    „Frattini macht dankenswerterweise deutlich, dass die Bundesregierung bereit ist, die Privatsphäre aller EU-Bürger an die US-Geheimdienste zu verscherbeln. Aus ähnlichen Skandalen der jüngsten Zeit hat man offenbar nichts gelernt. Einmal mehr wird den USA die Möglichkeit zur Wirtschaftsspionage auf dem goldenen Tablett serviert“, sagte der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien. „Die heimliche Auswertung europäischer Kontobewegungen durch US-Geheimdienste im Rahmen von SWIFT, die vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärte Weitergabe von Flugpassagierdaten, oder auch die flächendeckende US-Abhöraktion in Europa mit dem Echelon-System zeigen, dass sich hier eine verhängnisvolle Tradition der transatlantischen Überwachung herausgebildet hat. Wir werden das nicht weiter dulden“, ergänzte der Datenschützer und FIfF-Vorstand Werner Hülsmann. „Schon bei den Flugpassagierdaten ist nicht mehr nachvollziehbar, wie diese genutzt werden“, so Twister (Bettina Winsemann) von STOP1984. „Ob sie nun in das US-amerikanische Passagierüberwachungssystem CAPPS eingeflossen sind oder nicht, konnte nie eindeutig geklärt werden. Sind die privaten Kommunikationsdaten erst einmal über den großen Teich gewandert, wird die informationelle Selbstbestimmung der Bürger letztendlich ebenso zur Farce wie die Sicherheit europäischer Firmengeheimnisse.“

    Die nun vorliegende Stellungnahme der EU-Kommission widerlegt das Versprechen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Kommunikationsdaten würden nur zur Verfolgung schwerer Straftaten und nur aufgrund richterlicher Genehmigung genutzt werden. Tatsächlich sollen den Plänen der Bundesregierung zufolge die Datenbestände einer Vielzahl von Stellen offen stehen:

    • den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungen wegen allen „erheblichen“ oder „mittels Telekommunikation begangenen“ Straftaten,
    • den Geheimdiensten, und zwar ohne richterliche Genehmigung,
    • ausländischen Staaten, ebenfalls ohne richterliche Genehmigung und ohne Kontrolle über die Weiterverwendung der Daten,
    • der Musikindustrie zur Verfolgung „offensichtlicher Rechtsverletzungen“ im Internet, insbesondere zum Vorgehen gegen private Tauschbörsennutzer.

    Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das von der Justizministerin persönlich vorangetriebene Vorhaben bekommt jedoch zunehmend Gegenwind. Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liegt seit Juli eine Nichtigkeitsklage gegen die Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die Opposition im Deutschen Bundestag will die Regierung auffordern, den Ausgang dieser Klage abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Für ein solches Moratorium haben sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD) auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen.

    „Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken,“ warnte die Bürgerrechtlerin Twister (Bettina Winsemann). „Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten, mit Presseinformanten – all dies würde für die zugriffsberechtigten Personen und Behörden ein offenes Buch werden. Die Speicherung von Geschäftskontakten würde auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor öffnen.“ (…) Verschiedene Bürgerrechts- und Datenschutzverbände rufen unterdessen zu einer „Demonstration gegen Sicherheits- und Überwachungswahn“ am 20. Oktober in Bielefeld auf (www.freiheit-statt-angst.de). Am gleichen Tag werden dort die diesjährigen Big Brother Awards verliehen. (…)

    Der gesamte Text | erste Reaktion bei heise

    21. September 2006 10
  • : Urheberrecht auf der Popkomm
    Urheberrecht auf der Popkomm

    Stefan Krempl berichtet auf Heise über Diskussionen auf der Popkomm zum Urheberrecht und der Zukunft der Musikwirtschaft: Musikwirtschaft will Zugangsanbieter zur Kasse bitten.

    Hier nur mal ein paar Zitate:

    „Wir müssen die Internetzugangsanbieter davon abhalten, unsere Inhalte weiter zu entwerten“ – Shira Perlmutter vom internationalen Branchenverband der Musikindustrie IFPI.

    Bleibt die Frage, wie die IFPI sich das vorstellt. Sollen die Provider zukünftig Ports sperren oder ihren Kunden den Zugang kündigen, wenn diese Tauschbörsen nutzen? Wa sist mit legalen Nutzungen von Tauschbörsen wie dem Download der neuesten Knoppix-DVD oder CC-lizenzierten Materialien?

    „Wir brauchen Geschäftsvereinbarungen mit Providern und Telcos“, forderte die Vertreterin von Indie-Labels. Die Zugangsanbieter könnten sich nicht länger darauf zurückziehen, nur „dumme Leitungen“ zur Verfügung zu stellen. Vielmehr müssten sie die Tatsache anerkennen, dass ihre Backbones mit Hochgeschwindigkeit geschützte und für die Nutzer attraktive Inhalte liefern würden. „Dafür wollen wir beispielsweise 50 Euro verlangen“, erläuterte Wenham ihr Erlösmodell. Dies sei letztlich im Interesse aller Beteiligten. Es gehe dabei schlicht um die Anerkennung des Werts digitaler Unterhaltungsinhalte.

    Wie auch Stefan Krempl schon anschliessend schreibt, ist das Modell nicht weit weg von der Idee eienr Content-Flatrate. Bleibt die Frage, wie sich denn die Indie-Labels die 50 Euro vorstellen. Sollen Internetzugänge zukünftig 50 Euro teurer werden, damit Filesharing vielleicht legalisiert / tolleriert wird? Ich zahle im Moment weniger als 50 Euro für 6 MBit Flatrate inkl. ISDN für quasi alles – 50 Euro mehr dafür finde ich ein wenig arg unrealistisch und fantasiert. Aber vielleicht ist das ja die bewährte politische Strategie, erstmal mit Wunschvorstellungen in eine Debatte zu gehen, um beim Poker eine gute Ausgangsbasis zu haben? Im Interesse aller Beteiligten ist das in dieser Form sicher nicht. Ich bin mal auf ein Papier dazu gespannt, wo mehr Infos enthalten sind.

    Politiker gabs auch dort, u.a. Herr Otto von der FDP:

    Der FDP-Medienpolitiker Hans-Joachim Otto gab dennoch die Losung aus, DRM-Systeme weiter zu fördern und durchzusetzen, damit Pauschalabgaben möglichst überflüssig werden. „Soviel DRM und individuelle Vergütung wie möglich“, gab er als Ziel aus.

    Wieder mal ein grandioses Beispiel für Anschein und Wirklichkeit der „Bürgerrechtspartei FDP“. Ich hatte ja mal letztes Jahr zur Cebit das ungemein erfreuliche Vergnügen, in einem Bus auf der Rückfahrt von der Cebit im Rahmen einer von der Telekom gesponsorten Politiker-Butterfahrt (Mach ich nie wieder) auf dem Platz hinter zwei Mitarbeitern von Herrn Otto zu sitzen, die sich stundenlang (viel Stau) über alles Mögliche unterhielten. War grausam und interessant zugleich. U.a. sprachen sie auch über DRM und ihren Gesprächen mit dem Bitkom. Soviel politische / technische Naivität hatte ich nicht für Möglich gehalten, die glaub(t)en anscheinend alles ungefragt, was die Lobbyisten denen erzählten. Unfassbar.

    Vorher in dem Artikel nochmal der Hinweis von unerwarteter Seite, die der „Datenschutzpartei“ FDP doch mal zu Denken geben sollte:

    Dagmar Sikorski-Großmann vom Deutschen Musikverleger-Verband befand ebenfalls, dass „es noch kein wirksames DRM gibt“. Ein perfektes Inhaltekontrollsystem stoße zudem „an Grenzen des Datenschutzes“.

    Update: Über dpa/OTS lief noch eine eingekaufte Zusammenfassung der Diskussion von der Rechtsanwaltskanzlei, die den Moderator stellte. Daher hier als Ergänzung nochmal die „progressive“ Linkspartei, die bei Heise nicht vorkam:

    Für einen besseren Schutz der Kreativen plädierte auch die Journalistin und Bundestagsabgeordnete Dr. Luc Jochimsen (Linkspartei.PDS): „Es ist falsch anzunehmen, dass der Zugang zu kreativen Werken wie Musik stets umsonst sein muss. Auf ein Musikkonzert kann ich mit einer Eintrittskarte ja auch nicht sieben Freunde mitnehmen.“

    Hilfe, kann der Frau nicht mal einer erklären, dass das Recht auf Privatkopie mit den bis zu sieben Kopien ein Verbraucherrecht ist und sie die falschen Analogien zieht? Solche Statements hört man normalerweise von Dr Krings von der CDU, aber von der Linkspartei? Da läuft irgendwas schief!

    20. September 2006 2