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Wie begründet man den Wert von Privatheit?

Die Datenschutz-Gemeinde hat sich seit einiger Zeit wieder verstärkt drauf besonnen, den Wert des Privaten argumentativ zu begründen. Nachdem es in den 1980ern lange Zeit als Common Sense galt, dass man gegen Überwachung ist, hat sich in den 1990ern mit dem Aufkommen des Web die Balance hin zur Offenheit und weg von der Privatheit verschoben.…

  • Ralf Bendrath

Die Datenschutz-Gemeinde hat sich seit einiger Zeit wieder verstärkt drauf besonnen, den Wert des Privaten argumentativ zu begründen. Nachdem es in den 1980ern lange Zeit als Common Sense galt, dass man gegen Überwachung ist, hat sich in den 1990ern mit dem Aufkommen des Web die Balance hin zur Offenheit und weg von der Privatheit verschoben. Seitdem sich der Antiterror-Diskurs als herrschende Meinung etabliert hat (ist eigentlich Herrn Schäuble klar, wie viele Leute jedes Jahr durch Autos sterben?), ist man als Verfechter von Privatheit und Datenschutz ja ziemlich in der Defensive. Da ist es wichtig, mal wieder argumentatives Rüstzeug zu sammeln. Immer noch lesenswert ist Beate Rösslers liberal-philosophische Herleitung „Der Wert des Privaten“ (Suhrkamp Verlag, 2001), von der es eine Kurzfassung hier gibt und eine (progressive) Kritik hier. Bruce Schneier hat die Frage „Warum sollte man etwas zu verbergen haben?“ schon vor einer Weile in seinem Blog gestellt, sie dort beantwortet und gleich noch hunderte weitere Argumente in den Kommentaren bekommen, ebenso wie Daniel Solove, der das Thema damals aufgegriffen hat. (Update: Patrick Breyer hat Schneiers Text jetzt auch ins Deutsche übersetzt.)

Nun nimmt Michael Lohmann aktuell in Telepolis die Phrase „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ mit den Mitteln der Rhetorik und Argumentationstheorie auseinander.

Die Aussage „Wer nichts zu verbergen hat…“ beruht auf der Illusion, man könne einst Gewissheit finden. Sie erweckt den Eindruck, staatliche Kontrolle sei ein zeitlich begrenzter Prozess, der am Ende zweifelsfrei erweist, wer zu den Guten oder zu den Bösen gehört. Genau diese Versicherung erweist sich bei näherem Hinsehen als naiv und unberechtigt.

Ich empfehle zur Frage „wann hat man was zu befürchten“ immer gern den Aufsatz „The Dark Side of Numbers“ von William Seltzer und Margo Anderson zur Rolle von Bevölkerungsregistern bei Menschenrechtsverletzungen. Das waren alles Datensammlungen, die für ganz harmlose Zwecke eingerichtet wurden, wo aber dann z.B. dummerweise auch drin stand, wer Jude war. Und irgendwann gerieten die dann in falsche Hände…

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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9 Kommentare zu „Wie begründet man den Wert von Privatheit?“


  1. Vielen Dank fuer die Literaturliste!


  2. […] Das fragt Ralf Bendrath auf Netzpolitik.org. Er erwähnt dort auch den Spruch “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten”. […]


  3. den wert der privatheit zu begründen ist schwer, weil die menschen das gefühl nicht haben, überwacht zu werden. wenn sie beim telephonieren ein verdächtiges knacken in der leitung hören würden, würden sie davon aufgeschreckt werden und verstehen, wie wertvoll es ist, unbelauscht reden zu können.

    aber so wie die überwachung derzeit abläuft, ist sie nicht faßbar. menschen sind zwar geneigt, an einen gott, den sie nicht sehen können, zu glauben, aber sie glauben nicht an einen verfassungsschutz, dessen aktivitäten, im gegensatz zu denen eines gottes, zwar nachweisbar sind, den sie ion seinem wirken aber genauso wenig wie gott sehen können.

    ist dasselbe prinzip wie beim trinken oder rauchen. würde der alkoholkonsum von leber mit schmerzen quittiert, würde keiner trinken.schmerzte die lunge beim rauchen, würde niemand rauchen.

    im krieg ist es ähnlich, die bomberpiloten sind in ihren flugzeugen so weit von wirkungsort ihrer bomben entfernt, daß es ihnen nichts ausmacht, bomben abzuwerfen, denn sie sehen die wirkung ja nicht, die bleibt, durch den abstand vom geschehen, abstrakt.


  4. sehr lustig. dass der rechtsstaat mit der totalüberwachung ausser kraft gesetzt wird, ist nur der kleinere teil des problems. tatsächlich sind unsere polizeibehörden technisch nicht in der lage, diese astronomischen datenmengen zielgerichtet zu verwenden. datenbanken sind aber das lebensblut der cyberkriminalität. und die organisationen des digitalen halbdunkels haben die entsprechende ausrüstung und die entsprechenden fachleute. ja. wolfi schäuble ist mitschuld an spam und phishing. schreibt ihm dankes-emails.


  5. […] Lesenswerter Beitrag in netzpolitik.org: Seitdem sich der Antiterror-Diskurs als herrschende Meinung etabliert hat (ist eigentlich Herrn Schäuble klar, wie viele Leute jedes Jahr durch Autos sterben?), ist man als Verfechter von Privatheit und Datenschutz ja ziemlich in der Defensive. […]


  6. Privatheit…

    oder doch besser „Privatsphäre“? … egal welcher Begriff – die letzten Jahre hat sich hier ein drastischer Zugriff des Staatsapparats verselbständigt, und zu vielen Menschen fehlt die Basis für angemessene Gegenwehr.
    Bei …


  7. Demokratie, Folter und Datenschutz…

    Die Kultusministerkonferenz ist mit einer genialen Idee in die Schlagzeilen gekommen: Um zu erkennen. wie sich etwa Schulreformen auswirken, wo weitere Bildungsangebote benötigt werden und um Studien über Bildungserfolge zu vereinfachen, hat die KMK .….


  8. […] Wie begründet man den Wert von Privatheit? netzpolitik.org mit viel Links, die das ewige Totschlagargument des „Nichts zu verbergen haben – Nichts zu befürchten haben“ ziemlich gut auseinander nehmen… (tags: drm privacy überwachung) […]


  9. […] Auf netzpolitik.org gibt es eine Sammlung mit Links dazu, warum das Argument “Wer nichts zu verbergen hat, braucht Überwachung nicht zu fürchten” nicht haltbar ist. […]

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