Die Welt berichtet über Friedrich Merz und die Klage gegen einen umstrittenen Paragraphen in der Neuregelung des Abgeordnetengesetzes. Er und sieben andere Abgeordnete berufen sich hier u.a. auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Merz und seine 18 Nebentätigkeiten.
Gemeinsam mit acht weiteren Abgeordneten klagt Finanzfachmann Merz heute vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese neu auferlegten Pflichten. Die Beschwerdeführer kommen aus verschiedenen Fraktionen: Merz, Siegfried Kauder und Marco Wanderwitz (CDU), Wolfgang Götzer und Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto, Sybille Laurischk und Hans-Heinrich Kolb (FDP) sowie Peter Danckert (SPD). Sie alle fühlen sich in ihren Grundrechten auf informationelle Selbstbestimmung und Berufsfreiheit verletzt und fürchten eine Einschränkung der in Artikel 38 des Grundgesetzes garantierten Unabhängigkeit des Abgeordneten.
Friedrich Merz hat auch alle Gründe, dass sein Einkommen nicht transparent wird. Immerhin sitzt er neben seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter in diversen Aufsichts‑, Verwaltungs- und Beiräten von Unternehmen und Banken und kommt auf insgesamt 18 Nebentätigkeiten.