Leonhard Dobusch
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: EU-Urheberrecht: Noch mehr Kritik am Geoblocking, eher Richtlinie als Verordnung
Andrus Ansip (<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Andrus_Ansip,_2011.jpg">Foto</a>: Kaupo Kikkas, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/ee/deed.en">CC BY 3.0 ee</a>) : EU-Urheberrecht: Noch mehr Kritik am Geoblocking, eher Richtlinie als Verordnung Im aktuellen „Bericht aus Brüssel“ des EU-Verbindungsbüros im Deutschen Bundestag finden sich nicht nur, wie von Andre Meister bereits berichtet, Neuigkeiten zu Netzneutralität sondern auch zur laufenden Urheberrechtsreformdebatte.
Zunächst zitiert der Bericht Äußerungen des Vizepräsidenten für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, zum Geoblocking in der EU, das auch sein Kommissionskollege Oettinger kürzlich in einem Twitterview scharf krisiert hatte:
Nach dessen Auffassung komme der Abschaffung des Geoblockings in einem Digitalen Binnenmarkt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unklar blieb jedoch, ob es für den Vizepräsidenten auch Fälle eines gerechtfertigten Geoblockings geben könne. Bei der Konferenz „#Digital4EU“ betonte er, die Zuschauer würden Übertragungssperren ablehnen und seien bereit, für die Beendigung des Geoblockings zu zahlen. Offen blieb ebenso, ob er damit die Möglichkeit einer Gebührenerhebung für den europaweiten Zugang zu audiovisuellen Medien andeuten wollte.
Oettinger war bezüglich „Geoblocking“ eindeutiger gewesen und sprach diesem innerhalb der EU jegliche Sinnhaftigkeit ab:
@pappasadrian No sense at all. #AskOettinger — Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
@burnoutberni I hope geoblocking can become something of the past #AskOettinger — Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
Was die Frage der Form eines neuen EU-Urheberrechts betrifft, ließ auch Ansip offen, ob es sich um einen Richtlinien oder einen (das Urheberrecht europaweit vereinheitlichenden) Verordnungsentwurf handeln würde:
Zudem möchte der Vizepräsident eine Harmonisierung des Urheber- und Lizenzrechts erreichen, von dem Autoren, Verleger und Verbraucher profitieren sollen. Ob es sich bei dem für Herbst 2015 angekündigten Vorschlag zum Urheberrecht um eine Verordnung oder eine Richtlinie handeln wird, sei nach Aussage der zuständigen Kommissare noch zu klären. Jedoch ist auf Arbeitsebene aus der Kommission zu hören, dass man zu einem Richtlinienvorschlag tendiere.
Letzteres ist enttäuschend, da im Rahmen einer Verordnung eine viel weitergehende Vereinheitlichung – vor allem Bereich von Ausnahme- und Schrankenregelungen – möglich wäre. Schließlich fand auch der gerade heftig umstrittene Reda-Report zum Urheberrecht Erwähnung im Bericht:
Kernpunkte ihrer Empfehlungen sind: Herabsetzung der Autoren-Schutzzeit auf 50 Jahre, Ausnahmen von den Urheberrechtsbestimmungen für Unterrichts- und Bildungszwecke (einschließlich der Möglichkeit des Verleihs von E‑books durch Bibliotheken), Verlinkung zu Quellen und Ausnahmen für audiovisuelle Zitate. Während einige Abgeordnete den Bericht vor allem im Hinblick auf den Vorschlag zur Abschaffung des Geoblockings und der Nutzung von Fotos und Videos von öffentlichen Plätzen lobten, bemängelten andere, dass der Berichtsentwurf zu sehr die Rechte der Nutzer betone und zu wenig die Interessen der Autoren schütze. Vor allem französische Abgeordnete befürchten mögliche negative Auswirkungen auf die Kreativwirtschaft, wenn der Urheberrechtsschutz zu viele Ausnahmen enthalte, etwa für öffentliche Bibliotheken. Einige Abgeordnete lehnten eine Harmonisierung generell ab. Andere betonten dagegen die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens, der die Position des Urhebers stärke.
Im direkten Vergleich der Positionen von Kommission (Ansip, Oettinger) und EU-Parlament zum Urheberrecht zeigt sich ein etwas anderes Bild als im Bereich Netzneutralität: Während dort Rat und Kommission an der Verwässerung einer fortschrittlichen Parlamentsposition arbeiten, sind in Sachen Urheberrecht im Parlament derzeit vor allem die Bremser am Werken.
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: Christian Rickerts folgt auf Pavel Richter als Vorstand von Wikimedia Deutschland
Christian Rickerts (Foto: Jan Voth, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/">CC-BY-SA 4.0 International</a>) : Christian Rickerts folgt auf Pavel Richter als Vorstand von Wikimedia Deutschland Nachdem im Mai 2014 für viele überraschend Pavel Richter als Vorstand von Wikimedia Deutschland abgelöst worden war, wurde heute via Blogeintrag Christian Rickerts als dessen Nachfolger präsentiert:
Wikimedia Deutschland ist durch ehren- wie hauptamtliche Arbeit geprägt, und Christian Rickerts kennt Freiwilligen-Engagement aus beiden Perspektiven bestens, unter anderem aus seiner Zeit als Mitgründer des Schüler Helfen Leben e. V., als dessen späterer Geschäftsführer und dann als geschäftsführender Vorstand der gleichnamigen Stiftung. Anschließend war er sowohl im wirtschaftlichen als auch gemeinnützigen Umfeld tätig, zuerst als Strategieberater bei Capgemini, dann als Geschäftsführer bei Reporter ohne Grenzen in Deutschland. Seit 2012 ist er Vice President für Corporate Communications bei der Bertelsmann Stiftung.
Rickerts ist
(noch?) nichtbei Twitter und bei Facebook zu finden. -
: Abänderungsanträge sollen EU-Urheberrecht einbetonieren: Nächste Runde im Streit um Reda-Report
: Abänderungsanträge sollen EU-Urheberrecht einbetonieren: Nächste Runde im Streit um Reda-Report Anfang des Jahres hatte Julia Reda, deutsche Piratenabgeordnete im EU-Parlament und Mitglied der Grünen Parlamentsfraktion, einen Entwurf für die Evaluation des EU-Urheberrechts durch das EU-Parlament vorgelegt – und war dafür sowohl mit Lob (z.B. von der Initiative Urheberrecht) als auch mit Kritik (z.B. von Ex-Piratenabgeordnete Amelia Andersdotter) von unerwarteter Seite bedacht worden.
Jedenfalls enthielt der Entwurf eine Reihe konkreter und moderater Ideen für eine überfällige Reform des Urheberrechts, allen voran eine stärkere europäische Vereinheitlichung (wie sie auch EU-Kommissar Oettinger vorschwebt) und gleichzeitig eine Flexibilisierung, z.B. durch eine offene Schranke nach Vorbild des US-Fair-Use. Von Anfang an war aber klar, dass es von der Vorstellung des Entwurfs bis zur Beschlussfassung des Parlaments noch ein weiter Weg sein würde.Wie steinig dieser Weg werden dürfte, darauf geben jetzt die ersten Abänderungsanträge im Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) einen ersten Hinweis. Im Unterschied zur jüngsten Abstimmung über einen Initiativbericht zum Urheberrecht im selben Ausschuss, wo vor allem die Konservativen über Änderungsanträge ACTA-Klauseln wiederbelebt haben, kommen beim Reda-Report die ersten Querschüsse vom deutschen S&D‑Abgeordneten Dietmar Köster. Wenn die uns vorliegende Liste mit Abänderungsanträgen (PDF) erfolgreich sein sollte, wird sich wohl auch Julia Reda – wie schon ihr grüner Fraktionskollege Michel Reimon beim Initiativbericht – fragen müssen, ob sie ihren Namen weiterhin auf dem Bericht stehen lassen möchte.
Neben einigen Ergänzungen sind es vor allem die vorgeschlagenen Abänderungen und Streichungen, die darauf abzielen das bestehende Urheberrecht einzubetonieren oder das Rad sogar noch weiter zurückzudrehen. So möchte Köster allen Ernstes folgenden Absatz ersatzlos streichen lassen (Amandment 9; bezieht sich auf einen Vorschlag der CULT-Berichterstatterin Adinolfi zur Änderung des Reda-Reports):
Urges for the establishment of mandatory limitations and exceptions to copyright, at least with regard to the most important exceptions, such as those in the field of education, research and libraries, to allow for the more widespread dissemination of cultural content across the EU;
Dieser Punkt zielt darauf ab, endlich nicht nur das urheberrechtliche Schutzniveau sondern auch (zumindest die wichtigesten) Ausnahmeregelungen („Schranken“) europaweit zu vereinheitlichen. Derzeit ist es nämlich so, dass Ausnahmen vom Urheberrecht nur optional und unterschiedlich in den einzelnen EU-Staaten implementiert sind, was grenzüberschreitende Angebote und Dienstleistungen erschwert. Diesen Punkt zu streichen wäre nicht nur ein Festhalten am dysfunktionalen Status quo sondern auch im Widerspruch zum Ergebnis der EU-Konsultation zum Urheberrecht durch die EU-Kommission.
Statt Vereinheitlichung von Schranken soll die Forderung (Amendment 10) aufgenommen werden, dass jede Schranke, die durch Mitgliedsstaaten eingeführt wird, die herkömmliche Verwertung eines Werkes nicht beeinträchtigen darf. Das ist aber ohnehin in internationalen Verträge genau so vorgeschrieben und steht im Rahmen der EU-Urheberrechtsrichtlinie überhaupt nicht zur Debatte (vgl. eine kritische Stellungnahme von Urheberrechtsforschern zu diesem Drei-Stufen-Test).
Besonders ärgerlich ist Amendment 14, mit dem einer offenen Schranke nach Fair-Use-Vorbild eine Absage erteilt wird. Anstelle der Forderung nach einer „general exception“ wünscht sich Köster folgendes:
Highlights the fact that a general flexible exception is not adapted to the European legal system and would undermine the legal certainty necessary for both the consumers and the creative and cultural
In anderen Worten: eine offene Schranke ist schlecht weil wir das a) in Europa bisher nicht so gemacht haben und b) Rechtssicherheit unterminieren würde. Ersteres stimmt und ist ja gerade der Grund dafür, warum wir dringend so eine offene Schranke brauchen, die nicht nur digitale Remixkreativität legalisieren sondern auch für größere Technologieoffenheit des Urheberrechts sorgen würde. Zweiteres, also der Vorwurf größerer Rechtsunsicherheit, steht im Widerspruch zum Stand der Copyright-Forschung in den USA, die schon lange mit diesem (europäischen) Vorurteil aufgeräumt hat (vgl. z.B. die Studien „Unbundling Fair Use“ von Pamela Samuelson und „Predicting Fair Use“ von Matthew Sag).
Die Absage an die offene Schranke wird vollends absurd, wenn Köster schließlich mit Amendment 18 ergänzt sehen möchte, dass die schnelle technische Entwicklung auf digitalen Märkten technologieneutrale Rahmenbedingungen erfordert:
Points out that the rapid rate of technological development in the digital market calls for a technologically neutral legislative framework for copyrights;
Technologieneutralität des Urheberrechts ist genau das, was eine Vereinheitlichung von Schranken in Kombination mit einer offenen Schranke nach Fair-Use-Vorbild leisten würde – also das, was Köster oben löschen oder ablehnen möchte.
Mit Amendment 7 wiederum soll betont werden, dass mit Verlinkungen durchaus eine Urheberrechtsverletzung einher gehen kann, wenn damit eine neue Öffentlichkeit erreicht wird. Dieser Absatz bezieht sich auf eine Entscheidung des EuGH, mit der klargestellt wurde, dass Embedding (z.B. von rechtmäßig hochgeladenen YouTube-Videos) keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Begründung des EuGH schränkte die Erlaubnis aber auf solche Fälle ein, wo keine neue Öffentlichkeit erreicht wird; eine nicht besonders überzeugende Begründung, die dazu führt, dass immer noch einige Fälle von Verlinkung und Embedding Abmahnungsrisiken begründen können. Anstelle hier weitere Klärung durch den EU-Gesetzgeber einzufordern, macht sich dieses Amandment aber die Position des EuGH unkritisch zu eigen.
Fazit
Noch ist nicht klar, ob die Köster-Amendments wie schon bei der letzten Abstimmung im CULT-Ausschuss mit den Konservativen abgesprochen sind und einfach durchgewunken werden. Ganz allgemein lesen sich die Amendments wie von der Rechteinhaber-Lobby diktiert. Eine offene Schranke ablehnen und gleichzeitig Technologieneutralität einfordern ist dabei wirklich der Gipfel der Inkonsistenz.
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: Mashup Germany bei Stefan Raab: »Bitte verklagt mich nicht!«
: Mashup Germany bei Stefan Raab: »Bitte verklagt mich nicht!« David Wessel aka Mashup Germany war vor einiger Zeit der erste Interviewpartner in der Serie von mittlerweile 48 Gesprächen mit Remixerinnen und Remixern. Mit seinem Ansatz, aktuelle Chart-Hits zu neuen Musikstücken zu kombinieren, ist Mashup Germany durchaus massentauglich, was sich einerseits in knapp 250.000 Facebook-Fans widerspiegelt und andererseits diese Woche zu einer Einladung in Stefan Raabs TV Total geführt hat:
Obwohl also Mashup Germany in Sachen Facebook-Fans in der Popstar-Liga spielt, sind seine Mashups aus rechtlichen Gründen nicht käuflich zu erwerben. Da sie aber teilweise via Facebook als Download verfügbar sind endet sein Besuch bei Stefan Raab mit dem Appell: „Bitte verklagt mich nicht!“
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet und zum Schlendern im online Remix-Museum einlädt.
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: Oettinger im Twitterview: Geoblocking in EU „völlig sinnlos“, Urheberrechtsreform notwendig
Oettinger nach dem "Twitterview" (Foto: ohne Rechteklärung aus <a href="https://twitter.com/GOettingerEU/status/570970216542429184">Tweet übernommen</a>) : Oettinger im Twitterview: Geoblocking in EU „völlig sinnlos“, Urheberrechtsreform notwendig Unter dem Hashtag #AskOettinger stellte sich heute EU-Digitalkommissar Günther Oettinger für eine Stunde zahllosen Fragen auf Twitter. Beliebteste Floskel in Oettingers Antworten war dabei „balanced“, das Versprechen eines fairen Interessensausgleichs zwischen den verschiedenen Interessensgruppen. Dass aber gerade die Herstellung von Balance mehr Freiräume und Rechte für Nutzer erfordert, hat nicht nur die Konsultation der EU-Kommission zum Urheberrecht gezeigt, sondern wurde gerade gestern erst im Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation der deutschen Bundesregierung betont.
Zu einer derart klarer Positionierung ließ sich Oettinger auf Twitter nicht hinreissen. Allerdings ist Oettingers überdeutliches Bekenntnis zum Reformbedarf im Urheberrecht schon als Schritt in die richtige Richtung zu werten:
We are in the midsts of digital revolution. We need a #copyright reform. #AskOettinger
— Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015.@thesfreader Our existing legislation dates from 2001. We need a reform because of the digital revolution.#AskOettinger
— Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
Das alleine ist nämlich schon ein Unterschied zur überwiegenden Position der Rechteinhaber in der EU-Konsultation, die praktisch keinen Handlungsbedarf sehen. Deutlich wurde Oettinger aber auch noch in einem anderen Punkt, der für Internetnutzer in Europa von großer Bedeutung ist: Geoblocking innerhalb der EU. Oettinger dazu auf die Frage, ob Geoblocking irgendeinen Sinn ergibt:
@pappasadrian No sense at all. #AskOettinger — Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
@burnoutberni I hope geoblocking can become something of the past #AskOettinger — Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
Erneuert hat Oettinger auch in mehreren Tweets seine Forderung nach einer stärkeren Vereinheitlichung des europäischen Urheberrechts:
Auf #SES15 haben Gruender mir gesagt, 1 EU-Gesetz zum #Urheberrecht waere Ihnen lieber als 28 nationale #AskOettinger
— Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
We have 28 copyright regimes in the EU. It simply does not fit to the reality any more. #AskOettinger
— Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
Befragt nach dem jüngsten Report der deutschen Piratenabgeordneten Julia Reda zum Urheberrecht lobte er diesen zwar als „reliable input“, versprach aber im Unterschied zu Reda sich auch gegen Piraterie einzusetzen:
@gillestinayre Our proposal will have wider scope than the Reda report. Acting against piracy is part of our agenda. #AskOettinger
— Günther Oettinger (@GOettingerEU) 26. Februar 2015
Fazit
Bei aller erwartbaren Vagheit in seinen Antworten, machen Oettingers diese doch etwas Hoffnung auf eine Verbesserung der urheberrechtlichen Situation in Europa. Selbst wenn Oettinger nur seine zwei zentralen Vorschläge umsetzt – ein einheitliches Urheberrecht für Europa und ein Ende von Geoblocking -, dann wäre schon einiges gewonnen.
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: Expertenkommission Forschung und Innovation empfiehlt Bundesregierung: Mehr Freiräume für kreative Nutzer im Urheberrecht
: Expertenkommission Forschung und Innovation empfiehlt Bundesregierung: Mehr Freiräume für kreative Nutzer im Urheberrecht Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) berät die deutsche Bundesregierung in den Themenbereichen Bildung, Forschung und Innovation. In ihrem heute präsentierten Jahresgutachten (PDF) setzte sich die EFI mit einer Reihe von netzpolitischen Fragestellungen auseinander. An prominenter Stelle widmet sich das Gutachten dabei dem Urheberrecht. In einer eigenen Pressemitteilung nur zu diesem Thema heißt es dazu unter der Überschrift „Urheberrecht muss innovationsfreundlicher werden“:
Aus volkswirtschaftlicher Sicht können weitreichende Schutzrechte nachteilig sein, wenn sie kreative Nutzer einschränken und somit die Schaffung neuer Werke durch Nutzer verhindern. Die Expertenkommission empfiehlt daher, kreativen Nutzern größere Freiräume zu geben.
Im Gutachten selbst werden die Autoren noch konkreter, fordern „eine entsprechende Schrankenregelung“ (S. 63) um Nutzern größere Freiräume einzuräumen und scheuen auch nicht vor Schlussfolgerungen zum heftig umstrittenen Thema urheberrechtliche Schutzfristen zurück:
Verschiedene historische Studien legen nahe, dass der Urheberrechtsschutz über ein erhöhtes Einkommen und einen verstärkten Eintritt von Kreativen in den Markt positive ökonomische Effekte generiert. Allerdings werden positive gesamtwirtschaftliche Effekte nur für geringe Schutzdauern von unter etwa 30 Jahren nachgewiesen. Die empirischen Befunde stützen Bedenken, die in den letzten Jahren gegen eine Ausdehnung oder Stärkung des heute schon bestehenden Urheberschutzes geltend gemacht worden sind. Insbesondere könnte kumulative Innovation, die auf der Nutzung dieser Werke aufbaut, behindert werden, ohne dass dieser Effekt durch stärkere Anreize für die Kreativen aufgewogen wird. (S. 61, Herv. L.D.)
Mit anderen Worten: es gibt keine empirisch fundierte Begründung für Schutzfristen von mehr als 30 Jahren, eher im Gegenteil. Nur zur Erinnerung: die aktuelle urheberrechtliche Schutzfrist beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, also in vielen Fällen weit über 100 Jahre.
Als ein wesentlicher Grund für die Kritik am herrschenden Urheberrecht werden im Gutachten nutzergenerierte Inhalte angeführt (vgl. auch Abbildung über den Anteil an nutzergenierten Inhalten auf YouTube). Die Daten basieren auf einer von der Expertenkommission in Auftrag gegebenen Studie auf Basis einer Zufallsauswahl von 500 YouTube-Videos. Interessant auch die Diskrepanz zwischen Aufrufen und Bewertungen: Während professionelle Inhalte mehr als fünfmal so oft angesehen wurden, weisen die Nutzerbewertungen kaum Unterschiede auf. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch, dass „zahlreiche Formen der nutzergenerierten Kreativität wie FanFiction oder Mashups derzeit in einer rechtlichen Grauzone“ stattfinden. Als Ausweg wird dafür quasi ein Recht auf Remix vorgeschlagen:Die kreative Umgestaltung von Werken sollte zulässig sein, um Anreize für Nutzerinnovationen zu setzen. So sollten Umgestaltungen durch eine Schrankenregelung erlaubt sein, sofern sie […] einen ausreichenden inneren Abstand zum Original wahren und nicht kommerziell sind. (S. 68)
Als Vorbild verweist das Gutachten auf Kanada, wo das Copyright „kreative Umgestaltungen zu nichtkommerziellen Zwecken [erlaubt], sofern sie das ursprüngliche Werk nicht substituieren.“
Im Bereich Rechtsdurchsetzung zeigt sich das Jahresgutachten skeptisch gegenüber mehrstufig-eskalierenden Verfahren („Three Strikes“), kritisiert aber ganz besonders die deutsche Abmahnungsregelung, „weil sie eine Missbrauchsgefahr birgt und die Beurteilungslast bei unklarer Rechtslage auf den Adressaten verschiebt“ (S. 63). Gleichzeitig verweist das Gutachten darauf, dass die sich die Zahl der jährlichen Neuerscheinungen in der Musikindustrie (+30%) und in der Filmindustrie (+50%) gegenüber dem Ausgangsjahr 2001 bei vergleichbarer Qualität (gemessen auf Basis von Nutzerbewertungen) stark erhöht hat.
Weitere konkrete Handlungsempfehlungen im Urheberrechtskapitel (S. 68):
- Einführung einer allgemeinen Wissenschaftsschranke, „die einen möglichst umfassenden Zugang zum Wissensbestand praxistauglich regelt.“
- Vereinfachung des Urheberrechts: „Die bestehenden Regelungen im Urheberrecht sind sehr komplex gehalten und stehen so einer verstärkten Rechtsakzeptanz entgegen.“
- Warnhinweise statt kostenpflichtiger Abmahnungen: „Eine Versendung von Warnhinweisen durch Internetdienste-Anbieter stellt als Alternative zur gängigen Abmahnpraxis eine sinnvolle Maßnahme dar, um über Rechtsverletzungen zu informieren und Transparenz zu schaffen. Ein rechtlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Abmahnung sollte an das Erfordernis geknüpft werden, dass im Vorfeld ein Warnhinweis über den Zugangsvermittler an Personen versendet wird, die das Urheberrecht verletzt haben.“
- Mehr empirische Forschung zum Urheberrecht: „Die empirische Forschung zu den Auswirkungen des Urheberrechts auf Geschäftsmodelle und Innovationen in der digitalen Wirtschaft steckt gerade in Deutschland noch in einem Frühstadium.“ (S. 69)
Der letzte Punkt wird auch dadurch deutlich, dass sich das Gutachten sehr oft auf ausländische Untersuchungen wie beispielsweise die britischen Ofcom-Studien stützt; für Deutschland fehlt es schlicht an entsprechenden Daten.
Fazit
Niemand kann auf die Idee kommen, die Mitglieder der Expertenkommission Forschung und Innovation wären radikale Netzaktivisten. Ihre Analysen und Forderungen sind teilweise jedoch sogar weitreichender, als beispielsweise jene der Piraten-EU-Abgeordneten Julia Reda in ihrem jüngsten Berichtsentwurf zur EU-Urheberrechtsrichtlinie.
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: Probleme privater Rechtsdurchsetzung via Google: Der Fall „Total Wipes“
: Probleme privater Rechtsdurchsetzung via Google: Der Fall „Total Wipes“ Wie bereits berichtet erhielt Google im vergangenen Jahr 345 Millionen Löschanträge für Suchergebnisse, die (vermeintlicherweise) auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisen. Wiederkehrendes Thema in diesem Zusammenhang sind fälschlicherweise zur Löschung beantragte Links, wie beispielsweise Löschanträge darauf, Webseiten wie Chillingeffects.org auszulisten, die ebensolche Löschanträge sammeln.
Wie wichtig Seiten wie Chillingeffects.org und die Kontrolle von Löschanträgen sind, wurde Anfang der Woche am Beispiel des deutschen Unternehmens „Total Wipes“ deutlich. Wie Torrentfreak berichtet und Chillingeffects dokumentiert, hatte dieses unzählige Links zur Löschung vorgeschlagen, die nicht einmal im entferntesten mit urheberrechtlich geschützter Musik zu tun hatten, u.a. Downloadseiten von Anbietern wie Skype, Java oder OpenOffice.org:
Der öffentliche Teil der Webseite von Total Wipes ist derzeit offline, via Facebook gibt sich die Firma zerknirscht und spricht von einem bedauerlichen technischen Fehler:
Due to technical servers problems on the first february week our script sent hundreds DMCA to hundreds domains not related at all any copyrights of our contents.
It was our fault, no doubts about it. The DMCA is a serious issue and it must be carefully managed.
We contacted most of these domains but it was too late, the DMCA had already been sent. Google rejected most of these wrong DMCA but we totally understand the damage of it for small and medium companies that have to remove and manage them manually. It was a bug just on that week. However, our Antipiracy system has been taken down a week ago in order to add more improvements and avoid any future sending of wrong DMCA.
Our apologies again for all sites involved and thanks to all persons that reported us the issue.
In einem weiteren Facebook-Eintrag berichtet Total Wipes, dass Google 97,29% der falschen Löschanträge zurückgewiesen und weitere nicht umgesetzt hat. Im konkreten Fall Total Wipes mit derart offensichtlich falschen Löschanträgen hält sich der Schaden also offensichtlich in Grenzen. Gleichzeitig ist bei der enormen Anzahl an Löschanträgen von derzeit über 30 Millionen pro Monat von einer substanziellen Zahl an fälschlicherweise entfernten Suchergebnissen auszugehen.
Als unmittelbare Maßnahme bräuchte es von Seiten von Google strengere Regeln für solche Unternehmen, die wiederholt und in großer Zahl falsche Löschanträge einreichen. Warum gibt es nicht auch hier eine Three-Strikes-Regel wie beispielsweise für Nutzer bei YouTube, die Unternehmen nach wiederholt falschen Anträgen für die Einreichung von weiteren Anträgen sperrt? Das würde jedenfalls den Druck erhöhen, sorgfältiger bei der Einreichung von Löschanträgen zu sein.
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: FES-Diskussion: »Wessen Internet? Geschlechterverhältnisse und Gender-Debatten im Netz«
: FES-Diskussion: »Wessen Internet? Geschlechterverhältnisse und Gender-Debatten im Netz«
Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) lädt am 22. April 2015 einen Tag lang zum Thema „Wessen Internet? Geschlechterverhältnisse und Gender-Debatten im Netz“. Aus der Ankündigung der Veranstaltung (PDF des Veranstaltungsflyers):Doch nicht nur im Netz wird gerungen, sondern auch um das Netz. Die scheinbare Barrierefreiheit online täuscht darüber hinweg, dass die Zugänge und Gestaltungsmöglichkeiten ungleich sind. Wer ist sichtbar? Wer hat die Definitionshoheit? Das Internet hat eine geschlechtsspezifische Struktur, die sich auch auf die Inhalte auswirkt. Wikipedia beispielsweise, das größte Online-Lexikon, aus dem Milliarden User_innen ihr „Wissen“ über die Welt beziehen, wird hauptsächlich von (weißen) Männern gemacht.
Anmeldung ist online hier möglich.
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: Remixer #48 Daniel Seitz: „Tagtäglich erlebte Praxis weit entfernt von der Rechtssprechung“
Daniel Seitz (Foto: bpb.de, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a>) : Remixer #48 Daniel Seitz: „Tagtäglich erlebte Praxis weit entfernt von der Rechtssprechung“ In der Serie “Remixer/in” geht es um Menschen und ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Der Medienpädagoge und Gründer von Mediale Pfade Daniel Seitz.
Daniel Seitz ist Medienpädagoge und hat eine kleine Agentur für Medienbildung – mediale pfade – gegründet. Dort entwickelt er mit anderen Formate und Methoden zu verschiedensten Themen der digitalen Medienbildung, von Code-Literacy-Projekten wie Jugend hackt über Jugend-BarCamps zur kulturellen Bildung bis zur Berufsorientierung mittels digitalen Schnitzeljagden durch die Stadt. Dabei sind ihm politische Bildung, Emanzipation der Jugendlichen und „openess“ besonders wichtig.
Im Bereich der Jugendkultur- und ‑medienarbeit, welche Rolle spielt dabei die Verwendung von Werken Dritter?
Eine ganz zentrale – in ihrem Medienhandeln beziehen sich Jugendliche permanent auf Popkultur oder andere Werke Dritter, sei es beim Filmprojekt, wo die jungen Macher genau dieses eine Lied im Ohr haben, das am besten die Stimmung im Film unterstützt, sei es bei der Präsentation in der Schule zu ihrem Lieblingsthema oder sei es beim Musikmachen, wo sie z.B. auf vorhandene Beats zurück greifen. Wer mit dem Internet und mobilen Medien selbstverständlich aufgewachsen ist, hat einen ganz anderen Zugang und Verständnis von Kulturgütern.
Was macht für Dich einen guten Remix aus? Ganz im allgemeinen und im Kontext von Jugendmedienarbeit?
Ein guter Remix schafft etwas Neues, ohne das Alte zu verlieren. Ich kann also das Ursprungswerk immer noch erkennen, sehe und/oder höre aber auch den künstlerischen Neuwert eines Werkes.
Im Kontext von Jugendmedienarbeit ist das ein schwieriges Thema. Das besondere ist sicherlich der Zugang, den junge Menschen zur Medienwelt und Popkultur dadurch finden und verarbeiten können.
Wie gehst Du damit um, wenn Jugendliche für Ihre Werke unlizenziertes Fremdmaterial verwenden?
Das bringt die Verantwortlichen in eine sehr schwierige Situation. Grundsätzlich unterscheiden wir, ob es am Ende um eine Veröffentlichung des angestrebten Produkts geht. Wenn ja, fällt die Verwendung von copyright-Material aus, das handhaben wohl (fast) alle KollegInnen so. Zur Rechteklärung ist weder Zeit noch Geld da, die Strukturen und Verfahren geben einen alltagstauglichen Umgang nicht her. Manche Projektstrukturen haben Sonderkonditionen z.B. im Verbund über Landesmedienanstalten, das bedeutet dann aber meist eine sehr limitierte Verwertung, z.B. nur auf den eigenen Seiten, nicht auf YouTube und Co.
Was ist dann die Alternative?
Also bleibt dann „nur“ freies Material – das funktioniert meist gut, hält (fast) alle wesentlichen Probleme fern, aber es ist nicht das gleiche. Jugendliche müssen dabei erstmal lernen, das bestimmte Dinge durch das Urheberrecht nicht gehen. Und bringen dabei wenig Verständnis auf – also welcher Schaden nun entstehen würde, wenn sie z.B. den Song ihres Lieblings-Rappers für das Intro ihres Filmes verwenden würden. Eine durchaus berechtigte Frage.
Dieses Vorgehen verhindert leider auch vieles, was sonst entstehen könnte. Creative Commons war ein großer Segen für die Jugendmedienarbeit, auf den sich alle gestürzt haben. Jetzt ist es aber wieder an der Zeit, stärker für eine Veränderung des Urheberrechts zu kämpfen. Medienpädagogik hat auch eine anwaltliche Funktion für Jugendliche und diese permanente massenhafte Kriminalisierung hält schon viel zu lange an.
Was sagen die Jugendlichen eigentlich selbst zur rechtlichen Situation?
Das startet meistens mit recht starker Unkenntnis, geht weiter über Ablehnung und endet im besten Fall mit Toleranz. Sie können meistens nicht verstehen, welchen Schaden eine digitale Kopie anrichten soll. Von der Notwendigkeit, das sich KünstlerInnen finanzieren müssen, sind Jugendliche auch überzeugt – sie kaufen immerhin auch fleissig Merchandising und Konzertkarten, also die Instrumente, mit denen Musiker am direktesten verdienen. Warum sie sich dann in eigenen Werken nicht auf diese Musik beziehen dürfen, leuchtet dann nur schwer ein. Remix- und Meme-Kultur in den sozialen Medien sind auch ein tolles Beispiel dafür – da ist die tagtäglich erlebte Praxis so weit entfernt von der gängigen Rechtssprechung, dass es dort überhaupt kein Unrechtsbewußtsein bei Jugendlichen gibt.
Gab es schon einmal Abmahnung oder sonst rechtliche Probleme im Kontext Deiner Tätigkeit?
Nein, noch nie. Ich kenne auch keine einzige Klage gegen irgendein Jugendmedienprojekt. Sehr wohl kenne ich einige Abmahnungen gegen medienpädagogische Institutionen, die z.B. Präsentationen von (nicht eigenen) ReferentInnen veröffentlicht haben mit urheberrechtlich geschützten Bildern, stets mit nicht unerheblichen Kosten. Auch das macht die Träger natürlich entsprechend vorsichtig im Umgang mit den Medien aus den Jugendprojekten.
Was hältst Du von der Idee, ein vergütetes Recht auf Remix einzuführen?
Ich begrüße jede Initiative, die einen Großteil der Bürger entkriminalisiert und es schafft, Urheber angemessen zu vergüten. Urheber diskutieren ja gerne mal den Schutz der Kunst und die Möglichkeit, als Künstler ein angemessenes Leben führen zu können, in den Vordergrund. Wenn es denn um die Kunst geht, wird es nun Zeit, auch den digitalen Wegen der Kunst die Türen zu öffnen.
Zum Abschluss, was ist Dein persönlicher Lieblingsremix? (Am besten mit einem Link)
mein alltime-favorit des großartigen Martin Gretschmann aka Acid Pauli vs. Johnny Cash: I See a Darkness
Und – ich kann mich nicht entscheiden, darf ich auch zwei? – die wunderbare Arbeit von Jeff Desom: Rear Window Loop. Er baute aus dem Alfred Hitchcock Film „Rear Window“ von 1954 eine Kulisse aller Handlungen, die durch den Hinterhof in den Wohnungen zu beobachten waren, einen Loop für eine breite Leinwand:
Dieser Remix wurde auch ausgezeichnet mit dem Prix ARS Electronica 2012.
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet und zum Schlendern im online Remix-Museum einlädt. Der Text erscheint auf Wunsch des Interviewten unter der Lizenz Creative Commons BY 4.0.
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: Tech-Bush ante Portas: Republikaner Jeb Bush veröffentlicht tausende E‑Mails von Bürgern
: Tech-Bush ante Portas: Republikaner Jeb Bush veröffentlicht tausende E‑Mails von Bürgern In den USA laufen bereits jetzt Vorbereitungen für die internen Vorwahlen bei Demokraten und Republikanern für die Nachfolge von Präsident Obama. Einer der möglichen Kandidaten auf Seiten der republikaner ist Jeb Bush, Bruder von George W. Bush und ehemaliger Governor von Florida. Um sich als transparent und technologie-affin zu präsentieren, präsentierte dieser vor kurzem die Webseite jebemails.com. Dort finden sich jedoch nicht nur E‑Mails von Jeb Bush, sondern auch zigtausende E‑Mail-Anfragen von Bürgern an ihren Governor – inklusive E‑Mail-Adressen, Anschriften, medizinischer Unterlagen und Sozialversicherungsnummern.
Schön zusammengefasst und in einen Kontext gestellt hat die Geschichte Rachel Maddow in ihrer gestrigen Show:
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: Zur netzpolitischen Dimension (8) von »The Daily Show with Jon Stewart«
: Zur netzpolitischen Dimension (8) von »The Daily Show with Jon Stewart« In der Serie „netzpolitische Dimension“ geht es um Themen, deren netzpolitische Relevanz sich bisweilen erst auf den zweiten Blick erschließt. Diesmal: The Daily Show with Jon Stewart.
Ein Blick in meine Twitter-Timeline heute morgen hat bestätigt, dass ich nicht der einzige bin, den der Abschied Jon Stewarts von „The Daily Show“ mit Wehmut erfüllt. Darum und um die allgemeine politische und kulturelle Bedeutung soll es in diesem Beitrag aber nicht gehen, sondern vielmehr um einen Aspekt, den Marcel Weiss in einem Tweet auf den Punkt gebracht hat:
Kann man denn die Daily Show in Dtl. irgendwo noch legal sehen, weil Ende von Jon Stewart als Host für die SZ „popkulturelles Trauma“ ist?
— Marcel Weiss (@marcelweiss) 11. Februar 2015
Tatsächlich ist es so, dass es bereits seit einiger Zeit in Deutschland und Österreich nicht mehr möglich ist, die ganzen Folgen der Daily Show auf der Webseite des Senders Comedy Central anzusehen. Stattdessen liefert der Versuch, eine Folge aufzurufen nur folgende Mitteilung: „You’re so close, yet so far away.“ Ein Spruch, der das Problem von Geoblocking im Internet wahrlich auf den Punkt bringt.
Hinzu kommt, dass es in Deutschland – zumindest meines Wissens nach – derzeit keine legale und halbwegs praktikable Möglichkeit gibt, The Daily Show zu sehen. Das in dem SZ-Beitrag von Johannes Kuhn angesprochene „popkulturelle Trauma“ ist deshalb in Deutschland auch ein Beleg für die große popkulturelle Bedeutung von Piraterie. Mehr noch als bei Serien und Filmen lebt The Daily Show von der Tagesaktualität des Formats. Alles andere als unmittelbarer Zugang ist eigentlich keine Option. Mangels legalem Angebot lässt sich die weitverbreitete Trauer über ein Ende der Daily Show eigentlich nur mit der Nutzung illegaler Streaming-Portale erklären.
Abgesehen davon ist das Phänomen Daily Show wohl auch mit ein Grund für den erst kürzlich von Quentin Hardy in seinem New-York-Times-Blog bemerkten VPN-Boom. Wer ein paar Euro im Monat in einen VPN-Dienst investiert, kann damit eine US-IP-Adresse vortäuschen und so auch in Europa The Daily Show sehen. Und eine US-Kreditkarte vorausgesetzt – und das ist eine alles andere als niedrige Hürde – lässt sich via VPN auch aus Europa das US-Angebot von Diensten wie Netflix nutzen. Der US-Urheberrechtsprofessor Tim Wu spricht im Interview mit Hardy deshalb auch von einem „Missverhältnis zwischen der Wahrnehmung, dass man über das Internet bekommt was man möchte […] und Rechteinhabern, die Ihre Inhalte gebietsabhängig verkaufen.“
Ganz allgemein lässt sich wohl sagen, dass Sperrbildschirme ein Beleg für Auswüchse von Bewilligungskultur im Netz sind. Weil große Rechteinhaber sich in allen Fällen vorbehalten möchten, im Einzelfall zu Lizenzieren, kommt es auf Grund der damit verbundenen Transaktionskosten systematisch zu Unterversorgung und Unternutzung. Und zwar nicht nur im Bereich von Geoblocking, sondern auch beispielsweise auch dann, wenn im Livestream der Tagesschau für 30 Sekunden ein Sperrbildschirm angezeigt wird, weil dann Tore des aktuellen Bundesligaspieltags gezeigt werden.
In dem Maße, in dem Medienkonvergenz und Globalisierung voranschreiten, werden kleinteilige und als willkürlich empfundene Lizenzierungspraktiken zum Problem. Ein Sperrbildschirm wie jener der Daily Show wird so zur kostenlosen Werbung für kommerzielle VPN-Anbieter. Vielleicht muss VPN aber erst wirklich zum Massenphänomen werden, damit hier ein Umdenken einsetzt und Verwertung ohne Geoblocking stattfindet.
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: Positionspapier des Bündnis Freie Bildung zu Open Educational Ressources
: Positionspapier des Bündnis Freie Bildung zu Open Educational Ressources
Das 2014 gegründet Bündnis Freie Bildung geht auf eine Initiative von Wikimedia Deutschland, Creative Commons Deutschland und der Open Knowledge Foundation zurück und versteht sich als „Forum für Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die sich für offene Lizenzen in der Bildung einsetzen“. Die Vision des Bündnisses ist, alle Bildungsmaterialien ohne rechtliche und technische Hürden nutzbar zu machen. Mit einem Positionspapier zu offenen Lehr- und Lernmaterialien (Open Educationa Ressources, OER) mit dem Titel „Der Weg zur Stärkung freier Bildungsmaterialien“ (PDF) veröffentlichte das Bündnis heute das erste ausführliche gemeinsame Dokument.Neben einer allgemeinen Erläuterung des Konzepts von OER und dessen potentiellen Vorzügen fordert das Positionspapier ein klares Bekenntnis der öffentlichen Hand zu OER und liefert eine Reihe konkreter Handlungsempfehlungen:
- Koppelung von öffentlicher Finanzierung an offene Lizenzierung: „Mit öffentlichen Geldern (ko-)finanzierte Bildungsmaterialien sollten grundsätzlich unter einer offenen Lizenz, in offenen Formaten sowie mit den notwendigen Metadaten veröffentlicht werden.“
- OER in Weiterbildung integrieren: „Notwendig ist die feste Integration des Themas OER in Aus- und Weiterbildung, insbesondere in der Lehrerausbildung und der Qualifizierung von Lehrenden, Ausbildenden und Weiterbildenden.“
- OER-Kompetenzzentren schaffen: „In den Fachministerien, in öffentlichen Bildungseinrichtungen und in der Verwaltung sollten Kompetenzzentren und Anlaufstellen für OER geschaffen werden, die umfassend zu Fragen rund um freie Bildungsmaterialien beraten können und deren Entwicklung fördern.“
- Erstellung von OER im Dienstrecht berücksichtigen: „So sollte beispielsweise die Erstellung von OER durch geeignete Anpassungen des Dienstrechts von Lehrenden abgesichert und unterstützt werden.“
- Offenheit bei der Anschaffung von IT-Infrastruktur: „Die IT-Infrastrukturen müssen entsprechend für eine uneingeschränkte Verwendung von OER ausgelegt sein, da geschlossene, proprietäre Anwendersysteme oft nur geringen bis gar keinen Spielraum für die Verwendung offen lizenzierter Materialien und Software bieten.“
- Gezielte Förderung und Finanzierung der Erstellung von OER: „Unmittelbare Tätigkeiten, die im Rahmen solcher Förderungen unterstützt werden sollten, sind die Erstellung und Verbreitung von freien Bildungsmaterialien in allen Bildungssektoren.“
Die Überlegung, durch OER „lasse sich kurzfristig im Bildungsbereich Geld sparen“ wird hingegen als „ein verbreitetes Missverständnis“ bezeichnet. Als einen der ersten Schritte auf Bundesebene schwebt dem Bündnis ein „öffentlich finanzierter OER-Think-Tank oder eine entsprechende Anlaufstelle der KMK“ vor.
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: Neues Exponat im Remix-Museum: „Insult to Injury“
: Neues Exponat im Remix-Museum: „Insult to Injury“
Das digitale Remix-Museum wächst und gedeiht. Nachdem wir das Jahr mit einem neuen Exponat zum Experimentalfilm „Metor“ begonnen hatten, liefert Gunnar Schmidt im zweiten Monat den zweiten Neuzugang. Das Exponat „Insult to Injury“ beschäftigt sich mit dem englischen Künstlerduo Jake und Dinos Chapman und deren „Verunstaltung“ von Werken Goyas, die Kriegsgräuel während der Besatzung Spaniens 1808–1814 darstellten.Schmidts Fazit zu dieser besondere Art von Remix:
So sehr sich die Arbeit von Jake und Dinos Chapman ästhetisch genießen lässt, man ihre Ausdruckskraft schätzen kann oder gering empfindet, so sehr kann man in ihr eine Metakunst erkennen, deren Bestimmung darin besteht, das Schicksal der autonomen Kunst in der kapitalistischen Kultur zu veranschaulichen. Die Grimassen auf den Bildern übernehmen hierin die Funktion uneindeutiger Allegorien zwischen Scherz und Schmerz: Sie verhöhnen den Reliquienkult und zeigen die Pein darüber, dass man den Systemimperativen nicht entkommt. Die Grotesken sind schlussendlich die entstellten Figurationen der Künstler selbst, die zwei historisch gewachsene mythische Rollenkonzepte zugleich ausfüllen – Erfinder originärer Ideen und Monteure des Uneigenen.
Hier geht es direkt zum Exponat im Remix-Museum.
Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet und zum Schlendern im online Remix-Museum einlädt.
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: Recht auf Vergessen von Plagiaten? Verschwundene Links auf das VroniPlag-Wiki
: Recht auf Vergessen von Plagiaten? Verschwundene Links auf das VroniPlag-Wiki Debora Weber-Wulff, Professorin an der HTW Berlin und verantwortlich für deren Portal Plagiat, berichtet in ihrem Blog über verschwundene Links in der Google Suche auf die Dokumentationsseite des VroniPlag-Wikis. Dort sind jene Personen namentlich aufgelistet, deren Dissertationen oder Habilitationen einen hohen Anteil an Seiten mit Fremdtextübernahmen aufweisen. Zuvor waren Weber-Wulff zu Folge die Ergebnisse sehr prominent in den Ergebnisseiten aufgetaucht.
Die HTW-Plagiatsforscherin sieht in der Entfernung der Links aus den Google-Ergebnissen eine Erschwernis für die Forschung:
This is unfortunate for scientific purposes, as it is vital that other scientists are made aware of dissertations, papers, and books that have been withdrawn for plagiarism or other academic misconduct. Otherwise they will try and replicate experiments that were forged, or build on top of wrong material.
Zumindest in diesem Fall stellt sich die Frage, ob wirklich „nur“, wie kürzlich von Googles Expertenbeirat empfohlen, „im Zweifel gelöscht“ wird oder nicht ganz allgemein zu wenig genau geprüft wird, ob ein überwiegendes Informationsinteresse der Allgemeinheit besteht.
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: Neuauflage des c’t-Remix-Wettbewerbs: 2015 mit Creative Commons
: Neuauflage des c’t-Remix-Wettbewerbs: 2015 mit Creative Commons Das Computermagazin c’t bittet auch dieses Jahr wieder um Einreichungen zu einem Remix-Wettbewerb. Im Unterschied zum letztjährigen Wettbwerb „Game Over“ ist dieses Jahr das Ausgangsmaterial unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA-NC) verfügbar. In der Ankündigung bei heise.de heißt es dazu:
Das Computermagazin c’t startet einen neuen Remix-Wettbewerb mit der kanadischen Rock-Band The Easton Ellises. Auf der Wettbewerbsseite www.ct.de/remix können Sie sich zum Wettbewerb anmelden und anschließend die einzelnen Tonspuren der Songs „SexDrugsRocknRoll“ und „Falcon 69“ herunterladen. Die Band hat die Songs unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA-NC 3.0 freigegeben. Sie dürfen Ihren Remix also auch abseits des Wettbewerbs frei im Internet verteilen.
Im Zuge der Interview-Serie mit Remixer/innen haben wir bereits letztes Jahr mit dem mit dem auch dieses Jahr wieder Verantwortlichen Hartmut Gieselmann ein Interview geführt.
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: Wieviel ist freies Wissen wert? Schätzung am Beispiel des Bildbestands der Wikipedia
: Wieviel ist freies Wissen wert? Schätzung am Beispiel des Bildbestands der Wikipedia Bereits vor zwei Jahren haben wir an dieser Stelle über Schätzungen des Werts der Wikipedia durch Jonathan Band und Jonathan Gerafi an Hand von Wiederherstellungskosten, Konsumationswert, oder fiktivem Marktwert berichtet. Im Ergebnis kamen sie zu einem Wert zwischen 3,6 und 80 Milliarden Dollar. Wie schon diese große Bandbreite deutlich macht, handelte es sich dabei nur um sehr grobe und oberflächliche Schätzungen.
In einem aktuellen Aufsatz mit dem Titel „The Valuation of Unprotected Works“ haben jetzt die Urheberrechtsforscher Paul Heald (siehe auch: „Wie Copyright Bücher und Musik verschwinden lässt“), Martin Kretschmer und Kris Erickson eine sehr viel ausgefeiltere Methode angewandt, um zumindest den Wert des gemeinfreien Bildbestands in der Wikipedia zu schätzen.
Gleich im ersten Absatz machen die Autoren deutlich, was die Hauptmotivation für die Erstellung ihrer Analyse ist: Sie wollen den Zahlen der Copyright-Lobbys über den (vermeintlichen) Wert urheberrechtlich geschützter Werke Zahlen zum Wert gemeinfreier Werke entgegenstellen (meine Übersetzung):
Im Zuge der Anstrengungen für Durchsetzung und Ausdehnung ihrer Urheberrechte haben Rechteinhaber eine Kunstfertigkeit darin entwickelt, den Gesamtwert ihrer Werke zu quantifizieren. Für Entscheidungsträger schätzen sie den monetären Wert, den ihre Urheberrechte angeblich zur Wirtschaftskraft beisteuern, und die Verluste, die sie durch Urheberrechtsverletzungen erleiden. Diese Art von Nachweis, obgleich auf den ersten Blick überzeugend, ist reduktionistisch und überschätzt die Rolle exklusiver Urheberrechte für die Förderung einer gesunden Kreativwirtschaft.
[…]
Diejenigen, die für eine starke Public Domain eintreten und Widerstand gegen die Ausdehnung von Urheberrechten leisten, tun sich schwerer damit den Wert jener Werke zu schätzen, die ihrer Meinung nach frei zugänglich bleiben sollten. (S. 1–2)Mehr Wert ohne Schutz?
Das Ziel des Aufsatzes ist es dementsprechend auch nicht, den gesamten Wert der Public Domain – im Aufsatz definiert u.a. als Werke deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, die nie urheberrechtlich geschützt waren, oder die unter einer freien Lizenz stehen – zu schätzen, sondern nur für einen klar abgegrenzten Bereich („discrete corner“). Auf diese Weise soll belegt werden, dass gerade das Fehlen („absence“) von urheberrechtlichem Schutz den ökonomischen Wert bestimmter Werke erhöhen kann.
Zu diesem Zweck untersuchen die Forscher die Nutzung von Public-Domain-Bildern (größtenteils Fotos) auf Wikipedia-Seiten. Dem Wert der Bilder auf Wikipedia-Seiten nähern sich die Autoren auf zweifache Weise:
Erstens sparen Gestalter der Seite Transaktionskosten und, zumindest potentiell, Lizenzgebühren durch die Nutzung frei verfügbarer Bilder an Stelle von Verhandlungen mit den Rechteinhabern eines Bildes. Zweitens priorisiert Googles Suchmaschine […] Seiten mit Bildern gegenüber Seiten ohne Bilder; Wikipedia-Seiten mit Public-Domain-Bildern sollten deshalb im Durchschnitt mehr Views aufweisen als Seiten ohne Bilder. Da sich Seitenbesuche bewerten lassen an Hand der durchschnittlichen Anzeigenerlöse pro Besucher (und ein Page View auf Wikipedia auf den Wert von $0,0053 geschätzt wird), sollte sich der Wert des zusätzlichen Traffics durch Bilder berechnen lassen. (S. 13)
Im Rahmen ihrer Untersuchung analysieren Heald und Kollegen Wikipedia-Seiten über 362 Autoren, die einen New-York-Times-Bestseller im Zeitraum zwischen 1895 und 1969 hatten und zwischen 1829 und 1942 geboren wurden. Ginge es nur nach Geburtsdatum der Autoren wäre zu erwarten, dass von jüngeren Autoren mehr Bilder verfügbar sind. Da aber vor 1923 veröffentlichte Werke nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, prognostizieren die Autoren das Gegenteil, nämlich mehr Bilder bei älteren Autoren.
Zur monetären Bewertung zogen die Autoren in der Folge den durchschnittlichen Preis für Autorenfotos bei den beiden größten kommerziellen Bildagenturen Corbis und Getty Images heran. Besucherzahlen für die Autorenseiten wurden in den Jahren 2009 und 2014 jeweils für die Monate März, April und Mai gemessen (und dabei für Veränderungen in Artikellänge und Anzahl an Amazon-Reviews kontrolliert). Nach derselben Logik wurden zum Vergleich Daten für 792 Komponisten und Lyriker sowie 300 zufällig ausgewählte Seiten erhoben.
Ergebnisse der Untersuchung
Wie von den Autoren vorhergesagt – und obwohl Fotografie im Zeitverlauf immer einfacher und günstiger wurde – finden sich bei älteren Autoren mehr Bilder als bei jüngeren (S. 15):
Ein ähnliches Ergebnis liefert die Sortierung nach Tod der Autoren. In der Detailanalyse zeigt sich, dass in der Mehrzahl der Bilder (54%) auf solche zurückgegriffen wurde, deren Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen war. Ein ähnliches Ergebnis lieferte auch die Analyse der zufällig ausgewählten Seiten.
Die kalkulatorische Kostenersparnis durch den Rückgriff auf Public-Domain-Bilder im Vergleich zu Bildern einer Bildagentur ist durchaus beträchtlich. In gut 10 Prozent der Autorenbilder (25 von 240) fanden sich funktional identische Bilder in den kommerziellen Bilddatenbanken zum Preis von durchschnittlich $105/Jahr (Corbis) bzw. $117/Jahr (Getty) für den Einsatz auf einer nicht-kommerziellen Seite. Für weitere 104 Bilder fanden sich ähnliche, aber nicht identische Bilder; im Durschnitt wären so $120/Jahr pro Bild fällig gewesen. Alleine für diese 129 Public-Domain-Bilder im Autorensample müsste demnach Wikimedia – die Organisation hinter Wikipedia – binnen fünf Jahren $77.400 bezahlen (wobei die Autoren darauf hinweisen, dass Wikimedia wohl Mengenrabatt verhandeln könnte). Insgesamt würden für 240 Public-Domain-Bilder jährliche Kosten von $28.000 anfallen.
Zur Plausibilisierung dieser Beträge berechnen die Autoren in einem nächsten Schritt die theoretisch erzielbaren Werbeeinnahmen auf Grund zusätzlicher Besucher dank Bebilderung der Artikel. Ein Bild erhöht nach den Besucherstatistiken – und korrigiert um Popularitätseffekte auf Basis der Zahl von Amazon-Reviews – die Page Views um rund 19%, wonach sich ca. 5,32 Millionen der rund 28 Millionen Page Views der 240 bebilderten Autorenseiten auf die Bebilderung zurückführen lassen. Multipliziert mit dem geschätzten Wert eines Wikipedia-Page-Views von $0,0053 ergäbe das $28.126 – also ziemlich genau der Wert auf Basis der kalkulatorisch „gesparten“ jährlichen Lizenzkosten.
In einem letzten Schritt extrapolieren die Autoren ihre Kalkulation um den gesamten Wert an Public-Domain-Fotografien in der Wikipedia zu schätzen. Im Ergebnis („rough estimate“) kommen sie auf einen Betrag zwischen $208 und $232 Millionen pro Jahr auf Basis der Kostenersparnis-Methode. Kalkuliert auf Basis von zusätzlichen Page Views kommen die Autoren auf rund $38 Millionen an kalkulatorischen Anzeigenerlösen, die sich auf die Verwendung von Public-Domain-Bilder zurückführen ließen (hinsichtlich der Limitationen und Unschärfen dieser Schätzungen siehe S.25–27 im Paper).
Fazit
Der Beitrag von Heald, Kretschmer und Erickson ist einer der empirisch fundiertesten Versuche bisher, den Wert der Public Domain zu quantifizieren, also quasi an freiem Wissen ein Preisschild anzubringen. Auf Basis ihrer Berechnungen konstatieren die Autoren, dass die rückwirkende Verlängerung urheberrechtlicher Schutzfristen in den USA massive soziale Kosten („massive social harm“, S. 29) verursacht hat und fordern mit Nachdruck wirksame Regulierung im Bereich verwaister Werke. Unabhängig davon wäre schon viel gewonnen, wenn in der politischen Debatte zum Urheberrecht der ökonomische Wert nicht nur von urheberrechtlichem Schutz sondern auch von freiem Zugang und gemeinfreien Werken stärkere Berücksichtigung fände.
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: Sammelband der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Open Educational Ressources an Schulen: Schöne neue Welt?
: Sammelband der Friedrich-Ebert-Stiftung zu Open Educational Ressources an Schulen: Schöne neue Welt?
Ute Erdsiek-Rave und Marei John-Ohnesorg haben für das Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung einen umfassenden Sammelband zum Thema offene Lehr- und Lernmittel an Schulen zusammengestellt, der auch online im Volltext (PDF) zugänglich ist – allerdings, wie bei der FES immer noch üblich, nicht unter einer offenen Lizenz.Den Anfang macht eine Art zweites „Inhaltsverzeichnis“ in Form von 10 thesenhaft begründeten Punkten zu OER, die sich gut als zusammenfassende Lektüre eignen:
- Open Educational Resources: Freie Bildung für alle,
kostenlos und lebenslang. - Open Educational Resources leisten einen Beitrag zur
Demokratisierung von Bildung - Partizipatives Lernen mit Open Educational Resources erfordert ihre Einbindung in ein mediendidaktisches Schulkonzept.
- Die Nutzung Neuer Medien gehört zu einem zeitgemäßen Schulunterricht
- Für eine bessere Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Open Educational Resources ist der Aufbau einer zentralen Sammelstelle notwendig.
- Die Einbindung vieler Freiwilliger gewährleistet die Qualität von Open Educational Resources.
- Schulbuchverlage müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen.
- Lehrkräfte müssen für den Umgang mit Open Educational Resources aus- und fortgebildet werden.
- Schulen ans Netz: Ein stabiler und schneller Internetzugriff ist Voraussetzung für das Lernen mit Open Educational Resources.
- Die Entwicklung einer Open-Education-Strategie gehört auf die politische Agenda.
Zu den Autorinnen und Autoren zählt das Who-is-Who der deutschen OER-Debatte und reicht von Jan Neumann (Hochschulbibliothekszentrum NRW) und Urheberrechtsexperten Till Kreutzer über Mediendidaktikerin Kerstin Mayrberger und Nils Weichert und Sebastian Horndasch von Wikimedia Deutschland bis hin zur SPD-Bundestagsabgeordneten Saskia Esken, deren abschließendes Fazit wie folgt lautet::
Das wahre Potenzial von OER liegt im selbstständigen, kollaborativen und kreativen Lernen, in der Bearbeitung, der kreativen Gestaltung, der Rekonstruktion und dem Teilen: „Sharing is Caring!“ So entstehen kreativer Austausch und Kollaboration unter Lehrer_innen, unter Schü- ler_innen und zwischen Lehrer_innen und Schüler_innen, der am Ende das schafft, was durch den bloßen Einsatz von Whiteboards und Tablets nicht gelingen wird: Wir wollen Opas Schule überwinden!
- Open Educational Resources: Freie Bildung für alle,
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: Die Böhmermann-Debatte zum Urheberrecht: Eine kurze Rundschau [Update]
: Die Böhmermann-Debatte zum Urheberrecht: Eine kurze Rundschau [Update] Die von Jan Böhmermann losgetretene Debatte rund um die Abmahnung der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Fotos auf Twitter geht auch eine Woche nach Böhmermanns erstem Tweet zur Causa munter weiter. Eine kurze Zusammenschau von Beiträgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Dirk von Gehlen, der als einer der ersten Verständnis für Böhmermanns Position geäußert hatte, verbloggte einen Nachtrag:
Mir reicht es nicht zu sagen: Böhmermann muss sich an das Urheberrecht halten. Das stellt niemand in Frage. Ich frage mich: Warum halten sich so wenige Menschen dran? Vielleicht weil das Gesetz sich immer weiter von der Lebensrealität der Menschen entfernt hat. Wenn das Gesetz darauf nicht reagiert, wird seine Legitimation immer weiter schwinden – sehr zum Schaden der Urheber und Verwerter. Wenn wir diesen abwenden wollen, müssen wir also über eine Reform des Urheberrechts sprechen.
Böhmermann selbst veröffentlichte einen gemeinsam mit seinem Sidekick William Cohn realisierten Remix des anlassgebenden Fotos auf Twitter und Facebook:
Das @neomagazin – die freche Urheberrechtsschutzshow für Abmahnanwälte & friends (dieses Bild bitte nicht teilen!) pic.twitter.com/YOlDipf00q
— Jan Böhmermann (@janboehm) 28. Januar 2015
Der Fotograf, der Böhmermann und andere für die Twitter-Nutzung seines Werkes abmahnen hatte lassen, erzählte seine „Geschichte zum Thema Urheberrecht im Internet“ in Form eines Gastbeitrags bei kwerfeldein und schloss mit einem Frageblock:
Nun steht mein Name dort in der Öffentlichkeit am Pranger; ich habe nichts falsch gemacht, bin aber der Arsch. Auf Twitter, auf Facebook, im halben Internet bin ich die „Kapitalistendrecksau“. […] Zuletzt bleiben für mich nur noch offene Fragen: Woher kommt dieser Hass gegen mich? Wieso sagt oder tut das ZDF nichts gegen seinen Mitarbeiter? Wer hat hier eigentlich einen Grund, sich aufzuregen? Die Internetnutzer, der Fernsehmoderator Herr Böhmermann, der ungefragt mein Bild verwendet und mich anschließend an den Pranger stellt oder ich, dessen Rechte im Laufe der Zeit nicht nur dieses eine Mal verletzt wurden?
Auf diese Fragen antwortete Jan Böhmermann ausführlich in Form eines Kommentars und thematisiert dabei u.a. die Verhältnismäßigkeit der bestehenden Rechtslage:
Ich bezweifle übrigens generell, dass das Posten eines Fotos bei Twitter mit den gleichen Maßstäben zu behandeln ist, als hätte eine kommerzielle Print-Publikation ein Foto von Ihnen ohne zu zahlen und zu fragen abgedruckt und vervielfältigt. Natürlich können Sie meinem Account eine gewisse Publikationsnähe unterstellen, die 150.000 Follower, die Tatsache, dass ich in der Öffentlichkeit arbeite, aber wenn das Ihre Rechtsposition ist, wieso mahnen Sie dann Privatpersonen in der selben Höhe ab, bei denen all diese Faktoren nicht gegeben sind?
Blogger Robert Basic hat das PR-Spiel im Allgemeinen bzw. jenes von Böhmermann im Besonderen durchschaut:
Er macht eine Nummer draus, was ein Vollprofi nun einmal eben tun würde. Der zwar keinen Blassen vom Urheberrecht, aber durchaus ein Gespür für die Massen-PR hat. […] Als Blogger kenne ich dieses banale Spiel, wie man kleine Internetmassen simpel bewegen kann. Schön zu sehen, dass es funktioniert:)
„Unlogisch“ findet Felix Schwenzel die Rechtfertigung des abmahnenden Fotografen in einem Beitrag auf seinem Blog wirres.net:
eigenartig finde ich auch den wiederholten hinweis des fotografen, dass er sich im rahmen des gesetzes bewege und gar nicht verstehe, warum sich da jemand drüber aufregt oder ärgert. ich finde das doppelt erstaunlich, weil der fotograf unter anderem sehr tolle (keine ironie) fotos für greenpeace gemacht hat. greenpeace beschäftigt qua satzung damit, konzerne oder organisationen „anzuprangern“ die in der regel nichts anderes machen, als sich an gesetze zu halten. beispielsweise hielt sich shell vor einigen jahren mit der geplanten versenkung der brent spar auch an alle geltenden gesetze. so wie der fotograf jetzt sagt: „ich habe nichts falsch gemacht“, hat auch shell (anfangs) argumentiert: die versenkung der ölplattform entspreche geltendem recht, wurde jahrelang auf alternativen geprüft und war von den britischen behörden genehmigt.
Am Ende seines Beitrags weist Schwenzel noch darauf hin, dass er in seinem Beitrag mit dem Posten des Bilds von Jan Böhmermann und William Cohn auch eine Urheberrechtsverletzung begangen habe: „egal ob vollprofi, als freier mitarbeiter beim ZDF oder RBB, als hobby-blogger mit kommerziellen einspregseln: in urheberrechtliche fallen tappen wir alle, immer wieder“.
[Update, 30.01.2015, 12:10 Uhr] Mit Bild-Chefredakteur Kai Diekmann veröffentlichte ein weiterer prominenter Twitterer seinen
AbmahnungSchriftverkehr das Foto betreffend:. @PorNadja @janboehm Hat er. Und deshalb auch Ärger mit dem Fotografen bekommen. Zu recht, wie ich zugeben muss! pic.twitter.com/49fuNqdZc0
— Kai Diekmann (@KaiDiekmann) 30. Januar 2015
Jan Böhmermann meldete sich nochmal via Facebook zu Wort und entschuldigt sich für die Nennung des Namens des abmahnenden Fotografen:
Dass ich den Namen des abmahnenden Fotografen bei Twitter veröffentlicht habe, war allerdings ebenso unverhältnismäßig. Das bringt die Debatte nicht weiter und war wirklich nicht sehr schlau. Sorry for that!
Und schließlich gibt es einen dritten Beitrag von Dirk von Gehlen zur Debatte, an dessen Ende er noch einmal betont, was eigentlich selbstverständlich sein sollte:
Es scheint übrigens geboten, darauf hinzuweisen, dass eine Auseinandersetzung über eine Reform des Urheberrechts nicht auf dem Rücken des Fotografen Martin Langer geführt werden sollte. Ihn anzugehen oder zu bedrohen, ist Schwachsinn!
[/Update]
Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass auch dieser Beitrag hier gleich mehrfach das Urheberrecht verletzt. Denn die Zitate der verlinkten Blogeinträge sind nicht durch das sehr restriktive Zitatrecht in seiner bestehenden Form gedeckt: mein eigener Beitrag ist im Verhältnis zu den Zitaten zu kurz und die Zitate erfüllen vor allem eine illustrative und nicht die geforderte Belegfunktion. Was dagegen helfen würde? Eine Flexibilisierung des Zitatrechts oder noch besser eine offene Schranke nach Vorbild des US-Fair-Use.
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: Das Dilemma der Bewilligungskultur im Netz: Zoë Keating im Streit mit YouTube
Zoë Keating (Foto, Ausschnitt: Ed Schipul, CC BY-SA 2.0) : Das Dilemma der Bewilligungskultur im Netz: Zoë Keating im Streit mit YouTube Zoë Keating ist eine US-amerikanische Cellistin und Komponistin. Auf ihrem Blog hat sie kürzlich gegen die vertraglichen Konditionen von YouTubes neuem Musik-Streamingdienst „Music Key“ protestiert. Konkret stößt sie sich, in einer Übersetzung der Kollegen bei iRights.info, an fünf Punkten:
- Ihr gesamter Katalog müsse zwingend in den Gratis- und Premiumvarianten von Youtubes neuem Musikdienst vertreten sein, auch bei Uploads von Dritten.
- Alle Lieder müssten Teil des Monetarisieungsprogramms werden.
- Alle neuen Lieder müssten zeitgleich zu anderen Plattformen auch über Youtube erhältlich sein.
- Alle Lieder müssten in hoher technischer Qualität verfügbar sein.
- Der Vertrag gelte für fünf Jahre.
Besondere Brisanz bekommt dieser Fall aber weniger wegen dieser Forderungen, sondern wegen des Druckmittels das YouTube einsetzt, um Keating zur Einwilligung zu bewegen. Keating zu Folge wäre eine Ablehnung des Angebots mit einer Sperre ihres YouTube-Channels samt Rauswurf aus YouTubes Monetarisierungsprogramm Content ID verbunden. Mit Hilfe des Content-ID-Algorithmus werden registrierte Rechteinhaber über Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte informiert und sie können danach entscheiden, ob sie diese tolerieren, sperren oder monetarisieren möchten. Vor kurzem erst hatte YouTube die Transparenz von Content ID erhöht, indem bereits vorab eine Prüfung möglich ist, ob ein Musikstück im Katalog von Content ID registriert ist.
Erfahrungen mit Content ID
Keating verzeichnete auf ihrem Content-ID-Account laut eigenen Angaben im letzten Monat knapp 10.000 Videos mit rund 250.000 Aufrufen. Ihrer Meinung nach löst Content ID damit ein Rechteklärungsproblem (meine Übersetzung):
Es handelt sich bei den Videos um Tanzaufführungen, Dokumentationen, Präsentationen, Animationen, Kunstprojekte sowie Soundtracks zu Videos in denen Leute Dinge tun wie Skifahren, Gebärden, Kalligraphie oder einfach nur Videospiele spielen. […] In der Mehrzahl dieser Videos hätte der Produzent eigentlich eine Lizenz von mir einholen müssen aber ich denke viele Leute wissen das nicht. […] Ich habe einen Agenten der sich um die größeren Dinge kümmert aber es steckt einfach nicht genug Geld in diesen Nutzungen für ihn und er hätte nicht die Zeit alle Anfragen zu behandeln. Content ID fühlt sich wie ein sperriger Workaround an (die Benachrichtungen an die Video-Uploader sind ziemlich alarmistisch im Ton), aber es löst ein Problem.
Ein Verzicht auf Content ID wäre für Keating also mit Einbußen verbunden. Und während die Androhung einer Sperre des YouTube-Kanals von einem YouTube-Sprecher gegenüber Billboard dementiert wird, bestätigt derselbe Bericht die Verknüpfung von Content ID und dem neuen Musik-Streamingdienst „Music Key“. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass dessen kostenpflichtiges Angebot auch über sämtliche kostenlosen Inhalte auf YouTube verfügt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass Content-ID und Streaming auf Einzelfallbasis verhandelt und abgeschlossen werden. Billboard zitiert in diesem Zusammenhang den Vertreter eines Indie-Labels, der von einem „langen und unangenehmen“ Verhandlungsprozess mit YouTube berichtet.
Was die Höhe der angebotenen finanziellen Vergütung betrifft gibt sich Keating bedeckt, betont aber vor allem ihren Wunsch nach Entscheidungssouveränität:
This is the important part: it is my decision to make.
An diesem Punkt offenbart sich das ganze Dilemma der herrschenden Bewilligungskultur im Netz: Formal stattet das Urheberrecht die Urheber mit enormer Machtfülle aus. Die meisten Nutzungsarten können im Einzelfall zu unterschiedlichen Konditionen erlaubt oder untersagt werden. Anbieter und Nutzer müssen bei Rechteinhabern im Einzelfall Bewilligungen einholen. Ausnahmen sind paradoxerweise nur Bereiche wie Webradio, in denen es analog-kollektive Rechteklärungspraktiken in die digitale Welt geschafft haben.
Sonderkonditionen und intransparente Tarife
In der Praxis ist es dabei nicht nur im Musikbereich so, dass die große Mehrheit der Kreativen die Rechte an ihren Werken exklusiv an Rechteverwerter (z.B. Labels, Verlage) überträgt. Doch nur eine winzig kleine Minderheit an Kreativen samt deren Verlagen verfügen über die Position, mit großen Plattformen wie YouTube, Amazon, Apple in Verhandlungen zu treten – von Augenhöhe ganz zu schweigen. Taylor Swift und ihr Major Label können es sich leisten – aus welchen Gründen auch immer – ihre Musik bei Spotify sperren zu lassen und bei YouTube Sonderkonditionen auszuhandeln (außerhalb Deutschlands sind ihre Werke dort nämlich verfügbar). Die große Mehrzahl an Kunstschaffenden und Labels kann das nicht. Gleichzeitig ist der Verhandlungsaufwand wegen der Vielzahl an Rechten und Rechtinhabern so groß, dass er sich nur für große Plattformen lohnt.
Im Ergebnis führt diese Situation zu intransparenten Vertragskonstruktionen, von denen die großen Plattformbetreiber und die großen Superstars profitieren. Die große Mehrheit der Kunstschaffenden steht jedoch schlechter da als im Falle von kollektiver Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL.
Fazit
Solange sich Kreative auf den Standpunkt stellen, dass sie die Einzelfallentscheidung gegenüber kollektiven Lösungen vorziehen – „it is my decision to make“ – wird genau das nicht passieren, was sich Keating am Ende ihres Blogeintrags wünscht:
Anyone starting up a new video service?
Ich fürchte, es gibt hier ein echtes Dilemma: entweder mehr kollektive Rechteklärung samt transparenten Tarifstrukturen, Kontrahierungspflicht, mehr Wettbewerb und etwas größerer Verhandlungsmacht für Kreative oder Bewilligungskultur samt intransparenter Einzallfalllizenzierung mit strukturellen Vorteilen von großen Plattformen und Superstars.
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: Noch mehr neue Töne zum Urheberrecht: »Harter Kopierschutz ist ein Bremsklotz« [Update]
: Noch mehr neue Töne zum Urheberrecht: »Harter Kopierschutz ist ein Bremsklotz« [Update]
Nachdem der Sprecher der Initiative Urheberrecht kürzlich überaus positive Worte für den Berichtsentwurf zum EU-Urheberrecht von Piratin Julia Reda gefunden hat, kommen von Heinrich Riethmüller, Vorsteher des Börsenvereins des deutschen Buchhandels und Chef des Buchhändlers Osiander, überraschend deutliche Worte zum leidigen Thema Kopierschutz bei E‑Books. Im Buchreport-Interview identifiziert er in „hartem Kopierschutz“ das zentrale Hemmnis für die Verbreitung von E‑Books:Wo liegen die Bremsklötze im sich formierenden digitalen Geschäft?
Der harte Kopierschutz, an dem viele Verlage trotz aller Appelle auch aus den Reihen des Börsenvereins immer noch festhalten, ist ein enormes Hemmnis, das Amazon und Apple direkt in die Hände spielt. Bei Osiander beschäftigen sich zwei bis drei Mitarbeiter ausschließlich damit, am Telefon Kunden beim Download zu beraten. Bei anderen Händlern sieht es wohl nicht anders aus. Auch beim Kulanzdownload müssen sich die Verlage bewegen. Wenn ein Kunde aufgrund des Kopierschutzes Schwierigkeiten hat, seinen Download durchzuführen, nur weil er kein Technikexperte ist, ist das nicht hinnehmbar.Besonders bemerkenswert ist, dass diese Antwort auf eine allgemeine Frage nach Bremsklötzen kommt. Ergänzen ließe sich vielleicht noch die grundlegende Absurdität, dass Kopierschutz zahlende Kunden schlechter stellt als jene, die sich illegale Kopien besorgen.
Leider wird nicht genauer ausgeführt, wo die Grenze zwischen hartem und weichem Kopierschutz verlaufen soll. Vermutlich ist aber mit „weichem“ Kopierschutz eine bloße Markierung mittels digitaler Wasserzeichen gemeint, die Weitergabe und Formatumwandlung nicht behindert.
[Update, 04.02.2015]
Im Nachgang zu obigen Interview hat der Buchreport eine Online-Befragung gestartet. In der nicht-repräsentativen Befragung sprach sich die überwältigende Mehrheit ebenfalls gegen harten Kopierschutz aus:
An der Umfrage haben auch Endkunden teilgenommen, was die Übertragbarkeit der Ergebnisse einschränkt. Doch auch wenn nur Antworten aus dem Handel bzw. den Verlagen berücksichtigt werden, zeigt sich ein klares Meinungsbild: 90% sind gegen den Kopierschutz.
[/Update]
