Wo sind all die Versprechen hin? Vergleichsanalyse von Digitaler Agenda und Koalitionsvertrag

Ein klarer Fahrplan? Symbolbild (Martin Gommel, CC BY-NC-SA 2.0)

Was ist eigentlich eine Agenda? Aus dem Lateinischen übersetzt sich der Begriff als das „zu Tuende“, schreibt die Wikipedia. Man dürfte also erwarten, dass ein rund 40-seitiges Papier namens „Digitale Agenda“ eine anspruchsvolle und weitreichende politische Strategie beinhaltet. Immerhin hat man ja schon jetzt mehr als sieben Monate daran gearbeitet. Doch hält die Digitale Agenda, was die Regierung verspricht? Wir haben mal die Forderungen und Ziele aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition vom 16. Dezember (als PDF) letzten Jahres mit den neuen Ankündigungen und Versprechen der Digitalen Agenda (Stand vom 14.08.) verglichen. Eine Übersicht liefert unsere große Übersichtstabelle:

Tabelle Vergleich Koalitionsvertrag vs Digitale Agenda (als PDF)

Auf den ersten Blick fällt auf, dass der Koalitionsvertrag wesentlich prägnantere Überschriften wie z.B. „Breitbandausbau“ oder „Reform des Urheberrechts“ verwendet. In der Digitalen Agenda wird dagegen mit eher umständlichen Titeln hantiert, etwa „Zukunftsfähigen Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft fortentwickeln“ oder „Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten“. Über das Storytelling hat man sich also Gedanken gemacht. Hier wollen wir nun die (wenn vorhandenen) konkreten Ziele und Versprechen, zu einzelnen Themen, aus beiden Papiere gegenüberstellen. Was ist neu? Was ist verändert? Und wo hat man an den Formulierungen geschraubt? Vorab ist zu erwähnen, dass an den Koalitionsverhandlungen die selben Personen beteiligt waren, die jetzt Schlüsselpositionen in vielen Ministerien innehaben. Fette Hervorhebungen in den Zitaten sind jeweils von uns.

Breitbandausbau

In der Digitalen Agenda verspricht die Bundesregierung:

Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 Mbit/s bis 2018 entsteht. […] Zusätzlich wollen wir ein Finanzierungsinstrument “Premiumförderung Netzausbau” entwickeln, um über vorhandene Programme hinaus Wirtschaftlichkeitslücken ländlicher Netzausbauvorhaben zu schließen.

Das ist schön, und leider vergleichsweise unambitioniert, aber ist es auch neu? Nein, überhaupt nicht, wenn man in den Koalitionsvertrag guckt:

Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. […] Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Wir wollen außerdem einen Breitband-Bürgerfonds einrichten.

Das Ausbauziel ist also altbekannt. Und bei der Ausgestaltung eines Förderprogramms zum Netzausbau wurden sogar Details weggelassen, anstatt konkreter zu werden. Dafür soll die „Netzallianz Digitales Deutschland zum Herbst 2014 ein Kursbuch vorlegen, das alle für den Ausbau relevanten Handlungsfelder umfasst und Meilensteine für den Netzausbau aufzeigt“. Wir sind ja keine Gegner konzeptionellen Arbeitens, aber wie lange will man den Breitbandausbau denn noch verzögern? Im Koalitionsvertrag wurde außerdem die Förderung des Freifunks festgehalten:

Neben der Klärung der rechtlichen Fragen möchten wir die Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen forcieren. Durch die Förderung dieser sowie von Ad-hoc-Netzwerken im Rahmen der F&E-Strategie sollen lokale, dezentrale Netzwerke unterstützt werden, die eine komplementäre Infrastruktur für einen fest definierten Nutzerkreis umfassen. Damit verbessern wir die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den Zugang zu leistungsfähigem Internet für alle.

In der Digitalen Agenda findet sich dazu keine Entsprechung, obwohl es ein guter Ansatz war.

Störerhaftung

Im Koalitionsvertrag wurde folgendes ausgehandelt:

Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (Analog zu Accessprovidern).

In der Digitalen Agenda steht zum selben Thema nur:

Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Daher werden wir Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.

Das ist eine deutliche Verschlechterung. Die Störerhaftung soll für Privatpersonen anscheinend bestehen bleiben, was sich auch in dem Gesetzentwurf zur Störerhaftung zeigt, der schon im Umlauf ist.

Routerzwang

In den Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde eine klare Absage an den Routerzwang aufgenommen:

Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netz­zugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.

Leider ist dieser Punkt in der Digitalen Agenda nicht zu finden. Das kann wohl nur auf den erfolgreichen Lobbydruck der Telekommunikationsanbieter zurückgeführt werden.

Netzneutralität

Netzneutralität ist ein wichtiges Thema, das auch viele einflussreiche Lobbys betrifft. Die Digitale Agenda erklärt dazu im Kapitel zur Wirtschaft:

Wir stärken Innovation und Wettbewerb durch die Fortentwicklung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens. Dieser soll Spielräume zur Entwicklung neuer, innovativer Dienste schaffen, durch die neue Geschäftsfelder erschlossen werden können. Dies darf nicht auf Kosten der Freiheit und Offenheit oder der Fortentwicklung der Qualität des Best-Effort Internets geschehen. Wir werden die Gewährleistung der Netzneutralität als Ziel gesetzlich verankern und uns auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen. Die Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden werden das Marktgeschehen weiter aufmerksam beobachten und unerwünschte Entwicklungen unterbinden. Um die Debatte sachlich voranzutreiben, werden wir den “Fachdialog Netzneutralität” fortsetzen und weiterentwickeln und weiterhin alle Beteiligten – Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik – proaktiv einbinden.

Soweit, so gut, aber war da nicht mal mehr? Ja, im Koalitionsvertrag wurde sich bereits deutlich ausführlicher über Netzneutralität ausgelassen, wobei die zentrale Passage im Wortlaut gleich ist:

Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. […] Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind.

Die Gewährleistung von Netzneutralität wird daher als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert und die Koalition wird sich auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Die Bundesnetzagentur wird ermächtigt und technisch sowie personell in die Lage versetzt, die Einhaltung dieses Ziels zu überwachen. Zudem müssen Mobilfunkanbieter Internettelefonie gegebenenfalls gegen separates Entgelt ermöglichen.

Das sogenannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können. Deep Packet Inspection (DPI) zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzerinnen und Nutzer werden wir dagegen gesetzlich untersagen.

Was kann man dazu sagen? Eine Ressourcenaufstockung der Bundesnetzagentur wird auch in der Digitalen Agenda versprochen, allerdings in einem gänzlich anderen Kontext, nämlich im Kapitel zur IT-Sicherheit. Außerdem ist das Verbot von Deep Packet Inspection verschwunden. Aber wir haben so einen Verdacht, wer sich das gewünscht haben könnte.

Im Koalitionsvertrag wurde noch explizit die Neutralität von Suchmaschinen gefordert. Auch das ist in der Digitalen Agenda passé, denn dort hält die Bundesregierung fest:

Redaktionelle Inhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, sollen zudem eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.

Das ist ziemlich genau das Gegenteil von neutralen Suchmaschinen.

Urheberrecht

Fast identisch, aber auch wieder etwas schwammiger, der Satz zum Haftungsprivileg:

Digitale Agenda:

Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen  Eigentums an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und  Gesellschaft […] anpassen. Zugleich werden wir dafür sorgen, dass sich Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten  aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders  zurückziehen können.

Koalitionsvertrag:

Alle Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen verhältnismäßig sein. […]

Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diens­te­an­bieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Eine abgeschwächte Formulierung im Vergleich zum Koalitionsvertrag hat Rainer Kuhlen in einem Artikel auf irights.info beim Thema Urheberrecht in der Bildung gefunden. Statt „wir werden“ heißt es jetzt nur noch „es soll“ eine „allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ im Urheberrecht eingeführt werden (mehr dazu hier). Das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, öffentlich finanzierte Publikationen und Daten frei zugänglich zu machen, taucht in der Digital Agenda leider auch nicht mehr auf. Generell ist keine Rede mehr von einer Reform des Urheberrechts, obwohl es einer der Bereiche mit dem größten Reformbedarf ist, wenn es nach den Nutzerinnen und Nutzern geht.

Bildung und Forschung

Bildung ist hauptsächlich eine Kompetenz der Länder, aber zur Wissenschaftspolitik hat sich die Koalition trotzdem was einfallen lassen. Wieder ist der Koalitionsvertrag ausführlicher, klingt aber in beiden Versionen nicht nach zügiger Umsetzung:

Digitale Agenda:

Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z.B. Archive, Bibliotheken, Forschungs-  und Publikationsdatenbanken) beitragen. Wir wollen die Vernetzung  von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern und durch strategische Projekte mit großer Hebelwirkung unterstützen.

Koalitionsvertrag:

Wir werden eine Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft initiieren, z. B. um Zugang und Nutzbarkeit von komplexen Forschungsdaten zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Rat für Informationsinfrastrukturen gründen, in dem sich die Akteure des Wissenschaftssystems über die Erarbeitung diszi­plinen- und institutionenübergreifender Strategien und Standards verständigen. Zudem wollen wir virtuelle Forschungsumgebungen stärken, die es Forscherinnen und Forschern erlauben, mithilfe digitaler Medien über disziplinäre, institutionelle und geografische Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten und daraus auch neue Forschungsmethoden und -gegenstände zu entwickeln.

Strategieankündigungen stehen auch sonst hoch um Kurs. In beiden Regierungspapieren werden jeweils eine gemeinsame Strategie „Digitales Lernen“, eine „umfassende OpenAccess-Strategie“ und eine Hightech-Strategie“ versprochen. Strategisches Arbeiten steht hoch im Kurs, aber man sollte eben auch mal mit der Umsetzung anfangen. Fairerweise muss man aber dazu sagen, dass zumindest die „Hightech-Strategie“ mit ein paar konkreten Maßnahmen unterfüttert ist. Die Bundesregierung will laut Digitaler Agenda zwei „Big-Data-Kompetenzzentren“ in Berlin und Dresden einrichten und insbesondere die Forschung im Bereich Digitalisierung der Medizin fördern. Außerdem soll ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut zu Internet und Digitalisierung eingerichtet werden.

Open Data

Transparenz und Offenheit sind eigentlich Buzzwords, die Politiker gerne verwenden. Steckt ja auch tatsächlich viel Potenzial drin und wird seit langem gefordert. Die Digitale Agenda zeigt sich hier aber extrem wortkarg und sehr allgemein:

Wir machen die Bundesbehörden zu Vorreitern bei der Bereitstellung  offener Daten in Deutschland. Dazu legen wir einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vor.

Und das, obwohl der Koalitionsvertrag tolle konkrete Forderungen beinhaltete:

Transparenter Staat: Die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen (z. B. in Streams) wollen wir ausbauen. So bald wie möglich werden wir Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitstellen.

Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein. Wir wollen für Bund, Länder und Kommunen ein Open-Data-Portal bereitstellen. Die Koalition strebt einen Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership an.

Leider hat es keiner von diesen sehr begrüßenswerten Vorschläge geschafft, in die Digitale Agenda aufgenommen zu werden.

Open Source

Die Digitale Agenda bleibt hier sehr allgemein und bezieht sich nur auf die Gleichberechtigung bei Ausschreibungen:

Bei Beschaffungen der Bundesverwaltung bauen wir praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit weiter ab.

Im Kapitel „Deutschlands Wirtschaft stärken“ des Koalitionsvertrags war noch von „Förderung“ die Rede. Auch hier eine deutliche Abschwächung, die wohl auf die erfolgreiche Interessenvertretung großer Softwarekonzerne zurückzuführen ist:

Als Alternative zu den geschlossenen digitalen Ökosystemen unterstützt und fördert der Bund im Software-Bereich gerade auch die Entwicklung von offenen Plattformen und Open-Source-Lösungen und setzt sich dafür auch auf europäischer Ebene ein.

Datenschutz

Schon im Koalitionsvertrag wurde angekündigt:

Wir werden den technikgestützten Datenschutz („Privacy by Design“) und den Datenschutz durch Voreinstellungen („Privacy by Default“) ausbauen.

Das wurde in der Digitalen Agenda fast genauso übernommen:

Ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit stärkt das Vertrauen in digitale Dienste und Produkte. Deshalb fördern und fordern wir den technikgestützten Datenschutz (privacy by design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default).

Nur aus „ausbauen“ wurde ein „fördern und fordern“. Beide Dokumente versprechen darüber hinaus die Verwendung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmaßnahmen zu fördern. Konkret steht in der Digitalen Agenda:

Wir fördern Geschäftsmodelle, die Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmaßnahmen verwenden.

Ob das heißt, dass sich z.B. Tor bald deutsche Fördermittel beziehen darf? Wir bleiben gespannt!

„Digitales Wachstumsland Nummer 1“

Die Forderung, das „Digitale Wachstumsland Nr. 1 in Europa“ werden zu wollen, stammt ursprünglich aus dem Wahlprogramm der CDU und findet sich in beiden Papieren wieder. Leider bleibt beide Male unklar, woran dieses Ziel gemessen werden soll. Die einzige konkrete Zahl, die sich (wieder wortgleich in beiden Dokumenten) finden lässt:

Die Zahl der Gründungen soll von heute ca. 10.000 jährlich kontinuierlich  auf ca. 15.000 jährlich zu gesteigert werden.

Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielmarke klingen wiederum ähnlich und drehen sich um die Schlagworte Startups, Gründergeist und Wagniskapital.

Überwachung

Vor gut einem Jahr wurde der bisher größte Überwachungsskandal der Geschichte aufgedeckt. Welche Reaktionen hält die Digitale Agenda darauf bereit? Im Koalitionsvertrag stand:

Wir wollen eine bessere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste.

Das war ein sehr guter Vorschlag, denn gegenwärtig kann man kaum von einer Kontrolle der Geheimdienste sprechen. Was ist daraus geworden? Wie wir schon gebloggt haben, liest sich das Kapitel „Mehr Sicherheit im Cyberraum“ gänzlich anders. Dort wird angekündigt, man wolle das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich stärken. Der Bundesnachrichtendienst (BND) als Auslandsgeheimdienst taucht kein einziges Mal in dem Dokument auf.

Wir stärken das Bundesamt für Verfassungsschutz strategisch und organisatorisch, um den aktuellen Veränderungen bei Kommunikationsformen und -verhalten von Terroristen und Extremisten besser begegnen zu können. Hierzu stellen wir im Bundesamt für Verfassungsschutz auch eine sachgerechte Infrastruktur sowie technische Analysewerkzeuge bereit, um die Auswertung vorhandener Daten weiter zu verbessern und Kommunikationsmuster deutlich sichtbarer zu machen.

Das ist alles. Anstatt einer Eindämmung und stärkeren Kontrolle der Geheimdienste also sogar eine Stärkung. Und vom BND lässt man gleich ganz die Finger.

Es gibt noch mehr…

… doch dieser Artikel ist eine Art Best-of an Gegenüberstellungen. Wie oben erwähnt haben wir eine Gesamtübersicht als PDF erstellt. Wer noch mehr interessante Stellen findet, kann gerne in den Kommentaren ergänzen. Besonders freuen wir uns, wenn vielleicht jemand von CDU und SPD ein paar der verlorengegangenen Versprechen wiederfinden würde.

14 Ergänzungen

  1. @ Kilian

    „Ob das heißt, dass sich z.B. Tor bald deutsche Fördermittel beziehen darf? Wir bleiben gespannt!“

    Aber, aber! So war das dann auch wieder nicht gemeint. Da war wohl der Zensor kurz pinkeln. Tor wird selbstverständlich als kriminelle Vereinigung verboten, verfolgt und vernichtet. Statt dessen wird es einen bundeseigenen Anonymisierungsdienst geben, das „Bundes-VPN“. Hierbei ist das „virtual“ wörtlich zu nehmen. Eine virtuelle, also nicht vorhandene Anonymisierung wird dieser bundeseigene Dienst bieten. Nach außen hin wird es natürlich anders kommuniziert werden. Nach De-Mail kommt Bundes-VPN. Damit Privates privat bleibt (außer für staatliche Bedarfsträger, Versicherungen und andere mit berechtigtem Interesse).

    1. Das kann man dann auch gleich dem bisherigen Muster folgend, marktwirksam als „DeAnonymizer“ verkaufen, und hat (ausnahmsweise) nicht mal gelogen.

      1. LOL YMMD

        Los gehts:

        De-Mail
        De-Anonymizer
        De-Sharing
        De-Identify
        De-Link
        De-Search
        De-Video
        De-Docs
        De-Health
        De-Social
        De-Net

  2. War j klar :(
    Die „Digitale Agenda“ ist noch schwammiger als es der Koalitionsvertrag war.
    Themen wurden wieder gestrichen oder einfach bis zum letzten Stück verschandelt.
    Das Ding kann sich die Regierung sparen.

    Wir werden wohl bis 2022 warten müssen bis flächendeckend Breitband vorhanden ist :(

    Martin

  3. „Wir fördern Geschäftsmodelle, die Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmaßnahmen verwenden.“

    Also gefördert wird dann nur wenn es ein kommerzielles „Geschäftsmodell“ ist, dann würde TOR ja nicht für eine Förderung infrage kommen. Denn SPD/CDU finden es nach ganz kapitalistischer Manier nur dann gut wenn es Kommerziell ist. Freie Software ist eben immer noch Bäh.

  4. @Kilian: Wir haben auf http://www.wahlversprechen2013.de die Versprechen des Koalitionsvertrags dokumentiert und verfolgen die da auch. wahlversprechen2013.de ist Teil des „Code For Germany“ Projekts der OKFN und wurde hier auf netzpolitik auch schon mal beworben. Ich werde versuchen,
    Deine Recherche dort zu dokumentieren. Wir würden uns natürlich freuen, wenn unser Werkzeug in Zukunft bei solchen Artikeln fleißig verlinkt wird!

    PS: Wir suchen auch weitere politisch interessierte Kollaborateure!

  5. Was hat denn der Satz: „Redaktionelle Inhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, sollen zudem eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.“ zu bedeuten? Wer bestimmt hier welche Inhalte im öffentlichen Interesse liegen. Und von wem erhalten die eine herausgehobene Auffindbarkeit?

    1. Das ist so ein Präventivsatz, damit nachher keiner auf „eine Zensur findet nicht statt“ rumreitet.
      Neues Wording, Grundrecht weg. So einfach ist das.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.