Einem Bericht der Rheinischen Post zufolge sei der Gesetzesentwurf zur Novellierung der Störerhaftung bei freien W‑LANs fertig. Man habe sich darauf geeinigt, das Haftungsprivileg des Telemediengesetzes auf Betreiber von Cafes und Hotels auszudehnen, was diese in Zukunft vor Abmahnungen für über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverstöße und das Herunterladen illegaler Inhalte schützt. Sie müssen nun nur noch ihrer Pflicht zur Ermahnung nachkommen, das Internet bitte nur für legale Zwecke zu nutzen.
Wie bereits in dem von uns veröffentlichen Entwurf der Digitalen Agenda abzusehen, ist die Reformidee nur halbherzig. Hieß es im Koalitionsvertrag noch, die Störerhaftung solle ein Ende haben, hinkt der aktuelle Entwurf hinterher. Privatmenschen wie etwa Freifunker, die ihr Internet der Allgemeinheit zur Verfügung stellen wollen, tragen weiterhin ein immenses rechtliches Risiko und werden abgeschreckt. In Berlin haben erst kürzlich Freifunker Klage eingereicht, nicht für mutmaßliches Filesharing durch unbekannte Nutzer verantwortlich gemacht zu werden.
Im Herbst soll der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium im Bundestag diskutiert werden. Wir würden den Abgeordneten empfehlen, mal einen Blick in ein vorgeschlagenes Mustergesetz der Digitalen Gesellschaft zu werfen, da steckt nämlich echtes freies W‑LAN drin. Hilft auch beim „Breitband für Alle“-Vorhaben.
Da wie so oft nur auf den Gesetzesentwurf Bezug genommen, dieser aber nicht veröffentlich wird, versuchen wir unser möglichstes, ihn zu bekommen. Denn:

