Herzlich Willkommen zum ersten Netzpolitischen Wochenrückblick des Jahres 2016! Erholt vom 32. Chaos Communication Congress und anschließendem Silvester ging es diese Woche unter anderem um Netzneutralität in den USA, Verschlüsselungstechnologien und das neue Überwachungsgesetz in Großbritannien.
Im Netzpolitischen Wochenrückblick fassen wir die wichtigsten Artikel der letzten 7 Tage zusammen – wer sich in den Newsletter einträgt bekommt ihn jede Woche Freitags automatisch in sein/ihr E-Mail-Postfach.
Zero-Rating: T-Mobile in den USA, Facebook in Ägypten
T-Mobile USA hat ein Programm namens „Binge On“ gestartet mit dem Kunden Videos von Partnerdiensten gucken können ohne dass dafür ihr Datenvolumen angetastet wird. Die Netzneutralität würde das Angebot laut T-Mobile nicht verletzen, da die teilnehmenden Partner nicht dafür bezahlen müssen, es seien lediglich technische Vorraussetzungen zu erfüllen. Dabei blieb es jedoch nicht, T-Mobile drosselt nun alle Videodienste die nicht an dem Programm teilnehmen, wie die Electronic Frontier Foundation herausfand. Zu den gedrosselten Angeboten gehört bisher zum Beispiel Youtube.
Facebook hatte sich in Ägypten ebenfalls an einem Zero-Rating-Angebot versucht. Die dafür geschlossenen Verträge mit der ägyptischen Regierung wurden jetzt aber nicht verlängert, Gründe für die Entscheidung hatte das zuständige Ministerium nicht angegeben.
Toter Hacker, tote Journalisten
In Syrien wurde ein Hacker zusammen mit zwei weiteren Menschen an einer Tankstelle durch eine Rakete der USA ermordet. In einer Mitteilung der USA wird dabei offengelassen ob die Rakete von einem Kampfflugzeug oder einer Drohne abgefeuert wurde, andere Medien berichten aber explizit von einem Drohnenangriff. Zudem stammte der Hacker aus Cardiff in Wales. Er ist zum Ziel geworden, da er dem IS angeblich bei Waffenentwicklungen und der Umgehung von Überwachungstechnologie half.
Reporter ohne Grenzen hat den zweiten Teil seiner Jahresbilanz der Pressefreiheit herausgegeben. Daraus geht hervor, dass im letzten Jahr 110 Journalisten ermordet wurden, 67 davon nachweislich aufgrund ihrer Arbeit. Unter den gefährlichsten Ländern waren neben Irak, Syrien und dem Jemen auch Frankreich. Der Bericht zeigt, dass nicht nur Kriegsberichterstattung gefährlich ist, sondern auch Berichterstattung über organisiertes Verbrechen und islamkritische Veröffentichungen. Dies beweist auch eine zweite Veröffentlichung der Organisation für Pressefreiheit, die sich mit der Verfolgung kritischer Journalisten durch islamistische Gruppen befasst. In dem Bericht geht es um den Umgang des IS mit Journalisten und den Einsatz von Medien und Propaganda des IS.
Dauerbrenner: Störerhaftung und Vorratsdatenspeicherung
Die Abschaffung der Störerhaftung ist immernoch in Gefahr, nun hat sich der Handelsverband Baden-Württemberg zu Wort gemeldet undsich in die Gruppe derer die wirkliche freie WLANs fordern eingereiht. Bisher hatte die Union die Kritik an der Störerhaftung ignoriert und hielt an dem aktuellen Gesetzentwurf fest.
Auch zur Vorratsdatenspeicherung gibt es Neuigkeiten. Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte (Die Linke) hat das Justizministerium in einer schriftlichen Frage zu den bayerischen Plänen befragt, auch das Landesamt für Verfassungsschutz auf die Vorratsdaten zugreifen zu lassen. Heraus kam, dass die Pläne des bayerischen Kabinetts bekannt sind, aber das Bundesjustizministerium keinen Bedarf sieht sich einzumischen. Heiko Maas, als Bundesjustizminister verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung, hatte zuvor noch betont, in dem Gesetz sei ein Zugriff auf die Vorratsdaten seitens des Verfassungsschutzes von Bund und Ländern nicht vorgesehen.
Hintertüren und Verschlüsselungsverbote: ja, nein, vielleicht
Der US-Kryptologe David Chaum stellte eine Verschlüsselungstechnologie vor, bei der er Verschlüsselung und Hintertüren als gelungenen Kompromiss vereint sieht. Sie basiert auf dem gleichen Prinzip wie das Tor-Netzwerk, in Chaums Variante soll es aber nur neun Knoten geben, in denen dann die jeweiligen Hintertüren eingebaut sind (im Tor-Netzwerk sind es mittlerweile immerhin über 8000 Knoten). Das Konzept wird berechtigter Weise heftig kritisiert.
Eine Frohe Botschaft kam aus der zweiten Kammer des Niederländischen Parlaments, die sich für Verschlüsselung und gegen eine Beschränkung derer ausgesprochen hat. In der Strafermittlung soll auch zukünftig legal Verschlüsselung gebrochen werden dürfen, man wolle aber kein Kryptoverbot, da Verschlüsselung wichtig sei für Meinungsfreiheit, Privatsphäre und vertrauliche Kommunikation.
In Deutschland passiert derweil das Gegenteil: Das Bundeskriminalamt (BKA) ist auf EU-Ebene weiter aktiv gegen Anonymisierung und Verschlüsselung. Das BKA beteiligte sich an einer Arbeitsgruppe der Konferenz der EU-Polizeichefs zu „terroristischen Online-Bedrohungen“. In der Arbeitsgruppe wird ermittelt, inwieweit Verschlüsselung und Anonymisierung die Ermittlung von Tätern erschwert und inwieweit eine Zusammenarbeit mit privaten Firmen dagegen in Betracht gezogen werden kann.
Das BKA forscht aber auch zu „Hacktivismus“ und veröffentlichte dazu eine Studie, basierend auf Razzien bei 106 Personen nach einem DDoS-Angriff auf die GEMA. Seit drei Jahren beschäftigt sich das BKA mit Hacktivismus und versucht Trends zu erfassen und Möglichkeiten der Strafverfolgung auszuloten.
Mehr Heuhaufen!
In Großbritannien ist ein neues Sicherheitsgesetz geplant, welches umfangreiche Überwachung ermöglichen soll. Der ehemalige NSA-Mitarbeiter William Binney, mittlerweile Whistleblower und Aktivist, meint dazu, das Gesetz würde Leben kosten. Ihm zufolge ist der Heuhaufen an Daten bereits so groß, dass der benötigte Aufwand, die Daten auszuwerten und darin die Nadeln, also etwaige Terroristen, zu finden, kaum mehr möglich sei. Würde der Aufwand stattdessen zu gezielten Ermittlungen genutzt, seien deutlich größere Erfolge in der Terrorbeämpfung möglich.
FBI betrieb Kinderporno-Server für Ermittlungen
Das FBI hat einen beschlagnahmten Server, der zur Verbreitung von Kinderpornographie benutzt wurde, nicht offline genommen sondern weiter betrieben und Daten von mehr als 1300 Nutzern gesammelt. Kritisch ist, dass dies aufgrund einer in den USA üblichen Praxis möglich war, bei der Richter den Ermittlungsbehörden sehr vage formulierte Genehmigungen ohne Einschränkungen und weitere Überprüfungen ausstellen.
Kein Datenschutz bei Google aber Informationsfreiheit in Hamburg
Google wurde erneut aufgrund einiger Klauseln in der Datenschutzerklärung vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt. Dabei geht es unter anderem um die automatisierte inhaltliche Auswertung von Emails. Google wurde bereits vor einigen Jahren wegen 25 Klauseln in der Datenschutzerklärung verklagt – ein abschließendes Urteil gibt es aber in diesem Fall noch nicht.
Der Informationsfreiheitsbeauftragte in Hamburg hat derweil seinen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Hamburg hat als bisher einziges Bundesland ein Transparenzportal in dem 36.000 Dokumente eingesehen werden können. Kritisiert hat der Informationsfreiheitsbeauftragte, dass der Landesverfassungsschutz bisher generell von der Informationsfreiheit ausgenommen ist. Besser wäre es seiner Meinung nach, wenn der Landesverfassungsschutz nur in Einzelfällen die Auskunft verweigern dürfe, sonst aber wie jede andere Behörde Informationen weitestgehend verfügbar machen müsste.
Nachbereitung des 32C3
Die Videos der Vorträge des 32c3 sind nun alle online. Da es sich um weit über 100 Videos handelt, haben wir diese Woche eine Reihe gestartet in der wir euch zu einigen Themen empfehlenswerte Vorträge zusammenstellen. Das erste Thema ist die EU – wir empfehlen Voträge von Max Schrems zu Safe Harbor, zur Netzneutralität von Thomas Lohninger und zu generellen EU-fails in netzpolitischer Hinsicht, gehalten von Kirsten Fiedler und Walter van Holst.
Außerdem haben wir unser Interview mit Shari Steele, der neuen Direktorin des Tor-Projekts, transkribiert und auf Englisch und Deutsch zur Verfügung gestellt. Shari erzählt darin vor allem über die Organisation des Projekts und wie sie diese verändern möchte.
Unser netzpolitischer Jahresrückblick wurde ürbigens netterweise von „ewa4boeker“ zu einem eBook zusammengestellt. Das eBook kann hier heruntergeladen werden. An die, bei denen der Link nicht funktioniert sei gesagt, dass es sich dabei um eine Seite der sogenannten „Onion Services“ handelt. Damit der Link funktioniert muss der Tor-Browser benutzt werden. Wir ermuntern ausdrücklich zur Nutzung von Tor!
Was sonst noch geschah:
Die Blechdose ist recycelt.