EU-RatsvorsitzBundesregierung für „Europäische Polizeipartnerschaft“

Das deutsche Bundesinnenministerium will in seiner EU-Präsidentschaft Europol und den internationalen Datentausch ausbauen. Europäische Polizeibehörden werden mit Gesichtserkennung und Fähigkeiten zur Entschlüsselung unterstützt. Auf der Agenda stehen außerdem die europaweite Abfrage von Polizeiakten und der Austausch über eine Definition von „Gefährdern“.

PolizistInnen in der EU sollen alle „notwendigen Informationen aus anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen“. Was „notwendig“ ist, definiert im kommenden Halbjahr das Bundesinnenministerium. – Alle Rechte vorbehalten Bundespolizei

Am 1. Juli hat Deutschland die halbjährliche EU-Ratspräsidentschaft übernommen, zuletzt hatte die Bundesregierung den Vorsitz im ersten Halbjahr 2007 inne. Im Bereich Justiz und Inneres steht das Programm des Innen- und des Justizministeriums unter dem Motto „Ein Europa der Sicherheit und der gemeinsamen Werte“. Die Bundesregierung setzt dort auf eine „Europäische Polizeipartnerschaft“. Der Begriff ist vage formuliert, auch auf Nachfrage heißt es lediglich, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeibehörden „verbessert“ und dadurch erreicht werden soll, dass „jeder Polizistin und jedem Polizisten die notwendigen Informationen aus anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen“.

Was „notwendig“ ist, definiert im kommenden Halbjahr also das deutsche Innenministerium. Die Europäische Union verfügt über zahlreiche Formate zum Austausch von Informationen, auch ihre Agenturen sind darin eingebunden. Die „Europäische Polizeipartnerschaft“ soll wenig neue Instrumente schaffen, sondern die bestehenden ausbauen. Dabei geht es unter anderem um neue Rechtsetzungsverfahren.

Stärkeres operatives Mandat für Europol

So soll etwa das Mandat der Polizeiagentur Europol in Den Haag ausgeweitet werden. Im Dezember will die Kommission hierzu einen Vorschlag vorlegen, der dann von der Präsidentschaft verfolgt wird. Europol erhält den Plänen zufolge ein stärkeres operatives Mandat für die polizeiliche Zusammenarbeit und übernimmt für die Mitgliedstaaten die Funktion einer Zentralstelle. Die dortigen Polizeibehörden sollen verstärkt vom Europol-Informationssystem (EIS) Gebrauch machen.

Dies beträfe auch die engere Kooperation mit Geheimdiensten im Rahmen des Schengener Informationssystems (SIS II), das mit drei neuen Verordnungen ebenfalls deutlich erweitert wurde. Deren Umsetzung steht ebenfalls auf der Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Europol soll zu einem „robusten Informations- und Innovationshub“ werden und neue Partnerschaften mit privaten Firmen eingehen. Darüber könnten auch Personendaten ausgetauscht werden, etwa mit Fluglinien oder Reisebüros. Europol soll außerdem einen Vorschlag für eine Vereinbarung mit der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft vorlegen, um diese bei Finanzermittlungen zu unterstützen. Schließlich soll Europol auch enger mit Drittstaaten zusammenarbeiten, darunter den Polizeibehörden des Westbalkan und der südlichen Mittelmeeranrainer.

Mehr Big Data

Europol will außerdem Big Data-Software zur Analyse großer Datenmengen anschaffen. Die Polizeiagentur nutzt bereits eine Prognosesoftware des US-Konzerns Palantir, zukünftig werden weitere Anwendungen Künstlicher Intelligenz eingeführt. Europol will außerdem eine europäische Zentralstelle für Fragen der Entschlüsselung von Datenträgern und digitaler Kommunikation werden.

Die technische Aufrüstung kostet Geld, deshalb will Europol in den derzeitigen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen bis 2027 keine Kürzungen hinnehmen. Der siebenjährige EU-Haushalt soll wegen der Coronakrise unter anderem auf Kosten der Agenturen Europol, Frontex und euLISA gekürzt werden.

Zukünftig soll Europol ihre Anstrengungen verstärkt auf die Bekämpfung von „Extremismus“ richten. Hierzu will das Bundesinnenministerium auf EU-Ebene für seinen Begriff des „Gefährders“ werben, mit dem die deutsche Polizei weitreichende Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhält. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat deshalb einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten verteilt, der die verschiedenen nationalen personenbezogenen Einstufungen und Listungen abfragt. Bis zu einer einheitlichen, EU-weiten „Gefährder“-Definition wäre es dann aber noch ein großer Schritt.

EU-Parlament blockiert Verordnungen

Zu den deutschen Prioritäten gehört auch die Weiterverfolgung des Projekts „Interoperabilität“, mit dem die EU ihre biometrischen Daten aus verschiedenen Systemen in einer einzigen Datei verschmelzen und mit einer neuen Suchmaschine durchstöbern will. Allein die neue Gesichtserkennung für das System soll 300 Millionen Euro kosten. Für nächstes Jahr ist ein erster Test geplant, bis 2024 soll das Gesamtsystem ausrollen. Alle Details werden in der neuen Ratsarbeitsgruppe „Datenaustausch im Bereich Justiz und Innen“ (IXIM) behandelt.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen noch zahlreiche Umsetzungsverordnungen für das Projekt „Interoperabilität“ erlassen. Strittig ist beispielsweise, in welchem Umfang das System für Identifizierung mithilfe biometrischer Daten genutzt werden darf. Fraglich ist auch, ob die Coronakrise den Start des Projekts verzögert. Viel problematischer ist aber, dass für das Projekt neue Verordnungen für das EU-weite Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS), das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruckdatei Eurodac abgeschlossen werden müssen, diese aber teilweise vom EU-Parlament blockiert werden.

Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern

Ebenfalls geplant ist die Ausweitung des bestehenden Prüm-Verfahrens, mit dem DNA- und Fingerabdruckdaten in allen EU-Mitgliedstaaten abgefragt werden können. Zukünftig sollen in einem „Next Generation Prüm“ (Prüm.nG) auch Gesichtsbilddateien durchsucht werden können. Zwar wird die Kommission erst Anfang 2021 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, Details werden aber schon jetzt in der Ratsarbeitsgruppe IXIM besprochen.

Das Bundeskriminalamt wird im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auch sein Steckenpferd „Europäischer Kriminalaktennachweis“ (EPRIS) weiterverfolgen. Damit sollen alle EU-Polizeibehörden gegenseitig Ermittlungsakten zu bestimmten Personen abfragen können. Dies beträfe auch Personen, zu denen die Ermittlungen wieder eingestellt werden.

Auf der Agenda steht außerdem der Abschluss der „Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“, um den sich die Bundesregierung dringend bemühen will. Das alte EU-Parlament hatte hierzu gefordert, dass polizeiliche Anordnungen zur Entfernung von Postings nicht grenzüberschreitend erteilt werden dürfen, sondern auf das eigene Land beschränkt bleiben sollen. Der Rat ist damit nicht einverstanden.

Neue „Strategie für die Sicherheitsunion“

Im Programm der deutschen Ratspräsidentschaft heißt es außerdem vage, dass der Austausch von gesundheitsbezogenen Daten europaweit verbessert werden soll. Die Bundesregierung wirbt für einen rechtssicheren europäischen „Gesundheitsdatenraum“ und will hierfür einen Verhaltenskodex vorschlagen. So schlägt die Bundesregierung vor, Passagierdaten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen zu nutzen.

Viele deutsche Initiativen im Bereich Justiz und Inneres werden sich vermutlich in der neuen „Strategie für die Sicherheitsunion“ wiederfinden, die von der Kommission nächsten Mittwoch veröffentlicht wird. Die Justiz- und InnenministerInnen werden darüber auf ihren Treffen am 8. und 9. Oktober 2020 in Luxemburg sowie am 3. und 4. Dezember in Brüssel beraten.

Alle offenen gebliebenen Vorhaben werden im kommenden Jahr von Portugal und Slowenien weitergeführt, die zusammen mit Deutschland die derzeitige Trio-Ratspräsidentschaft bilden.

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