Neue FahndungsmittelBKA erhält 78 Millionen Euro für Ausbau des Schengener Informationssystems

Drei neue EU-Verordnungen weiten die Möglichkeiten der größten europäischen Polizeidatenbank deutlich aus. Im SIS II können jetzt vier verschiedene biometrische Datenkategorien gespeichert werden. Die Zahl der Speicherungen und Suchläufe steigt abermals deutlich an. Deutsche Behörden gehören zu den Power-Usern.

Bertillons Apparat zu Aufnahme signaletischer Porträts
Alphonse Bertillon gilt als Urheber der Identifizierung von Personen anhand von Körpermaßen. Die Gesichtsbilder seiner „Bertillonage“ wurden später durch Abdrücke von Fingern und Handballen abgelöst. – Public Domain K. W. Wolf-Czapek

Die Speicherungen im Schengener Informationssystem (SIS II) nehmen weiter zu. Das schreibt der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Hans-Georg Engelke, in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Mit Stichtag zum 1. Januar waren demnach fast 90 Millionen Personen und Sachen in der größten europäischen Polizeidatenbank gespeichert. 2018 waren es noch 82 Millionen, 2017 etwa 76 Millionen. Personenfahndungen bilden mit rund 983.000 den kleineren Teil aller Ausschreibungen. Ein Zehntel dieser Eintragungen stammen aus Deutschland, auch diese Zahl stieg deutlich an.

Das SIS II erhält außerdem neue Funktionen. Hierzu hat die Europäische Union vor etwas mehr als einem Jahr drei neue Verordnungen beschlossen. Sie stellen 26 teilnehmenden EU-Staaten sowie Norwegen, Island und der Schweiz neue Ausschreibungskategorien zur Verfügung. So können demnächst Entscheidungen zur Rückführung von „illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen“ in das SIS II eingegeben werden. Eine Speicherung von Einreiseverboten nach einer vollzogenen Abschiebung wird außerdem verpflichtend. Auch die Liste der Gegenstände, nach denen mithilfe des SIS II gesucht werden kann, wurde ausgeweitet.

Suche nach Finger‑ und Handballenabdrücken

Kinder können im SIS „präventiv“ ausgeschrieben werden, wenn sie von Entführung durch ein Elternteil bedroht sind. Neue Kategorien gibt es außerdem zu Personen, die „zu ihrem eigenen Schutz“ an einer Reise gehindert werden sollen. Dies betrifft etwa Minderjährige, denen eine Zwangsheirat oder die Genitalverstümmelung droht. Im Falle von Menschenhandel kann die Maßnahme auch bei erwachsenen Personen angewendet werden.

Zukünftig kann das SIS auch mit Finger‑ oder Handballenabdrücken unbekannter Tatverdächtiger durchsucht werden. Hierfür hatte die EU-Kommission vor zwei Jahren ein „Fingerabdruckidentifizierungssystem“ (AFIS) freigeschaltet. Dessen Einführung ist erst Ende 2021 verpflichtend, das System wird aber bereits von Behörden aus zehn SIS-Mitgliedstaaten genutzt. Vor einem Jahr waren es noch sechs Teilnehmer.

Im Vergleich zum Zeitpunkt der Einrichtung des AFIS vor zwei Jahren hat sich die Zahl der dort gespeicherten „Fingerabdruckblätter“ auf rund 273.000 verdreifacht. Davon stammen rund 56.000 von deutschen Kriminalämtern. Auch die Suchläufe nehmen deutlich zu. Allein die deutschen Behörden haben 2019 über 9.000 „Treffer“ erzielt, diese Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr etwa vervierfacht. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, beschreibt die neue Ermittlungsmaßnahme deshalb als „sehr erfolgreich“.

Speicherung von Gesichtsbildern und DNA-Daten

Wenn keine Übereinstimmung gefunden wird, können die Fingerabdrücke im Falle schwerer Straftaten oder „terroristischer Zwischenfälle“ auch als Fahndung im SIS II eingestellt werden. Gibt eine andere Polizeibehörde die gleichen Abdrücke ein, erhält die ausschreibende Stelle eine Nachricht. Diese Funktion wird allerdings noch nicht umgesetzt, gemäß Artikel 79 der zugrundeliegenden Verordnung (EU) 2018/1862 muss die EU-Kommission innerhalb der nächsten zwei Jahre über den Start entscheiden. Derzeit untersucht eu-LISA, die für das SIS II zuständige Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen, ob bei in allen nationalen Kontaktstellen (den sogenannten SIRENE-Büros) die technischen Voraussetzungen vorliegen.

Als zusätzliche biometrische Daten können im SIS II neben Fingerabdrücken jetzt auch Gesichtsbilder und DNA-Profile gespeichert werden. Auch dies wird in der Verordnung 2018/1862 geregelt. Sie sind allerdings nicht durchsuchbar, sondern dienen derzeit noch zu „Identifizierungszwecken“. Derzeit befinden sich im SIS II Lichtbilder zu 63.447 Personen. Zur Anzahl bereits gespeicherter DNA-Daten macht die Bundesregierung keine Angaben. Gemäß der entsprechenden Verordnung 2018/1862 sollen diese lediglich zur Identifizierung von „vermissten schutzbedürftigen Personen und insbesondere von Kindern“ verarbeitet werden.

Zugang für Frontex und Europol

Schließlich wird auch der Kreis der zugriffsberechtigten Behörden im SIS II erweitert. Die Grenzagentur Frontex und die Polizeiagentur Europol erhalten Zugang zu Fahndungen aller Kategorien. Europol kann außerdem zusätzliche Informationen mit den SIRENE-Büros der Mitgliedstaaten austauschen. Die Behörden der SIS-Mitgliedstaaten müssen Europol informieren, wenn zu einer Person im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat im eigenen Vorgangsbearbeitungssystem ein Treffer erzielt wurde. Das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) prüft anschließend, ob in den eigenen Arbeitsdateien weitere Informationen vorliegen.

Möglich ist mittlerweile auch, Fahndungen im SIS II zu notieren, die auf Informationen aus Drittstaaten beruhen oder sogar von diesen angeregt werden. Hierfür müssen die ausländischen Stellen lediglich einen Teilnehmer des SIS II finden, der den Eintrag vornimmt. In welchem Umfang diese neue Funktion genutzt wird, ist unklar, das Bundesinnenministerium antwortet dazu nicht. So kann weder die Anzahl ausländischer Ausschreibungen geprüft werden, noch, welche Drittstaaten davon Gebrauch machen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Anfrage kann so verstanden werden, dass jedenfalls keine entsprechenden Anfragen von US-Behörden stammen.

Zusammenlegung der „Datentöpfe“

Beim Bundeskriminalamt firmiert die Umsetzung der drei neuen SIS-Verordnungen als „Projekt SIS 3.0“. Die Bundesregierung hat hierfür bis 2024 rund 68,5 Millionen Euro veranschlagt. Insgesamt will die Bundesregierung außerdem zehn Millionen Euro bei der Europäischen Union abrufen. Die Mittel stammen aus dem Fonds für die Innere Sicherheit (ISF), über dessen endgültige Ausstattung im mehrjährigen Finanzrahmen das Parlament und der Rat derzeit verhandeln.

Weitere Kosten entstehen im Rahmen des Projekts „Interoperabilität“, mit dem die Informationssysteme der Europäischen Union neu geordnet werden. Die im SIS II, dem Visa-Informationssystem (VIS) und der Fingerabdruckdatei Eurodac gespeicherten Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden mit den dazugehörigen Personendaten in einem „Gemeinsamen Identitätsspeicher“ abgelegt.

Auf EU-Ebene soll das Interoperabilitätsprojekt mindestens 32 Millionen Euro kosten, weitere Ausgaben zur nationalen Anbindung müssen die Mitgliedstaaten tragen. Zehntausende zugangsberechtigte BeamtInnen in der Europäischen Union können die sogenannten „Datentöpfe“ dann mit einem ebenfalls neuen „Europäischen Suchportal“ durchsuchen.

Eine Ergänzung

  1. Sehr breit und tief angelegtes System, das sicherlich in der Lage ist, allerschrecklichste Ereignisse wie Menschenhandel zumindest teilweise zu unterbinden. Es ist nur fraglich, an welchem ‚Werkstück‘ das neu geschaffene Instrument wirklich angesetzt wird und wie es kontrolliert wird. Ist noch gar nicht so lange her, da wurde erst laut getönt „Vorratsdatenspeicherung nur für die Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten“. Die Realität sah schnell anders aus.

    Da Transparenz und Unvoreingenommenheit bisher nicht gerade die Attibute der Wahl waren, wenn es um die Beschreibung des Polizeiwesens ging, selbst lange im Nachhinein nicht, macht mir das System richtig Angst. Was ist, wenn z.B. rechtsextremistische Polizisten aus Ungarn das System nutzen, um deutsche Neonazis mit eigentlich geheimen Informationen zu versorgen?

    Also. Wer kontrolliert die Kontrollierer?

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