EU-DatenbankenUpgrade für das Schengener Informationssystem

Die Europäische Union baut ihre polizeiliche Datenlandschaft um. Bestehende Systeme werden zusammengelegt und durch neue ergänzt, auch der Kreis der Zugriffsberechtigten ist größer. Der Zeitplan für die Projekte ist ehrgeizig.

Schema des Schengener Informationssystems
Das Schengener Informationssystem ist die größte EU-Datenbank und verzeichnete 2018 sechs Milliarden Abfragen. – Alle Rechte vorbehalten Europäische Union

Das Schengener Informationssystem (SIS II) enthielt im vergangenen Jahr 81 Millionen Sachfahndungen und rund 900.000 Personenfahndungen. Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Tallinn hat nun ein Upgrade durchgeführt. Die von der Agentur geführte Datenbank setzt mit der neuen Version drei neue EU-SIS-Verordnungen technisch um.

Zukünftig können auch Europol, Eurojust und Frontex auf die größte europäische Fahndungsdatenbank zugreifen. Die Agenturen dürfen alle Arten von Ausschreibungen im System abfragen, darunter auch verdeckte Fahndungen.

Insgesamt nehmen 26 EU-Mitgliedstaaten am SIS II teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die meisten Einträge (20 Millionen) kamen im Jahr 2017 aus Italien, gefolgt von Frankreich (11 Millionen) und Deutschland (über 10 Millionen). 2017 wurde das System fünf Milliarden mal abgefragt, darunter von Grenz-, Polizei- oder Ausländerbehörden. Im Jahr 2018 stiegen die Zugriffe laut eu-LISA auf sechs Milliarden.

Neuer „gemeinsamer Identitätsspeicher“

Seit zwei Jahren können rund zwei Drittel der SIS-Teilnehmer mit einem Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystems (AFIS) auch Fingerabdrücke durchsuchen. Auf diese Weise können etwa Tatortspuren unbekannter Tatverdächtiger mit dem SIS II abgeglichen werden. Das dürfen Europol, Eurojust und Frontex jetzt ebenfalls. Mit dem Upgrade auf die Version 9.3.0 ist es mit dem SIS II außerdem möglich, sogenannte Slaps zu durchsuchen. Dabei handelt es sich um „flache Fingerabdrücke“, wie sie demnächst im Rahmen des neuen „Einreise-/Ausreisesystems“ (EES) mit Selbstbedienungskiosken an allen EU-Außengrenzen abgenommen werden. Auch DNA-Daten können im SIS II gespeichert werden, sie sind aber nicht durchsuchbar.

Die neue SIS-Verordnung ist Teil der grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden unter dem Stichwort „Interoperabilität“ teilweise zusammengelegt. Das SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende „Ein-/Ausreisesystem“ (EES) bilden einen „gemeinsamen Identitätsspeicher“, in dem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Name und Geburtsdatum für jede Person in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert sind.

„Interdependenzen nicht auszuschließen“

Ebenfalls geplant ist ein „gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches „Europäisches Suchportal“, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein „Detektor für Mehrfachidentitäten“ eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.

Laut dem Bundesinneministerium ist die Umsetzung der „Interoperabilitäts“-Verordnungen „insgesamt hochkomplex“. Derzeit liegt die EU-Kommission aber weitgehend im Zeitplan. Das gilt auch für das ebenfalls geplante „Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ (ETIAS), über das alle Angehörigen von Drittstaaten ihre Einreise in die EU vorab ankündigen müssen. Lediglich die Erneuerung von VIS und Eurodac könnte sich verspäten. Grund sind die neuen Verordnungen, die derzeit vom Rat, der Kommission und dem Parlament beraten werden. Weil das Projekt „Interoperabilität“ allerdings die Erneuerung aller bestehenden Systeme erfordert, seien laut dem Innenministerium durch die Verspätung „Interdependenzen nicht auszuschließen“.

Daten aus den USA

Das SIS II enthält inzwischen auch Informationen von Drittstaaten. So haben etwa US-Behörden Daten zu sogenannten „ausländischen Kämpfern“ geschickt, die nun in das System übernommen werden. Wenn es sich dabei um Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten handelt, kümmern sich diese um die Speicherung. Für die „Fremdspeicherung“ Drittstaatsangehörigen müssen sich einzelne EU-Mitglieder bereit erklären.

Neben dem technischen Upgrade des SIS II wird auch die politische Steuerung für das Informationssystem umgebaut. Derzeit werden SIS-Angelegenheiten in einer eigenen Ratsarbeitsgruppe behandelt. Diese Ratsarbeitsgruppe „SIS/SIRENE“ soll nun aufgelöst werden. Sie wird den Plänen zufolge in die bestehende Ratsarbeitsgruppe „Informationsaustausch und Datenschutz“ (DAPIX) überführt, aus der allerdings der Datenschutz herausgelöst und ebenfalls in einer eigenen, neuen Gruppe behandelt wird.

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