Westbalkan-StaatenSchleichender Anschluss an EU-Datenbanken

Auch ohne nahendem EU-Beitritt werden alle Drittstaaten in Südosteuropa schrittweise an europäische Informationssysteme angebunden. Sie errichten nach EU-Vorbild eine Fingerabdruck-Datei und ermöglichen wie im Vertrag von Prüm die Abfrage biometrischer Daten. Durch eine Hintertür nutzen Geheimdienste des Westbalkan auch das Schengener Informationssystem.

Flüchtlinge in Serbien
Zu den Plänen gehört, dass Europol in Ländern des Westbalkan Soziale Medien überwacht und verstärkt Mobiltelefone von Geflüchteten forensisch untersucht. – Alle Rechte vorbehalten European Union

Albanien, Nordmazedonien, Serbien und Montenegro sind EU-Beitrittskandidaten, Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo gelten als potentielle Kandidatenländer. Alle Regierungen erhalten deshalb sogenannte Heranführungshilfen für den Aufbau polizeilicher und grenzpolizeilicher Fähigkeiten. Sie basieren auf einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, das die Länder mit der EU geschlossen haben.

Die Europäische Union will die Sicherheitszusammenarbeit mit allen Staaten des Westbalkan nun deutlich ausbauen. Ein Fokus ist dabei die irreguläre Migration. Zu ihrer Kontrolle haben die Westbalkan-Staaten seit 2007 bereits 216 Millionen Euro erhalten, Gelder in ähnlicher Höhe flossen in den Aufbau und Betrieb von Lagern für Geflüchtete. Einem Vorschlag der kroatischen Ratspräsidentschaft zufolge sollen die Regierungen jetzt eine biometrische Datenbank für Geflüchtete aufbauen. Sie soll auf der Datenbank Eurodac basieren, in der die EU-Mitgliedstaaten die Fingerabdrücke von Asylsuchenden verarbeiten. Nach einem etwaigen EU-Beitritt könnten die beiden Fingerabdrucksysteme dann zusammengelegt werden. In Eurodac werden neben Fingerabdrücken außerdem Gesichtsbilder gespeichert, sie sind aber noch nicht durchsuchbar.

VerbindungsbeamtInnen von Frontex

Die Eurodac-Datei unterscheidet drei verschiedenen Kategorien. In der Kategorie 1 werden Asylsuchende bei ihrem Erstantrag gespeichert, um im Falle einer Weiterreise in ein anderes Land den nach dem Dublin-Abkommen zuständigen Staat zu bestimmen. Dies ist für die sechs südeuropäischen Drittstaaten vermutlich von geringerem Interesse. Stattdessen dürften die Speicherungen in den Kategorien 2 (irregulärer Grenzübertritt) und 3 (irregulärer Aufenthalt auf dem Staatsgebiet) erfolgen. Das von der EU für die Westbalkan-Länder geplante System dient dann vor allem der Verfolgung von Geflüchteten.

Die neue Fingerabdruckdatei geht vermutlich auf eine Initiative von Frontex zurück, die seit einigen Jahren auf dem Westbalkan aktiv ist. Die EU-Grenzagentur stationiert dort sogenannte VerbindungsbeamtInnen, die den Informationsaustausch erleichtern sollen. Ein erster „Liaison Officer“ für die gesamte Westbalkan-Region wurde nach Serbien entsandt, weitere sollen in den einzelnen Ländern folgen.

Hilfe bei Abschiebungen eigentlich nicht erlaubt

Frontex interessiert sich auch für die Informationen zu Geflüchteten im Westbalkan. Ohne ein entsprechendes Abkommen dürfen die Drittstaaten aber keine Personendaten weitergeben, daher können EU-Agenturen zunächst nur entpersonalisierte Daten nutzen, etwa für Statistiken zu Migrationsbewegungen. Frontex schließt jedoch mit fünf Westbalkan-Staaten sogenannte Statusvereinbarungen ab. Als erster Drittstaat überhaupt hat Albanien daraufhin im vergangenen Jahr eine Frontex-Operation auf seinem Territorium erlaubt. In Bosnien und Herzegowina scheitert ein solcher Vertrag derzeit am Veto eines nationalistischen Abgeordneten. Weil das Kosovo über keine Grenze zu einem EU-Mitgliedstaat verfügt, hat die Kommission mit der dortigen Regierung kein Statusabkommen verhandelt.

Das neue Frontex-Mandat erlaubt keine Unterstützung von Abschiebungen aus Drittstaaten, deshalb darf die Grenzagentur lediglich die unfreiwillige „Rückkehr“ von Geflüchteten aus EU-Mitgliedstaaten dorthin organisieren. Allerdings hilft Frontex durch die Hintertür mit Workshops, um Abschiebungen aus dem Westbalkan in die Heimatländer von Ausreisepflichtigen zu organisieren. Die dortigen Behörden werden von Frontex darin geschult, Ausweisdokumente zu besorgen oder Abschiebeabkommen nach EU-Vorbild mit den Herkunftsländern der Geflüchteten  zu verhandeln.

„Gemeinsamer Aktionsplan“

Neben der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit intensiviert die EU auch die Kooperation bei polizeilichen Ermittlungen. Zuständig ist hierfür die Polizeiagentur Europol. Ein „Gemeinsamer Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für die westlichen Balkanstaaten“ bestimmt fünf Schwerpunktbereiche, darunter die „Abwehr von gewaltbereitem Extremismus“ sowie den „Informationsaustausch und Zusammenarbeit“. Konkrete Inhalte werden in „Expertenarbeitsgruppen“ mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, Europol und regionalen „Sicherheitsexperten“ aus Albanien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo und Montenegro diskutiert. Die EU-Kommission arbeitet anschließend konkrete Maßnahmen für die Durchführung des Aktionsplans aus.

Wie Frontex hat Europol ebenfalls VerbindungsbeamtInnen für die Westbalkan-Staaten abgeordnet. Derzeit ist allerdings nur einE BeamtIn in Albanien tätig. Die Kommunikation mit Behörden in Bosnien und Herzegowina sowie Serbien erledigt Europol mit einer weiteren BeamtIn aus seinem Hauptquartier in Den Haag. Im Austausch haben (mit Ausnahme von Bosnien und Herzegowina) alle Länder auch eigenes Personal zu Europol entsandt. Montenegro und Nordmazedonien sind überdies bei Eurojust, der EU-Agentur für die justizielle Zusammenarbeit, vertreten.

„Prüm-Abkommen für Südosteuropa“

Die Stärkung der Kooperation mit den westlichen Balkanstaaten hatte die damalige österreichische Ratspräsidentschaft 2018 zu ihren wichtigsten Prioritäten gemacht. Ihr Höhepunkt war eine „Prüm-Abkommen für Südosteuropa“ über den automatisierten Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten. Zu den Erstunterzeichnern gehörten damals Albanien, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien, Österreich, Rumänien, Serbien und Ungarn. Das Abkommen folgt den EU-Prüm-Beschlüssen, wonach alle Mitgliedstaaten gegenseitig biometrische Daten abfragen können. Unter rumänischem Ratsvorsitz hat die EU erste Bestimmungen über das Verhältnis dieser „Meilenstein-Vereinbarung“ mit den Westbalkanstaaten zu den EU-Prüm-Beschlüssen diskutiert, weitere Fragen wurden unter finnischer Präsidentschaft behandelt.

In Südosteuropa ist Europol neben der Verfolgung des illegalen Waffenhandels vor allem im Bereich der „Schleusungskriminalität“ aktiv. Die Polizeiagentur hat vor vier Jahren zusammen mit österreichischen und deutschen Kriminalämtern ein Verbindungsbüro in Wien eröffnet. Europol arbeitet außerdem in der „Western Balkans Task Force“ mit, an der sich auch Österreich, Griechenland, Slowenien und Kroatien beteiligen. Nachdem die EU-Asylagentur EASO aus Datenschutzgründen keine Beobachtung Sozialer Medien oder Messengerdiensten mehr vornehmen darf, soll dies nun ebenfalls durch Europol erfolgen.

Regelmäßig koordiniert Europol außerdem gemeinsame Aktionstage, mit denen irreguläre MigrantInnen an Bahnhöfen, Flughäfen oder Autobahnen aufgespürt werden sollen. In der „Operation Risk“ hat die Agentur beispielsweise fast 600 Geflüchtete auf Lastwagen festgestellt. Ähnliche Maßnahmen werden in 2020 weiter ausgebaut, Bedienstete von Europol sollen dabei verstärkt mit forensischen Geräten zum Auslesen der Mobiltelefone von Geflüchteten eingesetzt werden.

Hilfe für Geheimdienste kommt aus der Tschechischen Republik

Die Partnerbehörden in Südosteuropa nutzen mittlerweile auch das Schengener Informationssystem (SIS II) . In dieser größten europäischen Polizeidatenbank können fast alle Schengen-Staaten Personen und Gegenstände zur offenen oder verdeckten Fahndung ausschreiben. Mit der neuen Verordnung darf das SIS II auch durch Drittstaaten indirekt genutzt werden. Sie dürfen keine eigenen Fahndungen eingeben, sondern müssen hierfür einen bereitwilligen EU-Mitgliedstaat finden. Die Einträge durch die Westbalkan-Staaten erfolgen einem Medienbericht zufolge durch Behörden in der Tschechischen Republik. Dabei handelt es sich um heimliche Fahndungen nach Hunderten sogenannter „ausländischer Kämpfer“, die gemäß Artikel 36 (3) der SIS II-Verordnung durch Geheimdienste vorgenommen werden.

Über etwaige Treffer darf der Drittstaat aber anschließend nicht informiert werden, weil die SIS II-Verordnung einen solchen Abfluss von Informationen verbietet. Eine Mitteilung ergeht deshalb zuerst an Europol, die als einzige unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus dem SIS II an Dritte weitergeben darf. Über diesen Umweg werden dann die ausschreibenden Behörden der Westbalkan-Staaten informiert.

Weitere Einzelheiten der neuen polizeilichen Zusammenarbeit in Südosteuropa werden auf dem Rat für Inneres und Justiz beschlossen, der Anfang Juni in Luxemburg stattfindet. Vorher will die Kommission Empfehlungen zur „Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten“ vorlegen, die auf dem EU-Westbalkan-Gipfel im Mai in Zagreb formell verabschiedet werden sollen.

2 Ergänzungen

  1. Um Mißbrauch vorbeugen zu können, ist eine lückenlose Echtzeitkartierung aller EU-Bürger unabdingbar.

    (Dann kann hinterher festgestellt werden, dass der Bürger ja auch in zwei Ländern anwesend war, und somit eine Abfrage in der Woche Nr. 11 zu einem ambigen Ergebnis hat führen können. Genauer geht es nicht, somit ist eine Schuld auch nicht nachweisbar. Natürlich bekommen Menschen die Abfrage nicht mit, weswegen der Staat diese Fälle automatisiert mittels eines Computerprogrammes für den Bürger abarbeitet. Unser Staat, wir alle, Held und Holz im 21. Jahrhundert!)

  2. „Hände weg von unserer Verfassung“ können wir ja noch nicht rufen (vgl. Russland).

    Andererseits ist unsere Verfassung offenbar nicht gar so resilient, vor allem wenn sie nicht recht beachtet wird.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.