Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem kürzlich veröffentlichen Gutachten (PDF).
Wie bereits berichtet, hatte die Linkspartei um Klärung gebeten, ob die deutsche Neuauflage der anlasslosen Massenüberwachung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) genüge. Dieser hatte bereits im April 2014 die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, da sie mit elementaren Grundrechten nicht vereinbar war – den EU-Mitgliedstaaten jedoch Spielraum für nationale Alleingänge offengelassen.
Kurz vor Weihnachten 2016 hatte der EuGH dann in einem Verfahren um die Vorratsdatenspeicherungen in Großbritannien und Schweden nochmals verstärkt die Rechtswidrigkeit einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrsdaten klargestellt.
Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit EU-Grundrechtecharta
In ihrer Einschätzung weisen die Juristen die Bundesregierung darauf hin, dass eine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung vereinbar mit der EU-Grundrechtecharta sein müsse. Dies sei bei dem aktuellen Gesetz jedoch nicht in vollem Umfang gegeben. Im Detail erfülle das Gesetz nicht die Vorgaben des EuGH, dass
- bereits die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig ist,
- nur Vorratsdaten solcher Personen gespeichert werden, die Anlass zur Strafverfolgung geben,
- die Vorratsdatenspeicherung sich nicht auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt,
- die Vorratsdaten solcher Personen nicht gespeichert werden dürfen, deren davon betroffene Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen,
- grundsätzlich nur Zugang zu den Daten von Personen gewährt wird, die im Verdacht stehen, eine schwere Straftat zu planen, zu begehen oder begangen zu haben oder auf irgendeine Weise in eine solche Straftat verwickelt zu sein oder dass in besonderen Situationen, in denen vitale Interessen der nationalen Sicherheit, der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit durch terroristische Aktivitäten bedroht sind, Zugang zu Daten anderer Personen nur gewährt wird, wenn es objektive Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Daten in einem konkreten Fall einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung solcher Aktivitäten leisten können.
In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung wiederholt betont, dass sie sich keine Sorgen um das Gesetz mache. Zuletzt hieß es auf der Regierungspressekonferenz im Januar 2017, dass die Bundesregierung das deutsche Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten für verfassungs- und europarechtskonform halte. Freilich kamen – noch vor der Verabschiedung des Gesetzes – gleich zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Schluss, dass verfassungsrechtliche Lücken klafften. Auch die Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik, Andrea Voßhoff, hält die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig.
Vielleicht sollte man das Gutachten den Herren de Maizière und Maas vorlegen? Obwohl ich da wenig Hoffnung habe, dass sie das überhaupt zur Kenntnis nehmen würden.
…denn sie wissen nicht was sie tun? Als ob alte Menschen nicht wüssten was sie tun.Ausgerechnet durch das Leben gezeichnete,alte Menschen die genug Zeit hatten aus den eigenen Fehlern und den Fehlern anderer zu lernen wissen genau was sie tun.
Das ist durchdachtes Handeln,was man daran erkennen kann,dass die Konsequenzen ein sehr homogenes Gesamtbild ergeben welches man nur so erhält,wenn alles sorgfältig geplant ist.Oder haben Sie schon mal planlos einen Kuchen gebacken?
Würde man in völliger Ignoranz handeln,würden bestimmte Auffälligkeiten sichtbar,welche ich persönlich bislang leider nicht erkennen konnte.
Natürlich kann man jetzt sagen dass diese Homogenität aus den Gesetzen resultiert,da Gesetze bestimmtes Verhalten vorschreiben.Aber genau da,finde ich,liegt der Knackpunkt.Wenn man durch Gesetze Verhalten vorgibt,dann kann man nicht nur große Menschenmassen lenken,sondern auch von Außen betrachtet ohne größere Schwierigkeiten Rückschlüsse auf die Absichten und die Denkweise derer ziehen,die diese Gesetze erschaffen,befürworten und durchwinken.
Daher sage ich,die wissen sehr wohl was sie tun,denn sie wissen was sie wollen und wie wir darauf reagieren werden.Unser Verhalten ist kalkulierbar, weil man ein Geflecht geschaffen hat welches uns vom System so abhängig macht wie einen Fisch vom Wasser.
Man hat vor einer Weile ein öffentliches Experiment mit uns gemacht (eines von vielen) und uns geraten Vorräte für mindestens zwei Wochen anzulegen.Man hat geschaut wie wir reagieren,um weiteres Vorgehen zu planen.Anders würde man keine brauchbaren Ergebnisse für weiteres social engineering erhalten.
Ich würde sogar so weit gehen,zu behaupten dass soziale Netzwerke gezielt nach solchen Daten abgeschürft werden,um die jeweilige psycho-soziale Beschaffenheit der Gesellschaft zu erörtern und somit das weitere politische Vorgehen zu planen.Wenn eine Regierung oder X weiß wie und was wir denken und wie wir reagieren werden,dann lässt sich damit sprichwörtlich die ganze Welt nach belieben verändern,weil man dann durch Gesetze die der jeweiligen Lage entsprechen,die gesamte Gesellschaft in jede Richtung lenken kann.
Den Beweis für diese Behauptung werden sie alle an dem Tag erhalten,an dem alle Menschen dem Internet den Rücken kehren und ihre Meinung nicht mehr online posten,sondern fast ausschließlich offline miteinander kommunizieren.
Da man aber genau das bereits als logische Gegenreaktion zur Überwachung und Auswertung unseres Sozialverhaltens erkannt hat,legt man derzeit das Fundament für eine erweiterte Überwachung des öffentlichen Raumes,als voreilende Konsequenz auf unser Verlangen unsere Kommunikation und Interaktion mit,- und untereinander gesellschaftlich jenseits der machthungrigen Blicke des Staates zu halten.Das Spielfeld ist San Diego.Dort sollen Straßenlaternen mit Mikrofonen ausgerüstet werden welche zur live Auswertung von Audiodaten genutzt werden sollen.Als Argument wird wieder unser Schutz angegeben.“Waffenschüsse sollen so besser geortet werden“ sagt man.Hier nimmt man also voreilend den Umweg uns im öffentlichen Raum auszuforschen,sollten wir endlich begreifen dass das Internet im derzeitigen Zustand für private Kommunikation ungeeignet ist und uns durch das Ausforschen unseres sozialen Verhaltens,dem Staat gegenüber schwächt und verwundbar macht,da der Staat…wie jeder andere auch,stets mitlesen kann,nicht nur die „harmlosen Werbeagenturen“.
Mahlzeit.
Die EuGH Vorgaben erscheinen etwas eigenartig. Nur wenn jemand verdächtigt wird, eine schwere Straftat begangen zu haben, dürfen dessen Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden, um sie irgendwann später vielleicht auszuwerten. Aber müssten bei so einem schweren Verdacht die Daten nicht sofort nach Beweisen durchsucht werden, und nicht erst auf Vorrat gespeichert? Oder ist das anders gemeint, mit dem Verdacht auf eine schwere Straftat?
Und wenn jemand verdächtigt wird, eine schwere Straftat erst zu planen, warum dann die Daten nur auf Vorrat speichern (und nur die Metadaten)? Wenn man die Tat vielleicht noch verhindern kann, indem man die Daten (und die Inhalte) sofort auswertet, statt sie nur zu speichern?
Es geht meinem Verständnis nach um die die Abgrenzung zu „nicht schweren“ Straftaten, bei denen demzufolge eine Vorratsdatenspeicherung nicht vorgenommen werden dürfte.
Im Kontext und Sinn der Konstitution des Vorhandenen macht es durchaus Sinn Daten zu erheben um sie später zum einen gegen eine Verdächtige, einen Verdächtigen verwenden zu können, als auch sie mit neuen Erkenntnissen zu korrelieren um Hintergründe und vermeintliche Mittäter ausforschen zu können.
Im Sinne von Freiheitsrechten Einzelner und Gruppen muss davon auszugehen sein, dass, in dem Sinn, wenn gemeint, würde ich dir zustimmen, schnellstmöglichst eine Tatverbindung bewiesen werden muss, um einen Erhalt der Datenspeicherung zu rechtfertigen. Oder?
Ich verstehe die EuGH-Vorgaben so: Offenbar muss zuerst ein aus anderen Quellen stammender Verdacht vorliegen, entweder dass jemand eine schwere Straftat begangen hat, oder eine plant. Und erst dann darf eine Vorratsdatenspeicherung des Verdächtigen begonnen werden. Man beginnt also, seine Verbindungsdaten (offenbar nicht die Inhalte) auf Vorrat zu speichern, aber wertet sie nicht aus, sondern lässt sie unberührt. Und genau das erscheint bei einer schweren Straftat so eigenartig. Müsste man die Daten nicht *sofort* auswerten, um den Verdacht zu beweisen (oder die Unschuld), oder die Tat zu verhindern?
Den Ermittlern bleibt doch die Möglichkeit, nach richterlichem Beschluss natürlich, sofort sämtliche Kommunikation abzuhören, Handyortung, stille SMS und was noch so alles an Daten anfällt. Die ab dem Zeitpunkt gespeicherten Vorratsdaten können zu weiteren Ermittlungszwecken herangezogen werden. Aber wahrscheinlich haben wir in Deutschland wohl doch 82 Millionen potentientielle Schwerverbrecher.
Ja genau, nur wenn der Verdacht so schwer ist, dass eigentlich die Überwachung des Verdächtigen sinnvoll ist, soll die VDS zulässig sein. Das erscheint genauso sinnvoll wie ein „Vorratsabhören“, also Gespräche nur speichern ohne reinhören, während man gleichzeitig vermutet dass der Verdächtige eine schwere Straftat begangen hat oder plant, also wenn Gefahr im Verzug liegt (Tat, Verdunklung, Flucht). Aber wie gesagt, vielleicht meint der EuGH das auch anders. In dem verlinkten Gutachten heißt es ja auch dass die Aussagen des EuGH „offenbar so zu verstehen sind“. Das klingt etwas unsicher.
Wer hätte damit gerechnet?
HIER, ICH!
Noch jemand?
JA, EIGENTLICH ALLE DIE SICH DAMIT BESCHÄFTIGT HABEN.
Interessiert das Herrn Maas?
NEIN!
Also alles beim alten?
LEIDER JA!