Wochenrückblick KW 35 – BND bricht massenhaft das Gesetz

Diese Woche ist viel passiert. Zwei Leaks, BND und EU-Urheberrecht, eine starke Leitlinie für die Netzneutralität und de Maizières Facebook-Gespräch. Außerdem haben wir einen Blick auf den Stuttgarter Tatort „HAL“ geworfen, der mit vielen Cyberthemen daherkommt.

Der Sieg für die Netzneutralität lässt hoffen. Aber der Kampf um digitale Grundrechte ist noch nicht vorbei.
Der Sieg für die Netzneutralität lässt hoffen. Aber der Kampf um digitale Grundrechte ist noch nicht vorbei. – CC BY 2.0 via flickr/ Trish Hamme
Der Sieg für die Netzneutralität lässt hoffen, aber der Kampf um digitale Grundrechte ist noch nicht vorbei.
Der Sieg für die Netzneutralität lässt hoffen, aber der Kampf um digitale Grundrechte ist noch nicht vorbei. –
CC BY 2.0 via flickr/ Trish Hamme

Im Netzpolitischen Wochenrückblick fassen wir jeden Freitag die wichtigsten Themen der Woche zusammen. Ihr könnt ihn auch als Newsletter abonnieren.

BND bricht allein in Bad Aiblingen dutzendfach das Gesetz

Nach den Enthüllungen von Edward Snowden untersuchte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die BND-Abhörzentrale in Bad Aiblingen. Der daraus entstandene „Sachstandsbericht“ wurde als streng geheim eingestuft. Außerdem ließ die jetzige Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ein rechtliches Gutachten dazu erstellen, welches sie an Geheimdienst-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Ex-BND-Präsident Gerhard Schindler schickte. Wir haben diesen Bericht jetzt, wie gewohnt, im Volltext veröffentlicht. Darin stellt sie 18 schwerwiegende Rechtsverstöße fest und spricht zwölf Beanstandungen aus. Beanstandungen sind das mächtigste Werkzeug eines Bundesdatenschutzbeauftragten.

In unserem Kommentar zu der Veröffentlichung geben wir eine Einschätzung zu den Dokumenten. Wir erklären außerdem, warum wir die Dokumente komplett veröffentlichen. Durch diesen Leak wurde bewiesen, dass der BND bewusst die Verfassung bricht und die parlamentarische Kontrolle versagt hat.

Wir veröffentlichen den geheimen Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten auch deshalb, weil er wie kaum ein anderes Dokument diese Aussage widerlegt und bestätigt, was wir die ganze Zeit vermutet haben: ein Überwachungsskandal, dessen Aufklärung die Bundesregierung seit Jahren zu behindern versucht. Eine massenhafte Überwachung fand (und findet wahrscheinlich immer noch) statt.

Wer noch mehr dazu erfahren will oder mit uns über die Veröffentlichungen reden will, kann das im nächsten Monat tun. Am 7. Oktober 2016 laden wir zum dritten Mal zu unserer „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz nach Berlin ein. Max Schrems, Constanze Kurz, Peter Schaar und Julia Reda sind nur einige der Sprecherinnen und Sprecher, die einen Tag lang über die aktuell relevantesten netzpolitischen Debatten reden werden.

Passend zu den Veröffentlichungen über den BND übermittelten am vergangenen Montag drei UN-Sonderberichterstatter eine Stellungnahme an die Bundesregierung. In fünf Punkten wurde die geplante Reform des BND-Gesetzes kritisiert. Unter anderem, weil das Ausspionieren ausländischer Journalisten damit legalisiert würde. Außerdem seien Bedingungen, unter denen der BND im Ausland spionieren darf, zu vage formuliert. Durch das neue Gesetz würden die mittlerweile aufgedeckten Machenschaften einfach legalisiert werden.

Sieg für die Netzneutralität!

Diese Woche stellten die europäischen Regulierungsbehörden ihre Leitlinien zur Netzneutralität vor. Darin wurden kostenpflichtige Überholspuren im Netz verboten. Das ist ein großer Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft. Ein Punkt bleibt allerdings weiterhin unklar: Sogenannte Zero-Rating-Angebote sollen im Einzelfall von den Behörden geprüft werden, bleiben also weiterhin erlaubt. Bei einem Zero-Rating-Angebot werden bestimmte Dienste vom Datenvolumen ausgenommen.

Auch die „Save the Internet“-Kampagne hatte wohl einen Anteil daran. Rund 500.000 Nutzer schickten über ein vorgefertigtes Formular eine Nachricht an die Regulierungsbehörden, um die Netzneutralität zu verteidigen. Für uns ist diese Richtlinie auch ein persönlicher Sieg. Es hat sich gezeigt, dass der Einsatz für digitale Grundrechte nicht umsonst war.

Wir veröffentlichten außerdem einen ausführlichen Artikel zu der Leitlinie, in der wir die Auswirkungen für Internetnutzer genauer beleuchteten. Auch die Regulierungsfragen, die noch offen blieben, wurden thematisiert. Beispielsweise bei den Zero-Rating-Angeboten oder den weiterhin erlaubten verschiedenen Datenklassen, wie bei Voice over IP.

De Maizière und die Meinungsfreiheit

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat soziale Plattformen dazu ermutigt, mehr Überwachungs- und Zensurmechanismen einzusetzen. Bei einem Gespräch mit Facebook in Berlin ermunterte der Minister das Unternehmen, mehr Uploadfilter einzusetzen. Diese sind allerdings umstritten und stellen einen Eingriff in die Meinungsfreiheit und einen Schritt in Richtung privatisierte Rechtsdurchsetzung dar. Auch das Thema Verschlüsselung wurde besprochen. Hierzu sagte der Minister, dass er so viel Sicherheit wie möglich begrüßen würde. Markus Beckedahl gab am Montag im ZDF-Morgenmagazin eine Einschätzung dazu.

„Making Sure the Revolution Gets Televised“

In den USA entwickelt sich die Zensur von Social-Media-Unternehmen zu einem großen Problem. Auf dem Blog der American Civil Liberties Union (ACLU) wurde ein Beitrag veröffentlicht, der das kritisiert und verbindliche Standards für solche Plattformen fordert. Beiträge, die Polizeigewalt gegen Schwarze dokumentieren, werden nämlich auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden häufig gelöscht. Damit gehen wichtige Beweise im Kampf gegen polizeiliche Diskriminierung verloren.

Zwanzig Jahre Leistungsschutzrecht

Diese Woche gab es einen Leak zum Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Die neue Richtlinie soll im Rahmen der anstehenden EU-Urheberrechtsreform umgesetzt werden. Ausnahmeregelungen für einzelne Länder soll es weiterhin geben. Außerdem soll es ein EU-Leistungsschutzrecht geben, dass eine Schutzdauer von 20 (ja genau, zwanzig) Jahren beinhaltet. Es ist klar zu erkennen, dass die Verlage die klaren Nutznießer der neuen Richtlinie sein werden. Um genau zu verstehen, was die Probleme des jetzigen EU-Urheberrechts sind und was die neue Richtlinie alles falsch macht, sollte man unseren Kommentar dazu lesen.

Der Cyber-Tatort

Netzpolitisch interessant wurde es letztes Wochenende beim Tatort. Der Stuttgarter Tatort „HAL“ thematisiert die Herausforderungen für Ermittler in der nahen Zukunft. Es geht um den Tod einer Schauspielschülerin. Im Darknet tauchen Videos auf, die ihren Tod zeigen sollen. Die IP-Adresse führt zu einem „Data Scientist“, der an dem Programm „Bluesky“ arbeitet, welches Verbrechen vorhersagen soll. Neben künstlicher Intelligenz, Tor, VPN und anderen Schlagwörtern, die die netzaffine Zuschauerschaft zum Schmunzeln bringen, regt der Tatort auch zur Diskussion an. Es geht um Probleme wie die Beweiskräftigkeit von IP-Adressen oder die Speicherdauer von Standortdaten.

Einen Realitätsabgleich gab es am Montag (Achtung Spoiler!). Denn obwohl der Tatort in der nahen Zukunft spielt, sind viele Technologien schon heute Realität. Ob es um Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenabfrage oder Mustererkennung von Strafverfolgungsbehörden geht: All das haben wir heute schon. Interessant wird es, wenn in einer Szene LKA-Beamte die volle Überwachung befürworten. So etwas kann zum Beispiel in Anbetracht der Berliner Erklärung ein mulmiges Gefühl hinterlassen.

Regierung spielt auf Zeit

Nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, sieht die Bundesregierung anscheinend keine Eile bei der Umsetzung der Änderungen. Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière weiter auf Überwachungskurs bleibt und die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts nicht teilt, gibt die Bundesregierung keine Antwort auf die Frage, welche Daten von welcher Bundesbehörde ins Ausland übermittelt werden. Inwieweit die Nachbesserungen umgesetzt werden, hängt wohl auch von der Bundestagswahl 2017 ab, da die Umsetzungsfrist erst im Juni 2018 endet.

Nachholbedarf gibt es auch beim Thema „Stille SMS“. Bei einer Stillen SMS wird eine SMS an das Telefon einer Person geschickt, ohne dass diese etwas mitbekommt. Dadurch kann man sein Handy orten. Das Brisante an dieser Methode: Es gibt keine Rechtsnorm, die den Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung regelt. Die Berliner Datenschutzbeauftragte kommt nach einer Stichprobenprüfung zu dem Schluss, dass in etwa jedem dritten Fall die Erforderlichkeit dieser Methode nicht ersichtlich ist.

Mehr Kameras!

Mit einem neuen Gesetz ist es nun möglich, Audio- oder Videoübertragungen aus einem Gerichtssaal anzufertigen – wenn auch unter strengen Voraussetzungen. Um die Berichterstattung zu ermöglichen, muss allerdings erst das Gericht zustimmen. Bei Urteilsverkündungen sollen Audio- und Videoaufnahmen generell gestattet sein.

Mehr Kameras gibt es bald auch in Berlin. Zumindest wenn es nach den Kandidaten von CDU, SPD und AfD bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus gehen würde. Im „Kandidaten-Check“ von abgeordnetenwatch.de wurden alle Kandidaten zu ihrer Einstellung zu bestimmten Thesen befragt, 65 Prozent antworteten darauf. Der These „zur Aufklärung von Straßenkriminalität und zur Abschreckung braucht es mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum“ stimmten nur 33 Prozent zu, 57 Prozent lehnten mehr Videoüberwachung ab. Interessant dabei ist, dass 98 Prozent aller CDU-Befragten, 84 Prozent der AfD-Befragten und 61 Prozent der SPD-Befragten sich für mehr Videoüberwachung ausgesprochen haben.

Warum braucht es einen Abmahnbeantworter?

Diese Woche führten wir ein Interview mit der Juristin Beata Hubrig über den Abmahnbeantworter des Chaos Computer Clubs. Sie erklärte, warum Aktivisten diese Seite brauchen. Sie äußerte sich außerdem zu den Vorwürfen, dass der Abmahnbeantworter nur ein „Hoax“ sei.

Schwarzbuch kritisiert Militarisierung des Cyberraums

In dem von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Partei „die Linke“ herausgegebenen Bericht werden die Cyberaufrüstung und die Pläne zur Aufrüstung mit Drohnen kritisiert. Das Schwarzbuch soll als Gegengewicht zum Weißbuch des Bundesverteidigungsministeriums stehen. Außerdem wird die Vermischung von zivilem und militärischem Personal bemängelt. Auch die Aufrüstung mit Drohnen wird kritisiert.

ARD-Hauptstadtstudio startet eigenen Blog

Am Sonntag ging das Blog des ARD-Hauptstadtstudios unter dem Motto „Wir berichten, hinterfragen, diskutieren“ online. Zum Start gab es das Sommerinterview mit Angela Merkel mit anschließendem Livestream auf Facebook. Wirklich innovativ wirkt das Projekt, am Anfang zumindest, noch nicht. Weitere Formate sollen ein Faktencheck zu politischen Aussagen und eine #Tageskarte sein. Damit ist eine Grafik gemeint, die das Thema des Tages vorstellt und zum Teilen in sozialen Netzwerken anregen soll.

Die Idee, ein Blog zu starten, um einer jungen Zielgruppe politische Themen nahezubringen, ist gut. Die ARD sollte allerdings mehr Mut zum Experimentieren haben, um nicht einfach nur Radio- und Fernsehinhalte ins Netz zu stellen. Außerdem muss man nicht alles mit Hashtags versehen, um eine junge Zielgruppe zu erreichen.

Neues Nachrichtendienstgesetz bedroht Privatsphäre

Am 25. September 2016 wird in der Schweiz über das Nachrichtendienstgesetz (NDG) abgestimmt. Dadurch soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der schweizerische Geheimdienst, weitreichende Befugnisse erhalten. Darunter fällt der Einsatz von Staatstrojanern, das Eindringen in Computer oder Netzwerke im In- und Ausland, der volle Zugriff auf die Vorratsdaten der Telekommunikation und die Massenüberwachung von Internetverbindungen. Durch das NDG würde der NDB zu einer Behörde à la NSA mutieren – Grund- und Menschenrechte wären in Gefahr.

RFID-Chips auf Festivals

Der Festivalsommer ist in vollem Gange und zieht Tausende Besucher vor die Bühnen. Was jedoch eher unentdeckt bleibt, sind Probleme mit Überwachung und Datenschutz bei den Veranstaltungen. Vor allem RFID-Chips am Festivalbändchen werden oft zur Einlasskontrolle und zum bargeldlosen Bezahlen genutzt. Was man wo und wann auf dem Festival gekauft hat, wird dabei zum Beispiel durch diesen Chip aufgezeichnet.

Meldungen der Woche

Dropbox reagiert auf einen Hack aus dem Jahr 2012. Über 60 Millionen Accounts waren davon betroffen. Wer seitdem sein Passwort nicht geändert hat, wurde aufgefordert, umgehend ein neues zu setzen. Um sich auch in Zukunft abzusichern, sollte man außerdem die Zwei-Stufen-Authentifikation einschalten.

Wir haben für Euch eine Anleitung erstellt, um synchronisierte Facebook-Kontakte zu löschen. Wer diese nicht auf den Facebook-Servern haben will, kann das in den Einstellungen ändern. Haben allerdings andere Freunde diese Informationen auch hochgeladen, bringt das nur wenig.

Hongkong rutscht im Pressefreiheitsranking weiter ab, von Platz 18 2002 auf Platz 69 2016. Das geht aus einem Bericht von Reporter ohne Grenzen hervor. Grund ist die chinesische Regierung, die immer mehr in die Redaktionen hineinregiert.

Der Call for Participation für die 33ste Ausgabe des Chaos Communication Congresses hat begonnen. Bis zum 30. September können Beiträge für die Konferenz eingereicht werden. Der Kongress findet vom 27. bis zum 30. Dezember 2016 in Hamburg statt.

Tipps fürs Wochenende

Wer am Wochenende den Tatort nachholen will, findet ihn noch bis zum 27. September in der ARD-Mediathek. Passend dazu gibt es ein Bingo von uns mit einigen „Cyberbegriffen“. Natürlich dürfen Wörter wie Big Data, Cyberangriff, Datendschungel oder Man in the middle nicht fehlen.

Ein Tipp für nächste Woche ist der 52. Netzpolitische Abend. Jeden ersten Dienstag im Monat findet der von der „Digitalen Gesellschaft“ veranstaltete Abend in der c-base Berlin statt. Thema diesmal ist das neue BND-Gesetz, ein Fond für Open-Source-Projekte und eine Wahlsteinprüfaktion für die Wahl in Berlin. Bei dieser Aktion hat die Koalition Freies Wissen zwölf Fragen an die zur Wahl stehenden Parteien geschickt. Darin ging es um Freie Software, Offene Daten, Freies Wissen, Digitale Bildung und Grundrechte im Digitalen Raum. Los geht es um 20 Uhr, für jeden, der nicht kommen kann, gibt es einen Livestream. Der Eintritt ist frei.

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