Die Innenminister der CDU/CSU haben heute ihre „Berliner Erklärung“ veröffentlicht. Das Papier beinhaltet Forderungen aus der Überwachungsoffensive von Innenminister de Maiziere, geht in vielen Punkten aber noch weiter.
Das Papier ist in zwei Kapitel unterteilt: erstens „Sicherheit“ und zum anderen ein Kapitel mit dem Titel „Flüchtlinge, Integration, gesellschaftlicher Zusammenhalt“. Insbesondere das zweite Kapitel, mit seinem Burka-Verbot Light, ist in seiner Fokussierung auf den Islam und die Abwehr von Migration als Konzession gegenüber der anhaltenden Stärke der rechtspopulistischen AfD zu verstehen.
Burka-Debatte überlagert Diskussion um Überwachung und Grundrechte
Weil die Diskussion um das Burka-Verbot alles überlagerte und alle anderen Punkte untergingen, schauen wir uns hier explizit nur das Kapitel zum Thema „Sicherheit“ an, das eine lange Liste von grundrechtsfeindlichen Vorschlägen enthält.
Der Geist der Berliner Erklärung zeigt sich in einen bemerkenswerten und generellen Angriff auf den Datenschutz, wenn es heißt:
Gleichzeitig arbeiten unsere Sicherheitsbehörden unter erschwerten Bedingungen. Besonders das überzogene Datenschutzrecht schränkt ihre Möglichkeiten, unsere Bürger zu schützen und die Feinde der Demokratie abzuwehren, häufig unverhältnismäßig ein.
Drastische Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung ist bislang nur für schwere und schwerste Straftaten zugelassen. Das wollen die Unions-Innenminister ändern:
Die Telekommunikationsüberwachung und die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung müssen auch bei Wohnungseinbruchsdiebstahl ermöglicht werden.
Und weiter unten:
Der Straftatenkatalog, der zu einer Verkehrsdatenspeicherung ermächtigt, muss erweitert werden, etwa um den Tatbestand der Terrorismusfinanzierung.
Bislang ist der Zugriff nach richterlichem Beschluss nur Polizeien erlaubt. Das will die CDU erweitern, damit quasi alle Sicherheitsbehörden Zugriff auf die Daten hätten:
Wir fordern, dass das BKA und die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern die Vorrats- datenspeicherung nutzen können.
E‑Maildienste sind absichtlich ausgenommen von der Vorratsdatenspeicherung, damit sie überhaupt verfassungskonform sein kann. Die CDU will nun E‑Mailanbieter und soziale Netzwerke in die Vorratsdatenspeicherung einschließen und diese damit drastisch erweitern:
Wir fordern, die Vorratsdatenspeicherung praxisgerechter auszugestalten. Auch die Anbieter von E‑Mail-Diensten und die Betreiber Sozialer Medien müssen verpflichtet werden, Verkehrsdaten zu speichern.
Und weil das natürlich nicht ausreicht, muss das auch alles noch länger gespeichert werden:
Die Fristen für die Speicherung müssen von bisher nur zehn Wochen auf sechs Monate deutlich erhöht werden.

Staatstrojaner & Online-Ermittlungen
Wir fordern den schnellstmöglichen Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Verfassungsschutz. Ebenso benötigen die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“.
Staatstrojaner sind Hochrisiko-Schadsoftware, das hat der Chaos Computer Club gerade wieder in einer Stellungnahme für die Linksfraktion in Thüringen festgestellt. Die Staatstrojaner bringen den Staat in einer Interessenkonflikt, weil er Sicherheitslücken ausnutzt statt zu schließen. Gleichzeitig ist der Einsatz der Trojaner nicht auf laufende Kommunikation zu beschränken und greift somit schnell in den geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Betroffenen ein.
Weiter heißt es im Papier:
Wir brauchen daher mehr Experten für die Verfolgung von Straftaten im Cyberraum. Diese müssen alle notwendigen Befugnisse und technischen Fähigkeiten erhalten, um der Täter habhaft zu werden. Insbesondere die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten im Darknet muss intensiviert werden.
Mehr Gummiformulierung geht kaum: „Alle notwendigen Befugnisse [..] um der Täter habhaft zu werden“.
Mehr Personal und Befugnisse für Geheimdienste
Als wäre Snowden nie gewesen, heißt es weiter:
[..] brauchen wir mehr Personal und mehr Befugnisse für unsere Nachrichtendienste. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten und technischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste, auch auf verschlüsselte Kommunikation zugreifen zu können. Wir müssen das Instrumentarium unserer Nachrichtendienste auf internationales Niveau anheben und dürfen nicht nur auf die Unterstützung aus dem Ausland setzen. Dazu gehört ein Datenschutz mit Augenmaß.
Und natürlich sollen Jugendliche auch in den Fokus der Geheimdienste rücken dürfen:
Wir fordern bundesweit harmonisierte Regelungen in Bund und Ländern, so dass die Verfassungsschutzämter bei Jugendlichen ab 14 Jahren tätig werden können.
Etwas unklar ist der folgende Punkt:
Als Reaktion auf das Zusammenwachsen von Organisierter Kriminalität und Internationalem Terrorismus werden wir die Landeskriminalämter stärken beziehungsweise die Zuständigkeiten der Verfassungsschutzämter entsprechend erweitern.
Heißt das, dass die Verfassungsschutzämter in Zukunft auch organisierte Kriminalität beobachten dürfen sollen? Soll es eine erweiterte Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Polizeien auf diesem Feld geben, dann wäre das Trennungsgebot betroffen.
Hate Speech
Die CDU hat ein Rezept gegen Hass und Hetze im Netz gefunden:
Die Verrohung unserer Sprache und Hassbotschaften insbesondere in den sozialen Medien werden wir jedoch nicht akzeptieren. Wir brauchen eine Rückbesinnung auf bürgerliche Tugenden. Respekt, Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft.
Datenaustausch zwischen EU-Ländern
Wir fordern von der EU, die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Vernetzung der polizeilichen, nachrichtendienstlichen und der weiteren für die Sicherheitsbörden relevanten Datenbanken aller EU-Staaten zu schaffen.
Klingt schwer nach: Alle Daten zusammenwerfen, was hier so pauschal gefordert wird. Auch hier wird das Trennungsgebot verletzt.
Videoüberwachung und Überwachung generell
Videoüberwachung gehört zu den Dauerbrennern konservativer Innenpolitik, sie darf auch in der Berliner Erklärung nicht fehlen:
Wir fordern die Videoüberwachung von gefährdeten öffentlichen Plätzen, in Einkaufszentren, an Verkehrsknotenpunkten sowie im Öffentlichen Nahverkehr.
Wie stark Videoüberwachung schon heute in Deutschland verbreitet ist, lässt sich an dieser Karte ablesen. Dass Videoüberwachung gegen Terrorangriffe nicht hilft, sollte den Innenministern eigentlich klar sein.
Problematisch ist auch die folgende Überwachungsmaßnahme:
Wir fordern elektronische Fußfesseln für Gefährder und verurteilte Extremisten.
Der Begriff des „Gefährders“ ist nicht gesetzlich verankert. Einfach Menschen aufgrund von geheimdienstlichen oder polizeilichen Erkenntnissen eine elektronische Fußfessel zu verpassen, widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien. Genauso unklar ist der Begriff „verurteilter Extremist“. Bekommt der jugendliche Antifa-Aktivist, der beim Sprühen einer Parole erwischt und verurteilt wurde, bald auch eine Fußfessel? Maßnahmen, die nach Verbüßung einer Strafe auferlegt werden, sind rechtsstaatlich auch schwierig.

(CC BY-NC-ND 2.0) airsoenxen via flickr
Militarisierung der Polizei & neue Sondergesetze zum Schutz der Polizei
Das Papier enthält einerseits die Forderung nach Einführung von Bodycams, aber auch nach einer Ausrüstung der Polizei mit Langwaffen (z.B. Sturmgewehre) und ballistischen Helmen. Festzuhalten ist: Die Schaffung der neuen Sondereinheit BFE+ ist noch nicht abgeschlossen, schon soll die Polizei mit bislang Sondereinheiten vorbehaltenen Waffen ausgerüstet werden. Die Folgen einer Militarisierung der Polizei kann man sich in den USA anschauen.
Gleichzeitig fordern die CDU-Innenminister die Einführung des Schutzparagraphen 112, der die Polizei vor tätlichen Angriffen zusätzlich schützen soll. Dieser Paragraph stellt nach Ansicht von Bürgerrechtlern eine indirekte Einschränkung der Versammlungsfreiheit dar, weil Menschen die hohen Strafen fürchten können, wenn sie aus Versehen in eine Situation kommen könnten, die dann die Anwendung des Schutzparagraphen 112 nach sich zieht.
Einschätzung: Blick für Grund- und Freiheitsrechte vollkommen verloren
Die Berliner Erklärung ist nicht Regierungspolitik. Zum Glück. Aber es ist schlimm genug, dass mit der CDU die stärkste Partei des Landes, vollkommen den Blick für Grund- und Freiheitsrechte verloren hat.
Man muss sich das mal vor Augen führen: Das letzte große Anti-Terrorpaket ist gerade erst beschlossen, die Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse des BND auf dem Weg, die alten Sicherheitsgesetze sind nicht evaluiert.
In immer schnellerer Taktzahl folgen Verschärfungen auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit aufeinander.
Mit de Maizieres Überwachungsoffensive, der Unterstützung der Kanzlerin und der scharfmachenden Berliner Erklärung hat sich die CDU in den letzten Tagen sehr klar positioniert: Sie setzt auf die Erosion der Grundrechte – und zwar in richtig hohem Tempo.
