Der Chaos Computer Club hat heute auf Anfrage der Linksfraktion im Thüringer Landtag eine Stellungnahme zum Staatstrojaner veröffentlicht. Der Club kommentiert darin die Forderung der Justizministerkonferenz vom Juni 2016, den Einsatz der Spionagesoftware auszuweiten.
Die Analyse des CCC bezieht sich auf die so genannte Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), also einen staatlichen Trojaner zum Abhören von Kommunikation direkt auf dem Computer von Betroffenen. Das informationstechnische System wird dafür infiltriert, um danach unbemerkt Kommunikationsinhalte an Ermittlungsbehörden auszuleiten.
Sicherheitsrisiken, rechtliche Probleme, Interessenkonflikte
Der CCC argumentiert, dass die Kommunikationsüberwachung mit Spionagesoftware eine Reihe sicherheitsrelevanter Risiken, aber auch beweistechnische und rechtliche Probleme erzeugt. Seit der CCC-Analyse des DigiTask-Trojaners zur „Quellen-TKÜ“ vor fünf Jahren hat sich allerdings auch der kommerzielle Handel mit Überwachungssoftware gewandelt. Der CCC verweist in seiner Stellungnahme daher auf die inhärenten Interessenkonflikte des Staates, wenn er für die Trojanisierung Sicherheitslücken aufkauft oder nutzt:
Anders als die Justizministerkonferenz argumentiert, ist aus Sicht des CCC die „Quellen-TKÜ“ kein „unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung“, sondern eine mit hohen Risiken behaftete Schadsoftware. Würde die Nutzung solcher Software ausgeweitet, entstünden staatliche Interessenkonflikte: Denn Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind schnellstmöglich zu schließen und nicht von Staats wegen noch auszunutzen.
Der CCC setzt sich in seiner Stellungnahme zur Quellen-TKÜ (PDF) außerdem dafür ein, die Art der Systeme, die mit der Schadsoftware infiziert werden dürfen, zu reduzieren. Zwar versucht man sich derzeit vor allem an der Trojanisierung von Microsofts Windows-Betriebssystemen, aber in Zukunft können andere Systeme ins Visier geraten, deren Infektion besondere Gefahren für Menschen mit sich bringen.
Nicht auf laufende Kommunikation beschränkbar
Die tatsächliche Eingrenzung des Funktionsumfangs des Trojaners auf nur laufende Kommunikation sei eine bloße Chimäre, wie der CCC am praktischen Beispiel erklärt:
Die Herausforderung lässt sich am Beispiel von per Web-Browser aufgerufenen Kommunikationsdiensten wie Web-Mailern oder Social Networks verdeutlichen. Technisch sind diese von der Spionage-Software nicht vom Besuch von klassischen Websites zu unterscheiden. Eine „Quellen-TKÜ“ dürfte zwar das Formulieren einer E‑Mail […] erfassen, nicht jedoch den Besuch aller anderen im Internet verfügbaren Websites, die vom selben Browser aufgerufen werden. Die Unterscheidung in spezifische Kommunikations- und beliebige andere Websites kann durch eine solche Software nicht treffsicher getroffen werden, ohne dabei „false positives“ oder „false negatives“ zu generieren. Um das Risiko zu minimieren, dass ein Kommunikationsvorgang nicht erfasst wird, wird in der Umsetzung der „Quellen-TKÜ“ das Risiko gleichzeitig maximiert, auch andere Vorgänge zu erfassen. (S. 6)
Dabei bestünde zugleich das Risiko, in den geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Betroffenen einzugreifen, also in seine höchstpersönliche Sphäre. Insgesamt lehnt der CCC nicht nur die Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern ab, sondern setzt sich auch weiterhin dafür ein, von einer behördlichen Spionagesoftware ganz abzusehen.
Linksfraktion in Thüringen gegen Staatstrojaner
Die Linksfraktion in Thüringen, auf deren Anfrage hin der CCC die Stellungnahme geschrieben hatte, wendet sich heute ebenfalls gegen heimliche Einbrüche in IT-Systeme. Deren Sprecherin für Datenschutz und Netzpolitik, Katharina König, begründet die Ablehnung:
In der Stellungnahme wird deutlich, dass sich diese Art der Überwachung weder zuverlässig noch technisch beweisbar auf laufende Kommunikation beschränken lässt und ein Eindringen in den Computer erforderlich ist, um genutzte Programme zu analysieren, Sicherheitsmechanismen zu umgehen und Daten auslesen zu können.
Wie im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag in Thüringen vereinbart worden war, soll der Einsatz von Staatstrojanern in Zukunft unterbleiben.
Offenlegung: Unser Redaktionsmitglied Constanze Kurz ist Sprecherin des CCC.
