UN-Berichterstatter kritisieren geplante BND-Reform deutlich

Die geplante Reform des BND-Gesetzes verstößt gegen internationale Menschenrechtsstandards. Drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen formulieren in einer Stellungnahme an die Bundesregierung jetzt „ernste Bedenken“.

Eingangstor an der alten BND-Zentrale in Pullach. Foto: CC-BY-SA 4.0 Bjs / Wikimedia Commons

Die drei UN-Sonderberichterstatter David Kaye (Schutz der Meinungsfreiheit), Michel Forst (Situation der Menschenrechtsverteidiger) und Mónica Pinto (Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten) haben der Bundesregierung eine achtseitige Stellungnahme (PDF) zum geplanten BND-Gesetz am vergangenen Montag übersandt, berichtet Reporter ohne Grenzen.

In fünf Punkten kritisieren die Sonderberichterstatter Verstöße des geplanten Gesetzes gegen internationale Menschenrechtsstandards und äußern „ernste Bedenken“. Ein Teil der Kritik richtet sich dagegen, dass das BND-Gesetz keine Schutzmechanismen für nicht-deutsche Journalisten und Anwälte enthält. So sei die Kommunikation zwischen Journalist und Quelle sowie zwischen Anwalt und Mandant nicht geschützt. Der Gesetzentwurf sei deshalb eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Die Sonderberichterstatter verweisen hier auf den Paragrafen 19 des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“, den Deutschland 1973 unterzeichnet habe.

Journalisten und ihre Quellen werden Ziel von Überwachung

Gleichzeitig seien die Bedingungen, unter denen der BND Menschen außerhalb Deutschlands überwachen darf, zu vage formuliert. So enthalte das Gesetz zum Beispiel keine Definition, wie schwer eine Gefahr für die Sicherheit sein müsse, damit eine Massenüberwachung erlaubt sei. Das Gesetz begründete somit ein „hohes Risiko, dass der BND persönliche Daten ausländischer Bürger und Institutionen sammeln und analysieren wird, denen weder Straftaten noch Fehlverhalten vorgeworfen wird“. Insbesondere die Regelungen zur Massenüberwachung genügten den menschenrechtlichen Maßstäben der Notwendigkeit und Angemessenheit nicht. In ihrer Stellungnahme bitten die UN-Sonderberichterstatter die Bundesregierung um eine Antwort, die sie ebenso wie ihre Einwendungen publik machen wollen.

Reporter ohne Grenzen hat mit anderen Medienrechtsorganisationen zusammen eine Petition gegen das BND-Gesetz gestartet. Das BND-Gesetz steht aber nicht nur wegen seiner Auswirkungen auf die Presse- und Meinungsfreiheit in der Kritik: Das geplante Gesetz würde die illegalen Praktiken des Bundesnachrichtendienstes, die mit Veröffentlichung des geheimen Prüfberichts noch deutlicher werden, einfach legalisieren – und die Rechte des Geheimdienstes sogar noch ausweiten, wie unsere Analyse zeigt.

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14 Ergänzungen

  1. „Ernste Bedenken“ sind eine deutliche Kritik? Also ich stehe ja schon Todesängste aus, nur wegen meiner Kommentare bei Euch hier auf netzpolitik.de und die deutsche Innenpolitik kommt mit dem Hinweis davon, daß es „ernste Bedenken“ gibt? *schluchz*

  2. Menschenrechtsstandards … völlig überbewertet, seit der Beendigung des „Kalten Lrieges“!
    Wozu benötigt der deutsche Staat, das ehemalige Schaufenster zum Westen, eigentlich noch Menschenrechte?
    Wir Deut’sche sind einen zackigen Befehlston gewöhnt … zumindest sollten wir es sein!
    Das ist unsere Natur … Befehlen zu gehorchen, Kadavergehorsam ist unsere Kultur!
    … und als Leitkultur, sind wir unseren Traditionen verpflichtet!
    Meine Damen und Herren, wir müssen jetzt die Zeichen der Zeit erkennen und die Chancen Nutzen!

    Ihre Anjelachte Meggle

        1. lol – naja, ich hab ja schon überlegt, mich da als Psychologin zu bewerben, wird gut bezahlt… Doch der Kelch geht wohl an mir vorüber.

        1. @Habo
          „… und Schäuble rüttelt zudem auch janz kräftich am Hocker “

          Na, der soll mal aufpassen,dass man nicht an seinen Schubladen rüttelt

  3. Also neben den als völlig überbewertet bezeichneten internationalen Menschenrechtsstandards und den zunehmend außer Kraft gesetzten deutschen Datenschutzvorgaben gibt es auch noch andere Gesetze:

    Säge nicht den Ast ab, auf dem die Kollegen sitzen, bevor du ihnen geholfen hast, eine Leiter zu bauen.

    frei nach: Die 11 Gesetze der Selbstmanagement-Therapie

  4. „ernste Bedenken“ werden geäußert, was bedeutet das? Muss der Bundesinnenminister sich nun Gedanken machen oder kann er die „ernsten Bedenken“ einfach übergehen?

    Ich habe dem Bundesinnenminister auch meine „ernsten Bedenken“ mitgeteilt. In meinem Schreiben habe ich darauf hingewiesen, das die Möglichkeit besteht, dass sein gesamter Überwachungsapparat auch der AfD in die Hände fallen könnte.
    Nun bin ich kein Sonderberichterstatter, doch ich bin Bürger dieses Landes und es besteht die Gefahr das meine „ernsten Bedenken“ durchaus berechtigt sind. Leider habe ich mit meinen Bedenken keinerlei Reaktion ausgelöst. Welche Reaktionen erhoffen sich die Sonderberichterstatter?

    Grüße Jonas

    1. Nein … was dich angeht … du bist jetzt ein Gefährder!
      … und was die UN angeht … welche Handhabe haben die?
      Na also!
      Weiter machen wie bisher … bis es dem Bundesverfassungsgericht mal wieder zu Bunt wird!
      … nur braucht es da einen Kläger, der auch berechtigt ist zu Klagen!
      Ist unser deutsches Klagerecht nicht Herrlich?
      Jupp … ist alles auf dem Mist unser Regierigen gewachsen und zu Gesetzen geworden!
      … gegen das VDS Dingens durften ja auch nur Anwälte, Ärzte und Politiker vorm Bundesverfassungsgericht klagen!
      … der normale Souverän durfte das hingegen nicht!
      Warum wohl?

        1. … wie Räume, die Freiheit für die Gedanken des Lesers lassen … und die Monotonie des Monologs auflockern …
          Schreibfehler … „… erzählen Sie mir alles wichtige! Halt, nein! Alles Unwichtige! … das kann ich mir besser merken!“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.