Interview: Warum ein Abmahnbeantworter, der Antwortschreiben generiert?

Wir haben in einem Interview die Juristin Beata Hubrig über den Abmahnbeantworter befragt, der unberechtigt Abgemahnten einfache Hilfe anbieten will. Sie erklärt uns, warum sich Aktivisten aus der Freifunk- und Tor-Community auf diese Weise zur Wehr setzen. Sie äußert sich auch zu der Kritik, Chaos Computer Club und Freifunk würden mit dem Abmahnbeantworter einen „Hoax“ verbreiten.

Wir haben letzte Woche über das Projekt Abmahnbeantworter berichtet, das der Chaos Computer Club gemeinsam mit den Freifunkern initiiert hat, um die ständigen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen endlich einzudämmen. Auf der Website des Abmahnbeantworters kann sich jeder, der eine unberechtigte Abmahnung erhalten hat, mit wenigen einfachen Schritten durch ein Formular klicken. Als Ergebnis erhält man ein höflich und sachlich formuliertes Schreiben, das man an die Abmahnkanzlei senden kann.

Der Sinn des Schreiben ist schlicht, dass der unberechtigt Abgemahnte dem Abmahner schriftlich mitteilt, warum keine Forderungen gegen ihn bestehen. Er sendet dazu Informationen an die abmahnende Kanzlei, die verdeutlichen, dass er die vorgebliche Rechtsverletzung nicht begangen hat und warum die Abmahnung daher unberechtigt ist. Gleichzeitig fordert er den Abmahner auf, innerhalb einer angemessenen Frist seine Forderung schriftlich zurückzunehmen.

Zum Abmahnbeantworter haben wir Beata Hubrig befragt. Sie ist Rechtsanwältin und vertritt Freifunker und Tor-Aktivisten, die unberechtigt abgemahnt wurden.

Nur Freifunker oder Tor-Betreiber betroffen?

Wieviele Freifunker oder Tor-Betreiber, die von unberechtigten Abmahnungen betroffen waren, hast Du bisher vertreten?

RAin Hubrig: Vor vier oder fünf Jahren lernte ich die Freifunker-Community kennen und ihr Problem, dass Freifunker immer wieder Empfänger von Abmahnungen sind. Zu diesem Zeitpunkt war das Problem so brisant, dass immer mehr der Aktivisten ihr Netz zumachten, um der Gefahr einer Abmahnung zu entgehen. Damals erklärte ich mich bereit, pro bono die Freifunker bei ihren Verteidigungen juristisch zu unterstützen. Über die Jahre wurden es mehr Fälle, da irgendwie immer jemand jemanden kannte, der abgemahnt wurde. Juristisch schön ist diese Arbeit nicht.

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Rechtsanwältin Beata Hubrig beim Battle of the Mesh im Sublab in Leipzig, 2014.
Bild via flickr von Mario Behling (CC BY 2.0).

Warum sind denn gerade Freifunker oft mit Abmahnungen konfrontiert?

RAin Hubrig: Ich denke nicht, dass Freifunker überdurchschnittlich von Abmahnungen betroffen sind. Da wir es mit 50.000 bis 200.000 Abmahnungen jährlich zu tun haben, kann es im Prinzip jeden Anschlussinhaber treffen. Darüberhinaus wissen wir nicht im Detail, wie die IP-Adressen der jeweils Abgemahnten ermittelt wurden. Hier sind die Abmahner auffällig intransparent.

Ob die schwer verständlichen, zusammenkopierten Bildschirmfotos mit angeblichen Beweisen für Urheberrechtsverstöße stichhaltig sind, können wir außerhalb eines Gerichtsverfahrens nicht nachvollziehen. Bei Freifunkern kommt noch dazu, dass sich das freie Netz auch darüber definiert, dass man Internetnutzern gerade nicht hinterherspioniert.

Warum setzen sich der CCC und Freifunk mit dem Abmahnbeantworter gegen Abmahnungen ein? Und warum engagierst Du Dich dabei?

RAin Hubrig: Ich kann natürlich nicht für alle in beiden Communities sprechen, aber es liegt einfach nahe, sich für einen freien Netzzugang zu engagieren. Es gibt dieses medial breitgewalzte Mantra, dass Internet-Teilen irgendwie unverantwortlich und quasi gefährlich sei. Wer aber den Zugang zum Internet als eine Art Grundrecht begreift, der will gerade nicht Menschen von der Kommunikation abschneiden, sondern ihnen den Zugang zur Verfügung stellen. Das machen die Aktivisten, und nicht nur die, die meine Kollegen und ich selbst beraten habe.

Aber warum mit einem Abmahnbeantworter, der die Antwortschreiben generiert?

RAin Hubrig: Neben dem ehrenamtlichen technischen Engagement auch noch die Abmahnkanzleien und ihre unberechtigten Abmahnungen abwehren zu müssen, empfinden die Aktivisten sowohl im CCC als auch bei den Freifunkern schon lange als Zumutung. Das sehe ich persönlich genauso. Das Geschäftsmodell der Abmahnkanzleien, sich unberechtigt an denen zu bereichern, die ihr Netz teilen wollen, ist nicht akzeptabel. Die typischen Textbausteine der Abmahnkanzleien mit Textbausteinen zu beantworten, nimmt eine Last von den betroffenen Aktivisten, wenn die Abmahnungen offensichtlich unberechtigt ist – und es erspart ihnen in diesem Fall den Gang zum Anwalt. Hierzu gehört ja als Erstes die Problematik, einen kompetenten Anwalt zu finden, und dann als Zweites, diesen auch bezahlen zu können.

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Berliner Freifunk-Aktivist bei der Arbeit.
Bild via wikipedia commons von Boris Niehaus (CC BY-SA 3.0).

Wann kam die Idee auf, einen Textgenerator als Abmahnbeantworter zu bauen?

RAin Hubrig: Die konkrete Idee entstand unter Kollegen im Frühsommer. Ich fand die Idee sofort einleuchtend, da ich schon länger denke, unberechtigt Abgemahnte können sich gut selbst verteidigen, wenn der Fall klar ist. Die juristische Herausforderung, wenn man sich selber nichts vorzuwerfen hat, ist minimal. Obwohl wir ehrenamtlich alle Fälle von unberechtigt abgemahnten Freifunkern erfolgreich verteidigt haben, konnten wir auf diese Weise die Rechtsunsicherheit für Freifunker nicht generell beseitigen. Das ist aber das Ziel. Es geht auch darum, den Abgemahnten das Selbstbewußtsein zu geben, die ihnen vorgeworfene Rechtsverletzung zu verstehen und sich auch selbst verteidigen zu können.

Freifunker sammelten Spenden, um mit negativen Feststellungsklagen endlich in die Vorwärtsverteidigung zu gehen. Diese Spenden sind zweckgebunden. Wir werden also solange negative Feststellungsklagen einreichen können, bis entweder das Geld verbraucht ist oder aber Abmahnungen gegen Freifunker Geschichte sind. Letzteres wäre ein guter Grund zum Feiern.

Wieviel Spendengeld kam zusammen?

RAin Hubrig: Für die Prozessrisiken haben wir für die Freifunk-Community Spenden in Höhe von über zehntausend Euro gesammelt. Ich habe natürlich als Treuhänderin eine Verantwortung gegenüber den Spendern. Ich würde eigentlich finanzielle Mittel statt zu den Abmahnern lieber in neue Router, in bessere Anbindung und mehr angeschlossene Aktivisten stecken wollen. Im Moment brauchen wir die Spenden noch, aber das soll sich ändern, wenn viele mitmachen beim Abmahnbeantworter und sich herumspricht, wie man sich bei unberechtigten Abmahnungen in einfacher Weise zur Wehr setzen kann.

Aber muss man nicht erst recht Geld in die Hand nehmen, wenn man sich aktiv wehren will?

RAin Hubrig: Das ist der Punkt: Im Abmahn-Recht wird nämlich das Kostenrisiko auf den Abgemahnten abgewälzt, sofern der Abmahner nicht erkennen konnte, dass er unberechtigt handelt. Im Klartext: Wenn ich denke, dass ich mir einen Anwalt nehmen muss, um mich gegen die Abmahnung zu verteidigen, muss ich ihn selbst bezahlen. Nimmt der Abmahner seine Abmahnung dann zurück, bleibe ich auf diesen Kosten sitzen.

Nimmt die Abmahnkanzlei die Abmahnung zurück?

Du sprachst die negative Feststellungsklage als Mittel dagegen und als eine Vorwärtsverteidigung an. Was ist das, für Nicht-Juristen erklärt?

RAin Hubrig: Ganz einfach: Mit der Abmahnung werde ich in einen Rechtsstreit gezogen, in dem der Abmahner Ansprüche gegen mich erhebt, die so lange im Raum stehen, bis sie zurückgenommen werden, verjähren oder befriedigt werden. Wenn unberechtigte Abmahnungen nicht in der gesetzten Frist zurückgenommen werden, kann ich ein Gericht beauftragen, mir zu bestätigen, dass die Forderungen gegen mich nicht bestehen. Dies heißt negative Feststellungsklage.

Aber auch hier kann ich meine Auslagen – unter anderen die Anwaltskosten – nur zurückfordern, wenn die Gegenseite Grund für die Klage geliefert hat. Und dazu muss ich mich auf jeden Fall verteidigen und den Gegner in die Lage versetzen, dass er eben erkennen muss, dass seine Forderungen nicht bestehen.

was ist der naechste zug?
Was ist der nächste Zug?
Bild via flickr von liz west (CC BY 2.0).

Hast Du auf diese Weise bereits erfolgreich durchgesetzt, dass Abmahnungen zurückgenommen werden?

RAin Hubrig: Ja. In allen Fällen, in denen wir als Freifunker uns auf § 8 Telemediengesetz berufen, nimmt die größte Abmahnkanzlei seit circa zwei Jahren routinemäßig die Abmahnung zurück. Andere Kanzleien sind zu der Einsicht noch nicht gelangt und nehmen die Forderungen nicht zurück. Wir arbeiten mittels negativen Feststellungsklagen daran, dass sich das ändert. Unser Ziel ist dabei immer, dass kein Gefahr mehr besteht, abgemahnt zu werden, wenn jemand sein Netz mit Dritten teilt.

Würdest Du so auch die politische Komponente am Abmahnbeantworter beschreiben?

RAin Hubrig: Die Freifunk- und auch die Tor-Community, die weitgehend ehrenamtlich in ihrer Freizeit arbeiten, sind seit Jahren mit einer wachsenden Zahl an unberechtigten Abmahnungen konfrontiert. Von politischer Seite gab es zu wenig Unterstützung, daran etwas zu ändern. Es ist zu hoffen, dass das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz den offensichtlichen Missstand erkennt und die Forderungen von CCC und Freifunkern aufgreift. Dazu gehört die Verpflichtung, jeder Urheberrechtsabmahnung einen leicht verständlichen schriftlichen Vordruck ähnlich dem Abmahnbeantworter-Formular beizulegen. Ein Kostenrisiko auf Seiten der Abmahnenden würde höchstwahrscheinlich sehr schnell zu einer Eindämmung der Abmahntätigkeit führen und für juristisch sorgfältigere Arbeit sorgen. Die Grundlage einer Abmahnung wäre dann sicher nicht mehr nur eine wie auch immer ermittelte IP-Adresse.

Gab es Vorbilder für das Projekt?

RAin Hubrig: Wir haben uns generell am Beispiel der Open-Source-Communities orientiert. Genau wie Programmierer und Gestalter ihre Erfahrungen und Dokumentation in Form von Open-Source-Code mit jedem interessierten Anwender und das Produkt mit der Welt unentgeltlich teilen, wollen wir mit dem Abmahnbeantworter helfen, bei standardmäßig anfallenden Problemen unberechtigter Abmahnungen zu helfen – und dabei auch die Problemstellung und deren Lösung zu erklären und öffentlich zu dokumentieren, quasi wie beispielsweise bei Linux.

Wie verbindet sich das mit der Idee einer Art Vorwärtsverteidigung?

RAin Hubrig: Meine Kollegen und ich – und natürlich unsere Mandanten – haben viele Abmahn-Schreiben erhalten, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen. Der Gedanke, sich gegen diese Praxis zu wehren, ist daher schon vor Jahren entstanden. Ich persönlich denke, dass Abmahnkanzleien dem Image von Anwälten insgesamt sehr geschadet haben.

Auch deswegen habe ich mich gern an dem Projekt beteiligt. Meine Kollegen und ich, die Freifunker und Tor-Aktivisten regelmäßig vertreten, verstehen uns als Anwälte des Rechts, im vielleicht etwas vergessenen Sinne des Wortes. Wenn man erkennt, dass sich eine missbräuchliche Praxis mehr und mehr verbreitet, dann müssen sich der Rechtspflege verpflichtet fühlende Juristen eben zusammenschließen und zumindest versuchen, Recht und Gerechtigkeit wieder zusammenzuführen. Das zusammen mit den Betroffenen und ihren Communities anzugehen und zeitgleich den Abmahnbeantworter für alle unberechtigt Abgemahnten zur Verfügung zu stellen, fügte sich einfach gut.

Wieviel Zugriffe hatte der Abmahnbeantworter nach dem Launch?

RAin Hubrig: Wir hatten in den ersten Tagen Zugriffe im unteren sechsstelligen Bereich, hat mir der CCC berichtet. Inhaltliche Daten vom Generator werden aber nicht erhoben.

Alles ein „Hoax“?

Der Rechtsanwalt Markus Kompa hat den Abmahnbeantworter als „Hoax“ eingestuft und als „Snake Oil“ bezeichnet, er sei auch „unbrauchbar“ und bringe „den Abmahnopfern überhaupt nichts“.

Dennoch setzte er sich inhaltlich mit dem Projekt auseinander. Der Abmahnbeantworter sei für die Benutzer „selbstschädigend“. Er rät deutlich von der Benutzung ab:

Anders, als Nutzer des Abmahnbeantworters annehmen dürften, gibt es keine Verpflichtung oder Obliegenheit, auf eine Filesharing-Abmahnung überhaupt zu reagieren.

Das Ignorieren könne bei einer Filesharing-Abmahnung zielführend sein. Man könne die Abmahnung dem Altpapier zuführen. Wollte man sich aber wehren, empfiehlt der Anwalt einen Anwalt:

Die Chancen, der Gegenseite die Milch sauer zu machen, können noch einmal erheblich gesteigert werden, wenn sich ein Anwalt gegenüber der Gegenseite bestellt, der den Anspruch zurückweist. Damit signalisiert das Abmahnopfer, dass im Falle einer Klageerhebnung (sic) professionelle Gegenwehr geleistet wird.

Damit drohe es für die Abmahnkanzlei nämlich „unwirtschaftlich“ zu werden. Wenn das Abmahnopfer allerdings die Kosten trägt, würden das manche wohl auch als „unwirtschaftlich“ empfinden. Nach Ansicht von Kompa könne man sich aber die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach § 97a Abs. 4 UrhG vom Gegner erstatten lassen. Außerdem böten doch „viele Anwälte sogar kostenlose Erstberatung“ an.

Andererseits aber bezeichnet es Kompa als „reichlich naive Vorstellung, gestandene Abmahnanwälte wüssten nicht, dass bellende Hunde nicht beißen“. Möglicherweise aber sind mit den „bellenden Hunden“ nur solche Abmahnopfer gemeint, die keinen Anwalt hinzuziehen.

Er kritisierte zugleich die über den Abmahnbeantworter berichtenden Journalisten als bloße „Stenographen“:

Doch nicht ein einziger sich Journalist schimpfender Stenograph erkannte die hanebüchenen (sic) Inszenierung.

markus kompa bei telepolis
Markus Kompa nennt den Abmahnbeantworter bei Telepolis einen „Hoax“. Später wurde hinzugefügt, der Artikel sei ein „Kommentar“.

Es gab von einem Juristen deftige Kritik. Was bedeutet es für das gemeinsame Projekt von CCC und Freifunk und Euch Anwälten, wenn der Rechtsanwalt Markus Kompa den Abmahnbeantworter bei Telepolis einen „Hoax“ nennt?

RAin Hubrig: Wir haben mit dem Projekt Abmahnbeantworter versucht, die juristischen Fragen für Laien zu erklären sowie die politischen Forderungen zu stellen. Letztlich rät der angesprochene Jurist, auf eine unberechtigte Abmahnung überhaupt nicht zu reagieren. Überspitzt gesagt schreibt er: Jeder unberechtigt Abgemahnte muss sich wie jemand verhalten, gegen den ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, bei dem er wie auch immer an der Straftat beteiligt ist. Er soll schweigen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Dass wir im Bereich dieser Abmahnproblematik mittlerweile so weit gekommen sind, dass sich zu Unrecht Abgemahnte wie Straftäter verhalten sollen und einen Rechtsanwalt brauchen, dessen Taktik es ist, Informationen zu verschweigen, ist ein traurige Sache. Ich verstehe bis heute nicht, dass die Aussagen des Kollegen Kompa ungeprüft und unbestritten Verbreitung finden.

Darüberhinaus birgt jede Abmahnung immer das Risiko, selber mit einer Einstweiligen Verfügung konfrontiert zu werden. Auch wenn gerade die Gefahr nicht hoch ist: Juristisch möglich ist sie immer bei fehlender Verteidigung und schnelles Geld allemal für manche Anwälte, da diese innerhalb weniger Tage ergehen müssen und vorwiegend ohne mündliche Verhandlung.

Was die Telepolis-Leser nach der Lektüre des Textes des Kollegen Kompa tatsächlich glauben, weiß ich nicht. Nachvollziehbar ist jedenfalls nicht, dass der Aussage Glauben geschenkt würde, der CCC und Freifunk würden mit dem Abmahnbeantworter einen „Hoax“ verbreiten. Den Stil des Artikels des Kollegen möchte ich nicht kommentieren.

Wenn man mal vom Tonfall der Kritik absieht: Gibt es unter den Anwälten, die Freifunker- und Tor-Aktivisten verteidigen, Verständnis für die Argumente des Rechtsanwaltes, der die Idee und Umsetzung der CCC- und Freifunker-Community in Bausch und Bogen verdammt?

RAin Hubrig: Wir sprachen ja vorhin über den Geist der Open-Source-Community, den atmet der Abmahnbeantworter in gewisser Weise. Auch in den Anfangstagen des Linux-Projekts musste sich die Community mit hanebüchenen Argumenten aus dem Hause Microsoft abmühen, etwa dass man selbst für Trivialprodukte viel Geld ausgeben müsse. Ganz ähnlich sieht es auch hier aus: Eine unkonstruktive Polemik schürt bloß Unsicherheit bei denen, die solche juristischen Probleme nicht aus ihrer alltäglichen Arbeit mit Mandanten kennen können. Im schlimmsten Fall können diese Empfehlungen des Rechtsanwalts Abmahnopfer in eine noch tiefere Unmündigkeit führen. In dem speziellen Artikel werden gar kreuzgefährliche Empfehlungen gegeben. Insofern: Nein, das Verständnis hält sich in engen Grenzen.

Derselbe Anwalt hat noch eine herbe Presseschelte hinzugefügt, dass nämlich die berichtenden Redaktionen alles „unrecherchiert übernommen“ hätten. Den Abmahnbeantworter würden sie nur „blauäugig“ feiern. Das betrifft auch uns als Redaktion von netzpolitik.org, weil wir über den Abmahnbeantworter geschrieben und ihn als positiv und sinnvoll bewertet haben. Würdest Du einen Einblick geben, wie der Kontakt mit anderen Redaktionen war?

RAin Hubrig: Mit einigen Journalisten, die thematisch oft mit Aktivisten aus der Freifunk- und Tor-Community zu tun haben, haben wir schon mehrere Wochen vor dem öffentlichen Start des Projekts gesprochen und darüber diskutiert. Keine der Redaktionen hat wie behauptet die Pressemitteilung von CCC und Freifunk abgeschrieben, schon gar nicht unrecherchiert, was man übrigens auch einfach in den Presseartikeln selbst nachlesen kann.

Nach dem öffentlichen Launch kamen Presseanfragen, an deren Beantwortung ich von juristischer Seite her mitgewirkt habe. Ich habe dabei nicht die Erfahrung gemacht, dass unkritisch alles übernommen wurde, aber musste feststellen, dass in vielen Redaktionen besonders ein Aspekt bei der Berichterstattung unterstrichen wurde: den Lesern und Hörern zu erklären, was der Abmahnbeantworter aus juristischer Perspektive leistet.

Neben der Presseschelte ist auch die fortwährende Behauptung des Kollegen Kompa unrichtig, an diesem Projekt seien keine oder keine richtigen Juristen beteiligt gewesen. Diese herablassende und unkollegiale Herabwürdigung der Arbeit von mir und meinen seit Jahren engagierten Kollegen und gleichzeitig an der Arbeit der Aktivisten bei CCC und Freifunk kann ich nur zurückweisen.

abmahner entsetzen
Die Abmahner durch ein Skript entsetzen?

Mal abgesehen von der Kritik dieses Rechtsanwalts: Was war das bisherige Feedback?

RAin Hubrig: Meine Kollegen und ich haben uns zusammen mit den Aktivisten über sehr viel Feedback und einige konstruktive Vorschläge gefreut. Einige der Ideen werden wir bei der Weiterentwicklung des Projekts demnächst umsetzen. Wir werden mit langem Atem an dem Projekt dranbleiben – notgedrungen, denn gefahrlos können Bürger ihre Netze auch im Jahre 2016 nicht teilen. Das soll und muss sich ändern, lieber jetzt als gleich.

Gab es eigentlich auch eine Reaktion einer Abmahnkanzlei?

RAin Hubrig: Der Abmahnbeantworter ist langfristig angelegt. Es geht nicht darum, dass eine der typischen Abmahnkanzleien auf den Abmahnbeantworter als Projekt reagiert, sondern auf die mit seiner Hilfe generierten Schreiben. Wir sind in Kontakt mit unberechtigt abgemahnten Freifunk- und Tor-Aktivisten, die uns von Antworten auf durch den Abmahnbeantworter generierten Schreiben berichten werden. Wir freuen uns generell über jede Rückmeldung von unberechtigt Abgemahnten, die den Abmahnbeantworter zu ihrer Verteidigung nutzen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Disclosure: Rechtsanwälte, mit denen netzpolitik.org regelmäßig zusammenarbeitet, haben beim Projekt Abmahnbeantworter mitgearbeitet.

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15 Ergänzungen

  1. Danke für die öffentliche Erläuterung! :)

    Die Meinung eines einzelnen CCC-Mitgliedes ist eben auch nicht mehr als die Meinung eines ADAC-Mitgliedes, gleich ob Anwalt und journalistisch tätig.

    Nicht aufgeben und eventuell wäre es in diesem Zusammenhang ein guter Ansatz gerade Anschlüsse die ausschließlich für Freifunk Verwendung finden auch ohne VPN zu betreiben damit die Gerichte und infolge Politik reagieren müssen und der Abmahnwahn ein Ende finden kann.

  2. Abgesehen von seinem unmöglichen Stil inklusive seiner peinlichen Eigenwerbung hat Kompa mit der inhaltlichen Kritik durchaus Recht. In vielen Fällen ist das Projekt nicht hilfreich, sondern man wird in jedem Fall einen Anwalt benötigen. Auch wird keine einzige Abmahnkanzlei wegen eines solchen Briefes die Verfolgung des angeblichen Verstoßes aufgeben. Und die Schreiben auch nach Jahren noch nervige „Erinnerungsschreiben“.

    Ich habe ein bisschen den Eindruck, die werte Kollegin Hubrig hat bislang vor allem Freifunker vertreten, was rechtlich wesentlich einfacher ist, als z.B. einen alleinstehenden WLAN-Nutzer. Ich kenne keinen Juristen, der die Tipps im Abmahnbeantworter für „normale WLAN-User“ für irgendwie hilfreich halten.

    1. Die Idee ist gerade, dass man, wenn man sich später rechtlichen Beistand suchen, die Auslagen vom Abmahner erstattet bekommt. Das ist ein wichtiger Punkt: Dem Herrn Kompa ist natürlich egal, wer ihn am Ende bezahlt. Dem Abgemahnten nicht. Ein weiter wichtiger Punkt ist auch, dass der Abmahner ja den Grund geliefert hat, für eine negative Feststellungsklage, wenn er die Forderung nicht zurücknimmt. Auch hier muss man auf jeden Fall erst außergerichtlich reagieren, um später die Verfahrenskosten vom unterlegenen Abmahner zurückzubekommen.

      Und aus der Zusammenarbeit mit Frau Hubrig weiß ich auch, dass Freifunker nur einen Teil ihrer Abmahn-Fälle ausmachen und auch und gerade „normale WLAN-User“ mit genau dieser Strategie in allen Fällen erfolgreich verteidigt wurden – nur eben auf Kosten der Mandanten.

  3. „Wir sprachen ja vorhin über den Geist der Open-Source-Community, den atmet der Abmahnbeantworter in gewisser Weise“

    Ich habe den Artikel von Marcus Kompa gelesen und mir kamen seine Einwände (abgesehen vom Ton) auch berechtigt vor. Der Einwand, dass eine Abmahnkanzlei die Antworten des automatischen Beantworters innerhalb kurzer Zeit identifizieren lernt und entsprechend ignoriert, ist aus meiner Sicht der wichtigste: Das ist halt nur ein Perl-Script, kein Jurist mit doppeltem Staatsexamen.
    Und letztlich ist festzuhalten: Informatiker und Juristen kommen aus sehr unterschiedlichen Kulturen. Und wenn Frau Hubris vom Geist der Open-Source-Community spricht, dann muss ich dem entgegen halten: ebenjener Geist stellt das Problem dar. Deutsche Gerichte haben einen anderen Geist und Juristen und Informatiker sind ob ihrer Ausbildung sehr unterschiedlich geprägt. Der Geist kommt also vermutlich weder gut an noch wird er zum Erfolg der Aktion beitragen. Man stelle sich vor, wie weit ein Jurist mit seiner Argumentations- und Arbeitsweise bei der Entwicklung einer Software kommen würde… So weit, wie ein open-source-Geist-atmendes Pearl-Script vor einem deutschen Gericht, denke ich.

    1. Geist der Open-Source-Community …: ebenjener Geist stellt das Problem dar. Deutsche Gerichte haben einen anderen Geist und Juristen und Informatiker sind ob ihrer Ausbildung sehr unterschiedlich geprägt. Der Geist kommt also vermutlich weder gut an noch wird er zum Erfolg der Aktion beitragen.

      Das ist ein wesentlicher Aspekt, den man bedauern mag oder auch nicht. Fakt ist, dass politische Ansprüche und missionierende Geisteshaltungen vor Gericht nicht gerne gesehen/gehört werden wollen, weil Einlassungen dieser Art teilweise mit erheblichem Personaleinsatz Aufwand aus der Akte heraus seziert werden müssen, weil sie vor Gericht nicht am richtigen Ort sind. Richter sind mit Arbeit ohnehin überlastet und wollen sich nicht auch noch in ideologische Argumentation verstricken lassen.
      Wer seine Einlassungen für sich vorteilhaft gestalten möchte, der vermeidet Mehrarbeit für das Gericht in Bereichen Politik, Religion, Esoterik und Weltanschauung.

      1. ne, der text ist bestimmt käse, aber dank cloudflare muss ich mich damit nicht näher befassen.
        hätte kompa was hilfreiches zu sagen, hätte er das schon in telepolis tun können.

        theoretisch kann man cloudflare mit webproxies umgehen. archive.is ging auch mal, aber die NSA zahlt offenbar einfach zu gut.

  4. Danke danke danke danke!
    Mit dem gebotenen Abstand betrachtet scheint mir der AB Teil eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung der (fast immer unberechtigten) Abmahnungen zu sein. Auch die Abmahnungen werden mutmaßlich vom Windows Scripting Host erzeugt, und erfordern sicher keine zwei Staatsexamen.
    Solange sichergestellt werden kann, daß ein Abgemahnter, der trotz AB weiter verfolgt wird, entsprechend weiter verteidigt wird, sollte sich eigentlich mit diesem Prozeß die Gegenwehr inkrementell verbessern lassen. Insofern hat die sicher eintretende Versionierung der AB-Textbausteine die Methode zur inkrementellen Verbesserung mit Softwareentwicklung gemein.
    Das scheint mir ein zielführenderes Konzept zu sein als „Jeder geht zu seinem Anwalt“, zumal hier Erkenntnisse zu den Verfahren anwaltsübergreifend gesammelt werden.
    Es ist also eher ein Hack als ein Hoax.

  5. Ich schätze es zwar sehr das sich Leute hier engagieren und bin den Menschen soweit auch dankbar – ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das irgendeiner der einschlägigen Profi-Abmahner sich irgendwie von diesem Schreiben beeindrucken lässt. Aus dieser Richtung kann ich die Kritik am Abmahnbeantworter auch sehr gut verstehen.
    Für mich ist der offensichtliche Mangel das der CCC eben nicht empfiehlt, wie man sich verhalten muss, sobald nach Nutzung des AB das nächste Schreiben des Abmahners kommt. Denn im typischen Fall wird das nächste Schreiben kommen….
    Genau hierauf näher einzugehen hätte ich mir dann auch vom Artikel gewünscht. Wenn die Antwort dann lautet das man doch zum Anwalt muss, hat das alles überhaupt nicht geholfen.

    1. hm also du denkst, dass 100% der abmahnanwälte in 100% der abmahnfälle dann ein weiteres schreiben dransetzen und dass sich rechtlich gesehen zwischen erstem und zweitem schreiben nichts geändert hat und die abmahner durch das zweite schreiben auch weder mehr zeitlichen aufwand, noch mehr kosten haben?

      weil gibt ja auch so fälle wo mafiaorganisationen jemandem einen brief schicken und wenn man nicht rechtzeitig widerspricht ist man automatisch schuldig. o2, deutsche bank, technikerkrankenkasse, etc. und wenn du ihnen widersprichst haben sie umsonst ihre mafiosi und briefmarken bezahlt.

  6. @RC hat womöglich den Artikel nicht gelesen oder auch nur nicht verstanden.
    Er erliegt dem Trugschluss, dass den AB zu nutzen Nonsens wäre, wenn nach dem weiteren Scheiben der Abmahnkanzlei dann doch ein Anwalt die negative Feststellungsklage betreiben soll.
    @RC möge jene Passagen des Interviews erneut und wachsam lesen, in denen von Kostentragung und Verursachung die Rede ist.

    1. Sonderlich viel hast du aber offenbar auch nicht verstanden, wenn du allen Ernstes glaubst das irgendwer tatsächlich eine negative Feststelllungsklage anstrebt, nachdem er den kostenlosen AB benutzt hat und danach logischerweise ganz normal der nächste Brief vom Abmahner kommt. Zumal mit einer solchen Feststellungsklage ja noch nie jemand Erfolg bei solchen Abmahnungen hatte. Mir ist kein einziger Fall bekannt.

  7. @vic – stimme ich in vollem Umfang zu.
    Hervorheben mag ich dabei noch die drei letzten Zeilen, welche nicht nur den „Lerneffekt“ betont – sondern auch als Gegenwehr zum »Teile & Herrsche« (Jeder zu seinem Anwalt) zu verstehen ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.