Abmahnbeantworter: Neues Tool hilft unberechtigt Abgemahnten bei Gegenwehr

Der Chaos Computer Club und die Freifunker holen zum Schlag gegen Abmahnanwälte aus. Mit dem Abmahnbeantworter können Abgemahnte nun fast genauso automatisch wie die Abmahnkanzleien reagieren – und damit aktiv Gegenwehr leisten.

Der Abmahnbeantworter ist ein einfaches Tool, das Abgemahnten hilft.

Der heute vorgestellte „Abmahnbeantworter“ ist eine hilfreiche Website, die halbautomatisch gegen unberechtigte Abmahnungen helfen soll und dem zunehmenden Missbrauch mit Abmahnungen den Kampf ansagt.

Und das ist denkbar einfach:
Dazu gehen die Betroffenen auf die Webseite abmahnbeantworter.ccc.de, klicken sich durch ein unkompliziertes Formular, tragen dabei ihre individuellen Abmahndaten ein – und bekommen automatisch einen juristisch sauberen Brief ausformuliert, den sie zurück an den Abmahnanwalt schicken können. Einfacher geht es kaum.

Das Signal des CCC und des Fördervereins Freie Netzwerke (Freifunk) an private Betreiber von Funknetzen ist unzweideutig: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Der „Abmahnbeantworter“ soll fälschlich Abgemahnten dabei helfen, indem die Antworten auf die oft generischen Texte von Abmahnkanzleien durch ein kleines Skript ebenfalls generiert werden.

Wer im Sinne der digitalen Gastfreundschaft beispielsweise Freifunk anbietet, soll nicht mehr an den Geschäftsmodellen einiger halbseidener Abmahnkanzleien zu leiden haben, sondern kann damit selbst aktive Gegenwehr beginnen. In der Vergangenheit waren Freifunker von Abmahnungen besonders betroffen und könnten nun eine Gegenbewegung ins Rollen bringen.

In seiner Pressemitteilung erklärt der CCC die Idee in rechtlicher Hinsicht:

Der Abmahnbeantworter ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen. Und er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben, falls die Abmahnung nicht fristgerecht zurückgenommen wird.

Diese negative Feststellungsklage soll im Sinne eines unberechtigt Abgemahnten genau das klarstellen, nämlich dass die Abmahnung unberechtigt ist. Man setzt zuvor als Antwort auf eine unberechtigte Abmahnung eine angemessene Frist, innerhalb der die Forderung des Abmahners schriftlich zurückzunehmen ist. Läuft aber diese Frist ab und zwingt den Abgemahnten dazu, sich einen Anwalt zu nehmen, dann muss die unterlegene Seite diese Rechtskosten tragen. Das Abmahnrisiko verlagert sich also wieder dahin, wohin es bei unberechtigten Abmahnungen auch gehört: zum Abmahnenden.

Ein paar Klicks und Angaben im Formular - und schon erstellt der Abmahnbeantworter ein juristisches Schreiben zur Gegenwehr.
Ein paar Klicks und Angaben im Formular – und schon erstellt der Abmahnbeantworter ein juristisches Schreiben zur Gegenwehr.

Vordrucke zur Verteidigung

Das Abmahnrisiko ist ein Grund dafür, warum viele WLAN-Betreiber zögern, ihre Netzzugänge zu öffnen. Offene Hotspots sind in Deutschland verglichen mit anderen europäischen Staaten entsprechend seltener zu finden. Der CCC stellt daher gleichzeitig mit dem Launch des „Abmahnbeantworters“ konkrete Forderungen an den Gesetzgeber. In der Pressemitteilung heißt es: „Wir fordern vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz generische Abmahnschreiben mit ebenso generischen Vordrucken zur Abwehr versehen.“ Und weiter:

Der Abmahnbeantworter basiert auf einem einfachen, für Laien einfach auszufüllenden Formular. Abmahner sollten verpflichtet werden, einen ebenso simplen Vordruck zur Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen beizulegen.

Außerdem sollen die Abmahner verpflichtet werden, Kostentransparenz herzustellen und ihre Beweisführung offen und in leicht verständlicher Form darzulegen. Diese Maßnahmen sollen für unberechtigt Abgemahnte hilfreich zur Gegenwehr sein, so der CCC.

Datenschutzfreundliche Lösung

Der „Abmahnbeantworter“ ist übrigens eine datenschutzfreundliche Lösung: Es werden keinerlei Informationen an den CCC-Web-Server gesendet, es fällt nur eine fertige pdf-Datei im Browser selbst an.

Ob der „Abmahnbeantworter“ von CCC und Freifunk nun endlich das Ende der Abmahnindustrie einläutet, werden wir erst in ein paar Monaten ausmachen können. Aber einen Versuch ist es sicher wert.

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32 Ergänzungen

  1. … und nicht vergessen den Bereich „für Täter und Unsichere“ idjF komplett zu streichen. Dort sollten solide Hinweise stehen, die einen möglichst günstigen Weg aus der Misere beschreiben, und nicht der plumpe Rat sich anwaltlich vertreten zu lassen + Anwaltssuchbutton.

    1. Das ist ein nicht trivialen Situationen allerdings der einzige zu verantwortende Rat … daher ist es sehr richtig, dass der CCC den Gang zum Profi empfiehlt, wenn man sich selbst nicht ganz sicher ist: Ein „möglichst günstiger“ Weg aus der Misere ist dann eben eine anwaltliche Beratung, kein Halbwissen aus dem Netz.

      1. „Profi'“? Ein Anwaltssuchbutton mit den entsprechenden Ergebnissen. Sogar Waldorf-Frommer & Co. selbst, nebst einigen bekannten „Abzockern“ werden „angeboten“.

        Das war aber gar nicht Inhalt meines Beitrags. Mein Beitrag fordert von den Initiatoren mit Ihren tollen RECHTSANWÄLTINNEN eine ordentliche Unterstützung der Abgemahnten und kein bloßes Weiterleiten an KOSTENPFLICHTIGE Akteure (incl. an Geschäftsmodelle einiger halbseidener Abmahnabwehrkanzleien). „Verbraucherschutz“ sieht anders aus.

        PS: Die ersten Tests mit dem „Unschuldig“-Teil sind auch bereits vollständig fehlgeschlagen. Der Betroffene wird nicht mal aufgefordert das „Klick-Druck“-Schreiben inhaltlich vor dem Versand zu überprüfen. Die in den Tests kreierten Texbausteine sind daher auch zT vollständig fehlerhaft, nicht anwendbar und für künftige Verfahren extrem gefährlich. Das hier muss noch viel besser werden.

        1. > „Profi’“? Ein Anwaltssuchbutton mit den entsprechenden Ergebnissen. Sogar Waldorf-Frommer & Co. selbst, nebst einigen bekannten „Abzockern“ werden „angeboten“.

          Ach, das ist ja schlimm…
          Mein Beileid dafür.

          Und wenn du das nächste Mal den Button klickst, schau mal zu was der verlinkt. Und dann überlege mal eine Weile, was der Begriff „Suchmaschine“ bedeutet.
          Gib mir Bescheid, wenn du fertig bist.

          1. Ach… Troll…. aber gerne. Einen bekommst Du.
            Der Tag ist um. Die bisherige Bilanz Woche 34/16: Bei zwei abgeschlossenen Fällen (Marke Täter/Unsicher) mit doch 2,5 Arbeitsstunden wurden insgesamt (nach RVG) allein eigene Rechtsanwaltskosten iHv 1.153,12€ den Leuten erspart.
            Natürlich, mit dem „patentierten CCC-Anwaltssuchbutton“: 0 Arbeit und 0,00€ erspart.
            Gib mir Bescheid, wenn Du den Fehler gefunden hast!

  2. Man kann jedem nur davon abraten, sich auf diese – sicher gut gemeinte – Maske zu verlassen. Ich kenne kein Gericht, das »war im Urlaub / war Absesend / war in der Arbeit / etc.« als ziehenden Grund akzeptiert, der die gesetzliche Vermutung zulasten des Anschlussinhabers als Täter ausräumen würde. Auch die Gründe gegen die Störerhaftung ziehen m. E. nicht. Störer ist nur dann nicht, wer sein WLAN ausreichend sichert und wer etwaige Mitbenutzer instruiert hat.

    Wer sich auf diese Maske verlässt, wird im Zweifel auf Schadensersatz verklagt und hat am Ende viel Ärger und hohe Kosten zu tragen.

  3. 2003 gab es eine Abmahnungsbearbeitungsmaschine „certiorina“ zunächst per JS, später mittels PHP.
    Auch dort wurden keine Daten auf dem Server gespeichert.

    Certiorina half, generell, sich mit der erhaltenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu befassen und diverse Prüfkrtiterien abzuarbeiten, um möglichst sicherzustellen, dass es sich nicht um eine Abmahnung zum Geldverdienen handelt.

    Ist eine Abmahnung berechtigt, muss man nicht lang rumzanken und Geld verschwenden, sondern gibt eine modifizierte UE ab. – Das mag natürlich im Funkerbereich anders sein.

    Heraus kam bei certiorina bestenfalls ein Begleitschreiben, dessen Text man sich kopieren konnte, um ihn weiter zu bearbeiten, falls gewünscht und dann erst auszudrucken.

    – Nur so, zum ggf. drüber nachdenken.

  4. Verbreitung gefährlichen Halbwissens. Mir tun jene jetzt schon leid, die voller Zuversicht ( und selten mit einhergehenden Realitäsverlust Ihrer Handlung, da Sie nur in Ihrer Bubble unterwegs sind ), die voller Zuversicht auf den „Ich bin mir sicher recht zu haben “ button drücken, und dann zigfach mehr Probleme haben werden. Etwas unverantwortlich das ganze. ZUmal in den Presets überwiegend Kanzleien genannt werden, die eben NICHT per Schablone Massenabmahnungen tätigen. Das sind nciht Schmachmaten wie bei der Pornoseiten Geschichte, sondern erfahrene Kanzleien. Die mahnen nciht einfach so mal ab. Ich finde den “ generator“ ziemlich unverantowrtlich.

  5. Tolle Seite…
    Adresse: jar:file:///C:/Program%20Files%20(x86)/Mozilla%20Firefox/browser/omni.ja!/chrome/browser/content/browser/aboutNetError.xhtml Zeile Nr. 444, Spalte 68:
    &connectionFailure.longDesc;
    ——————————————————————-^

  6. Der ccc hat ja schon oft gezeigt, daß er es durchaus drauf hat und nicht gerade aus auf den Kopf Gefallenen besteht. Eine Reaktion auf die bisher vorgebrachte Kritik, von jemandem, der zu dem Projekt steht, wäre hilfreich, denke ich.

    1. Das Team, das sich innerhalb und außerhalb des CCC mit dem Projekt Abmahnbeantworter über Wochen hinweg beschäftigt hat, hat eine für Nicht-Juristen verständliche FAQ online gestellt, die erklärt, was das Ziel ist, was damit geleistet wird und auch, was damit nicht geleistet werden kann: http://abmahnbeantworter.ccc.de/faq.html Wer das liest, ist klar im Vorteil.

      Die Website hat auch konkrete Kontaktdaten für Reaktionen.

      Selbstverständlich wird es eine Weile dauern, die Reaktionen der Abmahner einschätzen zu können, aber wer das Projekt nicht als das verstehen kann, was es ist, nämlich als ein politisches, der sollte es schlicht nicht verwenden. Für alle anderen ist es ein kostenloses Angebot, dessen Zweck, Ausrichtung und Limitationen in der FAQ recht umfassend erklärt wird. Es besteht ja keine Nutzungsverpflichtung und auch keine Nutzungsaufforderung, sofern man sich nicht sicher ist, unberechtigt abgemahnt zu sein oder aber man sich entscheidet, der Forderung nachzugeben bzw. die Forderungen zu begleichen.

      Natürlich kann es Juristen geben, die anderer Meinung sind, aber jeder Betroffene ist ja frei, sich anhand der FAQ eine eigene Meinung zu bilden oder aber im Fall einer Abmahnung zu einer anwaltlichen Beratung zu geben, die der CCC natürlich nicht anbietet.

      1. ………………….als das verstehen kann, was es ist, nämlich als ein politisches…………………. Und dafür nimmst es selbstverständlich in Kauf, das so einige Naive über die Klippe sprengen werden ? Das es hinreichend naive Lämmer gibt, die mit lauten Hurrah und aufgesteckten Bajonett in die digitale Front für Euch ziehen werden, glaub ich allerdings gern. Verantwortung wahrnehmen geht allerdings anders.

        1. Mir leuchtet nicht ein, über welche „Klippe“ man da springen soll, wenn man sich sicher ist, unberechtigt abgemahnt worden zu sein und das Angebot wahrnehmen will. Man schickt ein ordentliches Schreiben zurück, das begründet, warum es unberechtigt war, und man verlangt zudem, die Abmahnung zurückzunehmen. In gewisser Weise sehe ich darin auch gerade den Sinn eines vorgerichtlichen Verfahrens, nämlich deutlich anzusagen, dass die Forderung unberechtigt ist. Das spielt gleichzeitig den Ball zurück zu dem Abmahner, der sich nun entscheiden muss, was er unternimmt.

          Nebenbei könnte man einen insgesamt größeren Effekt erzielen, wenn das viele tun, die unberechtigt abgemahnt wurden.

          Wo ist denn die „Klippe“ für die „hinreichend naiven Lämmer“ (wer immer damit gemeint ist)? Wer das nicht machen will, sich gar nicht sicher ist, ob es nicht doch eine Berechtigung für die Abmahnung gibt, der kann sich einen Anwalt nehmen oder zahlen oder beides oder den Kopf in den Sand stecken.

          Niemand zieht für „uns“ in die digitale Front. Im Grunde ist die Idee deshalb entstanden, weil die früher recht kleine Community, die selber Netze für andere anbietet, eben oft betroffen war. Die ist nun deutlich größer geworden, sie könnte daher gemeinsam mit der Abwehr unberechtigter Abmahnungen einen politischen Umdenkprozess in Gang setzen. Da lag es nahe, das Tool allen zur Verfügung zu stellen und damit auch mehr Leuten als nur der eigenen Community zu helfen. Ich bin der Ansicht, dass die FAQ auf ausgesprochen verantwortliche Weise erklärt, was wir machen und warum wir das machen.

          Ich kann Dir gern aber ein paar Takte über Verantwortung, Geld und Textbausteine erzählen, wenn ich über die letzten Jahre Abmahn-Business nachdenke, oder darüber, wie sich das Image vieler Anwälte wandelt, die nichts können für die paar Kollegen, die ihren Berufsstand in ein merkwürdiges Licht gerückt haben.

          1. Jetzt mal einen Punkt machen bitte. Wir haben vor Veröffentlichung des Artikels auch mit Juristen gesprochen und nachgefragt. Und wir wissen von anderen Redaktionen, die das auch getan haben. Nur weil Herr Kompa nicht versteht oder verstehen will, dass es sich beim Abmahnbeantworter um eine politische Aktion handelt, müssen seine pauschalisierenden PR-Lügenpresse-Vorwurfs-Artikel noch lange nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Im Übrigen kommen andere Juristen, die wir befragt haben, zu einer komplett anderen juristischen Einschätzung als Herr Kompa.

        1. Einfach köstlich. Herr Kompa pullt einen Böhmermann und bringt Medienkompetenztraining mit seinem Abmahnbeantworter-Hoax-Hoax gefühlt auf ein neues Level.

          Den Verfassern der FAQ sei § 97a UrhG unbekannt, unterstellt er immer wieder zum Schein. Dabei entlockt er dem wissenden Leser, der sowohl § 97a UrhG, als auch besagte FAQ gelesen hat, ein breites Grinsen, wo es in der FAQ – wie selbstverständlich auch Herr Kompa weiß – nicht unmaßgeblich um jenen Paragrafen geht.

          „Lauter unzutreffende Rechtsbehauptungen“ seien in der den Abmahnbeantworter erläutenden FAQ zu lesen. Huiuiui. Hier muss man seinen Schopenhauer schon rauf und runter gelesen haben und ganz genau aufpassen, um den ausgefuchsten argumentativen Trick zu erkennen, dessen sich der – offensichtlich in unredlicher Argumentation geschulte – Herr Kompa hier bedient. Für die, dies nicht gleich merken, ein Hinweis: Herr Kompa nennt gar keine unzutreffenden Rechtsbehauptungen. Er behauptet – natürlich nur zum Schein *zwinker zwinker* – einfach, dass solche aufgestellt worden wären.

          Dafür nimmt er sich in seinen Medienkompetenzübungen willkürlich einzelne Punkte aus der FAQ heraus und zitiert diese verkürzt, sodass sie natürlich scheinbar als unzutreffende Behauptungen dastehen und nicht mehr als die strategisch aufeinander aufbauenden Schritte, die sie eigentlich sind. Bsp. aus der Übung bei TP:

          „Außerdem behaupteten die Chaotinnen und Chaoten, dass ein Abmahnopfer bei vorgerichtlicher Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts die eigenen Auslagen hierfür nicht erstattet bekäme, auch wenn die Abmahnung unberechtigt sei. Nach § 97a Abs. 4 UrhG ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall.“

          Der Witz – der medienkompetente Leser hat es natürlich sofort bemerkt: 1. Hat das die FAQ so garnicht behauptet und 2. stellt Herr Kompa hier die unzutreffende Rechtsbehauptung auf, dass man seine Auslagen erstatten bekäme, solange die Abmahnung unberechtigt sei. Wer jetzt die FAQ und den besagten Absatz 4 des § 97a UrhG gelesen hat, hält sich bereits vor Lachen den Bauch:

          „Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, [und jetzt kommts ;)] es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war.“

          Und die FAQ dazu – anscheinend ganz ohne den obigen PAragrfen zu kennen ;):

          „Wenn der Abmahner hätte erkennen müssen, dass seine Abmahnung unberechtigt ist, darf man seine Auslagen zurückfordern. Gerichte sehen es aber nicht so, dass eine Kanzlei bei unrechtmäßiger Abmahnung fahrlässig gehandelt hätte: mehr als den Anschlussinhaber ausfindig zu machen, sei ihnen nicht zuzumuten.“

          Hätte Herr Kompa seine Kritik ernst gemeint, hätte er natürlich – wie man das unter Profis macht – zunächst die Strategie des Abmahnbeantworters – nämlich: der Abmahnkanzlei die nötigen Informationen geben, anhand derer sie sofort erkennen muss, dass die Abmahnung unberechtigt ist, um dann im weiteren Verlauf anfallende Auslagen von der hoffentlich unterliegenden Gegenseite einfordern zu können – besprochen und dann dargelegt, warum seine Strategie – nämlich: gleich zum Anwalt gehen, <150€* abzudrücken und dem Abmahner nicht die nötigen Informationen zukommen zu lassen, die einen später in die Position brächten, vom Abmahner seine Auslagen zurück zu fordern – die erfolgversprechendere ist. Oder er hätte bestimmte Schwachpunkte in der Durchführung aufzeigen können, Formulierungen oder Schritte, die in der durch den Abmahnbeantworter verfolgten Strategie aus seiner Sicht nicht hilfreich wären, z.B. die vielzitierte Urlaubsausrede. Aber wo wäre denn da die Medienkompetenzübung? Dazu wird es natürlich dadurch, dass Herr Kompa dem juristischen Laien zunächst seine Strategie nahebringt und gezielt alle anderen denkbaren Ansätze nicht erwähnt. Jetzt besteht die Wissenbasis bezüglich Abmahn-Konterstrategien des weniger medienkompetenten Lesesers eben aus jener Kompaschen Verfahrensweise. Nun nimmt man willkürlich Puzzleteile aus der Abmahnbeantworter-Strategie und zitiere sie derart verkürzt, dass sie für sich schon keinen Sinn ergeben, geschweige denn als aufeinander aufbauend zu erkennen sind und erkläre nun anhand des Umstands, dass die einzelnen herausgepickten Schritte allem was der Leser nun über Abmahn-Konter weiß, also der Kompaschen Strategie, widersprechen, dass diese Abmahnbeantworter-Chaoten eben blöd sind.

          *) Es ist wichtig, dass es <150€ sind. Denn keinesfalls könnte die FAQ hier gemeint haben, dass man mindestens 150€ einplanen sollte, so als Hausnummer. Nein viel wahrscheinlicher ist, dass die FAQ mit Anspruch auf ewige Richtigkeit behaupten wollte, dass es im ganzen Universum keinen einzigen Rechtsgelehrten gibt, ders für unter 150 Tacken macht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.