Neues Nachrichtendienstgesetz: Geheimdienst in der Schweiz stellt Bevölkerung unter Generalverdacht

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz in der Schweiz ist jeder verdächtig und wird überwacht. Einen Hinweis darauf, dass dies die Schweiz auch sicherer macht, gibt es allerdings nicht.

KabelaufklärungDieser Beitrag von Martin Steiger erschien in leicht veränderter Form ursprünglich in der NZZ am Sonntag. Martin Steiger ist Rechtsanwalt und Mitglied der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz.

Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG), über das in der Schweiz am 25. September 2016 abgestimmt wird, ist jeder verdächtig und wird überwacht. Der schweizerische Geheimdienst, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), erhält in fast jeder Hinsicht freie Hand. Die Enthüllungen von Whistleblower Edward Snowden und der schweizerische Fichenskandal von 1989 scheinen vergessen, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit werden mit dem neuen Gesetz ausgehöhlt.

Schweizerischer Geheimdienst als mächtige Geheimpolizei

Der NDB soll zu einer mächtigen Sicherheitsbehörde ausgebaut werden, Vorbild ist die amerikanische NSA. Der Geheimdienst würde zur Geheimpolizei, die auf schwammigen Rechtsgrundlagen den «Schutz wichtiger Landesinteressen» der Schweiz auch parallel zu den bestehenden Strafverfolgungsbehörden verfolgen könnte. Der NDB dürfte unter anderem Cyberkrieg führen, mit Trojanern hacken und Massenüberwachung ohne Anlass und Verdacht durchführen.

Der Paradigmenwechsel beim NDG soll angeblich mehr Sicherheit durch noch mehr Überwachung bringen. Dabei handelt es sich um Sicherheitsesoterik, denn kritische wissenschaftliche Erkenntnisse werden ausgeblendet und durch Anekdoten ersetzt. Die präventive Abschaffung von Freiheit sorgt nicht für mehr Sicherheit, wie die Anschläge in Frankreich gezeigt haben. Die zahlreichen neuen Befugnisse würden zu schwerwiegenden Eingriffen in Menschenrechte wie das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung führen, aber auch Berufsgeheimnisse wie das Arztgeheimnis aushebeln.

Neue Befugnisse: Cyberkrieg, Massenüberwachung und Trojaner

Mit dem NDG darf der Geheimdienst in Computer und Netzwerke – auch in Deutschland und anderswo im Ausland – eindringen. Der NDB könnte damit anderen Staaten den Cyberkrieg erklären und die Neutralität der Schweiz verletzen. Das Eindringen in Computer würde auch mit Trojanern erfolgen, wie sie von kriminellen Hackern eingesetzt werden. Dafür kauft der Staat neue Sicherheitslücken, die in der Folge nicht behoben werden können. Mit Steuergeldern würde ein Schwarzmarkt für Sicherheitslücken geschaffen und die Datensicherheit der Allgemeinheit weltweit gefährdet.

Das NDG erlaubt dem Geheimdienst vollen Zugriff auf die umfassenden Vorratsdaten der Telekommunikation. Für jede Person in der Schweiz wird während mindestens sechs Monaten ohne Anlass oder Verdacht gespeichert, wer wo und wann mit wem kommuniziert hat. Im Big-Data-Zeitalter kann mit diesen Randdaten auch ohne gespeicherte Inhalte jeder Einzelne umfassend profiliert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung als besonders schweren Grundrechtseingriff für unzulässig erklärt. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt wie jede Massenüberwachung die Unschuldsvermutung und das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Mit der Kabelaufklärung legalisiert das NDG die Massenüberwachung von Internetverbindungen mit dem Ausland, insbesondere über Glasfaser-Kabel. Der Datenverkehr mit allen Inhalten wird durch das Zentrum für elektronische Operationen der Schweizer Armee (ZEO) mit unzähligen Suchbegriffen für den NDB ausgewertet. Die gesammelten Daten können automatisch mit dem Ausland ausgetauscht werden. Das Verbot, inländischen Datenverkehr auszuwerten, scheitert daran, dass es kein schweizerisches Internet gibt. Die Internetnutzung erfolgt in der Schweiz fast immer auch über Netzwerke und Server im Ausland. Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht nur in der Schweiz.

Geheimjustiz statt Rechtsschutz, Vertrauensprinzip statt wirksamer Aufsicht

Mit dem Verweis auf Aufsicht und Richtervorbehalt wird das NDG verharmlost. Sofern der NDB im Einzelfall überhaupt eine Genehmigung benötigt, gewährleistet die Geheimjustiz durch einen einzelnen Richter keinen wirksamen Rechtsschutz. Es fehlt an Transparenz, denn die Entscheide unterliegen nicht der Gerichtsöffentlichkeit. Auskunftsrecht und Mitteilungspflicht sind im NDG nur lückenhaft ausgestaltet, und der NDB ist weitgehend vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen. Der nachträgliche Rechtsschutz verspottet mit seiner Einseitigkeit und Geheimhaltung den Rechtsstaat.

Die bisherige Aufsicht über den NDB ist gescheitert, wie zahlreiche an die Öffentlichkeit gelangte Missstände bestätigen. Diese wurden meist nur nachträglich und zufällig entdeckt, was sich mit der geplanten und theoretisch unabhängigen zusätzlichen (!) Aufsichtsbehörde nicht ändern wird. Geheimdienstaufsicht beruht notorisch auf dem Vertrauensprinzip und ist deshalb ein rechtsstaatliches Feigenblatt.

Alternative: Sichere Schweiz, aber ohne Nachrichtendienstgesetz

Mit dem NDG würde in der Schweiz unter Missachtung von Grund- und Menschenrechten ein mächtiger Geheimdienst nach amerikanischem Vorbild geschaffen. Für eine sichere Schweiz braucht es aber kein NDG, das die eigene Bevölkerung unter Generalverdacht stellt. Die neutrale Schweiz muss sich als europäische Demokratie positionieren, die ihre Bevölkerung auf rechtsstaatlichen Grundlagen vor Terrorismus und anderen Bedrohungen schützt.

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12 Ergänzungen

  1. Das eine ist die Datenspeicherung, das andere die Auswertung. Die Aussagen zur Spitzelei in der Schweiz sind RICHTIG. Ich muss mal meine Schlitzaugen aufmachen. :-)

  2. Jau, jetzt sollte ich aus Hongkong kommen. Was nun, meine lieben Eidspitzler? Nutzt das was, oder richtet es gar Schaden an ? Nichts von beidem. Da könnt ihr ruhig schlafen.

  3. Bei Annahme des Gesetze wird lediglich legalisiert, was sowieso gemacht wird. Ein Geheimdienst, der nicht jeden unter Generalverdacht stellt, überwacht schlicht an seiner Kernaufgabe vorbei. Wichtig ist, dass man sich mit geeigneten Massnahmen so weit wie möglich zu schützten versucht, indem man den Überwachungs-Diskurs im Auge behält und auf Grund der Schlüsse, die man aus diesem Diskurs zieht, geeignete (verhaltens-)technische Massnahmen ergreift.

    1. Die und ihre Trojaner. Die sind schneller enttarnt als einem lieb ist, außer der Nutzer hat keinen Plan. Da müssen sie schon die TKÜ beim Provider machen, bzw. verschlüsselten Traffic aufmachen.

      Wer WLAN in der Wohnung hat oder Telefonie über Funk nutzt hat dazu eh nichts zu verbergen. Das ist jederzeit abgreifbar ohne wirklichen Aufwand für einen ND.

  4. „Bevölkerung unter Generalverdacht“

    Was Regierungen, wenn sie nicht mehr effektiv gezügelt werden, im Sinne von basisdemokratischer, echter Demokratie, eben so tun. Die Kafigwärter verdoppeln.

    Was ich meine? Wers versteht, ein Gleichnis: Wenn das millionenfache Leiden, Töten, Morden und Sterben nicht gewesen wäre, der zweite Weltkrieg lässt sich gewissermaßen als unglaublich unbeschreiblich ultrakomisches wirres wundersam komplett irres Drama, insbesondere aus deutscher Sicht, betrachten.
    So in etwa, nur in Gegenwart, 3D und Farbe spielt sich sowas jetzt ab.
    Halten eben ‚alle‘ für normal.

  5. „Bevölkerung unter Generalverdacht“

    Was Regierungen, wenn sie nicht mehr effektiv gezügelt werden, im Sinne von basisdemokratischer, echter Demokratie, eben so tun. Die Kafigwärter verdoppeln.

    Was ich meine? Wers versteht, ein Gleichnis: Wenn das millionenfache Leiden, Töten, Morden und Sterben nicht gewesen wäre, der zweite Weltkrieg lässt sich gewissermaßen als unglaublich unbeschreiblich ultrakomisches wirres wundersam komplett irres Drama, insbesondere aus deutscher Sicht, betrachten.
    So in etwa, auf diesem Niveau,nur in Gegenwart, 3D und Farbe spielt sich sowas jetzt ab.
    Halten eben ‚alle‘ für normal.

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