Morgen, am 1. September, tritt in der Schweiz das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft: Die Unterschriftensammlung gegen das Gesetz war zwar erfolgreich. Jedoch hat es die Schweizer Bevölkerung in der darauf folgenden Volksabstimmung deutlich gutgeheißen.
Das Gesetz ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Damit erhält der Geheimdienst Zugriff auf die Kommunikation über Glasfaserkabel. Diese Rasterfahndung betrifft die Internet-Verbindungen zwischen der Schweiz und dem Ausland. Es werden jedoch alle in der Schweiz überwacht, da es kein nationales Internet gibt. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz.
Die Digitale Gesellschaft Schweiz erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung sowie die bereits bestehende Funk- und Satellitenaufklärung – die speziell ausländische Kommunikation betrifft. Da die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt, ist der erste Schritt bei dieser Beschwerde ein Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes. Demnach soll der Geheimdienst die Überwachung unterlassen. Wenn der Geheimdienst dem Gesuch nicht entspricht, wovon auszugehen ist, steht der weitere Rechtsweg offen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Zu den acht BeschwerdeführerInnen gehören unter anderem Andre Meister und der Autor dieses Artikels. International unterstützt wird die Beschwerde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

