Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat angekündigt, vor dem höchsten Gericht des Landes, dem Bundesgericht, gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu klagen.
Im November hatte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen die Klage abgewiesen, obwohl es die VDS für einen schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte, insbesondere in das Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, einstufte.
Die Bürgerrechtsorganisation beziffert die Kosten für das Verfahren auf 35.000 Schweizer Franken und ruft zu Spenden auf. Sollte auch das höchste Gericht die Vorratsdatenspeicherung für zulässig erklären, müssten die Kläger den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen.
