„Spähangriffe im Parlament“: Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts im Bundestag

Gegenüber vielen anderen EU-Mitgliedstaaten ist das parlamentarische Frage- und Informationsrecht in Deutschland weit entwickelt. Die Abgeordneten üben damit ihre Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung aus. Die Ministerien unterliegen einer Auskunftspflicht, die allerdings mit Tricks unterlaufen wird.

Naturgemäß sind parlamentarische Initiativen vor allem ein Instrument der Opposition. Die Fraktionen können damit eigene Aktivitäten mit Fakten, Informationen und Hintergründen unterfüttern oder Themen, die am Rande des politischen Geschehens ablaufen, der öffentlichen Diskussion zugänglich machen. Das Frage- und Informationsrecht bildet auf diese Weise ein kleines Gegengewicht zur Mediendominanz und zur Diskussions- und Definitionshoheit von Regierung und Mehrheitsfraktionen.

Es gibt verschiedene Typen von Anfragen:

  • Große und Kleine Anfragen sind Fraktionsinitiativen, die von mehreren Abgeordneten eingebracht werden. Die Anfragen und die Antworten werden als Parlamentsdrucksache veröffentlicht.
  • JedeR Abgeordnete kann außerdem maximal zwei mündliche Fragen pro Sitzungswoche stellen. Die zuständigen StaatssekretärInnen beantworten sie in der jeweils mittwochs stattfindenden Fragestunde, Zusatzfragen sind möglich. Das Ganze wird tags darauf im Plenarprotokoll veröffentlicht. Ein Abkömmling ist die „dring­­liche Frage“, die aus aktuellen Anlässen bis Dienstagmittag vor der Mittwochssitzung eingereicht werden kann.
  • Pro Monat können die Abgeordneten vier schriftliche Fragen stellen. Die Antworten werden nach etwa vier Wochen in einer Drucksache veröffentlicht, die FragestellerInnen erhalten sie aber bereits nach Ablauf einer Woche zur zunächst alleinigen Verwendung.

Möglichkeiten zum Unterlaufen der Auskunftspflicht

Die Antwortverweigerungsmöglichkeiten der Bundesregierung sind zahlreich. Sie reichen von Fristverschiebungen, dem Verorten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Regierung bis hin zum Versenken in der Geheimschutzstelle. Darüber hinaus scheitern Anfragen oft auch am vermeintlich gefährdeten „Staatswohl“.

Eine weitere Möglichkeit zum Umschiffen von Antworten ist der vor Gerichten höchst umstrittene „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Hierzu gehört die Willensbildung der Regierung: Erörterungen im Kabinett, ressortübergreifende und interne Abstimmungsprozesse etc. Auch laufende Verhandlungen sind ausgeschlossen.

Aktivitäten anderer Staaten werden ebenfalls nicht beauskunftet. Das ist nicht nur dann problematisch, wenn sich die EU-Mitgliedstaaten an gemeinsamen Einsätzen der Grenzagentur Frontex beteiligen und es dabei zu Verstößen kommt. Strittig ist auch der „alleinige Zuständigkeitsbereich der Bundesländer“ in polizeilichen Angelegenheiten. So gibt die Bundesregierung beispielsweise kaum Auskunft über Aktivitäten der Bundespolizei bei Unterstützungseinsätzen in den Bundesländern.

Verschlusssachen-Anweisung zur Geheimhaltung

Vielfach wird auch nur um den heißen Brei herum geredet oder die Frage der Abgeordneten unter Auslassung des Fragezeichens lediglich wiederholt. Manchmal wird auf frühere Druck­sachen verwiesen, in denen angeblich ähnliche Fragen behandelt wurden. Schlägt man dort nach, finden sich häufig ebenfalls Ausflüchte oder aber weitere Verweise.

Müssen wirklich heikle Antworten gegeben werden, unterliegen sie den Geheimhaltungsregeln der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ (Verschlusssachen-Anweisung, VSA). Hierunter fallen auch „Geschäftsgeheimnisse“ wie zum Beispiel Verträge mit Softwarefirmen oder Verträge mit verbündeten Staaten.

Die Verschlusssachen-Anweisung unterteilt in die vier Verschlusssachen- bzw. Geheimhaltungsgrade „streng geheim“ (Informationsaufkommen BND), „geheim“ (Un­terlagen kritischer Infrastrukturen, Staatsverträge), „vertraulich“ (Er­kennt­nisse über die Arbeitsweise extremistischer/terroristischer Organisationen, deren Bekanntgabe die Beobachtung gefährden würde) und „nur für den Dienstgebrauch“ (besondere Dienstanweisungen, Dienstpläne, Zusammenstellungen polizeilicher Ermittlungen). Liegen die Antworten in der Geheimschutzstelle, dürfen sich die einsehenden Abgeordneten keine Notizen machen und Inhalte schon gar nicht mit AnwältInnen oder Bürgerrechtsgruppen besprechen.

Kurzer Draht zum „Chefreporter“

Treffen die FragestellerInnen empfindliche Stellen, kann es auch passieren, dass sie zwar eine Antwort erhalten, deren wesentliche Aussagen aber bereits vorher größeren Medien zugespielt wurden. So verweigert das Verkehrsministerium beispielsweise seit September in zwei Anfragen (1 | 2) jeden Hinweis auf eine geplante Regulierung privat genutzter Drohnen, machte die erfragten Details aber zwischendurch gegenüber der Presse öffentlich.

Reißerischer Aufmacher im FOCUS. Der Schreiber kennt die Gepflogenheiten des Bundestages jedoch nicht.
Reißerischer Aufmacher im FOCUS. Der „Chefreporter“ kennt die Gepflogenheiten des Bundestages jedoch nicht.

In einem anderen Fall hatte sich die genervte Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes, die Anfragen zu grenzüberschreitenden Einsätzen von Polizeispitzeln beantworten sollte, selbst an die Presse gewandt. Unter dem Titel „Späh-Angriff im Parlament?“ behauptete kurz darauf das Magazin FOCUS, die Polizei und die Bundeswehr fühlten sich von der Linkspartei und ihren MitarbeiterInnen ausgeforscht. „Sensible Daten“ zur Inneren Sicherheit landeten „im linken Berliner Untergrund“, würden dort ausgedruckt und den linksradikalen Archiven einverleibt.

Es handele sich laut Josef Hufelschulte, dem „Chefreporter“ des FOCUS, also um einen „Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts“.

Jedoch unterschlug der „Chefreporter“, dass die Antworten stets von der Bundesregierung selbst im Internet veröffentlicht werden. Sogar das Bundesinnenministerium hatte sich daraufhin von Hufelschulte distanziert.

Dieser stark gekürzte und etwas aktualisierte Beitrag von Albrecht Maurer und Matthias Monroy erschien zuerst in der Ausgabe 107 der Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei CILIP“.

8 Ergänzungen

  1. Wieso den linksradikalen Bezug leugnen, liebes Netzpolitik-Team? Es stimmt doch und kann von jedermann gegoogelt werden. So what?

      1. Haha, VS als seriöse Quelle. Wenns um Kinderfi…erei geht, beziehste dich sicher auch auf die Kirche.
        .
        PS: Ich hab deine Suchworte im Dokument nicht finden können.

  2. Guter Artikel! Davon möchte man mehr sehen.

    Frage zum Gebrauch von Anfragen von Abgeordneten:
    Wie stark wird das Kontingent von zugestandenen Fragen von den Abgeordneten tatsächlich genutzt? Und wie bringt man Abgeordnete dazu eine richtig gute Frage zu stellen?

  3. Interessanter Beitrag – danke. Doch welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es? Was passiert, wenn sich herausstellt, dass eine Antwort unvollständig oder gar gelogen war? Hat eine bewusste Falschaussage der Regierung strafrechtliche Konsequenzen? Wer kontrolliert, ob die Geheimhaltungsgründe tatsächlich stichhaltig sind oder ob hier nur strafbare Handlungen verheimlicht werden sollen?

    1. Wären diese Fragen nicht gute Vorlagen für „kleine Anfragen“?
      Ruf Deinen Abgeordneten an. Frag ihn! Teile uns dann Deine Erfahrung mit.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.