In der Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am 14. Januar wies Martina Renner, Obfrau der Linken im Ausschuss, darauf hin, dass die Bundesregierung bei der Beantwortung von sechs Parlamentarischen Anfragen Fehler eingeräumt hat. Renner hatte im November zwei Mal nachgefragt, inwieweit Parlamentarische Fragen unter Einbeziehung der Selektoren-Ablehnungslisten revidiert und für falsch erklärt werden müssen. Kurt Graulich hatte diese Listen als Sonderbeauftragter der Bundesregierung eingesehen und ein umstrittenes Gutachten verfasst.
Die Bundesregierung hatte immer wieder behauptet, ihr lägen keine Erkenntnisse dazu vor, dass US-Geheimdienste deutsche und europäische Ziele ausspionieren. Glaubwürdig waren diese Behauptungen schon lange nicht mehr.
So wurde mittlerweile eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Juli 2013 widerlegt. Damals – so wie im September 2013 erneut – behauptete die Regierung:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu angeblichen Ausspähungsversuchen US-amerikanischer Dienste gegen deutsche bzw. EU-Institutionen oder diplomatische Vertretungen vor.
Im Selektorenbericht Graulichs finden sich allein 957 Selektoren, die Mailadressen von EU-Institutionen zuordenbar sind. Dazu kommen 135 Telefonieselektoren. Regierungen und andere staatliche Stellen in der EU sind mit 23.643 Internetselektoren, 206 Telefonieselektoren und 102 im Bericht nicht näher spezifizierten Selektoren vertreten.
Andere Arten der Spionage sind in diese Aufzählung noch gar nicht einbezogen. So berichtete etwa Spiegel Online im Juni 2013 auf Grundlage von Snowden-Dokumenten, dass die NSA EU-Botschaften verwanzt habe.
Im August 2013 wurde behauptet, es gebe keine Hinweise, dass in Deutschland Daten ausgespäht würden. In Graulichs Bericht finden sich 4.971 Internet- und 54 Telefonieselektoren, die deutschen natürlichen und juristischen Personen zuzuordnen sind. Auch von Spionageoperationen gegen deutsche Ministerien, Botschaften und sonstige Vertretungen wollte man im September 2013 nichts wissen. Der Grünenabgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte damals anlässlich der Berichterstattung über NSA-Spionage gegen diplomatische Vertretungen in Frankreich, Italien und Griechenland eine Schriftliche Anfrage an die Regierung gerichtet. Damals wurde darauf verwiesen, dass man sowohl beim Bundesamt für Verfassungsschutz als auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Prüfungen vorgenommen habe bzw. vornehme, die zu keinen belastbaren und sicherheitskritischen Erkenntnissen geführt hätten.
Zwei weitere falsche Antworten auf Anfragen stammen aus dem Dezember 2013. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Parlamentarische Anfragen sind längst nicht die einzigen Fehlbehauptungen. In Pressestatements hatte man immer wieder beteuert, dass es keine Überwachungsaffäre gebe und im NSA-Ausschuss verteidigte sich schon so mancher Zeuge damit, dass man keinen Anlass gehabt habe, daran zu zweifeln, dass sich die USA auf deutschem Boden an deutsches Recht hielten – allen Medienveröffentlichungen der letzten zweieinhalb Jahre zum Trotz.
Fraglich ist, inwieweit der Bundesregierung entgegen ihrer Behauptungen bewusst war, wie weit die Spionage der USA reicht und wie sehr der BND tatkräftig dabei mithalf. Laut Medienberichten wusste das Bundeskanzleramt seit 2006 von NSA-Selektoren, die sich gegen europäische Ziele – die Firmen EADS und Eurocopter – richteten und die vom BND 2005 und 2006 entdeckt wurden. Im BND hatte man die Funde damals offensichtlich nicht als Grund gesehen, die Selektoren systematisch nach weiteren Verstößen gegen gemeinsame Vereinbarungen zu untersuchen.
Es fällt auch auf, dass die Antworten auf Renners Anfrage sehr unkonkret sind. Klaus-Dieter Fritsche, Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes, gibt keine vollständigen Antworten. Zwar verweist er auf die Drucksachen der falsch beantworteten Fragen, eine vollständige Aufzählung der Fehler unterbleibt. Es wird exemplarisch verwiesen, alle Antworten sind ähnlich aufgebaut wie diese:
Vgl. bspw. Teil 3, I.2. a) (S. 130ff) des Abschlussberichtes der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigen Vertrauensperson, Dr. Kurt Graulich.
Martina Renner, die Fragestellerin kritisiert die Ungenauigkeit der Antwort und das Verhalten der Regierung:
Der Umgang von Geheimdienstkoordinator Fritsche mit meinen Fragen illustriert sehr gut, wie perfide sich die Regierung sich bei diesem Riesen-BND-Skandal aus der Affäre zu ziehen versucht. Mit einer Presseerklärung der Bundesregierung im April wurde uns signalisiert, dass es ein Problem gab, dass dieses Problem erkannt wurde und jetzt gelöst wird. Ganz transparent und selbstkritisch. Wir hören hier förmlich Herrn Schindler zu uns sprechen.
Wenn die Öffentlichkeit nicht ganz so genau hinschaut, hinter den verschlossenen Türen des Ausschusses, spricht Herr Fritsche zu uns und dann klingt es ganz anders: Hier gibt es kein Problem, und ansonsten ist jede weitere Nachfrage fast schon eine Gefährdung der nationalen Sicherheit.
Die Bundesregierung hatte selbst, ganz ohne Not, erklärt, dass sie die Antworten auf verschiedene parlamentarische Fragen überprüfen muss. Ihr Geheimdienstkoordinator sagt nun durch die Blume, ich solle mir bitte schön selbst zusammen suchen, was damit gemeint sein könnte. Seine ‚Antworten’ sind eine Unverschämtheit dem Parlament gegenüber, die ich im Übrigen nicht hinnehmen werde. Natürlich muss die Bundesregierung uns mitteilen, wenn sie im Nachhinein feststellt, dass sie uns falsche Informationen gegeben hat. Wir sind hier im Kern des Auftrags des Untersuchungsausschusses: was wusste die Bundesregierung das Agieren des BND, und wenn sie von rechtswidrigen Vorgängen wusste, warum hat sie es
nicht unterbunden? Wer im Kanzleramt wusste von der Spionage gegen EADS, gegen deutsche Diplomaten und UNICEF? Das ist nicht bequem, aber es muss auf den Tisch.
