CILIP

  • Erstmalig öffentliche Statistik: Taser-Einsätze nehmen deutlich zu
    Polizistin zielt mit einem gelben Taser auf ein unsichtbares Ziel
    Viele Landespolizeien haben mittlerweile Taser eingeführt.
    Erstmalig öffentliche Statistik Taser-Einsätze nehmen deutlich zu

    Nach einer Informationsfreiheitsanfrage sind Zahlen sämtlicher Taser-Einsätze der Polizei in Deutschland bekannt. Sehr oft erfolgen diese ohne Gewaltbereitschaft der Betroffenen, oft gegen psychisch Erkrankte. In vielen weiteren Fällen werden Einsätze nur angedroht.

    9. Mai 2025 8
  • Datenvisualisierung: Website sammelt tödliche Polizeischüsse
    Eine Pistole vor weißem Hintergrund, stilisiert mit Streifen
    Warum starben Menschen durch Polizeischüsse? Diese Frage versucht, eine neue Website zu beantworten.
    Datenvisualisierung Website sammelt tödliche Polizeischüsse

    Auffällig viele Menschen werden von der Polizei in ihrer eigenen Wohnung getötet, in vielen Fällen befanden sich die Betroffenen in einer psychischen Ausnahmesituation. Eine neue Website bereitet Informationen zu Polizeischüssen ab 1976 auf neue Weise auf.

    8. Dezember 2021 20
  • Nachruf: Zum Tode von Wolf-Dieter Narr
    Wolf-Dieter Narr (Archivbild)
    Nachruf Zum Tode von Wolf-Dieter Narr

    Am Wochenende ist der Professor, Aktivist und Menschenrechtler Wolf-Dieter Narr gestorben. Narr spielte eine wichtige Rolle für die Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik und war Mitgestalter in zahlreichen Protesten und sozialen Bewegungen.

    14. Oktober 2019 1
  • : Bürgerrechts-Zeitschrift CILIP feiert 40-jähriges Bestehen mit Konferenz
    Flyer zur Konferenz "40 Jahre CILIP"
    Bürgerrechts-Zeitschrift CILIP feiert 40-jähriges Bestehen mit Konferenz

    Es sind vertraute Worte, die da in dem Artikel stehen: Künftig soll die Polizei die Möglichkeit bekommen, in die Grundrechte des einzelnen Bürgers eingreifen zu können, ohne dass der Verdacht einer konkreten Straftat besteht. Was nach der aktuellen Welle an Polizeigesetzen klingt, stammt von 1978. Geschrieben steht es in der allerersten Ausgabe der Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei / CILIP“. 40 Jahre später feiert die Zeitschrift ihr Jubiläum. Aktuelles Titelthema: Die Polizeigesetze.

    Zum 40. Geburtstag veranstaltet die Redaktion der Zeitschrift am 7. und 8. Dezember eine Konferenz an der Humboldt-Universität in Berlin. Auf dem Programm stehen Vorträge und Workshops sowie ein Begleitprogramm mit Lesungen, Ausstellungen und Filmen. Unter anderem gibt es Veranstaltungen zu Racial Profiling, dem europäischen Grenzregime und digitaler Überwachung (mit Andre Meister und Anna Biselli von netzpolitik.org).

    Das Jubiläum sei ein geeigneter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen und nach vorne zu blicken, schreiben die Veranstalter auf ihrer Webseite.

    Was waren und sind maßgebliche Entwicklungslinien der Politik der „Inneren Sicherheit“? Und wie sieht es auf der anderen Seite aus: was ist übrig geblieben von der Bürgerrechtsbewegung? Kann es angesichts der aktuellen Entwicklungen gelingen, das Eintreten für Bürger*innenrechte in der Gesellschaft und den gemeinsamen Abwehrkampf gegen staatliche Repression und Versicherheitlichung wieder auf breitere Füße zu stellen?

    Wir wünschen alles Gute und hoffen auf mindestens 40 weitere Jahre kritische Beobachtung durch „Bürgerrechte & Polizei / CILIP“.

    2. November 2018
  • : „Spähangriffe im Parlament“: Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts im Bundestag
    „Spähangriffe im Parlament“: Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts im Bundestag

    Gegenüber vielen anderen EU-Mitgliedstaaten ist das parlamentarische Frage- und Informationsrecht in Deutschland weit entwickelt. Die Abgeordneten üben damit ihre Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung aus. Die Ministerien unterliegen einer Auskunftspflicht, die allerdings mit Tricks unterlaufen wird.

    Naturgemäß sind parlamentarische Initiativen vor allem ein Instrument der Opposition. Die Fraktionen können damit eigene Aktivitäten mit Fakten, Informationen und Hintergründen unterfüttern oder Themen, die am Rande des politischen Geschehens ablaufen, der öffentlichen Diskussion zugänglich machen. Das Frage- und Informationsrecht bildet auf diese Weise ein kleines Gegengewicht zur Mediendominanz und zur Diskussions- und Definitionshoheit von Regierung und Mehrheitsfraktionen.

    Es gibt verschiedene Typen von Anfragen:

    • Große und Kleine Anfragen sind Fraktionsinitiativen, die von mehreren Abgeordneten eingebracht werden. Die Anfragen und die Antworten werden als Parlamentsdrucksache veröffentlicht.
    • JedeR Abgeordnete kann außerdem maximal zwei mündliche Fragen pro Sitzungswoche stellen. Die zuständigen StaatssekretärInnen beantworten sie in der jeweils mittwochs stattfindenden Fragestunde, Zusatzfragen sind möglich. Das Ganze wird tags darauf im Plenarprotokoll veröffentlicht. Ein Abkömmling ist die „dring­­liche Frage“, die aus aktuellen Anlässen bis Dienstagmittag vor der Mittwochssitzung eingereicht werden kann.
    • Pro Monat können die Abgeordneten vier schriftliche Fragen stellen. Die Antworten werden nach etwa vier Wochen in einer Drucksache veröffentlicht, die FragestellerInnen erhalten sie aber bereits nach Ablauf einer Woche zur zunächst alleinigen Verwendung.

    Möglichkeiten zum Unterlaufen der Auskunftspflicht

    Die Antwortverweigerungsmöglichkeiten der Bundesregierung sind zahlreich. Sie reichen von Fristverschiebungen, dem Verorten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Regierung bis hin zum Versenken in der Geheimschutzstelle. Darüber hinaus scheitern Anfragen oft auch am vermeintlich gefährdeten „Staatswohl“.

    Eine weitere Möglichkeit zum Umschiffen von Antworten ist der vor Gerichten höchst umstrittene „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Hierzu gehört die Willensbildung der Regierung: Erörterungen im Kabinett, ressortübergreifende und interne Abstimmungsprozesse etc. Auch laufende Verhandlungen sind ausgeschlossen.

    Aktivitäten anderer Staaten werden ebenfalls nicht beauskunftet. Das ist nicht nur dann problematisch, wenn sich die EU-Mitgliedstaaten an gemeinsamen Einsätzen der Grenzagentur Frontex beteiligen und es dabei zu Verstößen kommt. Strittig ist auch der „alleinige Zuständigkeitsbereich der Bundesländer“ in polizeilichen Angelegenheiten. So gibt die Bundesregierung beispielsweise kaum Auskunft über Aktivitäten der Bundespolizei bei Unterstützungseinsätzen in den Bundesländern.

    Verschlusssachen-Anweisung zur Geheimhaltung

    Vielfach wird auch nur um den heißen Brei herum geredet oder die Frage der Abgeordneten unter Auslassung des Fragezeichens lediglich wiederholt. Manchmal wird auf frühere Druck­sachen verwiesen, in denen angeblich ähnliche Fragen behandelt wurden. Schlägt man dort nach, finden sich häufig ebenfalls Ausflüchte oder aber weitere Verweise.

    Müssen wirklich heikle Antworten gegeben werden, unterliegen sie den Geheimhaltungsregeln der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ (Verschlusssachen-Anweisung, VSA). Hierunter fallen auch „Geschäftsgeheimnisse“ wie zum Beispiel Verträge mit Softwarefirmen oder Verträge mit verbündeten Staaten.

    Die Verschlusssachen-Anweisung unterteilt in die vier Verschlusssachen- bzw. Geheimhaltungsgrade „streng geheim“ (Informationsaufkommen BND), „geheim“ (Un­terlagen kritischer Infrastrukturen, Staatsverträge), „vertraulich“ (Er­kennt­nisse über die Arbeitsweise extremistischer/terroristischer Organisationen, deren Bekanntgabe die Beobachtung gefährden würde) und „nur für den Dienstgebrauch“ (besondere Dienstanweisungen, Dienstpläne, Zusammenstellungen polizeilicher Ermittlungen). Liegen die Antworten in der Geheimschutzstelle, dürfen sich die einsehenden Abgeordneten keine Notizen machen und Inhalte schon gar nicht mit AnwältInnen oder Bürgerrechtsgruppen besprechen.

    Kurzer Draht zum „Chefreporter“

    Treffen die FragestellerInnen empfindliche Stellen, kann es auch passieren, dass sie zwar eine Antwort erhalten, deren wesentliche Aussagen aber bereits vorher größeren Medien zugespielt wurden. So verweigert das Verkehrsministerium beispielsweise seit September in zwei Anfragen (1 | 2) jeden Hinweis auf eine geplante Regulierung privat genutzter Drohnen, machte die erfragten Details aber zwischendurch gegenüber der Presse öffentlich.

    In einem anderen Fall hatte sich die genervte Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes, die Anfragen zu grenzüberschreitenden Einsätzen von Polizeispitzeln beantworten sollte, selbst an die Presse gewandt. Unter dem Titel „Späh-Angriff im Parlament?“ behauptete kurz darauf das Magazin FOCUS, die Polizei und die Bundeswehr fühlten sich von der Linkspartei und ihren MitarbeiterInnen ausgeforscht. „Sensible Daten“ zur Inneren Sicherheit landeten „im linken Berliner Untergrund“, würden dort ausgedruckt und den linksradikalen Archiven einverleibt.

    Es handele sich laut Josef Hufelschulte, dem „Chefreporter“ des FOCUS, also um einen „Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts“.

    Jedoch unterschlug der „Chefreporter“, dass die Antworten stets von der Bundesregierung selbst im Internet veröffentlicht werden. Sogar das Bundesinnenministerium hatte sich daraufhin von Hufelschulte distanziert.

    Dieser stark gekürzte und etwas aktualisierte Beitrag von Albrecht Maurer und Matthias Monroy erschien zuerst in der Ausgabe 107 der Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei CILIP“.

    11. Februar 2016 8
  • : Der bloßgestellte Überwachungsstaat: Der NSA-Skandal und die globale Gegenwehr
    Der bloßgestellte Überwachungsstaat: Der NSA-Skandal und die globale Gegenwehr

    state-of-power-14Wenn uns jemand etwas über die Herrschaftsverhältnisse im Jahr 2013 gelehrt hat, war es Edward Snowden. Er enthüllte, dass einige westliche Regierungen bereit und durch ihre Überwachungstechnologien auch in der Lage sind, auf fast jede Lebensäußerung zuzugreifen, die ihre BürgerInnen online, über Festnetz- oder Mobiltelefon tätigen – und dies ohne ernstzunehmende Kontrolle.

    Dieser Gastbeitrag von Ben Hayes erschien zunächst im Januar als Aufsatz State of Surveillance im Bericht State of Power 2014 des progressiven Think Tanks Transnational Institute. Die deutsche Übersetzung von Eric Töpfer erschien zunächst im Mai in der Fachzeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Ausgabe 105. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung.

    Bisher ist nur über einen Bruchteil der von Snowden beschafften geheimen Dokumente berichtet worden. Aber schon jetzt ist angesichts der Vielzahl geheimer Überwachungsprogramme das ungeheure Ausmaß der Datensammlungen und Auswertungen durch die National Security Agency (NSA) und ihre Partnerdienste sichtbar.

    Die „intelligence community“ beschaffe Informationen, wo sie nur könne und mit allen erdenklichen Mitteln, hatte Snowden von Anfang an erklärt. Die von ihm enthüllten Unterlagen zeigen, dass dabei komplette Kommunikationsnetzwerke und ganze Länder überwacht werden – zum einen „rechtmäßig“ aufgrund richterlicher Anordnungen, die beim Zugriff auf die Daten jedoch unbegrenztes Ermessen bieten, zum anderen durch „freiwillige“ Zusammenarbeit der Diensteanbieter mit den Geheimdiensten oder gar durch staatlich betriebenes „Hacking“ direkt in den Glasfasernetzen und Datenzentren. Zudem hat die NSA „Hintertüren“ in Apps und Software von einigen der weltgrößten IT-Firmen eingebaut und Schadsoftware eingesetzt, um Daten aus privaten, Firmen- und Regierungsnetzen zu stehlen. Sie habe weltweit über 50.000 Computernetzwerke „infiziert“, heißt es in einem der Dokumente.

    Die Massenüberwachung ist heute nicht länger die Domäne totalitärer Regime. Es braucht dafür auch nicht mehr eine Stasi, die Akten über ganze Bevölkerungen anlegt. An vorderster Front der Informationssammlung steht heute eine private Infrastruktur. Die Revolution der Informations- und Kommunikationstechnologien transformiert unsere Beziehungen: Je mehr diese online gehen – unsere Interaktion mit Freunden in Sozialen Netzwerken, mit Banken via „e‑Commerce“, mit „e‑Government“ und politischen Kampagnen – desto mehr Informationen werden über uns aufgezeichnet, gespeichert und ausgewertet.

    In der digitalen Welt verraten wir unsere Gedanken, Interessen, Gewohnheiten und Charakterzüge und werden zunehmend berechenbar. Je mehr Dinge, die wir besitzen, mit der digitalen Welt verbunden sind, und je mehr Online-Dienste wir nutzen, desto sensibler und umfassender sind die Informationen, die wir hinterlassen – wo wir waren, was wir getan haben und mit wem. Es geht um personenbezogene Daten (Informationen, die uns identifizieren), Inhaltsdaten (was wir schreiben und sagen) und „Metadaten“ (Daten über Daten, wie Verkehrs- und Standortdaten zu Anrufen und Internetverbindungen). Zahlreiche digitale Innovationen basieren auf dem Sammeln und der Analyse dieser Informationen, von den Karten auf unseren Smartphones bis zu den diversen Apps, durch die Informationen und Gegenwartskultur verbreitet und konsumiert werden. Die Notwendigkeit, uns vor Geheimdiensten und Sicherheitsagenturen zu schützen, ist also nur ein Teil des Problems. Schützen müssen wir uns auch vor jenen Firmen, deren Profit abhängt vom Zugang zu (und der Monetarisierung von) so vielen unserer persönlichen Informationen wie möglich.

    Hinzu kommt ein drittes Problem: „Big Data“ – weniger ein Konzept, als der Marketingslogan einer neuen Industrie: Haben Sie einen großen Datensatz? Wir helfen Ihnen, Ihre Kunden zu verstehen, Ihre Angestellten, Netzwerke, Risiken, und Chancen! Hier wird die „dunkle Seite“ der Informations- und Kommunikationstechnologien offensichtlich, in Naomi Kleins Worten: die „Verschmelzung von Shopping Mall und Geheimgefängnis“. Die gleichen Algorithmen, die Facebook nutzt, um unsere Interessen und Sehnsüchte zu verstehen, dienen Regierungen und privaten Sicherheitsfirmen, um zu kalkulieren, ob wir heute oder in der Zukunft ein Risiko darstellen. Dieser „Dual Use“-Charakter der Technologien, macht es so schwierig, sie zu regulieren.

    Silicon Valley gegen die NSA?

    prism-slide-5-590Die von Edward Snowden enthüllte Überwachung zu problematisieren, ist relativ einfach: Geheimdienste laufen Amok in einer unsicheren digitalen Infrastruktur und nutzen dabei die unkontrollierte Macht, die sie aus dem analogen Zeitalter übernommen haben. Viel schwieriger sind dagegen sinnvolle Reformen und tatsächliche Problemlösungen durchzusetzen. Und das nicht nur, weil die Interessen, die den Status Quo stützen, so mächtig sind, sondern auch weil transnationale Überwachungsnetzwerke kaum durch nationale Rechtssysteme zu begrenzen sind. Zusätzlich verschärft werden die Probleme durch fundamentale Veränderungen im Verhältnis von Bevölkerung, Staaten und Konzernen.

    Im Dezember 2013 forderten acht der erfolgreichsten US-Technologiefirmen – AOL, Apple, Facebook, Google, LinkedIn, Microsoft, Twitter und Yahoo! – einen „grundlegenden Wandel“ der Überwachung durch ihre Regierung. Dass das Weiße Haus besorgt ist, weil Snowdens Enthüllungen einen besonderen Schaden für einige der wertvollsten US-Unternehmen bedeuten könnten, spricht für sich. Allerdings wirft es grundsätzlichere Fragen nach der Macht der Konzerne auf.

    Denn manche dieser Firmen hatten auch schärfstens jeden Versuch bekämpft, den Individuen mehr Kontrolle über die Daten zu geben, aus denen sie ihre Profite ziehen. Nach Angaben von Forbes investierte diese Gruppe von Unternehmen im Jahr 2013 über 35 Mio. US-Dollar in Lobbyaktivitäten. Zweifellos sind diese Unternehmen echte Gegner der von der NSA betriebenen Schleppnetzüberwachung und gigantischen Datenspeicherung, weil beides eine tatsächliche Gefahr für ihre Profite darstellt. Aber während die Top-Manager im Namen der „Integrität des Internet“ mehr Transparenz und Kontrolle der Überwachung fordern, sollten wir uns fragen, was sie sonst noch alles von unseren Gesetzgebern fordern und bekommen. Auch der europäische Technologiesektor muss sich fragen lassen, wie er zur staatlichen Überwachung steht.

    Europa gegen den „Großen Satan“?

    Die EU-Regierungen haben zwar in einer gemeinsamen Erklärung ihren Partner auf der anderen Seite des Atlantiks kritisiert, aber keine Sanktionen angedroht. Während die britische Regierung jegliche Kritik an ihrem Government Communications Headquarter (GCHQ) als „versponnen“ denunzierte und eine Hexenjagd gegen den Guardian betrieb, haben die kontinental-europäischen Regierungen zwar die Aktivitäten der USA und Großbritanniens lauthals kritisiert, bemühen sich aber zugleich, das Treiben ihrer eigenen Geheimdienstapparate nicht zum Thema der Debatte werden zu lassen. Das Verhandlungsteam, das Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Washington schickte, schien eher bemüht, Deutschlands Beitritt zur „Five Eyes“-Allianz aus NSA, GCHQ und den Diensten Kanadas, Australiens und Neuseelands zu erreichen. Zudem blockierte die Bundesregierung gemeinsam mit Großbritannien die EU-Datenschutzreform. Auch die französische Regierung nannte die NSA-Praktiken „absolut inakzeptabel“, erweiterte aber kurz darauf mit dem Verteidigungsgesetz 2014–2019 die Befugnisse ihrer Geheimdienste zur Telekommunikationsüberwachung und zum Zugriff auf Standort- und andere Verkehrsdaten – ohne richterliche Kontrolle.

    Die EU-Kommission, machtlos in allen Fragen, die die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten betreffen, äußerte sich zwar sehr deutlich zur NSA-Überwachung, beschränkte sich aber praktisch darauf, mit erhobenem Finger in Richtung Silicon Valley zu zeigen – reichlich selbstgerecht angesichts der problematischen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, die der Europäische Gerichtshof jüngst aus gutem Grund kippte. Im März 2014 schloss das Europäische Parlament eine Untersuchung zur Überwachungspraxis der NSA und ihrer europäischen Partner ab, aber weil es keine ZeugInnenaussagen erzwingen kann, musste es sich mit der Befragung von Journalisten, Campaignern und unabhängigen ExpertInnen begnügen. Seine unverbindlichen Empfehlungen beinhalten u.a., verschiedene Abkommen zum Datenaustausch mit den USA auszusetzen, solange nicht wechselseitig Privatsphäre und Datenschutz respektiert werden.

    Derweil sind die USA den EU-Staaten um Längen voraus bei den Reformüberlegungen, die ihre BürgerInnen vor geheimdienstlichem Übermaß schützen sollen. Im Dezember 2013 urteilte ein Bundesrichter, dass das massenhafte Sammeln von Telefonverbindungsdaten gegen die Verfassung verstoße; diese Praxis sei „wahllos“, „willkürlich“ und „fast Orwellianisch“. Die Entscheidung ist zwar nicht rechtskräftig, fand aber Widerhall in den Empfehlungen einer von Präsident Obama eingesetzten „Review Group on Intelligence and Communication Technologies“, deren 46 Empfehlungen eine deutliche Beschränkung der NSA-Vollmachten bedeutet hätten. Allerdings folgt Obama den Empfehlungen seiner Kommission bestenfalls halbherzig.

    Völkerrecht gegen (trans-)nationale Sicherheit

    Ob wir in einer Welt leben, in der die NSA und ihre Verbündeten gegen das Internet und seine Geheimnisse unternehmen können, was immer sie wollen, wird sich letztlich an der Frage entscheiden, wieviel Respekt wir für den Rechtsstaat und die universellen Menschenrechte haben, insbesondere für das Recht auf Privatsphäre – ein Recht, von dem viele andere Rechte abhängen.

    Im Rahmen nationaler Verfassungen, die das Recht auf Privatsphäre garantieren, sind den Überwachungsbefugnissen im Inland vergleichsweise klare Grenzen gezogen. Das weitaus größere Problem ist, dass BürgerInnen anderer Länder in der Regel nicht die gleichen Rechte genießen. Das ist entscheidend aus zwei Gründen: Zum einen wird elektronische Kommunikation häufig über fremde Territorien geleitet, insbesondere über die USA. Wer kein US-Bürger ist, dem nützt es nichts, dass die Verfassung seines Heimatlands das Recht auf Privatsphäre formuliert. Zum anderen sind zwar die USA der Protagonist der Snowden-Dokumente, aber sie stehen nur im Zentrum der „Five Eyes“, jenes immer noch sehr verschwiegenen und fast völlig unregulierten transnationalen Netzwerks von Geheimdiensten mit globaler Reichweite.

    Obamas bereits zitierte Kommission hat zwar empfohlen, die Überwachung von Nicht-US-BürgerInnen stärker zu überprüfen. Einen gerichtlichen Rechtsschutz schloss sie jedoch praktisch aus. AusländerInnen werden auch nichts vom Kommissionsvorschlag einer Minimierung der Überwachung von US-BürgerInnen haben. Es ist kaum anzunehmen, dass dieses Konzept die europäischen Kritiker zufriedenstellen oder Brasilien besänftigen wird. Das Land fordert von allen ausländischen Anbietern, die in Brasilien Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, auch ihre Server dort zu hosten, so dass sie brasilianischem Recht unterlägen. Inzwischen denken auch andere Regierungen in diese Richtung. Nicht nur Privatfirmen warnen deshalb vor einer „Balkanisierung“ des Internet, die existierende Standards und Normen zerpflücken würde.

    Nachdem der „Sommer Snowdens“ die Macht der NSA und der großen Technologiekonzerne demonstriert hat, wird nun auch die Schwäche des Völkerrechts deutlich. Menschenrechtsverträge und deren juristische Interpretation lassen wenig Zweifel daran, dass die „Five Eyes“ und andere gegen die Buchstaben und den Geist des Völkerrechts verstoßen. Ignoriert wurden nicht nur Menschenrechtsstandards, sondern auch in Jahrzehnten gewachsene Systeme zur gegenseitigen Rechtshilfe.

    Fürsprecher von „Global Governance“ rufen wehmütig nach internationalen Abkommen, die Massenüberwachung beschränken und individuelle Rechte auf Privatsphäre und ein faires Verfahren stärken. Gegenwärtig ist jedoch unvorstellbar, dass Staaten irgendeinen völkerrechtlichen Vertrag akzeptieren, der ihre Befugnisse im Bereich nationaler Sicherheit beschränkt. Auch die „Big Data“-Firmen werden sich jedem Versuch widersetzen, auf internationaler Ebene ein Recht auf Datenschutz explizit zu kodifizieren. Bei allem Gerede über eine Reform der Überwachung ist auffällig, dass Silicon Valley individuelle Rechte – digital oder analog – mit keiner Silbe erwähnt.

    Gleichwohl wächst der Kreis der Befürworter einer solchen Kodifizierung. Im November 2013 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zum „Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“, die allerdings nur für die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte bindend ist. Sie muss nun einen Bericht zum Thema erarbeiten. Daneben regte die Generalversammlung ein Zusatzprotokoll zum UN-Zivilpakt an. Doch selbst wenn die politischen Widerstände dagegen gemeistert werden könnten, dürfte es bis zur Aushandlung Jahre und bis zur Ratifizierung noch viel länger dauern. Somit bleiben kurzfristig nationale Maßnahmen zur Eindämmung der geheimdienstlichen Massenüberwachung der einzig sinnvolle Weg zur Reform.

    Nadeln und Heuhaufen

    submarine-cable-map-2014Die alte Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit scheint also neu eröffnet. Allerdings bedeutet „nationale Sicherheit“ heute nicht mehr arbeitsintensive Aktenhaltung wie zu Zeiten des Kalten Krieges, sondern „Big Data“-Banken und rechenintensive Weiterverarbeitung. Die Schwierigkeit, diesem neuen durch transnationale, präventive Massenüberwachung geprägten Modell von Sicherheit Respekt für die traditionellen Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit beizubringen, liegt darin, dass die allermeisten der neuen Methoden die Antithese zu den überkommenen Normen darstellen.

    Die Geheimdienstchefs rechtfertigen ihre Programme zur Massenüberwachung mit dem Mantra: „Wir brauchen den Heuhaufen, um die Nadel zu finden.“ Kritik an den Überwachungsprogrammen wird als Gefahr für die nationale Sicherheit denunziert. Verschleiert wird damit, dass Polizei und Geheimdienste bereits seit langem teils anlassbezogen, teils generell Zugriff auf den „Heuhaufen“ hatten. Snowdens Enthüllungen zeigen nun, dass die NSA und ihre Partner einen gewaltigen Heuhaufen aus so vielen Daten wie irgend möglich auftürmen, der es ihnen erlaubt, beliebig zurückzuverfolgen, was ihre BürgerInnen zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit getan haben.

    Der erste Lackmustest für die Reform der Überwachung wäre daher die Absage an die massenhafte Datensammlung durch die Geheimdienste – eine ungeheure Aufgabe angesichts der Kultur der Überwachung, die den Berufsalltag Hunderttausender staatlicher Sicherheitsbeamter und ihrer Auftragnehmer (contractors) prägt und angesichts der Infrastruktur, die die NSA hierfür geschaffen hat.

    Der zweite Lackmustest besteht darin, so weit wie möglich zu verhindern, dass große Vorratsdatensammlungen entstehen, zu denen sich staatliche Agenturen grundlos und unkontrolliert Zugriff verschaffen können. Das Problem stellt sich nicht nur bei den Verkehrsdaten der Telekommunikation, sondern auch bei Gesundheitsdaten, bei Reisen (Fluggastdaten) usw. Wenn wir die Unschuldsvermutung und das Recht auf Privatsphäre in Zeiten von Big Data retten wollen, dann benötigen wir zwingend Brandmauern, die Profiling und Rasterfahndungen verhindern, deren Zweck darin besteht, Verdachtsmomente gegenüber Unschuldigen zu generieren.

    Drittens ist zu definieren, unter welchen Bedingungen Geheimdienste Zugang zu Daten anderer Behörden oder privater Firmen haben dürfen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dafür braucht es zum einen mehr Transparenz darüber, wer, wie und warum in den Heuhaufen stochert. Zum anderen braucht es eine deutlich klarere Trennung zwischen Fragen nationaler Sicherheit und dem Sammeln von Informationen für Zwecke der Strafverfolgung. Im Kern geht es dabei um die Entscheidung, ob die Terrorismusbekämpfung Sache von Militär und Geheimdiensten oder rechtsstaatliche Polizeiarbeit ist.

    Viertens schließlich müssen die auf Kuschelkurs bedachten parlamentarischen Gremien zur Geheimdienstaufsicht durch eine ernsthafte demokratische Kontrolle ersetzt werden.

    Der tiefe Staat

    Rechenschaftspflichten und eine bessere Aufsicht über die Geheimdienste, so lautet eine der beliebtesten Forderungen in der Zeit nach Snowden. Das ist eine Herkulesaufgabe, denn, wie ein ehemaliger britischer Richter zurecht erklärte: „Der Sicherheitsapparat ist heutzutage in vielen Demokratien in der Lage, derart stark Einfluss auf die anderen Staatsorgane auszuüben, dass er quasi autonom ist: Er sorgt für eine Gesetzgebung, die seine Interessen über die Individualrechte stellt, dominiert exekutive Entscheidungsprozesse, sperrt seine Gegner aus gerichtlichen Verfahren aus und operiert nahezu jenseits öffentlicher Kontrolle.“

    Es wäre naiv zu glauben, dass Forderungen nach mehr Kontrolle wie selbstverständlich Erfolg haben, wo doch bereits seit einem Jahrzehnt gegen massive Widerstände versucht wird, die USA und ihre Verbündeten für Verschleppung, Geheimgefängnisse, Folter und Kriegsverbrechen im „Krieg gegen den Terror“ zur Verantwortung zu ziehen. Versuche, Gerechtigkeit wiederherzustellen, sind trotz vieler Untersuchungen in Europa und Nordamerika immer wieder gescheitert. Standardmäßig haben die Regierungen die Aktionen ihrer Dienste verteidigt, ignoriert oder entschuldigt. Warum? Weil ihre Geheimdienste eng einbezogen sind in alles Militärische und in einen Großteil ihrer Außen- und Wirtschaftspolitik. Geopolitisch betrachtet stehen Überwachungskapazitäten – oder „Lagebildeinschätzung“ – im Zentrum jeglicher Machtprojektion.

    Die Rufe nach Reformen und Kontrolle stehen vor einem weiteren grundlegenden Problem: Der Aufbau von Kontrollmechanismen für Überwachungsagenturen, die im Geheimen arbeiten, um präventiv „Gefahren“ durch bekannte und unbekannte Feinde zu begegnen, ist eine widersprüchliche Übung. Zu Ende gedacht kann die Forderung, Überwachung auf das Erforderliche und Verhältnismäßige zu reduzieren und angemessener demokratischer und gerichtlicher Kontrolle zu unterwerfen, nur bedeuten, das Mandat und die Befugnisse der Geheimdienste radikal zu beschränken und die Aufgabe der Terrorismusbekämpfung auf die Polizei zu übertragen. Eine solche Konsequenz kommt jedoch in Zeiten, da die Medien fast unisono dem Kult der (Un-)Sicherheit huldigen, einer Blasphemie gleich.

    Gute Geschäfte

    Überwachung findet nicht im luftleeren Raum statt. Die Sicherheitsapparate haben insbesondere seit dem 11. September 2001 eine atemberaubende Entwicklung genommen, deren Auswirkungen auf „verdächtige Gemeinschaften“ wir genauso wenig ignorieren dürfen wie ihre Strategien gegen „Radikalisierung“ und „inländischen Extremismus“. Weltweit sind sozialer Protest und ziviler Ungehorsam unter Druck wie nie zuvor. Der Kampf gegen unkontrollierte Überwachung steht somit im Zentrum der Kämpfe um soziale Gerechtigkeit.

    Während der Neoliberalismus ständig mehr öffentliche Dienstleistungen zusammenstreicht, können die Hohepriester des Sicherheitsstaates ungezählte Milliarden von Euro ausgeben für Armeen von Auftragsdienstleistern und für Ausrüstung nach dem Vorbild von Hollywood-Ausstattern. Was immer für den Sicherheitsstaat gut ist, ist auch gut fürs Geschäft. Der stark auf Massenüberwachung ausgerichtete „Heimatschutz“ ist bereits heute ein Milliarden-Geschäft. Die Grenzen zwischen Militär, nationaler Sicherheit und öffentlicher Ordnung verschwimmen, und es besteht ein geradezu manisches Interesse an neuen technischen Möglichkeiten: von Drohnen über „weniger tödliche“ Waffen und Technologien zur Kontrolle von Menschenmengen oder zur militarisierten Grenzkontrolle bis hin zu neuen Anwendungen für Massenüberwachung. Der neue Kaiser trägt Designerkleider und eine Designerrüstung. Wir müssen davon ausgehen, dass die einflussreiche Überwachungsindustrie versuchen wird, jede „Sicherheits“-Lücke zu füllen, die sich durch die demokratische Kontrolle der Staatsmacht ergibt. Wenn wir es ernst meinen mit der Begrenzung der Überwachung müssen wir die Staatsmacht gleichermaßen einhegen wie die des Privatsektors.

    4. September 2014 7
  • : Strategische Fernmeldeaufklärung: Bundesnachrichtendienst überwacht immer mehr – mit immer weniger Erfolg
    Architektur-Modell des BND-Neubau in Berlin-Mitte. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/people/cbmd/">Cornelius Bartke</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    Strategische Fernmeldeaufklärung: Bundesnachrichtendienst überwacht immer mehr – mit immer weniger Erfolg

    Der Bundesnachrichtendienst überwacht immer mehr Telekommunikation flächendeckend und anlasslos – mit immer weniger relevanten Treffern. Das geht aus einer Analyse der veröffentlichten Fallzahlen der letzten zehn Jahre hervor. Über den Großteil der BND-Auslandsüberwachung, die laut führenden Verfassungsrechtlern ohnehin illegal ist, schweigt die Bundesregierung weiter.

    29. August 2014 14
  • : Informationelle Fremdbestimmung: Kampf gegen Eintrag in Polizeidatenbank wegen Demonstration „Freiheit statt Angst“
    Informationelle Fremdbestimmung: Kampf gegen Eintrag in Polizeidatenbank wegen Demonstration „Freiheit statt Angst“

    Die angeblich strengen deutschen Datenschutzgesetze gelten häufig als geeignetes Mittel, um dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber Staat und Wirtschaft zur Durchsetzung zu verhelfen. Doch stimmt das wirklich? Im ersten Teil dieses Gastbeitrages sollen anhand eines konkreten Beispiels die Schwierigkeiten und Unzulänglichkeiten datenschutzrechtlicher Instrumente im nationalen sowie europäischen Kontext deutlich gemacht werden. Der zweite Teil fasst die dabei gewonnenen Einsichten zusammen und zieht ein (netz-)politisches Fazit.

    Dies ist ein Gastbeitrag von von Harun Spies, freier Journalist, Brüssel.

    Anhand eines Fallbeispiels soll zunächst dargestellt werden, wie leicht politisch aktive Menschen in umfangreiche und mittlerweile unüberschaubare Datensammlungen des Staates geraten können. Ähnliches gilt – wenn auch vordergründig aus anderen Beweggründen – für die Internetkonzerne mit ihren riesigen Datenhalden, die ihrerseits wiederum ergiebige Quelle für Geheimdienste und Polizeien sind. Das Beispiel dokumentiert darüber hinaus ebenso, mit welchen kritikwürdigen Methoden und haltlosen Unterstellungen die so genannten ‚Sicherheitsbehörden’ versuchen, Betroffene in ihrem Sinne zu kriminalisieren oder das eigene perfide Vorgehen gegenüber geschaffenen Kontrollinstanzen – wie dem/der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – zu rechtfertigen. Nicht zu vernachlässigen ist dabei insbesondere die Interpretationsmacht im Umgang mit gewonnenen Informationen oder Datenspuren, die mitunter handfeste Konsequenzen für Betroffene haben kann. Andererseits gestaltet sich die Eigenauskunft und Löschung mitunter derart komplex, so dass oft nur wenige Menschen überhaupt effektiv dagegen vorgehen können.

    Neuigkeiten von Horst Herold?

    Leider ist mir zu spät aufgegangen, woran ich in Traum nicht dachte, daß man der Polizei die Sammlung von Daten aller Bürger unterstellt. (Aus: Interview mit Horst Herold (II), Bürgerrechte & Polizei/CILIP 18 (2/1984))

    Nüchtern klingt die Darstellung des Vorgangs im letzten Tätigkeitsbericht des ehemaligen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: “Wie eine Kontrolle der Zentraldatei ‚Politisch motivierte Kriminalität ‑links’ (‚PMK-links‑Z’) ans Licht brachte, sind viele personenbezogene Speicherungen ohne hinreichende Rechtsgrundlage erfolgt.” Ein “Beratungs- und Kontrollbesuch” beim Bundeskriminalamt (BKA) hatte ergeben, dass “Anmelder von Versammlungen als ’sonstige Personen’ in der Zentraldatei gespeichert” waren. Diese Tatsache hätte es eigentlich durchaus verdient, wesentlich prominenter zur Sprache gebracht und reflektiert zu werden – schließlich hatte einst das Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil von 1983 festgestellt:

    Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.

    Vielleicht ist die zurückhaltende Schilderung auch damit zu erklären, dass nach ca. zwei Jahren behördlicher Streiterei offenbar erst ein ‚Machtwort’ des beiderseitig aufsichtsführenden Bundesinnenministeriums (BMI) schließlich zur Löschung der unzulässig gespeicherten Daten führte. Doch wie kam es eigentlich zu dieser umfangreichen datenschutzrechtlichen Kontrolle, in deren Konsequenz dann bis zu 1.200 Personendatensätze aus der besagten Zentraldatei gelöscht worden sind?

    Freiheit statt Angst?

    IF-FSASichtbar begonnen hatte der ganze Datenschlamassel am 11.09.2010 anlässlich einer bundesweit beworbenen Anti-Überwachungsdemonstration, die unter dem Motto “Freiheit statt Angst” etwa jährlich in Berlin stattfindet. Der Demonstrationszug passierte gerade eine durch eine Baustelle verengte Stelle und geriet daher ins Stocken, als Beamte einer Berliner Einsatzhundertschaft die Teilnehmer seitlich bedrängten, offenbar nur, um schneller durch den Engpass zu gelangen. Daraufhin forderte die später von den Speicherungen betroffene Person die in den Zug hineindrängenden Polizeibeamten verbal dazu auf, dieses provozierende Verhalten zu unterlassen. Die Beamten verließen dann auch zügig den Bereich der Versammlung, ohne zuvor irgendwelche polizeilichen Maßnahmen (Identitätsfeststellungen, Festnahmen etc.) eingeleitet zu haben. Nach ca. einem Monat erhielt der Betroffene – für ihn also vollkommen überraschend – vom Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes eine “Vorladung als Beschuldigter” wegen angeblichem “Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte”.

    IF_VorladungDer Paragraf 113 des Strafgesetzbuches wird insbesondere im Zusammenhang von Versammlungen häufig angewendet, um unrechtmäßiges und/oder gewalttätiges Verhalten von Polizeibeamten im Nachhinein zu legitimieren. So war diese Taktik unmittelbar im Jahr zuvor ebenfalls bei der „Freiheit statt Angst“-Demonstration zum Einsatz gekommen. Nachdem der Betroffene die polizeiliche Vorladung ignoriert hatte, stellte die Berliner Staatsanwaltschaft am 09.11.2010 das eingeleitete Ermittlungsverfahren ohne weitere Angabe von Gründen nach § 170 Abs. 2 StPO ein. In der Folge versuchte der Betroffene mehrfach, nach § 147 Abs. 7 StPO Einsicht in bzw. Abschriften aus der Ermittlungsakte zu erhalten. Dieses Begehren wurde vom zuständigen Staatsanwalt zunächst verwehrt, da sich angeblich “Videoprints von den am Einsatz beteiligten Polizeibeamten” in der Akte befänden und darüber hinaus “kein rechtlich begründetes Interesse erkennbar” sei.

    no-border-camp-2010Außerdem reiste der Betroffene im Herbst 2010 zu einem von antirassistischen Gruppen und Einzelpersonen organisierten “No Border Camp” nach Brüssel, wo er während einer Gewerkschaftsdemonstration in Ausübung seines Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) zusammen mit über 300 weiteren Personen für ca. 10 Stunden willkürlich zur ‚Gefahrenabwehr’ in Gewahrsam genommen wurde. Abweichend vom ersten Vorfall wurde hier durch die belgische Polizei eine Identitätsfeststellung vorgenommen.

    Datenspuren beim LKA und BKA?

    Durch die Kampagne “Reclaim your Data!” inspiriert, stellte der Betroffene schließlich verschiedene Anträge bei Polizeibehörden und Geheimdiensten, um die dort zu seiner Person gespeicherten Daten zu erfahren. Noch im Oktober 2010 verlangte er zuerst Auskunft beim Landeskriminalamt Berlin. Mit einem Schreiben im Januar 2011 gab dessen zuständige Stelle bekannt, dass im “Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS)” personenbezogene Daten in der Zuschreibung als “Tatverdächtiger” wegen des “Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte” erfasst wären. Aufgrund der in Berlin erlassenen Prüffristenverordnung sollten die Daten “nach einer Frist von 10 Jahren nach dem letzten Anlass für die Speicherung gelöscht” werden, “sofern bis dahin kein erneuter Anlass für eine Datenspeicherung entstanden” sei. Zwar war relativ allgemein beschrieben, dass “bei Fällen von geringer Bedeutung” sich die Prüffrist verkürzen kann, eine konkrete Anwendung dieser Vorschrift war allerdings nicht zu erkennen, so dass der Betroffene mit einer unverhältnismäßig langen Speicherung rechnen musste.

    Schließlich stellte der Betroffene am 16.01.2011 auf Grundlage des § 19 BDSG einen Auskunftsantrag beim BKA. Gleichzeitig verlangte er u.a. nach Art. 30 des EU-Ratsbeschlusses zum EUROPOL-Gesetz entsprechende Auskünfte. Während die EU-Polizeiagentur Europol im Februar 2011 mitteilte, dass keine Daten, “für die gemäß des Rats-Beschlusses Anspruch auf Auskunft besteht, bei Europol verarbeitet werden”, waren dem Bescheid des BKA folgende Informationen zu entnehmen: Es seien Daten im “INPOL, dem im Rahmen eines elektronischen Datenverbundes betriebenen Informationssystem der deutschen Polizei,” gespeichert. Im vollständigen Wortlaut war dort zu den Speicherungen zu lesen:

    Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Staatsschutzsachen hat das BKA in Meckenheim/Abteilung Staatsschutz Mitteilungen über Sachverhalte aus Berlin (BR) erhalten, die zur Anlegung einer Kriminalakte geführt haben. Zu dieser Akte ist in der Zentraldatei BKA Aktennachweis (BKA-AN) – auf diese Daten können nur Mitarbeiter des BKA zugreifen – die Kriminalaktennummer als Fundstelle gespeichert. Die Aussonderungsprüffrist wurde auf den 11.09.2015 festgesetzt.

    Des Weiteren wurden zwei Datenspuren zusammenfassend benannt, von denen zumindest die Erste laut Auskunft des BKA von der Landespolizei Berlin in die Verbunddatei ‚Innere Sicherheit’ (IFIS) eingestellt worden war:

    • 11.09.2010, Berlin – Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (körperlicher Einsatz gegen polizeiliche Maßnahmen anlässlich einer Demonstration)
    • 25.09. – 02.10.2010, Brüssel – Mitteilung der belgischen Behörden vom 05.10.2010 über die Ingewahrsamnahme von 380 Personen zur Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der Durchführung des ‚No Border Camp’ in Brüssel – neben einem Angriff auf eine Polizeistation in Brüssel wurden zahlreiche Sachbeschädigungen durch Graffiti begangen – das genaue Datum der Durchführung der Maßnahme wurde nicht mitgeteilt

    Zur möglichen Weitergabe dieser Datenspuren teilte das BKA nur knapp mit, dass “am 08.10.2010 eine Übermittlung an alle Landeskriminalämter, an das Bundesamt für Verfassungsschutz und an die Bundespolizei im Rahmen der Mitteilung der Ingewahrsamnahme während des ‚No Border Camp’ in Brüssel” stattgefunden habe.

    Der bemerkenswerteste Satz im Schlussteil der BKA-Antwort lautete allerdings wie folgt: “Eine weitergehende Auskunft wird unter Berufung auf § 19 Abs. 4 Nr. 1 BDSG abgelehnt.” Angeblich hätte eine Abwägung zwischen dem allgemeinen Informationsinteresse an der Auskunft und dem Interesse der speichernden Stelle an der Geheimhaltung erbracht, dass im konkreten Fall das Informationsinteresse zurückstehen müsse. Auch eine Begründung der Auskunftsverweigerung komme nicht in Frage, da damit der mit der Verweigerung verfolgte Zweck gefährdet wäre. Wie sich später aus offengelegten Akten im Verwaltungsgerichtsverfahren ergab, war jedoch überhaupt nicht abgewogen worden – der vorgefertigte Textbaustein wurde offenkundig aufgrund systematischer Geheimniskrämerei des BKA-Staatsschutzes ohne konkrete Prüfung eingefügt.

    Gesperrte Akten und Geheimverfahren?

    Anschließend bat der Betroffene im März 2011 den BfDI um Überprüfung der Angelegenheit und legte gleichzeitig Widerspruch gegen die Auskunftsverweigerung ein. In der Widerspruchsschrift machte er geltend, dass nicht ersichtlich und unbegründet sei, weshalb eine weitergehende Auskunft die Ausnahmetatbestände des § 19 Abs. 4 BDSG jeweils erfüllen könnte. Vielmehr wurde frühzeitig auf die mutmaßlich rechtswidrige Speicherung hingewiesen. Dieser Hinweis traf jedoch im BKA-Justiziariat auf ‚taube Ohren’. Mit Bescheid vom 30.03.2011 wurde das Ansinnen zurückgewiesen, da die Erteilung der vollständigen Auskunft angeblich “zu erheblichen Beeinträchtigungen der Aufgabenerledigung der verantwortlichen Stelle(n) führen” würde.

    Daraufhin hat die Anwältin des Betroffenen im Mai 2011 eine Verpflichtungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erhoben. Bereits mit der Zustellung der Klageschrift forderte das Gericht das BKA umgehend auf, alle das Verfahren betreffenden Akten inklusive eines Ausdrucks aus INPOL gemäß § 99 VwGO innerhalb kurzer Frist vorzulegen. Dazu kam es jedoch nicht: In der Klageerwiderung beantragte das BKA, das Verfahren bis zur Entscheidung des BfDI auszusetzen bzw. ruhen zu lassen. Andernfalls benötige es eine dreiwöchige Fristverlängerung, um “gegebenenfalls eine Sperrerklärung vom Bundesministerium des Innern einholen zu können”. Über die (Un-)Rechtmäßigkeit einer solchen Sperrerklärung entscheidet jedoch nicht das erkennende Gericht selbst, sondern eine Kammer der übergeordneten Instanz in einem Geheimverfahren (‚in-camera’). Aufgrund der andauernden Prüfung des BfDI stimmte deshalb auch der Betroffene dem Ruhen des Verfahrens zu und beantragte sicherheitshalber beim BKA, die fraglichen Daten auch im Falle einer festgestellten Unzulässigkeit nicht sofort zu löschen, sondern lediglich für die Verwendung zu sperren.

    Wer kontrolliert hier eigentlich wen?

    IF_GründeParallel zum gerichtlichen Verfahren hatte der Betroffene im März 2011 zuerst den BfDI und ca. ein Jahr später den Berliner Datenschutzbeauftragten um eine Überprüfung der Angelegenheit jeweils mit bundes- bzw. landesbezogener Schwerpunktsetzung gebeten.

    Nach mehrmaligen telefonischen Rückfragen seiner Anwältin und der schriftlichen Bitte um eine baldige Zwischennachricht kam es im Dezember 2011 zu einer ersten Reaktion des BfDI: In diesem Schreiben wird ausgeführt, dass verschiedene Mitteilungen des BKA zum Sachverhalt eingegangen seien und “Anlass zu weiteren Nachfragen gegeben” hätten. Insbesondere die Speicherung zum ‚No Border Camp’ wurde als kritikwürdig eingestuft, da dort nicht einmal ein konkreter Vorwurf einer Straftat ersichtlich war. Bei der Berliner Speicherung wegen des angeblichen Widerstandes käme eine Löschung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens jedoch nur dann in Betracht, “wenn sich aus den Gründen der Entscheidung ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat”. Wahrscheinlich lag dem BfDI zu diesem Zeitpunkt trotz monatelanger Bemühungen noch nicht einmal die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom November 2010 vor, aus der sich die Einstellung wegen feststehender Unschuld ergab. Dieses Schriftstück lag auch dem Betroffenen nur vor, weil seine Anwältin auf Grundlage des § 147 Abs. 1 StPO in die Ermittlungsakte mittlerweile Einsicht nehmen konnte. Zu den Gründen der teilweisen Auskunftsverweigerung durch das BKA durfte sich der Sachbearbeiter des BfDI aufgrund der einschränkenden Regelung aus § 19 Abs. 6 Satz 2 BDSG allerdings nicht äußern.

    Im Mai 2012 bat der Betroffene dann erneut um eine Stellungnahme. Diesmal gab der BfDI an, “in der Zwischenzeit einen Kontrollbesuch” vorgenommen zu haben, dessen Termin hätte sich jedoch aufgrund anderer Prüfungen zunächst verzögert. Um zumindest die Berliner Speicherung endlich aus den polizeilichen Datenbanken zu tilgen, lag der Entschluss nahe, die Löschung bzw. Sperrung beim zuständigen Landeskriminalamt zu beantragen. Angesichts der vorliegenden Einstellungsgründe fiel die Reaktion der Dienststelle sogar erwartungsgemäß aus: “Nach Prüfung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte habe ich festgestellt, dass die weitere Speicherung […] für die weitere Aufgabenerfüllung der Polizei nicht mehr benötigt werden und habe diese gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 2 ASOG löschen lassen. […] Im Rahmen der durchgeführten Einzelfallprüfung zum oben genannten Vorgang wurden die in diesem Zusammenhang durch das Land Berlin eingestellten Daten in der INPOL-Verbunddatei beim BKA ebenfalls gelöscht.”

    Auf eine in diesem Zusammenhang beim Berliner Datenschutzbeauftragten im Juni 2012 eingereichte Beschwerde reagierte dieser zunächst ausweichend. Erst nach über einem Jahr und etlichen Briefen des Betroffenen wird im September 2013 in einem vierseitigen Schreiben das eigentliche Kernproblem anerkannt:

    Die zuständige Fachabteilung des Landeskriminalamtes hat im vorliegenden Fall einen sog. ‚Resttatverdacht’ erkannt, der die zunächst weitere Speicherung dieser Vorgangsdaten erklärt. […] Abschließend teilt der Polizeipräsident von Berlin mit, dass in seiner Nachbewertung dieses Vorgangs festzustellen ist, dass die ursprüngliche Argumentation für einen Resttatverdacht nicht nachvollziehbar war und eine Würdigung der Verfahrenseinstellung nicht in dem gebotenen Maß vorgenommen worden ist bzw. erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung erfolgte.

    Jedoch hat die Berliner Datenschutzbehörde bisher weder das augenscheinliche Fehlverhalten der Polizei hinterfragt noch allgemeine Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung derartiger Weiterspeicherungen in die Wege geleitet. Auch in ihrem Tätigkeitsbericht ist dieser Vorgang mit keinem Wort erwähnt. Hier mangelt es wegen der örtlichen oder personellen Nähe der Berliner Behörden möglicherweise einfach an Aufklärungswillen.

    Im Dezember 2012 bat der Betroffene entmutigt um eine abschließende Stellungnahme des BfDI. Kurz darauf kam erfreulicherweise doch etwas Bewegung in die Angelegenheit: Zunächst bat der Sachbearbeiter um Verständnis für die lange Bearbeitungsdauer, da die ursächliche Datenverarbeitung beim BKA einer “gründlichen Aufarbeitung” bedurft habe und den “datenschutzrechtlichen Fragen besonders intensiv nachgegangen” worden sei. Nach seinen Angaben wurde mit drei Mitarbeitern eine umfangreiche Kontrolle vor Ort vorgenommen und ein sehr ausführlicher Prüfbericht gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) abgegeben. Im Ergebnis wurde die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das BKA gegenüber dem Ministerium “in mehrfacher Hinsicht formell beanstandet”.

    In einer sieben-seitigen Stellungnahme an die Anwältin des Betroffenen wurden vom BfDI sehr detailliert die juristischen Auslegungstricks des BKA nachgezeichnet:

    Mir gegenüber vertrat das BKA zunächst die Auffassung, Rechtsgrundlage der Speicherung sei lediglich § 7 Abs. 1 BKAG, die Schwellen nach § 8 Abs. 2 BKAG seien nicht zu prüfen. Diese Auffassung berücksichtigt jedoch nicht, dass Daten zu diesem Ereignis in der Kriminalakte gespeichert wurden. […]
    Daher war die Straftat nicht bzw. nicht rechtswidrig begangen und die Speicherung gemäß § 8 Abs. 3 BKAG datenschutzrechtlich unzulässig. Noch im April 2011 hatte das BKA allerdings argumentiert, dass § 8 Abs. 3 BKAG hier nicht anzuwenden sei. Bis dahin waren dem BKA offensichtlich die Einstellungsverfügung oder zumindest die Gründe der Einstellung nicht bekannt. […]
    Nach meiner Auffassung war es datenschutzrechtlich nicht zulässig, Ihren Mandanten als Teilnehmer des ‚No Border Camps’ in der Kriminalakte zu speichern; dies gilt naturgemäß für die Speicherung im Aktennachweis. Auf § 8 Abs. 1 BKAG konnte das BKA die Speicherung nicht stützen. […]
    § 8 Abs. 2 BKAG rechtfertigt eine Speicherung ebenso nicht. […]
    Auf der Mitteilung der belgischen Behörden basierend vertritt das BKA die Auffassung, Ihr Mandant sei als Verdächtiger einzustufen. Das BKA sah diesen Verdacht zunächst durch die oben genannte Mitteilung zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verstärkt. […]
    Ein unmittelbarer Bezug Ihres Mandanten zu den begangenen Straftaten ist offenbar nicht nachgewiesen und auch nicht dargetan. Der Anfangsverdacht kann erst recht nicht aus der Mitteilung des LKA Berlin hergeleitet werden. Zum einen besteht zu der hier gegenständlichen Speicherung kein Zusammenhang, zum anderen ist – wie sich nunmehr herausgestellt hat – der Tatvorwurf nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Berlin schon aus Rechtsgründen nicht haltbar (siehe oben). Das BKA hat mir gegenüber ausgeführt, es lägen dort keine Erkenntnisse vor, nach denen Ihr Mandant nicht an den Straftaten beteiligt gewesen sei oder diese nicht rechtswidrig begangen habe. Im Nachgang sei nicht festgestellt worden, dass die polizeiliche Maßnahme unrechtmäßig gewesen sei. Dies verfängt aus meiner Sicht nicht. Denn es kommt nicht darauf an, ob die Unschuld des Betroffenen festgestellt wurde, sondern ob eine Tatsachengrundlage vorhanden ist, die einen Straftatverdacht trägt. Dazu müssen nach meiner Auffassung eine konkrete Tat und eine Tathandlung angegeben werden können. Entscheidend ist als Beurteilungsgrundlage nicht, welche Informationen dem BKA fehlen, sondern welche das BKA zur Begründung der Speicherung als Dokumentation vorhält.

    Zur eigentlich zentralen Frage der Auskunftsverweigerung wurde jedoch nach wie vor nur festgestellt: “An dieser Entscheidung hält es [BKA] fest. Daher kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass ich die Auskunftsverweigerung für zu weitgehend erachte. […] Eine weitergehende Mitteilung ist mir gemäß § 19 Abs. 6 Satz 2 BDSG nicht möglich.”

    Was hat das BKA zu verbergen?

    IF-ChartUm nicht noch länger auf ein abschließendes Ergebnis des BfDI zu warten, wurde sodann das ruhende Verwaltungsgerichtsverfahren wieder angerufen – mit einer überraschenden Wendung: Im Februar 2013 legte das BKA dem Verwaltungsgericht auf Anforderung nun den “vollständigen Ausdruck aus der elektronischen Kriminalakte” und einen “Chart aus dem polizeilichen Informationssystem b‑case” vor.

    Damit wurde die kafkaeske Natur der gesamten Angelegenheit ersichtlich: Einerseits war klar, dass die bislang verweigerte Auskunft die Speicherung wegen der Anmeldung von Versammlungen (vgl. dazu die gesetzliche Verpflichtung aus § 14 VersG) in der Zentraldatei “PMK-links‑Z” betraf. Die Anmelderdaten wurden vermutlich bereits im April 2010 direkt durch das LKA Berlin per aktenzeichenlosem Telefax dem BKA-Staatsschutz nach Meckenheim angeliefert. Die Speicherung in der Zentraldatei erfolgte also weitaus früher als diejenige in der Verbunddatei IFIS, so dass hier zunächst kein Zusammenhang zum Vorfall bei der Demonstration „Freiheit statt Angst“ ersichtlich ist. Außerdem war in der Gesamtschau zu erkennen, dass die verschiedenen Einträge sowohl in der elektronischen Kriminalakte als auch im internen BKA-Vorgangsbearbeitungssystem gespeichert waren.

    Andererseits ging aus den Unterlagen hervor, dass die personenbezogenen Daten aller 380 beim “No Border Camp” in Gewahrsam genommenen oder kontrollierten Personen durch die belgische Kontaktstelle der “Police Working Group on Terrorism (PWGT)” vollständig in jedes der folgenden europäischen Länder übermittelt worden waren: Österreich (Wien), Schweiz (Bern), Tschechische Republik (Prag), Deutschland (Meckenheim), Spanien (Madrid), Irland (Dublin), Frankreich (Paris), Großbritannien (London), Ungarn (Budapest), Italien (Rom), Luxemburg, Niederlande (Den Haag), Portugal (Lissabon), Polen (Warschau), Schweden (Stockholm) und Finnland (Helsinki). Lediglich die PWGT-Kontaktstellen in Zypern, Dänemark, Estland, Griechenland, Litauen, Lettland, Malta, Norwegen, Slowenien und in der Slowakischen Republik gingen leer aus, da augenscheinlich keiner ihrer Staatsterroristenbürger von der Maßnahme betroffen war.

    Dienstgeheimnisse des BKA offenlegen?

    Die dreistesten Behauptungen finden sich jedoch in einer internen Stellungnahme des Staatsschutzreferates “Zentralstelle – links – Auswertung, Analyse, Früherkennung“ (ST11) an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des BKA, in der die Speicherung und die Geheimniskrämerei gerechtfertigt werden sollte. In diesem vierzehnseitigen Papier, wird der Betroffene unter dem Schlagwort „Sonderauswertung“ in den Kontext von „Straftaten von erheblicher Bedeutung im Themenfeld ‚Innen- und Sicherheitspolitik’“ gerückt. Welche konkreten Straftaten damit gemeint sind, wird zur Abschreckung der adressierten Datenschutzbeauftragten bereits auf den ersten Seiten deutlich: „Angriff auf eine Polizeidienststelle und Brandstiftung z.N. Hauptzollamt am 04.12.2009 in Hamburg“, „Brandanschlag auf Liegenschaft des BKA am 04.12.2009 in Berlin-Treptow“ sowie „Angriff auf Polizeidienststelle (Abschnitt 51) am 11.04.2011 in Berlin-Friedrichshain“. Der ‚Zusammenhang’ wird einerseits über das vermeintlich ähnliche Themenfeld der angemeldeten Versammlungen konstruiert und beruht andererseits auf der folgenden grotesken Logik: „Außerdem wurden o.g. Straftaten ganz überwiegend in Berlin (dem Wohnort des Petenten) begangen […], konnten jedoch bislang nicht aufgeklärt werden.“ Mit einer solchen Verdachtsschöpfungskette lassen sich in einer Großstadt wie Berlin ganz einfach und schnell Überwachungsobjekte generieren.

    Als individuelle Belege der unterstellten Militanz dienen dem Staatsschutz dabei wiederum die Datenspuren aus Berlin und Brüssel. Zuerst wird der angebliche „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ganz selbstverständlich als „Gewalttat“ ausgelegt – das widerspricht zwar der staatsanwaltschaftlichen Beurteilung, wird aber trotzdem ganz pauschal hineininterpretiert. Und weiterhin wird dem Betroffenen zur Last gelegt, dass er „Aktionen zum vom Straf- und Gewalttaten begleiteten Themenfeld ‚Antirepression’ organisiert“ habe. Gemeint sind damit offenbar eine Vielzahl von Anmeldungen für Versammlungen (Art. 8 GG), die sich gegen Polizeigewalt, Überwachungsgesetze oder die Atomwirtschaft richteten. Diese Konstellation soll summarisch die Annahme rechtfertigen, „dass der Petent zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“ und deshalb die Speicherung als „sonstige Person“ gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 5 BKAG „rechtmäßig war“.

    Der zynische Höhepunkt der absurden Verdachtskonstruktion steckt letztendlich aber in der Rechtfertigung der Auskunftsverweigerung: Nach einem kurzen Einblick in die polizeiliche Internet-Überwachung gipfelt die staatsschützerische Verschwörungstheorie zunächst in der Aussage, dass die Rechtsanwältin des Betroffenen Teil eines „Netzwerks“ wäre, da sie in einem im Internet verfügbaren Video ihre Arbeit als Organ der Rechtspflege beschreibt. Zudem hat ein kurzer Bericht des Betroffenen auf einer Internetseite die Aufmerksamkeit der Beamten erregt. Dort war unter dem Tenor „60 Jahre sind genug! – Die eigenen Daten kollektiv zurückholen!“ dazu aufgerufen worden, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch Auskunftsanträge beim BKA wahrzunehmen. Hierbei wird vom Staatsschutz besonders reklamiert, dass kurze Passagen aus dem Widerspruchsbescheid veröffentlicht worden sind. Daraus wird schließlich abgeleitet, dass „Ziel und Hauptmotiv des Petenten und seiner Rechtsanwältin […] das Offenlegen von Dienstgeheimnissen des BKA” wäre. In Zeiten umfassender Enthüllungen durch interne Whistleblower erscheint ein derart antiquiertes Geheimschutzverständnis reichlich skurril.

    Naheliegender ist vielmehr, dass der BKA-Staatsschutz seine haltlosen Verdächtigungen und unzulässigen Speicherungen verschweigen wollte. Denn er sieht bereits eine kritische Öffentlichkeit als Mittel an, „gegen die europäische Sicherheitsarchitektur“ bzw. „gegen staatliche Repressionsbehörden“ vorzugehen. Nach dieser Logik müssen zukünftig also alle Menschen mit vorsorglicher Beobachtung und Speicherung durch den Staat rechnen, wenn sie sich gegen Überwachung und bestehende Sicherheitsgesetze engagieren, wenn sie für informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit eintreten oder wenn sie einfach nur ihre in der Verfassung gewährten Grundrechte wahrnehmen wollen.

    Ende gut, alles gut?

    Im März 2013 antwortete der BfDI dem Betroffenen abschließend, dass ihm nunmehr eine Stellungnahme des Bundesministerium des Innern (BMI) zu seinem Prüfbericht vorliege. Im Bericht war er zum Ergebnis gekommen, dass die Speicherung in der Zentraldatei ‚PMK-links‑Z’ nicht zulässig gewesen sei und das BKA insoweit auch nicht hinreichend Auskunft erteilt hatte. Das Ministerium teilte nun mit, dass sich das BKA dieser Bewertung “vollumfänglich anschließt” und alle Daten löschen werde. Schließlich wurde damit auch der Verwaltungsrechtsstreit hinfällig und die entstandenen Kosten der Bundesrepublik Deutschland – also den Steuerzahlern – auferlegt.

    Damit endete nach ca. 26 Monaten eine Odyssee der informationellen Fremdbestimmung – zumindest in den elektronischen Datenspeichern (wohl nicht in den Köpfen) des BKA. Dem Betroffenen und allen anderen erfassten Personen steht jetzt allerdings noch bevor, die aus Belgien übermittelten Daten sowohl beim deutschen Inlandsgeheimdienst als auch in 15 weiteren europäischen PWGT-Teilnehmerstaaten löschen zu lassen. Auf die Unterstützung des europäischen Datenschutzbeauftragten können sie dabei jedoch nicht hoffen, denn Peter Hustinx ist formell nur für Belange hinsichtlich europäischer Institutionen und nicht für bilateralen Datentausch zuständig. Auf die Problematik eines nahezu europaweiten Auskunfts- und Löschbegehrens persönlich angesprochen, antwortete Peter Hustinx am Rande der Veranstaltung “Freedom not fear“ 2013 pragmatisch: “It’s not my issue.”

    29. Juli 2014 6
  • : Mehr parlamentarische Kontrolle? Geheimdienste auflösen, den polizeilichen Staatsschutz gleich mit?
    Mehr parlamentarische Kontrolle? Geheimdienste auflösen, den polizeilichen Staatsschutz gleich mit?

    cilip103Morgen soll der Abschlussberichts eines „Expertengremiums“ veröffentlicht werden, in dem eine Überprüfung der Sicherheitsgesetze vorgenommen wird. Es geht um den sogenannten „Otto-Katalog“ des früheren Innenministers Schily (SPD), der nach dem 11. September 2001 unter dem „Anti-Terror“-Deckmantel zahlreiche neue Gesetze erließ. Die Innenminister der Koaltion hatten die Initiative mit weiteren Maßnahmen erneuert oder fortgeschrieben, darunter das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ sowie dessen Ergänzung 2011.

    Zur von Justiz- und Innenministerium ernannten Regierungskommission aus acht Mitgliedern gehörten die zuständigen MinisterInnen, der FDP-Politiker Burkhard Hirsch und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms. Mittlerweile ist der 308 Seiten starke Bericht einigen Medien vorab zugänglich gemacht worden. Auf Spiegel Online war zu lesen, das Verteidigungsministerium habe zuvor versucht, eine Kritik am Militärischen Abschirmdienstes (MAD) zu verhindern und verlangt, ein kritisches Kapitel nicht mit aufzunehmen. Die Gruppe lehnte jedoch ab und stellt nun sogar die Existenzberechtigung des Militärgeheimdienstes in Frage.

    Die Tagesschau berichtet weiterhin, dass insbesondere das 2004 geschaffene „Gemeinsame Terrorabwehrzentrum“ (GTAZ) in Berlin-Treptow eine eigene gesetzliche Grundlage erhalten soll. Dort arbeiten über 40 Polizeien und Geheimdienste zusammen. Letzte Woche hatte bereits die Süddeutsche Zeitung aus dem Bericht verlautbart, dass eine „derart enge Kooperation“ verfassungsrechtlich „nicht unproblematisch“ sei. Empfohlen wird demnach, die Arbeit auf schwerste Terrorgefahren zu beschränken und die behördenübergreifende Kontrolle zu verbessern. Hierzu gehört auch die weitere Stärkung einer parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste.

    Fraglich ist aber, ob diese datenschutzrechtlichen Brotkrümel überhaupt ausreichen – oder ob es bei der zunehmend geheimdienstlichen Tätigkeit etwa des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht um die ganze Bäckerei gehen müsste. Pünktlich zur morgigen Vorstellung des Berichts der Regierungskommission ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/CILIP“ erschienen, die sich diesmal ebenfalls mit der Vergeheimdienstlichung deutscher Sicherheitsbehörden befasst.

    27. August 2013