Wie unter anderem die BILD-Zeitung heute berichtet plant die Bundesregierung neue Regelungen für private und gewerbliche Drohnen-Flüge, darunter die Ausweitung von Flugverbotszonen. Zudem sollen gewerbliche Drohnen-PilotInnen eine Art Lizenz erwerben und hierfür ihr Können vorzeigen. Dies habe der von der CSU gestellte Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, am gestrigen Samstag in Berlin erklärt.
Schon jetzt müssen gewerbliche NutzerInnen eine pauschale Erlaubnis für das Steuern der Drohnen beantragen, jeder Flug muss dann gegenüber den Luftfahrtämtern einzeln angekündigt werden. Nach dem neuen Vorstoß sollen die PilotInnen zuvor ihre „fliegerischen und luftrechtlichen Kenntnisse“ nachweisen, diese würden in einer Prüfung abgenommen. Eine entsprechende Lizenz würde anschließend durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilt.
Außerdem sollen Drohnen mit einem Gewicht ab 500 Gramm zukünftig registriert werden, um deren BesitzerInnen im Falle eines Schadens identifizieren zu können. Wo diese Vorratsdatenspeicherung geführt wird und welche Behörden darauf zugreifen dürfen, erklärt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht. Auch über den Umfang der erhobenen Daten ist bislang nichts bekannt.
Kommt auch das „Geofencing“?
Wir schrieben vor mehr als zwei Monaten über einen Vorschlag zum „Geofencing“, der vom Chef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle, vorgetragen wurde. Gemeint ist die Möglichkeit, auf der Firmware der Drohnen Flugverbotszonen zu programmieren. Scheurle schlug vor, kleine Drohnen mit Chips auszustatten um diese jederzeit orten zu können. Auch die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen stammt von dem früheren CSU-Politiker und jetzigem Chef der Flugsicherung.
Ähnlich hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Frühjahr in einem „Statement von Riga“ geäußert, an dem auch das deutsche Verkehrsministerium mitgewirkt hat. PilotInnen kleiner Drohnen sollen demnach leichter für Gesetzesverstöße haftbar gemacht werden können. Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend anzupassen.
Erst 18 der 28 EU-Mitgliedsstaaten verfügen über einen Rechtsrahmen für kleine und mittelgroße unbemannte Luftfahrzeuge. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Sitz in Köln schlägt vor, Drohnen in der gesamten EU in drei Risikokategorien einzuteilen.
Dobrindt will Flüge außerhalb der Sichtweite erlauben
Vor vier Wochen hat das Verkehrsministerium eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Kennzeichnungspflicht von kleinen Drohnen und Vorratsdatenspeicherung von deren Besitzerinnen und Besitzern“ beantwortet. Beinahe alle wesentlichen Fragen blieben jedoch offen. Nur schmallippig antwortete der Parlamentarische Staatssekretär und CDU-Abgeordnete Norbert Barthle, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „erarbeitet derzeit Rechtsgrundlagen, die innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden“. Auch auf mehrmalige Nachfrage äußerte sich Barthle nicht konkreter, statt den Abgeordneten wurden gestern Medien und Agenturen über die geplanten Neuerungen informiert.
Zu den neuen Plänen gehört übrigens auch ein weiterer Schritt in Richtung des autonomen Drohnenfluges. Demnach dürfen die Drohnen zukünftig auch außerhalb der Sichtweite der PilotInnen fliegen. Derzeit sind Hilfsmittel wie Ferngläser, Nachtsichtgeräte oder die Steuerung über eine an der Front angebrachte Kamera nicht erlaubt. Auch der reine Flug per GPS ist in Deutschland verboten.
Die Bundesregierung nähert sich damit der EU-Kommission an, die seit einigen Jahren die Gleichstellung von unbemannter und bemannter Luftfahrt betreibt. In einer Roadmap heißt es, dass größere Drohnen und Flugzeuge in einigen Jahren in gemeinsamen Lufträumen fliegen sollen. Später könnte sogar der „vollautonome“ Flug erlaubt werden.
