Der Aufsichtsratschef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Klaus-Dieter Scheurle, fordert eine Kennzeichnungspflicht für privat genutzte Drohnen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters nach einem Interview mit dem früher als Staatssekretär im Verkehrsministerium tätigen DFS-Manager. Dabei geht es um kleine Quadrokopter, die mittlerweile in vielen Ausführungen und Preisklassen in Elektronikmärkten erhältlich sind. Der Kauf erfolgt in der Regel anonym, Gerätenummern und Personen werden allenfalls für Rechnungszwecke gespeichert.
Mit einer Kennzeichnungspflicht würden die kleinen Quadrokopter ihren BesitzerInnen zugeordnet und damit ähnlich behandelt wie größere Drohnen. Laut Scheurle könnten die Behörden „jemanden, der so ein Gerät missbräuchlich benutzt, identifizieren und aus dem Verkehr ziehen“.
Es soll sich dabei offenbar nicht um technische Mittel wie einen RFID-Chip handeln, der erst im Falle einer Gesetzesüberschreitung ausgelesen würde. Vielmehr bemüht Scheurle den Vergleich mit der bemannten Luftfahrt, wo über Transponder neben Informationen über das Flugzeug permanent Daten über Richtung und Geschwindigkeit ausgesendet werden.
Flugverbotszonen nach US-Vorbild
Der deutsche Vorschlag zielt auf eine Art Vorratsdatenspeicherung für fliegende Elektrogeräte und setzt damit eine EU-Initiative um. Im März hatten die EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission das „Statement von Riga“ verabschiedet. Auch dort wird gefordert, DrohnenpilotInnen für Gesetzesverstöße haftbar machen zu können. Die europäischen Regierungen werden aufgefordert, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Drohnen und ihre BesitzerInnen müssten demnach jederzeit identifizierbar sein. Angeraten wird, den „am wenigsten bürokratischen Weg“ zu wählen. Der Vorschlag hebt hervor, dass einige Staaten bereits entsprechende „Chips“ in Drohnen vorschreiben wollen.
Vorstellbar sei laut Scheurle auch, „in der Landkarten-Software der Drohnen Verbotszonen zu verankern“. Dann könnten bestimmte Gebiete nicht mehr durchflogen werden. Die Drohnen würden auf diese Weise wie an einer unsichtbaren Mauer stehenbleiben. Ein solches Verfahren hatte der populäre Hersteller DJI nach einem Vorfall am Weißen Haus versprochen, dies aber aus technischen Gründen kurz darauf widerrufen. Denn auf den Platinen der Quadrokopter könnten zwar Flugverbotszonen programmiert werden. Diese würden aber nur dann aktualisiert, wenn die BesitzerInnen ein Firmware-Update durchführen.
Hintergrund der Initiative sind mehrere Vorfälle, in denen die Drohnen der zivilen Luftfahrt in Europa gefährlich wurden. Zuletzt war ein Lufthansa-Jet in Warschau beinahe mit einem Quadrokopter kollidiert. Auch Rettungsmannschaften berichten, dass ihre Hubschrauber immer öfter durch Kameradrohnen behindert würden. Justizbehörden klagen ebenfalls über die Nutzung der Drohnen, um in Gefängnissen verbotene Güter zu schmuggeln. Wie in der Nähe von Flughäfen darf über Justizvollzugsanstalten allerdings nicht geflogen werden.
Drohnen „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“
In Deutschland wurde das Phänomen unerwünschter Drohnenflüge erstmals 2013 breiter bekannt, als AktivistInnen in Dresden eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. In Frankreich kurvten kleine Drohnen im Oktober und November 2014 in mindestens 15 Fällen über Atomkraftwerken, ohne dass die PilotInnen festgestellt wurden. Atomanlagen dürfen jedoch nur in einer Höhe von mindestens 1.000 Metern überflogen werden.
Sicherheitsbehörden befürchten, dass die Geräte explosive oder gefährliche Stoffe transportieren könnten, um Anschläge oder andere Straftaten zu begehen. Das Bundeskriminalamt erforscht deshalb mit mehreren Landeskriminalämtern Möglichkeiten zur Abwehr der kleinen Drohnen. Im Rahmen einer „Marktbeobachtung“ haben die Behörden unter anderem Jamming-Verfahren, Gewehre, die Netze verschießen, oder Laserwaffen begutachtet und diskutiert.
Die weniger eingriffsintensiven Vorschläge der Deutschen Flugsicherung gehen in eine deutlich andere Richtung als die Suchbewegungen der Kriminalbehörden. Trotzdem sind sie datenschutzrechtlich bedenklich, denn es entstünde ein Register, in denen Personen und Fahrzeuge gespeichert würden. Scheurle erläutert nicht, welche Behörden auf diese Daten zugreifen dürften.
Förderung der europäischen Industrie
Auch die EU-Kommission warnt vor „illegalen Tätigkeiten“ mit Drohnen. Sie könnten demnach „als Waffen benutzt werden, die Signale der Navigations- oder Kommunikationssysteme fremder Drohnen könnten gestört oder Bodenkontrollstationen überfallen werden“. Zur „Behebung von Sicherheitsschwachstellen im Bereich Information und Kommunikation“ müsse deshalb ein „Generalplan für das europäische Flugverkehrsmanagement“ erstellt werden. Aus den dort festgestellten „Sicherheitserfordernissen“ müssten dann „rechtliche Verpflichtungen für alle relevanten Akteure“ abgeleitet werden, darunter „Navigationsdienstleister, Drohnen-Betreiber oder Telekommunikationsdienstleister“.
Laut dem DFS-Chef müssten Drohnen die Regeln für den Betrieb des bemannten Flugverkehrs beachten. Damit liegt Scheurle auf einer Linie mit der EU-Kommission, die seit einigen Jahren die Gleichstellung der unbemannten und bemannten Luftfahrt betreibt. In einer Roadmap heißt es, dass größere Drohnen und Flugzeuge in einigen Jahren in gemeinsamen Lufträumen fliegen sollen. Später könnte sogar der vollautonome Flug erlaubt werden.
Die besagte EU-Initiative zielt vor allem auf die Förderung der europäischen Industrie. Die EU-Kommission veröffentlichte im Jahr 2014 Zahlen, wonach die globalen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Beschaffung (einschließlich militärischer Aufträge) von 5,2 Milliarden US-Dollar jährlich auf rund 11,6 Milliarden im Jahr 2023 steigen. Weltweit seien 1.708 unterschiedliche Drohnen-Typen belegt, davon 566 in Europa. Der Europäische Lobby-Verband der Luftfahrt‑, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie orakelt von 150.000 Arbeitsplätzen bis 2050.
Mehr große Drohnen auch für deutsche Polizeibehörden?

Geld und Arbeitsplätze in der Industrie mag auch Klaus-Dieter Scheurle mit seinen Regularien für kleine Drohnen im Sinn gehabt haben. Die Deutsche Flugsicherung gehört zwar zur Bundesregierung, ist aber ein Unternehmen. Scheurle hat seit zweieinhalb den Vorsitz inne, schon vorher saß er im Aufsichtsrat der DFS. In der Vergangenheit probierte er sich als CSU-Politiker, Banker und Chef der Telekom- und Post-Regulierungsbehörde. Sein Wechsel zur DFS löste im Jahr 2012 Irritationen aus.
Der ehemalige deutsche Staatssekretär geht davon aus, dass sich die Zahl der Drohnen in den nächsten fünf Jahren hierzulande mindestens verzehnfacht. Es ist unklar, ob dabei auch Geräte von Sicherheitsbehörden erfasst sind. Einige Landeskriminalämter nutzen Quadrokopter zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Tatortsicherung.
Während seiner Tätigkeit als Staatssekretär hatte Scheurle gefordert, die deutschen Polizeibehörden nunmehr auch mit größeren Drohnen auszurüsten, um damit höherwertige Überwachungssensorik zu transportieren. Die Fluggeräte müssten demnach rund um die Uhr in ganz Deutschland einsatzbereit sein.