Focus
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Zivilgesellschaft: Familienministerin will Demokratieprojekte mit Verfassungsschutz durchleuchten
Möchte zivilgesellschaftliche Projekte "breit angelegt" überprüfen: Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) Zivilgesellschaft: Familienministerin will Demokratieprojekte mit Verfassungsschutz durchleuchten Seit langem blasen rechte Akteure zum Angriff auf die Zivilgesellschaft. Nun verspricht Familienministerin Prien in einem Brief an die Union, dass Nichtregierungsorganisationen im Programm „Demokratie leben“ einer „breit angelegten Verfassungsschutzprüfung“ unterzogen würden. Wie viele Organisationen durchleuchtet werden, will das Ministerium nicht verraten.
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DSIRF: Wir enthüllen den Staatstrojaner „Subzero“ aus Österreich
Mit Folien wie dieser wirbt DSIRF für seinen Staatstrojaner "Subzero". DSIRF: Wir enthüllen den Staatstrojaner „Subzero“ aus Österreich Die Firma DSIRF aus Wien hat einen Staatstrojaner entwickelt, um Rechner und Smartphones zu hacken und zu überwachen. Das geht aus einer Firmen-Präsentation hervor, die wir veröffentlichen. Das Umfeld von DSIRF hat gute Kontakte nach Russland – bis in den Kreml.
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: Rechtes Netz: Bayerischer Rundfunk analysiert Netzwerk von Pegida Nürnberg
Grafik: Bayerischer Rundfunk : Rechtes Netz: Bayerischer Rundfunk analysiert Netzwerk von Pegida Nürnberg Die Datenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR Data) hat die Netzwerke von fast 6.000 Facebook-Profilen, die den Nürnberger Ableger von Pegida auf Facebook geliked haben, untersucht. Dabei kommt BR Data zum Schluss:
Wie unscharf die Trennlinie zwischen der Organisation Pegida und der Partei AfD verläuft, zeigt sich in der Zahl der gemeinsamen Fans. Über die Hälfte der Anhänger von Pegida Nürnberg ist auch Fan der offiziellen Bundesseite der AfD. Die Seiten der AfD-Politikerinnen Frauke Petry und Beatrix von Storch stehen unter Pegida-Fans ebenfalls hoch im Kurs – ebenso wie rechtspopulistische Politiker aus Nachbarländern. Der real vollzogene Schulterschluss von Rechtspopulisten in Europa spiegelt sich somit auch auf Facebook wider.
Die Analyse lässt auch Rückschlüsse auf die Mediennutzung der Nürnberger Pegidisten zu: Am beliebtesten ist die Seite der neurechten Publikation Junge Freiheit, dicht gefolgt vom kremlnahen Fernsehsender RT Deutsch. Zu den Top 10 der fränkischen Pegida-Freunde gehören jedoch auch die Medien Focus Online, Huffington Post und N24. Focus Online war in einer Untersuchung der Süddeutschen Zeitung schon als Medium von Flüchtlingsgegnern aufgefallen, die Huffington Post mit rassistischem Clickbaiting.
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: „Spähangriffe im Parlament“: Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts im Bundestag
: „Spähangriffe im Parlament“: Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts im Bundestag Gegenüber vielen anderen EU-Mitgliedstaaten ist das parlamentarische Frage- und Informationsrecht in Deutschland weit entwickelt. Die Abgeordneten üben damit ihre Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung aus. Die Ministerien unterliegen einer Auskunftspflicht, die allerdings mit Tricks unterlaufen wird.
Naturgemäß sind parlamentarische Initiativen vor allem ein Instrument der Opposition. Die Fraktionen können damit eigene Aktivitäten mit Fakten, Informationen und Hintergründen unterfüttern oder Themen, die am Rande des politischen Geschehens ablaufen, der öffentlichen Diskussion zugänglich machen. Das Frage- und Informationsrecht bildet auf diese Weise ein kleines Gegengewicht zur Mediendominanz und zur Diskussions- und Definitionshoheit von Regierung und Mehrheitsfraktionen.
Es gibt verschiedene Typen von Anfragen:
- Große und Kleine Anfragen sind Fraktionsinitiativen, die von mehreren Abgeordneten eingebracht werden. Die Anfragen und die Antworten werden als Parlamentsdrucksache veröffentlicht.
- JedeR Abgeordnete kann außerdem maximal zwei mündliche Fragen pro Sitzungswoche stellen. Die zuständigen StaatssekretärInnen beantworten sie in der jeweils mittwochs stattfindenden Fragestunde, Zusatzfragen sind möglich. Das Ganze wird tags darauf im Plenarprotokoll veröffentlicht. Ein Abkömmling ist die „dringliche Frage“, die aus aktuellen Anlässen bis Dienstagmittag vor der Mittwochssitzung eingereicht werden kann.
- Pro Monat können die Abgeordneten vier schriftliche Fragen stellen. Die Antworten werden nach etwa vier Wochen in einer Drucksache veröffentlicht, die FragestellerInnen erhalten sie aber bereits nach Ablauf einer Woche zur zunächst alleinigen Verwendung.
Möglichkeiten zum Unterlaufen der Auskunftspflicht
Die Antwortverweigerungsmöglichkeiten der Bundesregierung sind zahlreich. Sie reichen von Fristverschiebungen, dem Verorten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Regierung bis hin zum Versenken in der Geheimschutzstelle. Darüber hinaus scheitern Anfragen oft auch am vermeintlich gefährdeten „Staatswohl“.
Eine weitere Möglichkeit zum Umschiffen von Antworten ist der vor Gerichten höchst umstrittene „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“. Hierzu gehört die Willensbildung der Regierung: Erörterungen im Kabinett, ressortübergreifende und interne Abstimmungsprozesse etc. Auch laufende Verhandlungen sind ausgeschlossen.
Aktivitäten anderer Staaten werden ebenfalls nicht beauskunftet. Das ist nicht nur dann problematisch, wenn sich die EU-Mitgliedstaaten an gemeinsamen Einsätzen der Grenzagentur Frontex beteiligen und es dabei zu Verstößen kommt. Strittig ist auch der „alleinige Zuständigkeitsbereich der Bundesländer“ in polizeilichen Angelegenheiten. So gibt die Bundesregierung beispielsweise kaum Auskunft über Aktivitäten der Bundespolizei bei Unterstützungseinsätzen in den Bundesländern.
Verschlusssachen-Anweisung zur Geheimhaltung
Vielfach wird auch nur um den heißen Brei herum geredet oder die Frage der Abgeordneten unter Auslassung des Fragezeichens lediglich wiederholt. Manchmal wird auf frühere Drucksachen verwiesen, in denen angeblich ähnliche Fragen behandelt wurden. Schlägt man dort nach, finden sich häufig ebenfalls Ausflüchte oder aber weitere Verweise.
Müssen wirklich heikle Antworten gegeben werden, unterliegen sie den Geheimhaltungsregeln der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ (Verschlusssachen-Anweisung, VSA). Hierunter fallen auch „Geschäftsgeheimnisse“ wie zum Beispiel Verträge mit Softwarefirmen oder Verträge mit verbündeten Staaten.
Die Verschlusssachen-Anweisung unterteilt in die vier Verschlusssachen- bzw. Geheimhaltungsgrade „streng geheim“ (Informationsaufkommen BND), „geheim“ (Unterlagen kritischer Infrastrukturen, Staatsverträge), „vertraulich“ (Erkenntnisse über die Arbeitsweise extremistischer/terroristischer Organisationen, deren Bekanntgabe die Beobachtung gefährden würde) und „nur für den Dienstgebrauch“ (besondere Dienstanweisungen, Dienstpläne, Zusammenstellungen polizeilicher Ermittlungen). Liegen die Antworten in der Geheimschutzstelle, dürfen sich die einsehenden Abgeordneten keine Notizen machen und Inhalte schon gar nicht mit AnwältInnen oder Bürgerrechtsgruppen besprechen.
Kurzer Draht zum „Chefreporter“
Treffen die FragestellerInnen empfindliche Stellen, kann es auch passieren, dass sie zwar eine Antwort erhalten, deren wesentliche Aussagen aber bereits vorher größeren Medien zugespielt wurden. So verweigert das Verkehrsministerium beispielsweise seit September in zwei Anfragen (1 | 2) jeden Hinweis auf eine geplante Regulierung privat genutzter Drohnen, machte die erfragten Details aber zwischendurch gegenüber der Presse öffentlich.
In einem anderen Fall hatte sich die genervte Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes, die Anfragen zu grenzüberschreitenden Einsätzen von Polizeispitzeln beantworten sollte, selbst an die Presse gewandt. Unter dem Titel „Späh-Angriff im Parlament?“ behauptete kurz darauf das Magazin FOCUS, die Polizei und die Bundeswehr fühlten sich von der Linkspartei und ihren MitarbeiterInnen ausgeforscht. „Sensible Daten“ zur Inneren Sicherheit landeten „im linken Berliner Untergrund“, würden dort ausgedruckt und den linksradikalen Archiven einverleibt.
Es handele sich laut Josef Hufelschulte, dem „Chefreporter“ des FOCUS, also um einen „Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts“.
Jedoch unterschlug der „Chefreporter“, dass die Antworten stets von der Bundesregierung selbst im Internet veröffentlicht werden. Sogar das Bundesinnenministerium hatte sich daraufhin von Hufelschulte distanziert.
Dieser stark gekürzte und etwas aktualisierte Beitrag von Albrecht Maurer und Matthias Monroy erschien zuerst in der Ausgabe 107 der Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei CILIP“.
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Brief an Kanzleramt: Britische Regierung verweigert Bundestag jegliche Information über ihren Geheimdienst GCHQ
Die neue GCHQ-Zentrale in Cheltenham, Gloucestershire. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/defenceimages/7985695591/">UK Ministry of Defence</a> Brief an Kanzleramt: Britische Regierung verweigert Bundestag jegliche Information über ihren Geheimdienst GCHQ Georg Mascolo berichtet auf Süddeutsche.de über den NSA-Ausschuss: Keine Informationen zum GCHQ
Die britische Regierung will Enthüllungen über ihren Geheimdienst GCHQ im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags um jeden Preis verhindern.
In einem Brief an das Kanzleramt drohen die Briten die Zusammenarbeit mit dem BND einzuschränken, sollte der Ausschuss darüber informiert werden. Die Zusammenarbeit mit dem GCHQ ist wegen der Terrorbekämpfung wichtig.
Versuche der Regierung, den Ausschuss freiwillig zu einem Verzicht zu bewegen, endeten mit einem Skandal, weil Informationen darüber an die Presse gelangten.
Die Briten wollen möglicherweise vertuschen, dass sie in Deutschland Spionage betreiben, die nicht nur der Terrorabwehr dient.
Ein Vorschlag der SPD, die Akten beim BND sollen von den Obleuten des Ausschusses zuerst unter Aufsicht eingesehen werden, scheint mehrheitsfähig. Ob sich die britische Regierung damit zufrieden gibt, ist ungewiss.
Pikant ist auch, dass der Autor des im Text erwähnten Focus-Artikels, Josef Hufelschulte, laut WikiLeaks mit dem BND zusammengerbeitet haben soll: How German intelligence infiltrated Focus magazine
Anhand einer Tabelle die in dem Auszug publiziert ist gab es 58 Treffen zwischen Hufelschulte und BND-Vertretern waehrend seiner Kollaboration mit BND-Abteilungsleiter Volker Foertsch vom August 1994 bis zum Maerz 1998. Die Notizen sind in dem Bericht zusammengefasst, deuten aber eindeutig darauf hin, das der BND erfolgreich Einfluss auf die Berichtserstattung nahm und Hufelschulte Berichte zugunsten des BND nicht veroeffentlichte. Als Beispiel wird ein Bericht zum „Freund-Feind-Erkennungsgeraet IFF Parol auf dem Kampfhubschrauber MI-24“ aufgefuehrt.
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: Auch netzpolitischer „Linksextremismus“ im Fokus des FOCUS (Update: Reaktion der JU)
: Auch netzpolitischer „Linksextremismus“ im Fokus des FOCUS (Update: Reaktion der JU) Ist euch eigentlich klar, dass ihr euch gerade auf den Seiten eines linksextremistischen Infodienstes befindet? Dass wir sensible Daten durch unsere konspirativen Verbindungen mit der anarchistischen Szene zugespielt bekommen und diese dann veröffentlichen, damit Radikalinskis im Berliner Untergrund wissen, was sie als nächstes anzünden können? Und das, indem wir uns ständig auf die Beantwortung Kleiner Anfragen berufen und uns damit aus Quellen speisen, die das Anrecht auf Auskunft schamlos missbrauchen? Zum Beispiel hier, hier oder auch hier.
Quatsch? Könnte man meinen. Aber der FOCUS sieht das offenbar anders. In einer peinlichen Reportage, von der leider nur eine Kurzmeldung online einsehbar ist, diffamiert er die Praxis von Abgeordneten der Linkspartei, Kleine Anfragen zu stellen und Informationen daraus weiterzugeben. Mit dem polemischen Titel „Spähangriff im Parlament – Polizei und Bundeswehr fühlen sich von Abgeordneten der Linkspartei ausgeforscht. Sensible Daten der Bundesregierung zur inneren Sicherheit landen bei linken Militanten“ gibt man sich investigativ und macht sich dabei auf ganzer Linie lächerlich.
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: Soziale Software: Polizei identifiziert Verkehrssünder
: Soziale Software: Polizei identifiziert Verkehrssünder Ich habe es immer schon gesagt: Leute, wenn ihr schon eure Bilder in sozialen Netzwerken postet, denkt bitte auch daran, sie ordentlich zu taggen. Nein, ernsthaft. Ohne gewissenhafte Verschlagwortung hat niemand was von euren Bildern!
Weder eure Freunde, noch eure Freunde und Helfer. Gerade letzteren kann man durch sauber referenziertes Bildmaterial eine echte Freude machen. Zum Beispiel bei der Identifizierung des Fahrers auf „Blitzerfotos“. Da gibt es nämlich ein echtes Problem: Liegt nach ein paar Wochen endlich der Anhörungbogen auf dem Tisch, will es wieder keiner gewesen sein.
Das Resultat: Erhöhter Aufwand für die Behörden, die in der Nachbarschaft von Tür zu Tür ziehen müssen, um jemanden zu finden, der den Fahrer identifizieren kann.Ein Aufwand (Hallo, Steuergelder!), der völlig unnötig wäre, wenn jeder (Daten-)Verkehrsteilnehmer seine Bilder ordentlich taggen würde. Glaubt ihr nicht? Dann bitte hier entlang, zu einer aktuellen Meldung bei Focus Online:
[…] einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ zufolge, greifen Polizeibeamte gezielt auf die frei zugänglichen Aufnahmen [in sozialen Netzwerken] zurück und gleichen sie mit Blitzerfotos ab. […] Auch wer tatsächlich in einem fremden Wagen geblitzt wird, kann sich nicht mehr sicher sein: Verbindungen zwischen Personen, die sich ein Auto teilen, sind schließlich auch in sozialen Netzwerken sehr wahrscheinlich. Wer Rückschlüsse der Polizei vermeiden will, dem bleibt nur ein Deckname oder ein unkenntliches Bild auf Facebook und Co.
PS: Wer sein Fahrzeug stets rücksichtsvoll und in Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung bewegt, darf seine Bilder natürlich trotzdem taggen. Maschinenlesbarkeit ist kein Verbrechen! #datalove!