Große Koalition will BND das „Ausspähen unter Freunden“ verbieten und Geheimdienstbeauftragten schaffen

Die BND-Abhörstation in Bad Aibling – CC BY-NC 2.0 via novofotoo

Union und SPD wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) das Ausspähen unter Freunden gesetzlich verbieten und einen Geheimdienstbeauftragten einführen. Dies bestätigten MdB Clemens Binninger (CDU) und MdB Burkhard Lischka (SPD) gegenüber dem Inforadio des rbb. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Januar in den Bundestag eingebracht und bis zum Sommer 2016 beschlossen werden, damit die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können.

Im Juni waren bereits Details aus einem Reformpapier der Koalition bekannt geworden. Damals hatte auch die SPD-Fraktion ein Positionspapier (PDF) zur Reform des BND veröffentlicht. Gestern debattierte der Bundestag zudem über einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (18/664) zu einer Novelle des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).

Reformpläne für den BND

Damit das Diktum Merkels, „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“, endlich zumindest auf dem Papier verankert ist, will die Große Koalition im kommenden Jahr das BND-Gesetz (BNDG) ändern. Die Spionage im europäischen Ausland und in EU-Institutionen soll demnach nur noch in begründeten Einzelfällen erlaubt sein. Damit wird für die Wirtschaftsspionage für US-Dienste oder das Abhören des französischen Außenministers eine Begründung notwendig – in Frage hierfür kämen dann der Verdacht auf terroristische Aktivitäten, die Umgehung von Rüstungsembargos oder organisierte Kriminalität. Um das Abhören deutscher Staatsbürger*innen zu stoppen, braucht es allerdings keine neue Rechtsgrundlage, sondern zunächst eine Behörde, die sich für das Grundgesetz interessiert. (Kleiner Hinweis: Artikel 10.)

Der BND soll laut Inforadio zudem gesetzlich dazu verpflichtet werden, sich auf das Auftragsprofil der Bundesregierung zu beschränken. Um dies zu gewährleisten, will die Koalition die Dienst- und Fachaufsicht über den BND stärken, die bei Abteilung 6 des Kanzleramts liegt:

„Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht“, stellt Burkhard Lischka mit Blick auf die Abhörskandale der vergangenen Monate fest. Deshalb soll künftig jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden.

Schaffung eines Geheimdienstbeauftragten beim PKGr

Zudem möchte die Koalition das Gesetz über das PKGr (PKGrG) um einen Geheimdienstbeauftragten erweitern. Die Regierung ist verpflichtet, das PKGr „umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten“. Der neue Ständige Bevollmächtigte soll als Geheimdienstbeauftragter die Arbeit der Überwacher*innen überwachen und die parlamentarischen Kontrollgremien koordinieren. Diese sind – neben dem PKGr – die G 10-Kommission, die über die Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) durch den BND, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) entscheiden soll, sowie das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses. Dieses hat die als geheim eingestuften Wirtschaftspläne der Geheimdienste abzunicken.

Im Mai dieses Jahres hatte sich die SPD noch gegen einen solchen Beauftragten gestellt: Christian Flisek (SPD) betonte als Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, die Kontrolle brauche kein „neues Gesicht“, sondern „mehr Personal und Sachmittel“.

Ergebnisse des Besuchs der BfDI beim BND – eingestuft

Eine andere Baustelle wird von den Reformplänen nicht berührt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, soll eigentlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch den BND (wie auch durch BfV und MAD) prüfen. Im Fall der NSA-Selektoren steht dem aber die Staatswohlklausel entgegenstehen, wie gestern im Untersuchungsausschuss bekannt wurde. Details aus dem entsprechenden BfDI-Bericht zu den Verfehlungen des BND seien eingestuft. Doch war von fehlenden Dateianordnungen die Rede, unter anderem für die Datei I (=INBE), in der seit 2010 Inhaltsdaten erfasst werden – auch von deutschen Staatsbürgern.

Reformpläne für Verfassungsschutz und MAD?

Normalerweise lautet das Vorgehen in der Welt der Geheimdienste: Was bisher als rechtswidrig galt, muss rechtskonform werden. Tja, manchmal verstößt das Gesetz eben gegen die Geheimdienste. Offen bleibt daher, ob der für Januar angekündigte Gesetzentwurf der Koalition andere Überwachungspraktiken möglicherweise auf eine solide Rechtsgrundlage stellen könnte, wie unlängst in Großbritannien mit den Datensammlungen des GCHQ geschehen.

Außerdem bleibt offen, wie eine sinnvolle Reform der weiteren Nachrichtendienste des Bundes aussehen kann. Das Bundesministerium des Innern beaufsichtigt das schreddert beim BfV und das Verteidigungsministerium lässt den MAD gerne mal Journalist*inn*en auf die Finger schauen schlagen, wenn es um kritische Berichterstattung geht.

Ob dabei wohlmeinende Worte oder gesetzlich-kosmetischen Veränderungen ausreichen, ist fraglich – bei der inzwischen beschlossenen BfV-Reform – aber auch bei der Kontrolle des BND.

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6 Ergänzungen

  1. Hier fehlen mir die 4 Vorschläge aus der Rede von Christian Ströbele gestern Abend,
    die ich als einen Lichtblick empfunden habe:
    http://www.stroebele-online.de/show/8712091.html
    1. Opposition darf nicht überstimmbar sein in Geheimdienst-Kontrollgremien
    (wie wahr: Flisek / Sensburg & Co. haben alle FÜR! Vorratsdatenspeicherung + §202D gestimmt, Edward Snowden im U.A. verhindert, auf Selektorensichtung verzichtet,… :
    Täter können sich nicht selbst kontrollieren ! )
    2. Protokolle aus den Kontrollgremien müssen schriftlich gefasst und gespeichert werden, um:
    3. Sanktionen verhängen zu können, wenn sich später herausstellt, dass gegenüber den Kontrollgremien gelogen oder verschwiegen wurde.
    4. Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger !!!

    P.S. … Und die Mitglieder der großen Koalition würde ich in diesem Zusammenhang gern mal fragen: wollten Sie 1989 nicht, dass die STASI abgeschafft wird?
    Sie hätten nur ein Kontrollgremium aus Partei-Funktionären einsetzen wollen, um die STASI zu einer „Gesetzes-treueren“ Institution zu machen ?
    Wenn JA: herzlichen Glückwunsch, – ich nicht.

    Wenn NEIN: was genau hält Sie auf, Edward Snowden nach Berlin einzuladen in Freiheit und Sicherheit? Ist Ihnen nicht klar, dass wir durch Sie inzwischen wieder einen verbannten Regime-Kritiker haben, der nur die Grundwerte unserer westlichen Verfassungen verteidigt? Ohne Edward hier in Berlin glaube ich keine Sekunde an eine Umkehr zur Einhaltung unserer Verfassung bei den deutschen Geheimdiensten !

  2. wollten Sie 1989 nicht, dass die STASI abgeschafft wird?
    Nö, die arbeiten dort alle jetzt. Man kann doch nicht so einfach seine Vergangenheit über Bord schmeißen, wenn man jahrelang einer Gehirnwäsche unterzogen wurde. Da wurde nur die Uniform ausgetauscht und ein Schnellkurs für die Integration durchgeführt. So unterschiedlcih sind die Systeme nun auch nicht und man hat sich schnell integriert.

  3. Es gibt nur eine Möglichkeit einen Geheimdienst zu kontrollieren
    nämlich ihn abzuschaffen.

  4. „Ausspähen unter Freunden verbieten“

    In dem Moment, in dem unsere Regierung DAS sagt, ist es schon gelogen!

  5. Ich vermisse die Konsequenzen, die aus der politischen Verantwortung resultieren. Was ist mit den ganzen Kanzleramtsministern, mit den Geheimdienstkoordinatoren des Bundeskanzleramts? Mit den Präsidenten von BND und Verfassungsschutz? Und den Bundeskanzlern selbst? Die haben doch die ganzen Schweinereien abgesegnet.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.