BND spähte deutschen Diplomaten und „befreundete“ Staaten aus

„Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“ Angela Merkel im Oktober 2013.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat mindestens einen deutschen Diplomaten sowie „befreundete“ Staaten und internationale Organisationen abgehört. Das geht aus dem Zwischenbericht der Task Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überprüfung der BND-eigenen Selektoren hervor.

Die entsandten Bundestagsabgeordneten haben die Liste der BND-eigenen Selektoren in den letzten zwei Wochen in der BND-Zentrale in Pullach eingesehen und mit BND-Mitarbeiter*innen gesprochen. Dabei haben sie laut rbb festgestellt, dass auch deutsche und europäische Ziele vom BND ausspioniert werden. Unter den Abgehörten sollen sich demnach der deutsche Diplomat Hansjörg Haber, der französische Außenminister Laurent Fabius, der internationale Strafgerichtshof, UNICEF, die WHO und weitere internationale Organisationen und (Rüstungs-)Firmen befinden.

Selektoren sind Telekommunikationsmerkmale, die Menschen identifizieren, also etwa Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen, aber auch beliebige Suchbegriffe, die zur Filterung in vom BND mitgeschnittenen Kommunikationsströmen verwendet werden. Bis Mitte Oktober hatten der BND und die deutsche Bundesregierung behauptet, dass keine deutschen Staatsbürger*innen oder europäische Organisationen von ihnen abgehört worden seien. Nach Bekanntwerden der Selektoren-Spionage wurde eine Task Force aus Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit der Prüfung der Selektorenliste beauftragt. Laut Kanzleramt wurde die Abhörpraxis vor zwei Jahren, kurz nach der berüchtigten „Abhören unter Freunden geht gar nicht“-Aussage von Merkel, gestoppt.

Besonders die Abhörung des hochrangigen deutschen Diplomaten ist brisant, weil er als deutscher Staatsbürger durch den Grundgesetz-Artikel 10 vor Abhörmaßnahmen geschützt ist. Nur die G10-Kommission des Deutschen Bundestages könnte diesen Schutz aufheben, was im Falle eines Diplomaten aber äußerst unwahrscheinlich ist. Der BND bezieht sich in diesen Fällen auf die juristisch ausgesprochen umstrittene Funktionsträger-Theorie. Diese besagt, dass Deutsche, die für internationale Organisationen tätig und damit „Funktionsträger“ sind, ihren Grundrechtsschutz verlieren und überwacht werden dürfen. Die E-Mail-Adresse von EU-Kommissar Günther Oettinger dürfte also der bizarren Rechtsauffassung des BND nach ausspioniert werden, weil er für die Europäische Union tätig ist. Im Fall von Hansjörg Haber wird wahrscheinlich ähnlich argumentiert werden: Er war von 2008 bis 2011 Leiter der EU-Beobachtermission in Georgien und danach im Europäischen Auswärtigen Dienst tätig.

Wurde von hier abgehört? Die BND-Abhörstation Bad Aibling
Wurde von hier abgehört? Die BND-Abhörstation Bad Aibling

Bereits am Wochenende hatte der Spiegel berichtet, dass der BND befreundete Staaten und internationale Organisationen abgehört haben soll. Genannt wurden europäische und US-amerikanische Ministerien sowie die US-Vertretungen bei den Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Laut Spiegel standen auch Nichtregierungsorganisationen wie das Internationale Rote Kreuz und Botschaften ausländischer Staaten in Deutschland auf der BND-Selektorenliste. Diese Ziele finden sich aber wohl nicht in der von den Bundestagsabgeordneten untersuchten Selektorenliste. Es scheint also noch weitere Selektoren zu geben, die dem Parlamentarischen Kontrollgremium nicht vorliegen.

Dieser Fall reiht sich ein in die immer länger werdende Reihe von Spionage- und Überwachungspraktiken, die vom BND selbst oder in Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten durchgeführt worden sind, ohne die dafür notwendigen parlamentarischen Gremien zu informieren.

[Update] Die ersten Rücktrittsforderungen sind eingetroffen: Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz fordert bei Spiegel-Online nicht nur den Rücktritt des BND-Präsidenten Gerhard Schindler, sondern auch des Geheimdienstbeauftragten der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, und des Geheimdienstkoordinators im Kanzleramt, Günter Heiß. Auch Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kann sich nicht vorstellen, dass sich BND-Chef Schindler noch lange im Amt halten kann, sagte er gegenüber der Frankfurter Rundschau. Derweil sprach die stellvertretende Regierungssprecherin, Christiane Wirtz, Schindler das Vertrauen der Bundesregierung aus. [/Update]

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10 Ergänzungen

  1. Kurios ist , dass die Ehefrau des Diplomaten die Staatssekräterin im Innenministerium Frau „Emily Haber“ ist.
    Emily Haber?War da nicht was mit Landesverrat,Maaßen und dem Nichtwisser De Maiziere?
    Vielleicht ist Ihr Kerl in diesem Fall nur fremdgegangen und statt einer Privatdetektei hat Sie Ihm den BND auf den Hals geschickt,ist ja auch billiger,denn von Steuergeldern bezahlt.
    Mal sehen wie es Familie Haber gefällt,wenn sie selbst bespitzelt werden,mit der Überwachung anderer hat Frau Haber offensichtlich wenig Probleme.

    1. Anders wird ein Schuh draus. Das gewinnt ja noch an Brisanz, wenn man quasi den Mann eines Mitgliedes der Bundesregierung ausspäht. Der BND hat damit an einer Stelle spioniert, die noch weniger als gar nicht geht. Das ist kriminell.

      1. Als Befürworterin von Massenüberwachungen und Beteiligte an der Landesverratsposse wird sich die Empörung von Emily Haber in Grenzen halten,zumindest in der Öffentlichkeit wird Sie kein Fass aufmachen.
        Was ich nicht verstehe ist,man hat die Selektoren 1000 fach gefiltert um dem NSAUA eine absolute keimfreie Liste ohne Angriffsfläche zu übergeben, wie konnte der Name Haber bei dieser Liste noch auftauchen,an Blödheit und Schlamperei beim Beweise verschwinden lassen,glaube ich nicht.
        Hat vielleicht ein Whistleblower mitgewirkt?

      2. Deine Aussage ist falsch. Normalerweise macht dies der Verfassungsschutz. So etwas nennt man Arbeitsteilung und Amtshilfe. Zu dem Zeitpunkt war der Verfassungsschutz mit der Vernichtung von Beweismaterial zum NSU Prozess beschäftigt.

  2. ( Ich habe ihm mal geschrieben. Was gibt’s schon noch zu verlieren dabei? )

    „Guten Tag, Andreas Voßkuhle !

    Ich habe das Vertrauen verloren.
    Soll denn die geheime Überwachung/Datenmanipulation bei uns wieder die Kritiker zersetzen,
    hätte das Verfassungsgericht denn nicht die Aufgabe, das zu stoppen?

    Die geheime Überwachung hat weder den Mörder Anis Amri aufgehalten,
    noch führen die smart-biometrischen Videokameras überall zum Schutz der Flüchtlingsunterkünfte,
    nicht einmal zur Verhaftung der Brandstifter.

    Aber ausgerechnet ein Verfassungsverteidiger der Humanistischen Union wird merkbar bespitzelt.
    Der Inlandsgeheimdienstchef darf mit „Landesverrat“ versuchen, netzpolitik.org zum Schweigen zu bringen.
    Als Belohnung(?) für das Abhören des internationalen Strafgerichtshofs, UNICEF, der WHO, EUROPOL erlauben Sie dem BND mit third-party-rule, ohne parlamentarische Stop-Rechte, zu handeln,
    helfen mit, den Fehler-Meldenden Edward Snowden nach Moskau zu verbannen,
    und die Vorratsdatenspeicherung geht erst einmal produktiv, – bis Ihr Urteil dazu kommt, werden die Geheimdienste alles haben, was sie brauchen.

    Warum verteidigen Sie unser Grundgesetz nicht?
    Wenn Sie mir diese Frage nicht beantworten, werde ich davon ausgehen, dass es schon zu spät ist.

    GG Artikel 20, Absatz 4 muss doch Whistleblowerschutz für Verfassungsverteidiger sein?
    netzpolitik.org kann doch nicht durch den Geheimdienst angegriffen werden?
    Fehler-Meldung => Fehlerkorrektur müssten doch funktionieren?
    Verfassungsbeschwerden gegen Geheimdienste können doch nicht an der Geheimhaltung des Unrechts scheitern?
    Das Grundgesetz gilt also gar nicht wirklich, ist es so ?“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.