Wie angekündigt, hat die SPD-Bundestagsfraktion heute „Eckpunkte zur Reform der Fernmeldeaufklärung des BND“ präsentiert. Dazu gibt es auch ein Statement von Fraktionschef Thomas Oppermann.
Das erklärte Ziel ist, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf einzubringen und zu verabschieden. Ob die Unions-Fraktion dabei mitmacht, darf bezweifelt werden. Während Burkhard Lischka sich auf „muntere Diskussionen“ mit CDU und CSU freut, sagte Christian Flisek: „Die Union steht auf der Bremse.“ Es steht zu befürchten, dass am Ende des Prozesses eine Legalisierung der derzeitig illegalen Praktiken übrig bleibt.
Aus dem Papier:
Inhaltsdaten
Es soll gesetzlich ausgeschlossen werden, ohne konkreten Anlass eine langfristige Speicherung der erfassten Inhaltsdaten der Telekommunikationsverkehre vorzunehmen. Es muss vor allem sichergestellt werden, dass Inhaltsdaten nicht unabhängig von ihrer im Einzelfall geprüften nachrichtendienstlichen Relevanz langfristig gespeichert werden. Die Bildung eines „Massendaten-Heuhaufens“ ist zu verbieten, wenn er als Grundlage für einen späteren Abgleich mit zum Zeitpunkt der Speicherung der Inhaltsdaten noch nicht erkannten Suchbegriffen dienen soll.
Zulässig dürfte es jedoch bleiben, wenn der BND Fernmeldevorgänge durch Spiegelung bestimmter Kommunikationsstrecken (vgl. § 27 Abs. 2 TKÜV) allein technikbedingt zunächst miterfasst, sie aber unmittelbar nach Signalaufbereitung und Filterung technisch wieder spurenlos aussondert, weil hier – ohne Speicherung in Datenbanken oder Möglichkeit der Inaugenscheinnahme durch einen Auswerter – das Grundrecht aus Artikel 10 GG noch nicht tangiert ist (vgl. BVerfGE 100, S. 313, 366).
Metadaten
Die Bundesregierung sollte im Rahmen der Neuregelung intensiv prüfen, ob für die Erfassung von Metadaten, bei denen es sich – im Gegensatz zu Inhaltsdaten aus einer durchgeführten Kommunikation – allein um strukturierte Daten über durchgeführte Kommunikationsverbindungen oder entsprechende Versuche handelt, gesonderte Vorschriften geschaffen werden sollten. Dabei muss Berücksichtigung finden, dass auch Metadaten aus Routineverkehr sehr wohl personenbezogene Daten im Sinne von § 3 BDSG sein können, etwa dann, wenn sie in Teilen deckungsgleich mit nachrichtendienstlich relevanten Suchbegriffen sind, die beispielsweise einzelnen konkreten Gefährdern im Ausland zugeordnet werden können.
In diese Überlegungen sollte aber einbezogen werden, dass hinsichtlich der Speicherung und Verarbeitung von Metadaten andere Vorgaben gelten können als beim Umgang mit Inhaltsdaten. Derartige Metadaten werden nicht nur nach bestimmten vorgegebenen Selektoren durchsucht, sie können vielmehr vor allem auch dazu dienen, durch besondere, automatisierte, technische Analyse neue Hinweise auf nachrichtendienstlich relevante Suchbegriffe zu erlangen (vgl. § 6 Abs. 3 G10). Hierbei ist jedoch sicherzustellen, dass bei der Speicherung von Metadaten angemessen kurze Fristen vorgesehen werden, um eine im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung unverhältnismäßige Speicherung auch im Bereich der Metadaten von Routineverkehr auszuschließen.
Wir waren beim Pressegespräch und haben gefragt, warum das „Verbot nachrichtendienstlicher Vorratsdatenspeicherung“ nur für Inhaltsdaten geben soll, aber keine konkreten Vorschläge für Metadaten gemacht werden, obwohl der BND Metadaten über fünf Ebenen sammelt und 1,3 Milliarden Metadaten pro Monat an die NSA gibt.
Die Antwort von Christian Flisek war in etwa:
Es soll das Datenschutzrecht eingehalten werden, was noch nicht selbstverständlich ist. Metadaten sind ganz wichtig für den BND. Es soll Regeln für Metadaten geben.
Die Linksfraktion kritisiert die Vorschläge: SPD springt bei BND-Reform viel zu kurz. André Hahn kommentiert:
Die Vorschläge der SPD zur Reform des BND sind schlichtweg enttäuschend. Die Formulierungen enthalten eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und zum Teil auch völlig unklare Aussagen, beispielsweise wenn erklärt wird, die Erfassung ausländischer Kommunikation sei „auf das erforderliche Maß zu beschränken“. Wer legt denn künftig fest, was erforderlich ist? Wieder der BND selbst? Die SPD springt bei der BND-Reform viel zu kurz.
Weitere Einschätzungen nehmen wir gerne in den Kommentaren entgegen.
