BND-VerfassungsbruchBundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“

Wenn es nach dem BND geht, gelten Grundrechte nicht im Weltall.

Der Spiegel berichtete am Wochenende:

Die Bun­des­re­gie­rung will eine um­strit­te­ne Pra­xis des Bun­des­nach­rich­ten­diens­tes (BND) im Aus­land nun doch auf eine recht­li­che Grund­la­ge stel­len. Ein ent­spre­chen­der Ge­set­ze­s­ent­wurf soll wo­mög­lich noch in die­sem Jahr be­schlos­sen wer­den.

Friedhelm Greis hat die Reaktionen der Obleute im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zusammengetragen: Opposition lehnt Legitimierung der „Weltraumtheorie“ ab:

Die Opposition lehnt dieses Vorgehen entschieden ab: „Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird“, sagte der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz auf Anfrage von Golem.de.

Linke-Ausschussobfrau Martina Renner hält es für „völlig inakzeptabel, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden“. Der Untersuchungsausschuss habe nicht die Aufgabe, der Regierung dabei zu helfen, „festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern“, sagte sie Golem.de. Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen Weltraumtheorie verberge, werde auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform.

SPD-Ausschussobmann Flisek hat jedoch kein Problem damit, dass die Regierung jetzt schon aktiv wird. „Ich habe das schon seit langem für dringend notwendig gehalten und gefordert“, sagte Flisek auf Anfrage und fügte hinzu: „Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode die Erfassung und Verwertung rein ausländischer Kommunikation – vor allem im Rahmen von Kabelzugriffen im Inland – verfassungskonform regeln.“ Unions-Obfrau Nina Warken (CDU) hält es ebenfalls für sinnvoll, nicht bis zum Ende der Ausschussarbeit zu warten. Denn die Opposition habe kein Interesse daran, „die Sachaufklärung wirklich zügig voranzutreiben“, sagte sie auf Anfrage von Golem.de. Ihrer Ansicht nach ist es „vernünftig“, wenn die Auslandsaufklärung des BND, die vom Inland aus erfolge, eine gesetzliche Klarstellung erführe.

Update: Konstantin von Notz hat uns sein komplettes Statement zugeschickt:

Wir werden schon im Rahmen des Artikelgesetzes zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes und anderer Vorschriften zu dieser Frage parlamentarisch Stellung nehmen. Wir gehen mit der Mehrheit der Staatrechtslehrer von einer weitgehenden, also auch im Ausland durchgreifenden, grundgesetzlichen Bindung nachrichtendienstlichen Handelns durch die Grundrechte, insbesondere durch Artikel 10 GG, aus.

Gegenwärtig versucht der 1. Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob und in welchem Umfang bundesdeutsche Dienste an illegalen weltweit ablaufenden Massenüberwachungen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird.

Es wird mit uns

  • keine pauschalen gesetzlichen Legitimierungen von Grundrechtseingriffen geben, bei denen die Bundesregierung sich bereits weigert, Transparenz über die für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgebliche Art und Weise der Telekommunikationsüberwachung herzustellen und bei denen
  • unüberwindbare verfassungsrechtliche Grenzen anlasslosen Massenüberwachungen samt der Weitergabe der Erfassungen an andere Geheimdienste entgegenstehen

Jede rechtliche Regelung der Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste muss an der strengen ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Überwachungseingriffen gemessen werden. Schon die bestehende G-10-Regelung begegnet aufgrund der bisherigen Ergebnisse des PUA massiven verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine einfache gesetzliche Legitimierung auch der offenbar stattfindenden Ausland-Auslandsüberwachung ist deshalb schon rechtlich ausgeschlossen.

Der im Geheimen von den Diensten eingeschlagene Weg der anlasslosen Massenüberwachung auf Vorrat inklusive des internationalen Ringtauschs von Daten muss zwingend beendet werden. Das ist eine der für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit entscheidende Frage!

Update 2: Auch Martina Renner hat uns ihr Statement zugeschickt, hier ebenfalls in Volltext:

Die Bundesregierung kann als Exekutive frei entscheiden, wann und ob sie Gesetzesvorhaben einbringt. Es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, dies zu kommentieren.

Allerdings haben Kanzleramt und BND bisher weit von sich gewiesen, dass es überhaupt zu Rechtsverstößen gekommen sei. Jetzt entsteht der Eindruck, dass die Regierung die lauter werdende Kritik an den illegalen Praktiken des BND möglichst schnell vom Tisch kriegen will. Zudem ist die Beweisaufnahme überhaupt noch nicht abgeschlossen: Das riecht nach reiner Kosmetik. 

Wir wissen noch nicht, was genau geplant ist, aber bisherige Gesetze in Bereich der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden lassen nichts Gutes ahnen. Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit ziehen auch bei der Großen Koalition immer den Kürzeren.

Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen „Weltraumtheorie“ verbirgt, wird auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform. Dass die „reine Auslandskommunikation“ in Zeiten des Internet nicht mehr eindeutig von der Kommunikation von Deutschen getrennt werden kann, haben viele Zeugen bestätigt. Diese Erfassung muss also beendet werden, daran besteht kein Zweifel. Schließlich haben ja auch mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass der Schutz der Kommunikation kein „Deutschen-Grundrecht“ ist. Deswegen ist es keine Lösung, weiterhin zwischen Deutschen und nicht Deutschen zu unterscheiden, und jetzt die Überwachung, die nicht auf deutschem Boden stattfindet, notdürftig in das Gerüst des BND-Gesetzes zu pressen.

Völlig inakzeptabel ist, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat ja nicht die Aufgabe, der Regierung zu helfen, festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern. Die Massenüberwachung muss beendet werden.

3 Ergänzungen

  1. Wären die Grünen in der Regierung, würden sie bei jeder Rechtsverschärfung mitmachen. So wie damals in der rot-grünen Koalition.

    1. Wäre ich in der Regierung, würde ich alleine regieren… Und dann wird sowieso gemacht, was ich will… Das waren noch Zeiten, damals als… ich regiert habe. Oder war das doch jemand anderes?

  2. Dass Satelliten sich im rechtsfreien Raum befinden, ist ja auch nicht ganz richtig.
    z.B. steht u.a. klar und deutlich im Amateurfunkgesetz:
    §2.2 Amateurfunkdienst, ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein.

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