RBB berichtet unter Berufung auf ein Reformkonzept der Großen Koalition davon, dass geplant sei, einen Nachrichtendienstbeauftragten für den Bundestag einzuführen, der den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) helfen soll, die Geheimdienste zu kontrollieren.
Hintergrund der Reformpläne ist die Überforderung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Es ist dafür verantwortlich, alle Nachrichtendienste Deutschlands zu kontrollieren. Dafür sollen die Dienste dem Gremium Bericht erstatten. Neben dem PKGr soll auch die G‑10-Kommission, die Eingriffe ins Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis Deutscher genehmigen muss, Geheimdienstkontrolle leisten. Das Problem: Das PKGr weiß nur, was es berichtet bekommt – es sei denn es bestellt einen Sachverständigen zur Untersuchung von Vorgängen.
Die Mitglieder des Gremiums haben keine realistische Möglichkeit, Sachverhalte derartig vollständig zu erfassen. Denn es besteht lediglich aus 9 Mitgliedern, die alle gleichzeitig auch Bundestagsabgeordnete sind. Wie viel Zeit da bleibt, sich mit der Kontrolle einer ausgeuferten Geheimdienstmaschine zu beschäftigen, die sich als nicht kontrollierbar erwiesen hat, kann man sich vorstellen.
Der stellvertretende PKGr-Vorsitzende Clemens Binninger sagte RBB, man brauche jemanden, „der ganzjährig dauerhaft diese Aufgabe macht und die nötige fachliche Autorität mitbringt.“ Die Person soll nicht aus dem Bundestag kommen, sondern womöglich ein externer Bundesrichter oder ‑anwalt sein und dem PKGr zuarbeiten. Ein Nachrichtendienstbeauftragter könnte dann auch dafür sorgen, dass sich die übrigen Kontrollgremien besser vernetzen können. Fraglich ist, ob eine Person allein zu einer merklich besseren Kontrolle führen kann. Das wird auch davon abhängen, welche Einsichtsrechte die Person in die Tätigkeiten der Dienste bekommt.
Kombiniert werden soll die Schaffung der Stelle mit einer generellen Reform der Geheimdienste. Dazu liege bereits ein Eckpunktepapier der SPD vor, das der RBB referenziert. Man muss skeptisch bleiben, denn bisher hat die Erfahrung leider gezeigt, dass dazu tendiert wird, die illegalen Praktiken der Dienste nicht zu beschränken, sondern für die Zukunft per Gesetz zu legitimieren.
Und dann ist da noch die Frage, ob ein Dienst, der per Definition geheim arbeitet, überhaupt kontrolliert werden kann.
