Ein Nachrichtendienstbeauftragter soll es richten – Große Koalition hat Reformpläne

Kann ein Nachrichtendienstbeauftragter es schaffen, auf unkontrollierbare Dienste aufzupassen? – CC BY 2.0 via flickr/gravitat-OFF

RBB berichtet unter Berufung auf ein Reformkonzept der Großen Koalition davon, dass geplant sei, einen Nachrichtendienstbeauftragten für den Bundestag einzuführen, der den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) helfen soll, die Geheimdienste zu kontrollieren.

Hintergrund der Reformpläne ist die Überforderung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Es ist dafür verantwortlich, alle Nachrichtendienste Deutschlands zu kontrollieren. Dafür sollen die Dienste dem Gremium Bericht erstatten. Neben dem PKGr soll auch die G-10-Kommission, die Eingriffe ins Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Deutscher genehmigen muss, Geheimdienstkontrolle leisten. Das Problem: Das PKGr weiß nur, was es berichtet bekommt – es sei denn es bestellt einen Sachverständigen zur Untersuchung von Vorgängen.

Die Mitglieder des Gremiums haben keine realistische Möglichkeit, Sachverhalte derartig vollständig zu erfassen. Denn es besteht lediglich aus 9 Mitgliedern, die alle gleichzeitig auch Bundestagsabgeordnete sind. Wie viel Zeit da bleibt, sich mit der Kontrolle einer ausgeuferten Geheimdienstmaschine zu beschäftigen, die sich als nicht kontrollierbar erwiesen hat, kann man sich vorstellen.

Der stellvertretende PKGr-Vorsitzende Clemens Binninger sagte RBB, man brauche jemanden, „der ganzjährig dauerhaft diese Aufgabe macht und die nötige fachliche Autorität mitbringt.“ Die Person soll nicht aus dem Bundestag kommen, sondern womöglich ein externer Bundesrichter oder -anwalt sein und dem PKGr zuarbeiten. Ein Nachrichtendienstbeauftragter könnte dann auch dafür sorgen, dass sich die übrigen Kontrollgremien besser vernetzen können. Fraglich ist, ob eine Person allein zu einer merklich besseren Kontrolle führen kann. Das wird auch davon abhängen, welche Einsichtsrechte die Person in die Tätigkeiten der Dienste bekommt.

Kombiniert werden soll die Schaffung der Stelle mit einer generellen Reform der Geheimdienste. Dazu liege bereits ein Eckpunktepapier der SPD vor, das der RBB referenziert. Man muss skeptisch bleiben, denn bisher hat die Erfahrung leider gezeigt, dass dazu tendiert wird, die illegalen Praktiken der Dienste nicht zu beschränken, sondern für die Zukunft per Gesetz zu legitimieren.

Und dann ist da noch die Frage, ob ein Dienst, der per Definition geheim arbeitet, überhaupt kontrolliert werden kann.

5 Ergänzungen

  1. Spontan fällt mir ein: wer kontrolliert den Kontrolleur? :)

    Dann: eine (!) Person soll das richten? Im Leben nicht. Wir sehen ja täglich wie schwer es einem ganzen (NSA-)Ausschuss fällt, überhaupt irgendwas zu kontrollieren wenn staatliche Stellen mauern.

    Andererseits: jede Möglichkeit, jede institutionalisierte Stelle mehr, die Widerspruch leisten kann, ist ein Fortschritt (s. Frau Voßhoff)

  2. Dass die personelle Ausstattung des PKGr eine Lachnummer der besonderen Art ist, das hat sich mittlerweile herumgesprochen. Doch wie ernst ist es dem Parlament mit der Kontrolle der Unkontrollierbaren? Man darf seine Zweifel haben.
    Wenn nun öffentlich nach einer Reform der Dienste und Verbesserung der Infrastruktur der Kontrollinstitutionen gerufen wird, darf man allerhand erwarten – alles außer einer effektiven Kontrollinstanz und schon gar nicht mehr Transparenz.
    Es wird an Lösungen gesucht, wie man ohne weitere öffentliche Schädigung des Ansehens der Dienste die allergrößten Schweinereien im Dunklen abarbeiten kann und dem Bürger eine „gefühlte Kontrolle der Geheimdienste“ anbieten zu können. Da liegt es natürlich nahe eine Einpersoneninstanz zu schaffen, etwa mit den Kompetenzen eines Herrn Seibert.
    Wie gut solche Einmann-Institutionen arbeiten, kann man am Stellenwert des Datenschutzes ablesen. Es genügt, wenn der Anschein gewahrt bleibt.

  3. Zu der Frage des Nachrichtendienstbeauftragten als Organ der parlamentarischen Kontrollgruppe PKGr gibt es von mir 2 öffentlichen Petitionen an den deutschen Bundestag (Nr. 59154 und 59157). Dem Nachrichtendienstbeauftragten sollten ähnlich wie dem Wehrbeauftragten umfassende Informations- und Untersuchungrechte der Dienste zustehen. Darüber hinaus kann die PKGr ihm Untersuchungsaufträge erteilen, die ihm dann die Rechte der PKGr geben damit er auch Informationsansprüche gegenüber der Regierung (und nicht nur gegenüber den Diensten) geltend machen kann.

    Die Regierung hat kein Zurückbehaltungsrecht von Informationen die der Aufklärung möglicher gesetzwidriger Handlungen der Nachrichtendienste förderlich sind, wenn die PKGr dem Nachrichtendienstbeauftragten einen entsprechenden Untersuchungsauftrag erteilt hat.

    Zum Schutz schwerer Nachteile für die Bundesrepublik Deutschland, der nicht anders zu beheben ist, soll der Regierung ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehen, wenn sie gleichzeitig das Bundesverfassungsgericht anfruft, mit dem Antrag festzustellen, das bei Auftrageserteilung ein nicht anders zu behebender schwerer Nachteil für die Bundesrepublik vorliegt UND dass sie die Auskunft zu Recht verweigert hat. Damit wird die heutige Situation umgekehrt: Die Regierung muss klagen wenn sie die Auskunft ausnahmsweise verweigern will und nicht die Parlamentarierer.

    Die Petitionen sind noch nicht veröffentlicht. Bei Veröffentlichung würde ich mich über eine rege Diskussion und Unterstützung freuen. (Portal des dt. Bundestages).

  4. Natürlich wünscht sich die Bundesregierung einen Beauftragten für Geheimdienste, gerade jetzt. Den könnte man entlassen, sagen er habe nichts davon an die Bundesregierung weiter gegeben und gut ist.

    1. Nun das was ich vorschlage ist kein Beauftragter der Regierung sondern Einer des Parlaments. Un der soll umfangreiche Rechte gegenüber den Geheimdiensten haben und nur der Parlamentarischen Kontrollgruppe (PKGr) verantwortlich sein. Und wenn die PKGr ihn beauftragt, hat er Auskunftsansprüche gegen die Regierung. Das soll gesetzlich geregelt sein und die Regierung kann sich dagegen nur in Ausnahmefällen wehren, wenn sie das Bundesverfassungericht anruft (also umgekehrt wie heute).

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