vertrauensgremium
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Geheimdienst-Kontrolle: Grüne im Bundestag fordern mehr Befugnisse für Parlamentarisches Kontrollgremium
"Was wir wissen, ist ein Tropfen, was wir nicht wissen, ein Ozean." - Isaac Newton. (Symbolbild) Bild: <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/User:Kils">Uwe Kils</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Geheimdienst-Kontrolle: Grüne im Bundestag fordern mehr Befugnisse für Parlamentarisches Kontrollgremium Weniger Geheimhaltung, mehr Ressourcen, neue Befugnisse: Die Grünen wollen die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste verbessern. Ob es eine weitergehende Reform der Dienste an sich gibt, ist weiterhin umstritten.
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: 500 neue Stellen für BND, Verfassungsschutz & Co.
Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: Simon - Pierre Krautkrämer. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de/">BY-SA 3.0</a>. : 500 neue Stellen für BND, Verfassungsschutz & Co. Die Bild am Sonntag will laut dpa erfahren haben, dass das Vertrauensgremium des Bundestages 500 neue Arbeitsplätze bei deutschen Geheimdiensten geschaffen hat. Demnach soll der Bundesnachrichtendienst (BND) 225 und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 250 neue Mitarbeiter erhalten. 125 Stellen des BNDs sollen „Terrorismus“ und 150 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Rechtsextremismus „bekämpfen“.
Das Vertrauensgremium berät solche Teile des Bundeshaushalts, welche nicht öffentlich verhandelt werden und soll die Entscheidung am Donnerstag getroffen haben.
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: Große Koalition will BND das „Ausspähen unter Freunden“ verbieten und Geheimdienstbeauftragten schaffen
Die BND-Abhörstation in Bad Aibling - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/novofotoo/12416463195/">novofotoo</a> : Große Koalition will BND das „Ausspähen unter Freunden“ verbieten und Geheimdienstbeauftragten schaffen Union und SPD wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) das Ausspähen unter Freunden gesetzlich verbieten und einen Geheimdienstbeauftragten einführen. Dies bestätigten MdB Clemens Binninger (CDU) und MdB Burkhard Lischka (SPD) gegenüber dem Inforadio des rbb. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Januar in den Bundestag eingebracht und bis zum Sommer 2016 beschlossen werden, damit die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können.
Im Juni waren bereits Details aus einem Reformpapier der Koalition bekannt geworden. Damals hatte auch die SPD-Fraktion ein Positionspapier (PDF) zur Reform des BND veröffentlicht. Gestern debattierte der Bundestag zudem über einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (18/664) zu einer Novelle des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).
Reformpläne für den BND
Damit das Diktum Merkels, „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“, endlich zumindest auf dem Papier verankert ist, will die Große Koalition im kommenden Jahr das BND-Gesetz (BNDG) ändern. Die Spionage im europäischen Ausland und in EU-Institutionen soll demnach nur noch in begründeten Einzelfällen erlaubt sein. Damit wird für die Wirtschaftsspionage für US-Dienste oder das Abhören des französischen Außenministers eine Begründung notwendig – in Frage hierfür kämen dann der Verdacht auf terroristische Aktivitäten, die Umgehung von Rüstungsembargos oder organisierte Kriminalität. Um das Abhören deutscher Staatsbürger*innen zu stoppen, braucht es allerdings keine neue Rechtsgrundlage, sondern zunächst eine Behörde, die sich für das Grundgesetz interessiert. (Kleiner Hinweis: Artikel 10.)
Der BND soll laut Inforadio zudem gesetzlich dazu verpflichtet werden, sich auf das Auftragsprofil der Bundesregierung zu beschränken. Um dies zu gewährleisten, will die Koalition die Dienst- und Fachaufsicht über den BND stärken, die bei Abteilung 6 des Kanzleramts liegt:
„Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht“, stellt Burkhard Lischka mit Blick auf die Abhörskandale der vergangenen Monate fest. Deshalb soll künftig jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden.
Schaffung eines Geheimdienstbeauftragten beim PKGr
Zudem möchte die Koalition das Gesetz über das PKGr (PKGrG) um einen Geheimdienstbeauftragten erweitern. Die Regierung ist verpflichtet, das PKGr „umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten“. Der neue Ständige Bevollmächtigte soll als Geheimdienstbeauftragter die Arbeit der Überwacher*innen überwachen und die parlamentarischen Kontrollgremien koordinieren. Diese sind – neben dem PKGr – die G 10-Kommission, die über die Eingriffe in das Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) durch den BND, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) entscheiden soll, sowie das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses. Dieses hat die als geheim eingestuften Wirtschaftspläne der Geheimdienste abzunicken.
Im Mai dieses Jahres hatte sich die SPD noch gegen einen solchen Beauftragten gestellt: Christian Flisek (SPD) betonte als Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, die Kontrolle brauche kein „neues Gesicht“, sondern „mehr Personal und Sachmittel“.
Ergebnisse des Besuchs der BfDI beim BND – eingestuft
Eine andere Baustelle wird von den Reformplänen nicht berührt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, soll eigentlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch den BND (wie auch durch BfV und MAD) prüfen. Im Fall der NSA-Selektoren steht dem aber die Staatswohlklausel entgegenstehen, wie gestern im Untersuchungsausschuss bekannt wurde. Details aus dem entsprechenden BfDI-Bericht zu den Verfehlungen des BND seien eingestuft. Doch war von fehlenden Dateianordnungen die Rede, unter anderem für die Datei I (=INBE), in der seit 2010 Inhaltsdaten erfasst werden – auch von deutschen Staatsbürgern.
Reformpläne für Verfassungsschutz und MAD?
Normalerweise lautet das Vorgehen in der Welt der Geheimdienste: Was bisher als rechtswidrig galt, muss rechtskonform werden. Tja, manchmal verstößt das Gesetz eben gegen die Geheimdienste. Offen bleibt daher, ob der für Januar angekündigte Gesetzentwurf der Koalition andere Überwachungspraktiken möglicherweise auf eine solide Rechtsgrundlage stellen könnte, wie unlängst in Großbritannien mit den Datensammlungen des GCHQ geschehen.
Außerdem bleibt offen, wie eine sinnvolle Reform der weiteren Nachrichtendienste des Bundes aussehen kann. Das Bundesministerium des Innern
beaufsichtigt dasschreddert beim BfV und das Verteidigungsministerium lässt den MAD gerne mal Journalist*inn*en auf die Fingerschauenschlagen, wenn es um kritische Berichterstattung geht.Ob dabei wohlmeinende Worte oder gesetzlich-kosmetischen Veränderungen ausreichen, ist fraglich – bei der inzwischen beschlossenen BfV-Reform – aber auch bei der Kontrolle des BND.
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: BND bekommt nur sechs statt 300 Millionen für „Strategische Initiative Technik“. Vorerst.
: BND bekommt nur sechs statt 300 Millionen für „Strategische Initiative Technik“. Vorerst. Berichten des Spiegel zufolge hat das Vertrauensgremium des Bundestags, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, eine weitere Aufstockung des BND-Etats abgelehnt. Ende Mai war die Aufstockung des Etat in den Medien diskutiert worden, nachdem bekannt wurde, dass der BND damit seine Fähigkeiten bei der „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ ausbauen wollte, unter anderem bei der Überwachung sozialer Netzwerke sowie durch verbesserte Sensorik und Biometriemethoden.
Statt der beantragten 300 Millionen Euro für die „Strategische Initiative Technik“ bis 2020 wurden jetzt nur sechs Millionen bewilligt. Vor weiteren Schritten wolle man im Herbst einen Bericht über die bisherigen Vorbereitungen der Initiative sowie eine „ausführliche Darlegung und Begründung“ der Maßnahmen. Voruntersuchungen und eine Machbarkeitsstudie laufen bereits seit 2013, die genehmigten sechs Millionen finanzieren demnach deren Auswertung, um eine zukünftige Finanzierung zu prüfen, da der bisherige Sachstand noch nicht „aussagekräftig genug“ sei, um eine Entscheidung zu treffen. Einen Antrag der Grünen, das Geld ganz zu sperren, wurde laut der Süddeutschen Zeitung in einer geheimen Sitzung von SPD und CDU abgelehnt.