Die Grünen im Bundestag wollen die deutschen Geheimdienste wirksamer kontrollieren und haben dazu einen Antrag im Parlament eingebracht, der heute auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. Im Gespräch betonte Hans-Christian Ströbele, das dienstälteste Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), neun Punkte aus dem Zehn-Seiten-Papier:
- Das PKGr muss von Bundesregierung und Geheimdiensten „vollständig, wahrheitsgemäß und qualifiziert“ unterrichtet werden. Ströbele: „Das sind eigentlich alles Selbstverständlichkeiten, so steht es im Gesetz. Es entspricht aber leider nicht der Praxis. Wir wollen die gesetzlichen Definitionen verbessern.“
- Falls die Bundesregierung trotzdem weiterhin das PKGr „schuldhaft nicht, nicht vollständig, zeitnah rechtzeitig oder wahrheitsgemäß unterrichtet“, sollen Sanktionen verhängt werden.
- Bisher gibt es von den PKGr-Sitzungen nur „Protokolle wie beim Amtsgericht, mit ein bis zwei Sätzen pro Tagesordnungspunkt“. Wenn Jahre später die Frage aufkommt, ob das PKGr ordentlich informiert wurde, ist das damit oft nicht mehr nachvollziehbar. Deswegen sollen „die Sitzungen des PKGr […] grundsätzlich auf Tonträger aufzunehmen“ sein.
- Über die Sitzungen von PKGr, Vertrauensgremium und G‑10-Kommisssion dürfen die Ausschussmitglieder mit niemandem sprechen. Die Grünen fordern, zumindest ihre Fraktionsvorsitzenden „über wichtige Angelegenheiten aus den jeweiligen Beratungen vertraulich unterrichten“ zu dürfen.
- Bisher dürfen die Mitglieder des PKGr in der Öffentlichkeit dort besprochene Sachverhalte nur politisch „bewerten“, ohne die Sachverhalte selbst mitzuteilen. Auch letzteres soll erlaubt werden, „sofern das PKGr dies mit Mehrheit beschließt, außer die Sicherheit oder das Wohl von Personen oder der Bundesrepublik Deutschland würden hierdurch gefährdet“.
- In den USA werden die Chefs der Geheimdienste im Parlament öffentlich befragt. Das soll auch der Bundestag dürfen: „Das PKGr kann […] ohne absolute Geheimhaltung tagen, etwa öffentliche Anhörungen der Chefs der Nachrichtendienste durchführen“. Auch dieses Kontrollmittel wurde in den USA nach Geheimdienstskandalen erkämpft, ist mittlerweile aber normal.
- Im PKGr sitzen nur neun Abgeordnete, die auch zahlreiche andere Aufgaben wahrnehmen. Für ein bessere Arbeitsverteilung und mehr Sachverstand sollen die Abgeordneten „je einen Mitarbeiter zu den PKGr-Sitzungen und deren Vorbereitungen hinzuziehen“ können, was bisher nicht erlaubt ist.
- Das PKGr soll „einen ständigen Nachrichtendienst-Ermittlungsbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab mit Arbeitsaufträgen ernennen“ können. Dieser soll jedoch „die Kontrolltätigkeit des PKGr nicht [ersetzen, sondern ergänzen und zuarbeiten], so dass sichergestellt bleibt, dass die Mitglieder der PKGr die jeweiligen Kontrolltätigkeiten selbst bestimmen und nachvollziehen können.“ Hier hat die Opposition aus der Erfahrung mit dem „Sonderermittler“ Kurt Graulich gelernt, mit dem die Bundesregierung den Abgeordneten einen eigenen Einblick in die illegalen NSA-Selektoren verweigert.
- Trotz Kontrollgremien erhält Ströbele auch immer wieder Hinweise von Informanten direkt aus den Geheimdiensten. Falls diese nicht gleichzeitig ihre Dienstvorgesetzten informieren, ist das derzeit ein Gesetzesverstoß. In Zukunft sollen Geheimdienst-Mitarbeiter „sich mit Hinweisen direkt an ein PKGr-Mitglied ihrer Wahl wenden (ebenso des Vertrauensgremiums oder der G‑10-Kommission), ohne wie bisher parallel den Dienstvorgesetzten informieren zu müssen.“
„Wir fordern nichts, was nicht geht.“
Alles in allem sind die Vorschläge der Grünen nicht radikal oder revolutionär. Ströbele selbst: „Wir fordern nichts, was nicht geht. Das sind alles keine Zumutungen, sondern Selbstverständlichkeiten, die dringend erforderlich sind, um parlamentarische Kontrolle wirksam werden zu lassen.“
Trotzdem steht zu befürchten, dass ein Antrag einer Oppositions-Fraktion – wie so oft – von der übergroßen Regierungskoalition komplett ignoriert wird. Dabei können auch Union und SPD nicht verdrängen, dass die Granden des deutschen Verfassungsrechts zum Auftakt des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses postulierten: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“ Seitdem wurden weitere Rechtsbeugungen, Rechtsbrüche und „grob rechtswidrige Praxen“ bekannt.
Kanzleramt stoppt Geheimdienst-Reform
Weil dieser Status Quo rechtlich unhaltbar ist, hat auch die SPD-Fraktion im letzten Jahr ein Eckpunkte-Papier für eine BND-Reform vorgelegt. Laut Medienberichten wurde jedoch sogar dieses Reförmchen vom Kanzleramt vorläufig gestoppt.
Von netzpolitik.org gefragt, warum der aktuelle Grünen-Vorschlag nicht die Praxis der Geheimdienst-Überwachung reformieren will, sondern lediglich die Kontrolle im Nachhinein, antwortete Ströbele: „Die derzeitige Praxis des BND ist illegal, rechtswidrig, gesetzeswidrig. Das BND-Gesetz ist dringend reformbedürftig. Wir arbeiten derzeit an einem größerem Sicherheitspapier.“
Konstantin von Notz, Obmann im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, stimmt zu: „Ein weitergehender Reformvorschlag der Geheimdienste kommt bald, er ist in der finalen Kurve.“ Wir sind gespannt: Missstände sollten nicht nur bekannt, sondern abgeschafft werden.
