Vorratsdatenspeicherung: Europäische Behörden fragen immer öfter Vorratsdaten ab – millionenfach

Europäische Strafverfolgungsbehörden und „Bedarfsträger“ fragen immer öfters nach Kommunikationsdaten der Vorratsdatenspeicherung – mehr als vier Millionen mal im letzten Jahr. Das geht aus Statistiken der Mitgliedstaaten hervor, die die EU-Kommission veröffentlicht hat. Unterdessen nimmt die neue „Expertengruppe“ der Kommission ihre Arbeit auf – hinterfragt die Massenüberwachung jedoch nicht.

Im September berichteten wir über ein Papier der EU-Kommission, dass „Beweise für Notwendigkeit“ der Vorratsdatenspeicherung präsentieren will, diesem Anspruch aber nicht gerecht wird. Die Basis dafür sind Fälle und Zahlen der Mitgliedsstaaten, die der Kommission jährlich Bericht erstatten müssen, wie oft sie auf die Daten der anlasslosen Massenüberwachung zugreifen wollen. Jetzt hat die Kommission die gelieferten Statistiken von 2008 bis 2012 veröffentlicht. Daraus ergeben sich folgende Zahlen:

Jahr 2008 2009 2010 2011 2012
Staaten 17 15 17 13 10
Anzahl 1.566.733 2.341.837 2.952.422 2.179.459 1.941.974
Hochrechnung  1.631.756  2.820.261  3.575.793  4.348.074  4.406.956 

 

Alle sieben Sekunden eine Abfrage von Vorratsdaten

Leider haben nicht alle Staaten alle Zahlen geliefert. Daher haben wir die gelieferten Zahlen mit der Anzahl der Länder mal hochgerechnet. (Vielen Dank an Michael Kreil für Interpolation, Extrapolation und Grafik!) Das ist nicht gerade wissenschaftlich, sollte aber für einen groben Überblick ausreichen. Damit ergibt sich folgendes Bild:

vds-zugriffe-2008-2012-590

Mehr als vier Millionen Anfragen nach Vorratsdaten. Eine Abfrage alle sieben Sekunden. Und jede einzelne Anfrage betrifft unter Umständen mehrere Personen. Bis zu hunderttausende Menschen, wie das Beispiel Funkzellenabfrage zeigt. Das belegt, dass die ursprünglich mit dem internationalen Terrorismus begründete Maßnahme genau das ist, was wir immer kritisiert haben: eine anlasslose Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung.

Expertengruppe will Richtlinie „effektiv und effizient“ umsetzen

Unterdessen nimmt die neue „Expertengruppe“ zur Vorratsdatenspeicherung ihre Arbeit auf. Am 10. Oktober findet das erste Arbeitstreffen in Brüssel statt, davon gibt es jetzt eine Tagesordnung, eine Verfahrensordnung und ein Arbeitsprogramm. Wir haben bereits im April kritisiert, dass sich die ausgewählten Experten „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen müssen. Diese Formulierung findet sich auch so im neuen Arbeitsprogramm wieder.

Relevante Themen der Arbeitsgruppe werden sein:

  1. Speicherpflicht: Müssen alle gewerblichen Anbieter von Telekommunikationsdiensten speichern, oder kann es Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen geben?
  2. Datenzugriff: Was sind Ansprechpartner und Prozesse für Datenzugriff? Müssen die ETSI-Standards eingehalten werden?
  3. Datentypen: Da öffentliche IPv4-Adressen ausgehen: Muss auch Carrier-grade NAT (etwa bei Mobilfunknetzen) gespeichert werden?
  4. Speicherfrist: Müssen übermittelte Daten länger gespeichert werden?
  5. Datenschutz- und Sicherheit: Dürfen die Daten in Drittstaaten gespeichert werden? Dürfen Abrechnungs- und Vorratsdaten zusammen gespeichert werden?
  6. Funkzellenabfrage: Wie oft finden Funkzellenabfragen statt? Was ist die Verbindung zur Vorratsdatenspeicherung?
  7. Statistik: Weniger als die Hälfte der Mitgliedsstaaten hat die angeforderten Statistiken übermittelt.
  8. Datenaustausch: Die Hälfte aller Europol-Anfragen nach Ermittlungsdaten an Mitgliedsstaaten sind Kommunikationsdaten. Die sind oft uneinheitlich und ineffizient.

(Auf den Punkt „Funkzellenabfrage“ sind wir ein bisschen stolz, da wir Hinter den Kulissen innerhalb der Europäischen Kommission das Thema auf die Tagesordnung und damit auch in das Arbeitsprogramm gebracht haben.)

Zwei Jahre soll die Expertengruppe jetzt darüber beraten. Am Ende soll ein „Handbuch“ veröffentlicht werden, das „praktische, unverbindliche Informationen und Leitlinien für Anbieter und Behörden“ über die anlasslose Massenüberwachung enthält. Eine grundsätzliche Hinterfragung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit findet leider nicht statt.

Anlasslose Massenüberwachung abschaffen

Für netzpolitik.org und Digitale Gesellschaft bleibt weiterhin klar:

Die zukünftige Bundesregierung sollte sich für eine Aufhebung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Dazu sind politische Vorstöße in den EU-Gremien ebenso geboten wie ein juristisches Vorgehen gegen die bestehende Richtlinie. Der Digitale Gesellschaft e.V. befürwortet die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie.

Unterdessen steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit den mit den Grundrechten vereinbar ist. Vorher darf es keine Umsetzung in Deutschland geben!

4 Ergänzungen

  1. 6. Funkzellenabfrage: Wie oft werden finden Funkzellenabfragen statt?
    Müsste das nicht Wie oft finden Funkzellenabfragen statt? heisen?

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