BestandsdatenauskunftBundestag beschließt morgen Schnittstelle zur Identifizierung von Personen im Internet

Die Identifizierung von Personen anhand ihrer IP-Adresse im Internet soll zukünftig für deutsche Behörden per Knopfdruck möglich sein. Auch aktuelle Änderungen am Gesetzentwurf zu Bestandsdatenabfrage ändern nichts an diesen Befugnissen. Morgen soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden – mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD.

Erst gestern haben wir berichtet, dass eine große Koalition aus Regierung und SPD den Behörden weitreichende Befugnisse zur Abfrage von Bestandsdaten geben will. Mittlerweile haben wir erneut einen aktuellen Änderungsantrag erhalten, den wir an dieser Stelle veröffentlichen: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/12034.

Dieser Entwurf mit Stand von gestern enthält nur kosmetische Änderungen gegenüber dem von letzter Woche. Wie Stefan Krempl bei heise online berichtet, hat der Innenausschuss des Bundestags den Entwurf heute angenommen. Bereits morgen Abend soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Wie in der gestern veröffentlichten Version enthält auch diese finale Version noch einige kritische Punkte:

Kein Richtervorbehalt für IP-Adressen

So sollen deutsche Behörden zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert abfragen können – ganz ohne Richtervorbehalt. Datenschützer hatten das immer kritisiert und gefordert.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

Auch wenn vom Bundesverfassungsgericht nicht explizit gefordert, halte ich die Einführung eines Richtervorbehalts für die Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse nach § 113 Abs. 1 S. 3 TKG-E für datenschutzrechtlich geboten.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein:

Wir regen jedoch angesichts der mit der Abfrage von dynamischen IP-Adressen verbundenen erhöhten Eingriffsintensität einen Richtervorbehalt für diese Abfragen an.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Die Identifizierung von Internetnutzern im selben weit reichenden Umfang zuzulassen wie Auskünfte über Rufnummerninhaber ist nicht hinnehmbar. Wir fordern, dass zumindest eine Gleichstellung mit der Verwendung sonstiger Verkehrsdaten (§ 100g StPO) erfolgt, also im Bereich der Strafverfolgung eine richterliche Anordnung zur Voraussetzung gemacht wird und eine Beschränkung auf Straftaten von erheblichem Gewicht sowie auf Gefahren für wichtige Rechtsgüter erfolgt.

IPv6: lebenslange Identifizierung

Diese Identifizierung von Personen zu IP-Adressen wird noch sensibler, da es mit IPv6 möglich wird, dass Geräte lebenslang die gleiche IP-Adresse erhalten. Damit kann einer einmal identifizierten Person quasi jedes Internet-Paket namentlich zugeordnet werden.

Peter Schaar dazu:

Die Notwendigkeit eines Richtervorbehalts bekommt noch eine besondere Bedeutung mit Blick auf die gegenwärtige Umstellung des Internetprotokolls von der Version 4 auf die Version 6. Diese Bedenken wurden auch vom Bundesverfassungsgericht aufgegriffen (BVerfG, Beschluss vom 24.01.2012 – 1 BVR 1299/05, Rn. 161). Durch den Wechsel zu IPv6 ist es künftig möglich, jedem Endgerät eine eigene feste IP-Adresse zuzuteilen.

Dementsprechend bringt die Umstellung der Internetprotokollversion aus Datenschutzsicht jedenfalls ein erhöhtes Gefährdungspotential mit sich. Um diesem von Anfang an angemessen zu begegnen erscheint die Einführung eines Richtervorbehaltes der einzig konsequente Schritt, zumal somit auch der Gefahr vorgebeugt wird, bereits in wenigen Jahren eine erneute gesetzliche Anpassung vornehmen zu müssen, sollte sich das datenschutzrechtliche Gefahrenpotential von IPv6 realisieren.

Im Änderungsantrag zum Gesetzentwurf wird das Problem erstmals akzeptiert und … ein Arbeitskreis eingerichtet:

Die Bundesregierung soll daher unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur die technische Entwicklung beobachten und dem Deutschen Bundestag zum Ende des übernächsten Kalenderjahres hierüber Bericht erstatten, um den sich möglicherweise ergebenden Regelungsbedarf rechtzeitig erkennen zu können.

Nutzer-Identifizierung per Schnittstelle

Die Bestandsdaten-Abfrage soll über eine elektronische Schnittstelle erfolgen, die die „etwa 16 größten Dienstanbieter“ einrichten müssen und mit der Polizei und Sicherheitsbehörden quasi per Mausklick IP-Adressen zu Personen zuordnen können.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein:

Die Einrichtung einer elektronischen Schnittstelle, die eine massenhafte Verarbeitung der Daten erheblich vereinfacht, ist geeignet, nicht nur für Einzelfälle genutzt zu werden.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Abrufschnittstelle als unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Die Befürchtung ist beispielsweise, dass Behörden mit einer Log-Dateiei von einem Webserver über die Schnittstelle automatisch alle Besucher einer Webseite identifizieren können. Dass das nicht abwegig ist, zeigen die Beispiele der Homepageüberwachung, bei denen bereits Besucher von mindestens 150 Behörden-Webseiten überwacht wurden.

Bundeskriminalamt wird zur Internet-Polizei

Die Rolle des Bundeskriminalamts als Zentralstelle wird mit dem Gesetz gestärkt und ausgebaut.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Anders als bisher soll das Bundeskriminalamt Telefon- und Internetnutzer künftig auch ohne Ersuchen der zuständigen Polizeibehörde identifizieren dürfen. Erstmals soll das Bundeskriminalamt als Zentralstelle sogar in das Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen (§ 7 Abs. 4 BKAG-E).

Der grüne Bundestags-Abgeordnete Konstantin von Notz:

Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Das BKA wie auch andere Polizeibehörden erhalten einen erleichterten, nahezu voraussetzungslosen Zugang auf die Kundendaten der TK-Provider, obwohl Karlsruhe genau das verhindern wollte.

Bestandsdaten gegen Ordnungswidrigkeiten

Die Abfrage von Bestandsdaten soll nicht nur bei Straftaten möglich sein, sondern auch bei Ordnungswidrigkeiten.

Thilo Weichert dazu:

Dabei wird nicht differenziert nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit, sondern die Auskunftspflicht soll bei der Verfolgung jedweder Ordnungswidrigkeit bestehen. Die fehlende Einschränkung auf z.B. schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten ist nicht verhältnismäßig, wenn es nicht um die Abfrage von Bestandsdaten, sondern um die Abfrage der dynamischen IP-Adressen geht.

Peter Schaar:

Dies widerspricht jedoch eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Vorratsdatenspeicherungsurteil, in dem es explizit ausführt, dass eine entsprechende Auskunft ausschließlich zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten zulässig ist, die vom Gesetzgeber explizit benannt werden müssen (BVerfG, Urteil vom 02.03.2010 – 1 BvR 256/08, Rn. 262).

Und nochmal Peter Schaar, gefragt von netzpolitik.org über den Änderungsantrag:

Leider wurden die Abfragemöglichkeiten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht begrenzt, obwohl dies einer expliziten Forderung des Bundesverfasungsgerichts aus dem Vorratsdatenspeicherungsurteil entspricht; der Gesetzentwurf ist also weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich.

PIN, PUK, E-Mail-Passwörter

Und das waren alles nur die „einfachen“ Bestandsdaten, also: Auf welchen Anschlussinhaber ist eine IP-Adresse oder eine Telefonnummer registriert? Eine „erweiterte“ Bestandsdaten-Auskunft umfasst auch so genannte Zugangssicherungscodes bei Telekommunikations-Anbietern, also z. B. PIN und PUK von SIM-Karten.

Hierunter fallen aber auch weitere Daten, so Peter Schaar:

Durch die offene Formulierung des Gesetzestextes werden aber neben den klassischen Zugangssicherungen bei Mobilfunkendgeräten wie PIN und PUK auch Passwörter erfasst, die den Zugang zu E-Mail-Konten oder Cloud-Speichern ermöglichen. Dies erlaubt unter Umständen den Zugriff der abfragenden Bedarfsträger auf Informationen, die eventuell sogar der Intimsphäre unterfallen könnten und somit besonders schützenswert sind.

Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

Wenn die Provider künftig die Passwörter ihrer Kunden im Klartext herausgeben sollen, dann müssen sie diese auch so speichern, und nicht in sicherer Form als sog. Hash-Werte. Das wäre eine Verletzung der gängigen Sicherheitspraxis und ein reales Risiko für alle Kunden. Denn auch solche Daten können in falsche Hände geraten. Die Folgen wären unabsehbar.

Immerhin wurde dafür ein Richtervorbehalt eingebaut – letzte Woche. Die Wikipedia dazu:

Die Praxis der richterlichen Tätigkeit aufgrund von Richtervorbehalten wird vor allem im Strafverfahrensrecht vielfach kritisch gesehen. So belegen rechtstatsächliche Untersuchungen zu Telefonüberwachungen, dass in etlichen Fällen die Entscheidungen nicht sehr gründlich abgefasst werden. Dies hat zu dem Verdacht geführt, dass Richter die schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung anordnen oder genehmigen – obwohl dies nach dem Sinn des Richtervorbehaltes gerade nicht der Fall sein sollte.

Große Koalition aus Regierung und SPD

Die gesetzliche Neuregelung war notwendig geworden, weil das Verfassungsgericht im Januar 2012 die damalige Regelung der Rückverfolgung von dynamischen IP-Adressen als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Kläger Patrick Breyer ist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und heute Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion Schleswig-Holstein.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bezeichnet auch dieses Gesetz und die neuesten Änderungen als weiter verfassungswidrig:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die gewählten Vertreter der Bürger im Bundestag dazu auf, dieser Änderung des Telekommunikationsgesetzes ihre Stimme zu verweigern und grundlegende Gedanken über die Weiterentwicklung der Gesellschaft im informationstechnischen Zeitalter und über die Bedeutung der Anonymität für die Menschen anzustrengen, bevor derartig tiefe Beschneidungen des Brief- und Telekommunikationsfreiheit vorgenommen werden.

Danach sieht es aber nicht aus. Nicht nur CDU und CSU sind für das Gesetz, sondern auch FDP und SPD. Damit dürfte das Gesetz morgen Abend vom Bundestag beschlossen werden. Auch im Bundesrat ist kein Widerspruch abzusehen.

Der Abgeordnete Jimmy Schulz stellt für die FDP klar: Ende gut, alles gut!

Ich freue mich, dass es der Koalition wieder einmal gelungen ist, eine bürgerrechtsfreundliche Gesetzesvorlage vorzulegen und damit Verfehlungen der rot-grünen Regierung auszugleichen.

96 Ergänzungen

  1. Wieso hat man davon vorher nichts gehört? Das geht ja jetzt alles extrem schnell, das ist doch viel wichtiger als diese dämliche DE-Mail-Debatte!! Warum hört man da in der netzpolitischen Szene erst jetzt von? Das ist doch ein gigantischer Eingriff in unsere Freiheiten!

    1. „Nichts davon gehört“? OK, in den „Qualitätsmedien“, ja, da ist das bis heute unsichtbar (die wollen ja auch ihr Leistungsschutzrecht) – aber hier auf netzpolitik, bei heise und auf vielen anderen Blogs, FB-Timelines, Twitter-Streams etc pp. ist das schon lange und intensiv ein Thema…

  2. @Olli
    Die Piraten sind leider gerade mit parteiinternen Streitigkeiten oder Buchpromotionen beschäftigt. Schade auch! Wäre ne Chance mal wieder auf 5% zu kommen.

    1. Die Piraten sind vermutlich die einzige politische Partei, die sich hier noch konsequent dagegen einsetzt. Wo lebst du eigentlich? Bekommst du nichts mit?

  3. Moin,

    ein paar Anmerkungen dazu:
    1) Was dieser Artikel deutlich macht, ist dass alle Kritikpunkte am aktuellen Gesetzesentwurf lediglich Debatten auf politischer Ebene sind. Der Vorwurf der AK Vorrats PM heute, dass die FDP hier einem verfassungswidrigem Gesetzesentwurf zustimmen würde, ist schlicht falsch. Alle kritisierten Stellen entsprechen teilweise dem Wortlaut der Forderungen des BVerfG, andere Stellen haben deutlich Abstand zur dort gezogenen Grenze gewonnen.

    2) Wenn man sieht, von wo wir kommen – also einem an vielen Punkten vom Verfassungsgericht für verfassungsfeindlich erklärten rot-grünen Gesetz – dann hat die FDP und das BMJ hier einiges in Richtung Bürgerrechte korrigiert. Natürlich kann ich verstehen, dass das manchem noch nicht genug ist und es ist natürlich völlig legitim zu sagen, dass nicht alles was das Verfassungsgericht erlaubt auch tatsächlich gemacht werden muss, aber wer die Spielregeln des politischen Betriebs kennt, der muss anerkennen, dass hier einige Kohlen aus dem Feuer geholt worden sind.

    3) Nicht alle der oben genannten Punkte scheinen wirklich durchdacht. Ich habe beispielsweise ernsthaft Verständnis dafür, dass Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden dürfen. So weit ich weiß ist das Bundesdatenschutzgesetz beispielsweise voll von Ordnungswidrigkeiten und da Verstöße hier häufig im Netz stattfinden (können), halte ich es durchaus für sinnvoll da den Anschlussinhaber oder Betreiber ermitteln zu können.

    Viele Grüße,
    Thomas Möhle

    1. Man muss nicht alles machen, bloß weil es möglich ist. Aber ein paar Trojaner und Backdoors einbauen (lassen) kostet ja nix im Gegensatz zu einer Polizei/Staatsanwaltschaften/Gerichten, die mit qualifiziertem Personal entsprechend ausgestattet sind.

      Dass es auch nix bringt, muss man ja dem dummen Michel nicht auf die Nase binden. Mutti macht das schon…
      Und wer braucht schon Freiheit und so… ist ja alles Luxus, #modegeworden und so..

    2. Thomas Möhle = FDP U-Boot?

      Schlimmer als offene Verfassungsfeinde sind die, die sich hinterher als Kohlen-aus-dem-Feuer-Holer heroisieren und den Grundrechtsabbau auch noch beschönigen.

      Hier eine Grundrechtseinschränkung entschärfen und dort zwei, drei Grundrechtseingriffe neu schaffen. Wunderbare Bürgerrechtspolitik, liebe FDP!

      1. Ich bin hier mit Klarnamen unterwegs und mache aus meiner politischen Einstellung auch kein Geheimnis. Der U-Boot Vorwurf könnte unsinniger kaum sein.

        Nen Kommentar mit ner eigenen Meinung posten darf ich hier aber schon, oder brauch ich dafür auch nen Star Wars Nickname?

      2. Danke für die Diskussionskultur. Ob Klarname oder (wirklich) anonym, Diskussionen sollten immer erlaubt und möglich sein.

      3. @ Thomas Möhle

        Sehr verehrter Herr Möhle,

        an dieser Stelle möchte ich höflichst und aufrichtig um Ihre Entschuldigung bitten.

        Ich vergaß, dass der Bürgerrechtspartei FDP nur Diskussionen unter Klarnamen genehm sind. Daher möchte ich Ihnen in tiefer Demut versichern, dass ich niemals nie mehr unter einem Pseudonym an Diskussionen teilnehmen werden. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort!

        Sie haben selbstverständlich Recht. Diskussionsteilnehmer, die sich hinter Pseudonymen verstecken und Anspielungen an alberne Science-Fiction-Filme tätigen, sind per se nicht ernst zu nehmen.

        Schließlich hat in Deutschland, dem Ursprungsland von Freiheit und Demokratie, niemand etwas zu befürchten, wenn er eine Meinung unter Klarnamen äußert. Jeder Arbeitgeber, jede Polizei und jeder Geheimdienst wird höchst erfreut darüber sein, dass der Meinungsäußerer sich für eventuelle kritische Rückfragen zur Verfügung stellt.

        Ich danke Ihnen, Herr Möhle, nochmals für den sachlichen Meinungsaustausch und wünsche Ihnen für Ihre politische Karriere von Herzen alles Gute.

        Mit vielen Grüßen aus der Galaxie „Sarkas“,
        Ihr r2d2

      4. Sorry, R2, aber deine Unterstellungen sind Quatsch.
        Ich poste selber häufig mit nem Star Wars Nickname, das hat damit überhaupt nix zu tun. Und ich forde auch keinen Klarnamenzwang. Mir sowas zu unterstellen zeugt von Unwissenheit.

        Du hast mit mit deinem U-Boot Vorwurf die Glaubwürdigkeit absprechen wollen und ich habe entgegnet, dass der Vorwurf unlogisch ist, weil ich bereits mit offenem Visier hier diskutiere.

    3. Interessante Einstellung die Sie da vertreten:

      zu 1.) „Kritikpunkte am aktuellen Gesetzesentwurf [sind]lediglich Debatten auf politischer Ebene“ Na, dann braucht man die Einwände ja nicht ernst zu nehmen wenns eh bloß politischer Diksurs ist. Die Einwände von Herrn Schaar sind demnach auch bloß politischer Diskurs oder was?

      Die Frage nach der Verfassungsfeindlichkeit wird in D zum Glück nicht von der FDP definiert. Das müsste diese iegfenltich wissen, da auch sie in ihrer „Regierungsarbeit“ auch zum haptischen Lerntyp gehört, der vom BVerfG regelmäßig wieder eingenordet werden muss.

      zu 2.) Das kenne ich noch vom Sandkasten her: der ist aber viel schlimmer als ich. Relativ gesehen mag das Gesetz nicht ganz so schlimm sein wie andere, Absolut gehört es aber auch dorthin, wo sich die noch schlimmeren Gesetze befinden: Rundordner.

      zu 3.) Ich bin mal gespannt, welche „datenschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit“ es Wert sein sollte, Grundrechte ausser Kraft zu setzen.

      Wobei die FDP ja wahrscheinlich nur der tyrannisierenden Masse ein Gesicht und einen Namen geben will, newahr ;-)

      1. Leute, Leute, mit anderen Meinungen scheinen manche hier echt Probleme zu haben. Als ich hier vor ner Weile mal ne liberale Position mit nem Nickname gepostet habe, ist mir Astroturfing unterstellt worden. Jetzt mach ich meinen politischen Hintergrund klar erkennbar und plötzlich krieg ich zu hören, dass ich Leute nur mit Klarnamen ernstnehme und mir wird unterstellt, dass Dörings Ausrutscher meine Meinung sei…
        Wie hättet ihr’s denn gern?

        Zu 1) Nein, natürlich sind Debatten auf politischer Eben erwünscht. Mache ich ja selber ständig und gerne. Es ging nur um die Frage ob man Dinge „nur“ politisch nicht gut findet, oder ob sie auch gegen die Verfassung verstoßen. Ich habe klar machen wollen, das der Vorwurf mancher, das Gesetz würde wieder bewusst gegen die Verfassung verstoßen aus meiner Sicht nicht haltbar ist. Die Ernsthaftigkeit anderer politischer Ansichten innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens wollte ich damit nicht absprechen.

        Zu 2) Politik findet leider nicht im luftleeren Raum statt.

        Zu 3) Ich bin kein Jurist, such dir was aus:
        http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html

      2. @Thomas Möhle:
        Eine Diskussion in den Kommentaren unter netzpolitik-Artikeln ist so sinnvoll wie im Heise-Forum. Solang man nicht die Meinung der Piraten oder piratennaher Organisationen oder Personen teilt macht man sich nur zum Horst.

        Genau deswegen lass ich es auch immer. Vergeudete Liebesmüh. Da könnte die FDP noch so sehr Gesetze entschärfen, es wird nie genug sein. Und man wird es ihr nie danken.

      3. Klar die sozial privilegierteren Menschen (und damit scheinbar auch wertvolleren Menschen) ziehen deutlichen Nutzen aus den Machenschaften der Liberalen, aber genauso wie ihr hier eure Meinung äußern dürft, dürfen das auch andere, ob sie euch jetzt gefällt oder nicht.
        Das mit der Meinungsfreiheit ist schon ein zweischneidiges Schwert, nicht wahr? Immerhin geht die Meinungsfreiher nur so weit, bis jemand anderes sich auch auf sie bezieht, aber genug davon.

        Da es wesentlich mehr Nicht-Liberale als Liberale in Deutschland gibt (und das müsst ihr mal verstehen, denn nicht bei jedem haben Mama und Papa n Arsch voll Kohle), werdet ihr auch immer öfter auf Leute treffen, die eben nicht eure Meinung teilen, das hat nichts mit „Hier gibts nur Piraten“ zu tun, sondern mit „Ihr Lackaffen von den Liberalen seid einfach nur weniger als alle anderen“.

        Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich die FDP nicht mag, genauso ist mir momentan aber keine andere Partei sympatisch, man kann mir also nicht (im Gegensatz zu euch) vorwerfen meine Gehirnzellen mit Geldscheinen ersetzt zu haben.
        Ich denke lediglich darüber nach, was mir persönlich und meiner Zukunft am besten hilft.
        Zugegeben, das macht ihr auch und meine Meinung ist deshalb nicht richtiger als eure, aber ihr werdet wie gesagt auf viel mehr Menschen treffen, die anderer Meinung sind.

        Und die Sache mit „Da könnte die FDP noch so sehr Gesetze entschärfen, es wird nie genug sein. Und man wird es ihr nie danken.“
        Würde die FDP die Gesetze garnicht erst schaffen, würde man ihnen wohl offener gegenüber stehen. Zumal selbst die Entschärfungen nicht der Meinung der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen.
        Aber Meinungsmache gibts ja überall, sei es durch die Medien oder durch das eigene Umfeld. Nachdenken scheint heute schon etwas schwerer gefallen zu sein, aber ich persönlich hab aus den Gesetzen (außer Studiengebühren Abschaffung in Bayern, aber hey, da ist die FDP ja auch intern noch dagegen, weil man darf ja nur studieren, wenn man Geld hat), die die Bundesregierung in den letzten Jahren gemacht hat, keinerlei Vorteile gezogen, höchstens Nachteile oder Einschnitte.
        Sind wir also alle so voreingenommen, oder geht es euch nicht in den Kopf, dass es auch Menschen gibt, die an der Armutsgrenze leben und nicht nen Arsch voll Geld haben und sich nicht alles Leisten können?

        Ich freue mich schon auf eine (durchdachte) Antwort.

      4. @ Thomas Möhle

        „Zu 2) Politik findet leider nicht im luftleeren Raum statt.“

        Und Nachts ist es kälter als draussen …

        Was hat das damit zu tun, das Qulaität nicht relativ, sondern absolut bewertet wird?

        „Zu 3) Ich bin kein Jurist, such dir was aus:
        http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html

        lol — im Vorfeld würde ich meine gesetzen Links aber dennoch mal zumindest querlesen …

        Und das sich ein FDP-Mitglied auch einen Seitenhieb auf den Quatsch anderer FDP-Mitglieder aushalten muss, ist also Neuland für Sie? Warum sind Sie denn dann in der FD?

  4. „Der Kläger Patrick Breyer ist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und heute Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion Niedersachsen.“

    Ach, ich wusste gar nicht, dass Patrick Breyer in Niedersachsen tätig ist. Liegt Kiel in Niedersachsen?

  5. „Perfect Privacy“ oder „TOR“ … Jimmy Schulz ist einer der lautesten Kritiker des LSR und hier, bei dieser Schweinerei, zieht er mit ? Dann wähl ich halt doch die Piraten. Weiter bergab mit Deutschland kann es nicht mehr gehen m(

    1. „Perfect Privacy“ ist ein unsicheres VPN. Bitte nicht nutzen!

      Sichere Anonymisierungsnetzwerke sind nur „Tor“ und „Jondonym“. Bitte aufpassen!

      1. Wie kommst du zu der Aussage? Bitte spezifizier mal. Hab bisher nur positives über PP gelesen

      2. Es ist Stand der Technik, dass VPNs bei den meisten threat models unsicher sind.

        Wer anonym und sicher surfen, mailen, chatten usw. will, muss auf die Anonymisierungsdienste Tor oder JonDonym zurückgreifen. Es gibt derzeit keine besseren Anonymisierer.
        VPNs können als single-hop und single-point-of-failure ernsthaften Angriffen nicht standhalten.

        Verlasst euch nicht auf VPNs, insbesondere wenn ihr politisch aktiv seid. Ich möchte euch nicht im Knast besuchen müssen, um euch in Eigensicherung zu schulen.

        Wer mehr wissen will, findet zu diesem (und anderen Privacy-Themen) umfangreiche Informationen im Privacy-Handbuch:

        https://www.awxcnx.de/handbuch_22.htm
        https://www.awxcnx.de/handbuch_22a.htm
        https://www.awxcnx.de/handbuch_22f.htm

      3. @ Oliver

        Du könntest dein Herrschaftswissen ja auch mal hier ausbreiten. Davon hätten alle etwas. ;-)

      4. @ Oliver

        Danke für deine Antwort.

        Der erste Anbieter (anonym-surfen.de) ist die JonDos GmbH und ist kein VPN-Anbieter, sondern bietet den Anonymisierungsdienst JonDonym an. Das funktioniert mit drei Mix-Kaskaden (Tor hat auch drei Nodes).

        JonDonym ist neben Tor (torproject.org) das einzige Anonymisierungsnetzwerk, das nach aktuellem Stand als hinreichend sicher bezeichnet werden kann.

        Die zwei anderen Anbieter kenne ich nicht, wobei anonsphere offensichtlich Eigenwerbung ist! ;-)

        Prinzipiell muss man darauf achten, dass man Tor und JonDonym nicht mit gewöhnlichen VPN gleichsetzt. Da liegen Welten zwischen, wenn es um Sicherheit geht.

      5. Ja, TOR und JonDonym sind halt auch nichts für den ständigen Gebrauch, weil die Geschwindigkeit einfach Mist ist. Man muss halt irgendwo einen Kompromiss machen.

        TOR: maximal 20 bis 200 kbit
        JonDonym: 1 bis 2 Mbit
        Cryptohippie: 2 bis 3 Mbit
        AnonSphere: 10 Mbit

  6. Internet ist eine Wählverbindung wie Telefon auch. Es gilt das Fernmeldegeheimnis, das nur auf Anordnung eines Richters, temporär, aufgehoben werden kann. Eine Unterlaufung ist schlicht eine Menschenrechtsverletzung. Aber in einer EUdssr nicht unerwartet.

  7. Der Schnüffelstaat macht sich immer breiter.

    Die Grundlagen dafür „erarbeiten“ die sogenannten
    Volksvertreter aus Regierung und Einheits-Blockparteien.

    Am Ende des Tages muß sich das dumme Wahlvieh aber die
    Frage gefallen lassen, ob es besseres verdient hat.

  8. Ein Richtervorbehalt wäre systemwidrig.

    In der Strafprozessordnung ist er nur für erhebliche Eingriffe in den Intimbereich einer Person vorgesehen. Die ist dann aber mit ihrer Identität längst bekannt. Für alle der Feststellung der Identität folgenden Maßnahmen bleiben alle bestehenden Richtervorbehalte vorhanden.

    Die Identität festzustellen, ist nirgendwo sonst im Recht einem Richtervorbehalt ausgesetzt. So ist das etwa bei der Feststellung der Identität durch die Polizei ganz und gar nicht denkbar. Und die Polizei ist auch eine Behörde, wie jede andere.

    Grüße
    ChK

    1. Es ist keine Behörde. Alles Firmen auch die BRD. Jede Arbeitsargentur, jedes Finanzamt … Firmen mit Umsatzidendifikationsnummern. Suche im Netz.
      Staat? Nee, alles Privatrecht.

  9. Also mal ganz praktisch: Jeder Hansel, der sich im Internet beleidigt fühlt, kann jetzt also zur Polizei gehen, dort wird ein Knöpfchen gedrückt, und eine Anzeige an den Anschlußinhaber verfaßt, der dann beweisen muß, daß nicht er jemanden „Hansel“ genannt hat? Und Beleidigung wäre ja immerhin schon eine Straftat.

    Aber was sind denn das für Ordnungswidrigkeiten, für die über meine IP mein Name herausgefunden werden muß? Hat da mal jemand ein Beispiel?

    1. Du lädst zum Beispiel ein Foto von Dir hoch, auf dem Du nicht angeschnallt bist. Oder Du schreibst, dass Du heute in der Stadt ein Bon-Bon Papier nicht in den Mülleimer geworfen hast. Oder Du machst ein Video von Dir als Straßenmusiker ohne Genehmigung. Oder oder oder …

    2. Die allermeisten Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz zum Beispiel sind Ordnungswidrigkeiten. Sowas im Internet verfolgen zu können kann durchaus sinnvoll sein und ist daher erlaubt.

      1. Datenschutzverstöße werden doch wohl eher von Website-Inhabern begangen, für die ja bereits Impressumspflicht gilt.
        Bitte nennen Sie mir ein praktisches Beispiel einr Ordnungswidrigkeit, die ich als Forist, Kommentator in einem Blog oder sowas eine Ordnungsdwidrigkeit begehen kann.

      2. Hören Sie sich selber beim reden zu, Herr Möhle?

        Zitat:
        „kann durchaus sinnvoll sein und ist daher erlaubt“

        Was Sie hier skizzieren, wäre allerhöchsten Grundlage für eine gesetzliche Ausnahmeregelung. Nämlich im Falle das eine IP-Auskunft tatsächlich einmal Sinn machen würde, wenn der Tatbestand schon für eine Strafsache nicht ausreicht…

        Ahnen Sie es schon?

        Aber hier haben Sie ja gerade die Ausnahmeregelung verhindert, indem Sie die Auskunft zum unkontrollierten Regelfall machen (–> „Ist erlaubt!“)

        Die Abwägung muss doch hier zwischen den Rechtsgütern geschehen. Und da will nicht, das dem Internet in Deutschland von Euch Rechtsanwälten ein Maulkorb verpasst wird.

        Ekelhaft und Widerlich!

  10. Vielleicht geht damit auch die Internerkriminalität zurück.

    Diese Panik um eine IP-Adresse war schon überzogen, als die IP zu „personenbezogenen Daten“ erklärt wurde. Sie ist genau so „personenbezogen“ wie die laufende Nummer der Kinoeintrittskarte.

    …aber wenigstens taugt das Thema als ewiger Sommerlochfüller.

    1. Vielleicht geht damit auch die Internerkriminalität zurück.

      Wir können auch Folter einführen. Vielleicht kann man damit die Aufklärungsquote steigern.

    2. Die Internetkriminalität? Was ist das?
      Sowas wie Autokriminalität? Briefkriminalität? Telefonkriminalität? Geldkriminalität? Messerkriminalität? Schlagringkriminalität?
      Wer ist kriminell? Das Internet?

      Wenn die IP-Adresse nicht personenbezogen ist, warum ist die IP-Adresse dann oft der erste Ansatzpunkt bei Ermittlungen?
      Lassen sich die Nummern der Kinotickets bis zu jemandem nach Hause zurückverfolgen?

      Was ist mit statischen IP-Adressen? Was ist mit IPv6? Alles nicht personenbezogen?

      Übrigens ist im Moment kein Sommer. Deshalb gibt es auch kein Sommerloch. Nur falls jemandem diese Umgereimtheit aufgefallen sein sollte…

      1. Aber nasty, jetz bist Du aber kleinlich.

        Und im Zweifel wird mit dem ‚Totschlagsargument‘ „…wenn man nichts zu verbergen hat…“ auch der letzte Dummichel (und FDPler).

        Die Leute werden erst dann merken, dass etwas in diesem Lande schief läuft, wenn ihre telefonische Pizzabestellung abgelehnt wird, weil die Krankenkasse wegen erhöhter Fettwerte Einwände hat.

  11. Vieviel TOR-Nodes werden eigentlich international von befreundeten Diensten, räusper… Ermittlungsbehörden betrieben?
    Hat jemand Erkenntnisse?

    1. Natürlich sind die Geheimdienste im Tor-Netz aktiv. Die Geheimdienste sind überall aktiv, bei Telekommunikations- und Finanzdienstleistungsunternehmen sitzen die Dienste sogar direkt an der Quelle.

      Solange die Dienste aber nicht die totale Kontrolle über alle Tor-Nodes haben, nützt es den Diensten wenig, wenn sie es mit versierten Tor-Nutzern zu tun haben.

      Wer einige Sicherheitshinweise beachtet und nicht die NSA als Gegner hat, ist mit Tor sehr sicher unterwegs. Nicht umsonst versuchen China, Iran und auch westliche „Demokratien“, Tor zu verbieten oder einzuschränken. Wenn Tor knackbar wäre, müsste man Tor ja nicht bekämpfen.

      Tor ist jedoch kein Schutz gegen einen „global adversary“, der global und total alles beobachten und überwachen kann. Wer z.B. den Eingangs- und den Ausgangspunkt der Datenpakte gleichzeitig beobachten kann, der kann durch Korrelation diese Datenpakete verknüpfen und zurückverfolgen.

      Generell gilt: Wer kein target of high interest ist, der ist mit Tor unter Beachtung der Eigensicherung sehr sicher unterwegs.

      https://www.torproject.org/projects/torbrowser/design/
      https://www.awxcnx.de/handbuch_22a.htm
      https://www.awxcnx.de/handbuch_22e.htm
      https://www.awxcnx.de/handbuch_24j.htm

  12. „Auch im Bundesrat ist kein Widerspruch abzusehen.“

    Mit welcher Mehrheit müsste der Bundesrat denn zustimmen?

  13. @Thomas Möhler:

    Was soll denn dieser Kulturanschlag auf SciFi-Fans? Sind denn Pseudonyme aus dem Star Wars Universum ein Indiz für die Unglaubwürdigkeit von Aussagen?

    Klingt ziemlich arrogant, wie die Klientel-Politik die Sie in dieser Demokratie betreiben.

    #ThomasMöhler fühlt sich auch im Internet nur mit Klarnamen ernstgenommen

    #GuidoWesterwelle möchte bitte deutsch sprechen…!

    1. Überhaupt nicht. Benutze sonst selber einen.
      Aber ich für mich entschieden hier bewusst mit Klarnamen zu kommentieren, damit meine Aussage von allen auch im Kontext meines politischen Hintergrunds gesehen werden können. Das finde ich den Mitlesern hier gegenüber fair. Mir dann aber den Vorwurf entgegen zu bringen, ich würde hier als U-Boot agieren ist schlicht lächerlich.

  14. Bitte präzise ausdrücken: Nicht „eine große Koalition aus Regierung und SPD“ will die Befugnisse ausweiten, sondern eine große Koalition aus CDU/CSU, FDP und SPD. Die Regierung hätte zwar gerne die Befugnisse, kann sie sich aber wegen Gewaltenteilung und Demokratie nicht selbst geben, sondern kann diese nur durch ein ausschließlich vom Bundestag zu verabschiedenden Gesetz erhalten. Die Regierung kann höchstens einen GesetzENTWURF einbringen.

    Die Bundestagsmehrheit, welche die Regierung gewählt hat, ist zwar hierzulande immer der Regierung zutiefst verbunden anstatt diese zu kontrollieren, ist aber dennoch nicht die Regierung. Sie nickt nur die Gesetzentwürfe der Regierung ab. Das ist ein Unterschied.

    1. Wobei anzumerken wäre, dass es eine deutsche Ungereimtheit in der Gewaltenteilung ist, dass Minister gleichzeitig Abgeordnete sein können und in der Regel auch sind.

    2. Und es wäre anzumerken, daß die Staatsanwälte und Richter durch das Justizministerium des Landes ernannt und abberufen werden und diesem auch weisungsrechtlich unterstehen – ein weiterer eklatanter Verstoß gegen Demokratie und Gewaltenteilung.

  15. Und noch eine Anmerkung, adressiert an den hier mitlesenden Pseudo-Privilegiertenpartei-Repräsentanten (stellvertretend für alle Mandatsträger des Bundestags) hinterhergeschickt:

    Dass ihr von einem gewissen Anteil sozial-ethisch Desorientierter / Desensibilisierter aus unserer Gesellschaft mandatiert seid, bedeutet noch lange nicht dass all eure politischen Willensmanifestationen auch unumschränkt demokratisch legitimiert sind!

  16. ich glaub jetzt brennt denen endgültig der hut!
    schnittstelle hin oder her, aber ohne richtervorbehalt geht bei so sensiblen personenbezogenen daten mal absolut gar nichts!
    dass diese jetzt nach belieben ohne irgendeine prüfung abgefragt werden können sollen ist gelinde gesagt ein massiver verfassungsbruch! sowas kann doch echt nicht angehen, wie sowas auch noch eine mehrheit finden kann zeigt eindeutig dass wir nur verfassungsfeinde in der regierung sitzen haben. ob je einer von denen je mal einen blick ins GG geworfen hat dürfte sehr fragwürdig sein

    wird wohl zeit permanent auf anonymisierungsdienste und verschlüsselte verbindungen wie tor umzusteigen

  17. Ich würde dann auch endlich gerne meinen Wohnungsschlüssel als Kopie beim Meldeamt oder Polizei hinterlegen wollen, damit da endlich Parität zwischen Internet und physischer Welt herrscht.

    1. Es ist eher so, dass man auf die Schlösser von aussen sichtbare Schlossnummern einstanzt und die Schlosshersteller verpflichtet den Behörden per automatisierter Schnittstelle Schlüsselkopien zuzusenden.

  18. Ach du Scheisse, ich seh da eine große Welle auf uns zu rollen.
    Das ist die größte Unverschämtheit die ich in den letzten Jahren gelesen habe.
    Bezüglich der IPv6 Adressen haben aber einige Provider im Vorraus versichert, dass sie mit Privacy Extensions und weiterhin dynamischer Vergabe arbeiten werden. Mal sehen wie sich das entwickelt.

  19. Hat die FDP sich nicht mal als Bürgerrechtspartei aufgespielt? Wo ist diese Partei denn jetzt?
    Wahrscheinlich wird die Partei dann bei Demonstrationen eben gegen dieses Gesetz dabei sein, das sie selbst mitinitiiert hat. Und hinterher, wenn das Gesetz vorm BVerfG scheitert, wird diese Partei sich noch feiern lassen, dass sie dieses Gesetz verhindert hat.

    „Deutschland ist das coolste Land der Welt!“

  20. Kann mir mal jemand erklären, worüber wir uns eigentlich grad so aufregen?

    1. Das ist doch alles nicht neu, sondern wird heute schon längst gemacht, also von normalen Bestandsdaten bis zu Zugangssicherungscodes. Kann man schön nachlesen beim BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20120124_1bvr129905.html

    2. Es geht um Bestandsdaten und nicht um Vorratsdaten.

    3. Für Zugangssicherungscodes gilt künftig, dass die nur noch abgefragt werden können, wenn die Polizei sie auch rechtmäßig für eine ihr erlaubte Maßnahme (wie z.B. Beschlagnahme) nutzen darf, also wenn dann noch eine zweite Rechtsgrundlage da ist und deren Voraussetzungen auch erfüllt sind. Und zusätzlich noch mit Richtervorbehalt. Da war bislang aber herzlich wenig verlangt, sondern bisher ging’s dann auch einfach so und im Zweifel auch ohne die konkrete rechtmäßige Nutzung und deren Voraussetzungen.

    4. Und es dürfen eh nur solche Zugangssicherungsdaten abgefragt werden, die der Provider auch im Klartext rausrücken kann. Damit sind doch die meisten Passwörter bei seriösen Providern eh außen vor. Und da, wo es sie gibt, muss dann noch vor der Abfrage nachgewiesen sein, dass die Polizei damit auch rechtmäßig was anfangen darf. Wenn die Polizei die also vielleicht für eine Telekommunikationsüberwachung will, dann muss die Telekommunikationsüberwachung der Polizei also rechtmäßig möglich sein, sprich Katalogstraftat und so weiter. Da ist dann doch klar, dass hier keine Ermächtigung zum großflächigen Abfragen gegeben wird, sondern für die Fälle, in denen es gemacht werden dürfte, der Polizei noch die ein oder andere Hürde vor die Nase gesetzt wird.

    5. Für Ordnungswidrigkeiten geht es auch jetzt schon: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113.html Und zwar ohne, dass das BVerfG in der oben genannten Entscheidung das für verfassungswidrig gehalten hätte. Ordnungswidrigkeiten werden doch im analogen Leben auch verfolgt, wenn z.B. die Polizei jemandem ein Knöllchen verpasst und dazu rausfindet, wer es ist. Bei Ordnungswidrigkeiten per Telefon oder im Internet soll das dann ganz fürchterlich sein? Da geht es doch im Zweifel ausschließlich um die Identitätsabfrage – und zwar im Einzelfall. Sollte tatsächlich mal ein Polizist auf die Idee kommen, für eine Ordnungswidrigkeit eine PIN haben zu wollen, dann müsste er damit zur Richter. Spätestens da ist dann doch die Kontrolle.

    6. Es geht immer nur um Einzelabfragen. Dass die künftig nicht mehr per Fax an die Polizei geschickt werden, sondern elektronisch, mag zwar vielleicht so ein paar altmodische Polizeidienststellen überfordern, aber sicher nicht den Rechtsstaat. Die Schnittstellen ändern ja nix daran, dass es immer um konkrete Einzelfälle gehen muss.

    7. Und dann muss auch noch der Betroffene benachrichtigt werden, wenn seine IP-Adresse oder ein Zugangssicherungscode abgefragt wurde.

    Ehrlich, ich rege mich total gerne über die Politik auf. Und ich pflege auch gern meine Paranoia, dass es denen nur darum geht, die Leute im Land rund um die Uhr zu überwachen. Auf der anderen Seite lebe ich ganz gern auch in einem Rechtsstaat, wo, wenn einer gegen das Recht verstößt, der Gesetzesverstoß auch geahndet werden kann – und zwar bitte auch dann, wenn’s zufällig im Internet passiert ist. Klar, nur mit verhältnismäßigen Mitteln und ohne Generalverdacht gegen alle und nicht nach dem Gutdünken der Polizei allein. Wenn ich mir dann mal das Gesetz hier anschaue, dann finde ich das doch überwiegend in Ordnung. Also echt mal die Kirche im Dorf lassen!

    1. Schlechte Zeiten für Verbraucherschützer, Bürgerrechtler, Friedensaktivisten. Hier geht es nicht um den Schutz der Rechtsstaates sondern desen Aushöhlung durch Industrie und Konzerne.

      Folter und Freiheitsberaubungen durch diesen (Un)-Rechtsstaat sind längst an der Tagesordnung. Ich möchte nur mal an den bekannten Fall Mollath erinnern. Das blüht bald jedem der gegen den Strom schwimmt.

    2. Mit Schnittstelle bezeichnet man etwas, das der Automatisierung von Anfragen dient. Sonst bräuchte man keine Schnittstelle und könnte statt Faxen auch Emails schicken, wie es bisher schon möglich war. Doch man wünscht eine Automatisierung des Vorgangs – denn das ist bei Massenanfragen notwendig.

      Es ist vergleichbar mit der Abfrage der Eigentümer der SIM-Karten nach einer Funkzellenabfrage.

  21. Dagegen kann man sich schützen. Das geht aber nur wenn man auf Geschäfte und Konsum im Netz konsequent verzichtet und Werbung systematisch ausfiltert.

    1. Den Menschen soll doch nur Angst gemacht werden um sich ja nicht schuldig zu machen.Der Sinn und Zweck,der dahintersteckt ist doch Informationen im Vorraus zu erhalten.Wo findet demnächst eine Demo statt oder wer hat regierungsfeindliche Aussagen gemacht,wer unterhält sich mit Personen die schon rechtswidrig überwacht werden usw.
      Je mehr Überwachung um so mehr verändert sich das Verhalten der Menschen oder was würden Sie für ein Verhalten an den Tag legen wenn Sie das Gefühl hätten dauernd überwacht zu werden
      Honnecker würde jubeln denn er hätte das Gefühl das die DDR die BRD übernommen hätte

      1. Dem stimme ich voll zu, das ist die Intention hinter diesen Gesetzen: Einschüchterung. Das ist bei jeder Reform in den letzten acht bis zehn Jahren der Fall gewesen. So wird jede Eigentverantwortlichkeit im Keim erstickt. Mit schlimmen Folgen für die politische Kultur und für die Wirtschaft.

  22. Warum gibt denn Herr Schaar kein Flugblatt heraus und weist auf diese Schweinereien hin?Nicht Jeder hat Internet und noch lange nicht Jeder nutzt diese Seiten ( leider )Dieser Mann müsste doch einen Sender finden wo er die Bevölkerung informiert.Aber meiner Ansicht nach ist das nur ein Scheinwischiwaschi weil alle unter einer Decke stecken.
    Gute NACHT FREIER BÜRGER

  23. In wessen Namen handeln die Politkasper? Doch nicht etwa im Namen des Volkes? Wir, das Volk, sollten beschließen, dass jeder Abgeordnete, Minister, Sekretär, Kanzler, Präser etc. eine Cam mit GPS Modul an die Brust getackert bekommt (nicht abschaltbar)!

  24. Es ist,wie mittlerweile fast überall,das Gleiche.Bei der Rechtssprechung, der Schulausbildung, bei der Wahl der Wohn und Arbeitsplätze usw. ,gilt alles,was positiv ist,nur für die „Eliten“,die Konzerne,die Banken, die politische Klasse usw., aber nicht mehr für den das alles erarbeitenden Bürger,der Steuern zahlt.Dem wird so mißtraut,oder zugetraut, das er das perfide Spiel der Globalisten-„Elite“ durchschaut, das man ihn ständig überwachen muss, vor allem im Internet, da man ja als „Elite“ den arabischen Frühling noch vor Augen hat.

    http://brdakut.wordpress.com/2013/03/21/auswirkungen-der-gentrifizierung-wir-leben-das-leben-der-anderen/

  25. Und Deutschlands schlimmste Täuscherpartei-die die Schweigen um uns zu entrechten bzw nur dagegenstimmen wenn man bestimmt zu wenig stimmen hat etwas zu verhindern-die Grünen-wird mal wieder nicht erwähnt.

  26. << Die Bestandsdaten-Abfrage soll über eine elektronische
    << Schnittstelle erfolgen, die die “etwa 16 größten Dienstanbieter”
    << einrichten müssen und mit der Polizei und Sicherheitsbehörden
    << quasi per Mausklick IP-Adressen zu Personen zuordnen können.

    Würde es vorerst was helfen, wenn man zu einem der sechzehn Kleinsten Dienstanbieter wechselt?

  27. Es wundert mich immer wieder, das diese kleine FDP meistens mit ihrer menschenverachtenden Politik durch kommt !

    1. Achso, dann ist das Gesetz ist also eine FDP-Initiative? Was man hier alles lernt. Rot-Grün hat ein Gesetz gemacht, von dem bestimmte Teile vom BVerfG kassiert wurden mit dem Auftrag an die Bundesregierung das Gesetz zu überarbeiten. Der jetzige Text ist eindeutig eine Verbesserung zur alten Version wenn auch keine überragende. Warum ausgerechnet nur der FDP (was ist eigentlich mit der Union? Die SPD hat sich übrigens auch beteiligt, man lese einfach mal den Text) jetzt die alleinige Schuld daran trägt ist schon interessant. Naja, jedem sein Feindbild. Vielleicht kann man sich aber auch mal Gedanken über die Grünen Abnicker, die bisher nur in der Opposition netzfreundliche Töne anschlagen aber mitverantwortlich für die „Otto-Kataloge“ sind, machen.

      Es lohnt sich mal den Blogpost von Schulz GANZ zu lesen (und auch den Beitrag von lastlineofdefense hier) und auch das was er im Nachgang geschrieben hat (was hier nicht verlinkt ist).

      http://jimmy-schulz.netactive.de/category/blog

      Jaja, ich bin irgendein ein U-Boot! Sue me.

  28. Nicht IPv6 ist das Problem, sondern die Zuordnung der IP-Adressen über whois bzw. die Logs bzw. Datenbanken der Provider! Earum gibt whois nicht nur z.B. pseudonyme IDs für die Netzblöcke heraus, für die man mit min. Richtervorbehalt eine Anfrage stellen kann? IPv6 ist als Protokoll so unschuldig wie IPv4!

  29. In der kapitalistischen Klassengesellschaft gibt es nun mal zwei Klassen, die eine hat die Produktionsmittel und beutet die andere Klasse, die sie nicht hat, aus und steckt sich den durch die Ungerechtigkeit der Ausbeutung erzielten Mehrwert (Profit) in die Tasche. Ja, so einfach funktioniert der Kapitalismus, der sich selbst mit beschönigenden Bezeichnungen wie „(soziale) Martwirtschaft“ versieht.

    Nur geht das irgendwann nicht mehr, weil niemand mehr die Sachen kaufen kann, weil man ja die Löhne der Arbeiter zur Profitmaximierung auch immer mehr eingespart hat… Naja, macht Nichts, m,an kann ja die Leute erst zu niedrigeren Reallöhnen, dann Billiglöhnen und zu guter letzt dann per Zwangsarbeit ausbeuten lassen!

    Später spart man dann noch das Eseen für die „Grundversorgung“ ein und erreicht zusätzliche Einsparungen durch die Beseitung von „unwertem Leben“. Ja, das war alles schon mal so ähnlich da gewesen… Der Kapitalismus führt durch die Kapitalkonzentration zum Imperialismus und der Widerum setzt dann früher oder später auf Kriege, um a) sich neue Beutegründe zu erschließen, b) die Bevölkerung im Innland in Schack zu halten und c) der Wirtschaft überhaupt noch eine Einanhmequelle zu sichern.

    Die Rolle des Staates im Kapitalismus ist es, die optimalen Bedingungen für die Wirtschaft, sprich das Großkapital (Banken und Konzerne), zu schaffen, denn dafür ist es ja nun mal da, da sind die Maßnahmen zur Ruhigstellung der Bevölkerung (von Sozialleistungen (Brot und Fußballspiele) über Propaganda bis hin zu „völlig korrekt“ handelnden staatlichen Gewaltmonopolinhabern (Polizei, etc.)) bestenfalls nur Mittel zum Zweck, weil in unstabilen Verhältnissen fließen ja die Profite nicht so gut.

  30. Keine Musik mehr illegal downloaden, ich sterbe. o.O…
    Keine Streamseiten mehr mit lizenzgeschützen Material…
    Kein youporn mehr mit Clips aus Originalfilmen …

    Nicht das ich einer der Tätigkeiten dort oben nachgehen würde, rein hypothetisch natürlich…

    Am Ende landen wir in Subnetzen und Darknet(zen), wie in China.
    Vielleicht bin ich nicht so konstruktiv wie andere, aber mein pragmatische Denkweise stößt bestimmt auf Gleichgesinnte.
    Wenn das beschlossen wird, werden auch die Politiker mit ihrem Internetverhalten auf die Nase fallen. Wer räumt am Ende wohl wieder den Dreck weg.

  31. Nun: Wenn wundert es schon, daß die FDP und CDU so weitermachen wie bisher? Der Bürger geht denen doch am A…. vorbei.
    Aber zum Thema:
    Ich werde ab sofort nur noch über einen Proxy ins Internet gehen.
    TOR dürfte da das Programm erster Wahl sein. Bin mal gespannt, wann dann von dieser Regierung auch dieses Programm verboten wird.
    Was? Können die nicht? England hat es ja bereits vorgemacht: Dort ist der alleinige Besitz des Programms LOIC bei Strafe verboten!

  32. ist ja nun schlimmer wie in der sassizeiten wird das luftholen auch noch überwacht oder wo man hin gehen tut was gehen diese leute mein pin oder puk an dann kann ich mich ja gleich auf den markt stellen und rum schreien wie mein pin oder pw ist die haben eine meise die das machen aber so viel auf rufe und proteste es deswegen gibt wird es nicht so weit kommen dann wird es hageln an klagen weil es ein eindriff in die privatsfähre ich warte ab wie es weiter geht

  33. Das Rumgeheule immer nervt.
    Ihr habt Doch alle die Wahl.
    Das sind Politiker, die lezten Endes diese Entscheidungen treffen und solche Gesetze verfassen.
    Und Ihr habt sie doch alle einstimmig gewählt.
    Nach der Wahl sich aufzuregen bringt nichts.
    Gehirn einschalten bei der Wahl!
    Ach übrigens am 22. September 2013 ist Bundestagswahl.
    Wetten wer wieder gewinnt.

  34. Die Politik ist und war schon immer eine Hure, nur das sich in der Bundesrepublik dies mal so entwickelt hätte ich nicht geglaubt. Betrachtet man es mit offenen Augen gab es diesen Ruck im Land bereits kurz nach 1989. Bestandsdaten waren und sind immer begehrenswert, ist es doch so geil den anderen zu bespitzeln. Gesetze sind da nur der Rauch, dahinter kommt das Feuer. Und ja, ihr alle habt selber Schuld – genau wie ich, wir habe dies doch erst alles möglich gemacht, den ganzen Dreck in unserem Land. Willkommen im Land der Totalüberwachung, die Chinesen haben es denen gelehrt!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.