Im Namen der SicherheitBerliner Senat beschneidet Informationsfreiheit

Trotz massiver Proteste hat die Koalition aus CDU und SPD in Windeseile eine Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes durchgedrückt. Expert*innen sehen darin eine Schwächung demokratischer Kontrolle. Auch dem Schutz kritischer Infrastruktur diene es nicht.

Zwei Berliner Politiker*innen sitzen auf einem Podium und flüstern miteinander Schulter an Schulter hinter vorgehaltenen Händen.
Wollen zurück zur Kultur des Amtsgeheimnisses: der Berliner Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und die Senatorin für Inneres und Sport Iris Spranger (SPD) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Chris Emil Janßen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat heute ein Gesetz beschlossen, das massive Folgen für Medien und Öffentlichkeit in der Hauptstadt haben wird. Es nimmt unter anderem weitreichende Änderungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und dem Landesdatenschutzgesetz vor. Nach den jüngsten Anschlägen auf die Berliner Strominfrastruktur hat die Regierungskoalition aus CDU und SPD das Vorhaben trotz massiver Kritik im Eilverfahren durchgeboxt.

Die Empfehlung zahlreicher Expert*innen lautete: Das Gesetzesvorhaben lieber gleich sein zu lassen. Nach massiven Protesten vieler Organisationen und der Berliner Datenschutzbeauftragten waren sie am Montagnachmittag zu einer Anhörung in das Berliner Abgeordnetenhaus geladen worden.

Hoffnungen, die Anhörung könne vor allem etwas an der weitreichenden Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechtes rütteln, wurden jedoch enttäuscht. Das Gesetz hat den Digitalausschuss noch am Montag mit den Stimmen von CDU und SPD weitgehend unverändert passiert. Auch der heutige Plenumsbeschluss des Gesetzes erfolgte mit Regierungsmehrheit.

Pauschale Ablehnungen statt demokratischer Kontrolle

Der Berliner Senat behauptet, ihm gehe es bei dem Gesetz um den Schutz kritischer Infrastrukturen. Zahlreiche Kritiker*innen sehen darin einen Vorwand, um es für die Öffentlichkeit künftig schwerer zu machen, Akten aus der Verwaltung einzusehen. Das Gesetz ermöglicht zudem verdeckte Videoüberwachung an Orten mit kritischer Infrastruktur. In der Gesetzbegründung schreibt die Landesregierung von „einer erhöhten, wenn auch abstrakten, Gefährdung“ der kritischen Infrastruktur, nachdem es im September 2025 und zuletzt im Januar 2026 Anschläge auf die Stromversorgung gegeben hat.

Das Recht auf Informationszugang nutzen Aktivist*innen, Journalist*innen oder auch Autor*innen der Wikipedia, um Informationen über behördliches Handeln zu erhalten. Solche Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Anfragen) sind nicht nur eine wertvolle Wissensquelle über das Gemeinwesen, sondern auch ein wichtiges Instrument demokratischer Kontrolle staatlichen Handelns. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die CDU-Fördermittelaffäre in der Berliner Kulturverwaltung. Die Plattform FragDenStaat hat sie mit so einer IFG-Anfrage aufgedeckt – unter der neuen Regelung könnte die Anfrage pauschal abgelehnt werden.

Das neue Gesetz sieht neben einer Reihe neuer Ablehnungsgründe für Auskunftsanfragen vor, dass ganze Bereiche des Gemeinwesens vom Informationszugang ausgeschlossen werden. Das Berliner IFG soll demnach künftig nicht mehr gelten, wenn Informationen zu Einrichtungen aus einer Vielzahl von Sektoren angefragt werden: neben Medien und Kultur auch Energie, Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen mit hoher Bedeutung.

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Arne Semsrott, Projektleiter der Plattform FragDenStaat sagte im Ausschuss: „Stattdessen hätte der Gesetzgeber auch schreiben können, Bildung kann noch angefragt werden, Sport kann noch angefragt werden, der Rest nicht“. Semsrott zufolge wurden auf FragDenStaat über 300.000 IFG-Anfragen in den letzten 15 Jahren gestellt, sehr viele davon in Berlin. „Sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, wird ein Großteil der erfolgreichen Anfragen in Berlin keinen Erfolg mehr haben“, warnte der Journalist. „Wenn man in Zukunft Infos zu Krankenhäusern und ÖPNV haben oder schlicht wissen möchte, wie viel die Renovierung einer Brücke kostet, dann fällt das laut der neuen Regelung in diesen Ausnahmebereich.“

Relevant für Sicherheit oder nicht? Irrelevant!

Besonders schwerwiegend ist laut Expert*innen wie der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp, dass schon allein der Bezug der begehrten Information zu einer der genannten Einrichtungen ausreicht, um die IFG-Anfrage in Zukunft pauschal abzulehnen. Die Behörde muss dann nicht mehr im Einzelfall prüfen, ob die gewünschte Information besonders sensibel oder für die öffentliche Sicherheit relevant ist. Angesichts dieser großen Ausnahmebereiche stellt sich laut Kamp die Frage, welche Informationen überhaupt noch nach dem IFG erfragt werden können.

Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland sprach von der Gefahr, das Grundprinzip der Informationsfreiheit umzudrehen: „Aus einem Anspruch mit begründeten Ausnahmen wird ein System, in dem ganze Bereiche vorsorglich von der Auskunft abgeschottet werden.“ Die geplanten Änderungen führten nicht zu mehr Sicherheit, stattdessen werde die Einführung der neuen und sehr weit gefassten Ausnahmenbereiche die Auskunftsrechte massiv einschränken.

Dabei ist Schutz der kritischen Infrastruktur im Berliner IFG bereits heute angelegt. Schon nach geltendem Recht können Behörden IFG-Anfragen zu sicherheitsrelevanten Infrastrukturen ablehnen, „ohne die Allgemeinheit von jeglichen Informationen zu kritischer Infrastruktur auszuschließen“, so Meike Kamp. Der Datenschutzbeauftragten zufolge fehlt es außerdem an Evidenz und einem konkreten Anlass für diesen Rückbau des IFGs. „Uns sind keine Fälle bekannt. Die Gesetzesbegründung lässt ebenfalls keine Fälle sehen.“

„Das hat mit Versorgungssicherheit nichts zu tun“

Tatsächlich gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung Anfang Januar und der Informationsfreiheit. Die beschädigte Kabelbrücke war unzureichend gesichert und öffentlich sichtbar. Nicht nur bei Kamp entsteht deshalb der Eindruck, „dass der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung zum Anlass genommen werden soll, in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer Kultur des Amtsgeheimnisses zurückzukehren“, wie sie in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf schreibt.

Arne Semsrott bezeichnet die Gesetzesnovelle als „Wunschliste der Innenverwaltung“ von Senatorin Iris Spranger (SPD).

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Auch Johannes Rundfeldt von der AG Kritis, einer unabhängigen und ehrenamtlichen Arbeitsgruppe aus 42 Fachleuten zum Schutz kritischer Infrastrukturen, kritisierte das Vorhaben scharf. „Das Gesetz hat mit Versorgungssicherheit oder deren Steigerung gar nichts zu tun“, sagte er. Kameras hätten bei geplanten Straftaten keinen Abschreckungseffekt, erst recht nicht, wenn diese versteckt werden. Auch helfen sie nicht bei weit häufigeren Bedrohungen für das Stromnetz wie Baggerschäden oder Extremwetter.

Stattdessen rief Rundfeldt zu einer klugen Infrastrukturpolitik auf, bei der eine einzelne Störung nicht zu einem Versorgungsausfall führt. Im Rahmen der anstehenden Energiewende hätte der Senat die Möglichkeit, die kritische Infrastruktur besser zu bauen, beispielsweise indem potenzielle Anschlagsziele unterirdisch verlegt oder baulich versteckt werden können.

Dass die Politik Sicherheitsinteressen vorschiebt, um Freiheitsrechte, demokratische Kontrolle und den Rechtsstaat zu beschneiden, schreiben auch die Frag-den-Staat-Jurist*innen Philipp Schönberger und Hannah Vos auf dem Verfassungsblog. „Offensichtlich dient die diskursive Verknüpfung mit einer Bedrohungslage vor allem als Vehikel für eine möglichst weitreichende Abschirmung der Exekutive vor öffentlicher Kontrolle“, so ihre Analyse.

Informationsfreiheit auch andernorts unter Beschuss

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD ursprünglich darauf geeinigt, das seit 27 Jahren bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu einem modernen Transparenzgesetz auszubauen und seine hohen Standards zu erhalten. Stattdessen werde Berlin nun im bundesweiten Vergleich auf einen der letzten Plätze zurückfallen, so die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.

Lediglich zwei geringfügige Änderungen wurden im Digitalisierungsausschuss noch verabschiedet. Die Videoüberwachung in Berliner Schwimmbädern soll demnach auf den Eingangsbereich und die Umzäunung beschränkt werden. Außerdem können nur laufende und ruhende Ermittlungsverfahren zur Ablehnung von IFG-Anfragen führen, nicht mehr in Zukunft bevorstehende Verfahren.

Die Informationsfreiheit steht nicht nur in Berlin unter Beschuss. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gibt es ebenfalls Bestrebungen, die Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetze zu beschneiden.

5 Ergänzungen

  1. Die Verwaltung hat doch nicht etwa was zu verbergen? Bei diesem natürlich absurdem Gedanken wird klar, dass es Gründe geben kann, nicht alles öffentlich machen zu können. Natürlich haben die Behörden da andere Gründe als ich. Doch vielleicht begreifen die ja so mal etwas.

    Vielleicht sollten wir KI einsetzen, um die Einhaltung des Informationsfreiheitsgesetz zu überwachen? Ich meine ja nur, die Behörden stehen doch so darauf?

    Warum eigentlich stehen Dokumente z.B für Verkehrsplanung nicht öffentlich auf einem Webportal? Warum muss man den Behörden alles aus der Nase ziehen? Sie arbeiten doch in unserem Auftrag und sind folglich rechenschaftspflichtig! Die Dokumente sind alle da.

    Oder ist mit Sicherheit nur die Sicherheit nicht erwischt zu werden, gemeint? Wie gesagt, absurd. Doch dann beweist es. Von mir wird das doch auch immer wieder von den Behörden verlangt.

    Logisch, denn das Glaubensbekenntnis steht noch nicht im Grundgesetz.

  2. Ausgerechnet bei der kritischen Infrastruktur ist fehlende Transparenz das größte Risiko.

    Das Problem sind nicht nicht zugängliche Informationen. Sondern eine Infrastruktur, die nicht ausfallsicher geplant und gebaut wurde.

    Und – hier könnte eine kluge Politik kurzfristig und mit wenig Aufwand verbessern – die schlechte Organisation der Wartung.

    Eine Infrastruktur, bei der eine kleine Störung ganze Stadtviertel lahmlegt, ist nicht sicher, schon gar nicht krisenfest oder kriegstauglich.

    Eine Stadtverwaltung, die fast eine Woche benötigt, um einen kleinen Schaden zu reparieren, auch nicht.

    Im übrigen ist nicht nur naiv, sondern fast schon kriminell, zu glauben, man könne die Infrastruktur schützen, indem man im digitalen Zeitalter seine Infrastruktur schüzten, indem man seine Daten nur mit professionellen Hackern teilt und nicht mit einer kritischen Öffentlichkeit.

    1. „Das Problem sind nicht nicht zugängliche Informationen. Sondern eine Infrastruktur, die nicht ausfallsicher geplant und gebaut wurde.“

      Nur lässt sich das nicht so schnell ändern, das Risiko muss also zeitnah erstmal anders verringert werden.

      „Eine Stadtverwaltung, die fast eine Woche benötigt, um einen kleinen Schaden zu reparieren, auch nicht.“

      Das war kein einfach zu reparierender kleiner Schaden. Sie sollten sich zum Thema Hochspannungsleitungen zumindest etwas kundig machen, wenn Sie sich dazu eine Meinung erlauben wollen.

  3. Wir müssen uns also keine Gedanken mehr zu Steuergeldverschwendung und Infrastrukturprojekten machen, da ja die Unfehlbarkeit der Politiker nun vor der Rechenschaftspflicht gegenüber der Bevölkerung geschützt, Ihre Vorhaben planen und umsetzen kann, ohne sich mit kritischen Fragen zur Berechnung, Wirtschaftlichkeit oder Nutzen befassen zu müssen, sicher für den ein oder anderen Vorteilsverheißenden Lobbyisten ein absoluter Traum.
    Ein absoluter Skandal für die Rechenschaftspflicht und das Demokratieverständnis, welches eher Korruption, Lobbyismus und Machenschaften Tür und Tor weit öffnet, als Verantwortungsbewusstes Politisches Handeln zu Folge haben wird.
    Ein absolut skandalöses Vorgehen, welches eher in Autokratischeren Staaten zum Politikstil passt, als in eine Verantwortungsbewusste Demokratische Regierung. Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Steuerzahlenden, der Pressefreiheit, Gegenüber der Gesellschaft ist es definitiv nicht, solch ein Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.

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