BestandsdatenauskunftGroße Koalition aus Regierung und SPD unterstützt weitreichende Befugnisse für Datenabfrage

Deutsche Behörden sollen zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert und ohne Überprüfung abfragen können – auch für Ordnungswidrigkeiten. In einem Änderungsantrag, den wir an dieser Stelle veröffentlichen, schließt sich auch die SPD einem Gesetzentwurf der Regierungsparteien an. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Neuregelung scharf.

Im Oktober 2012 berichteten wir erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft: Bundesregierung will elektronische Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage einführen – ohne Richtervorbehalt. Im Januar wurde der Gesetzentwurf offiziell veröffentlicht, der laut Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung „deutlich über die bisherige Rechtslage hinaus [geht] und Schutzvorschriften ab[baut]“.

Letzte Woche fand eine Anhörung im Innenausschuss statt. Stefan Krempl berichtete bei Heise über massive Kritik der geladenen Sachverständigen.

Am Donnerstag haben dann die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgestellt, der zunächst dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zugespielt wurde und den wir an dieser Stelle veröffentlichen: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der SPD zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/12034.

Am grundsätzlichen Vorhaben will diese große Koalition aus Regierung und Sozialdemokraten nichts ändern: Die Behörden sollen einfachen und automatisierten Zugriff auf Bestandsdaten bekommen, ohne Richtervorbehalt und für alle möglichen Zwecke. Lediglich kosmetische Änderungen werden vorgeschlagen, z.B. nochmal klargestellt, dass weder Richter noch Telekommunikations-Anbieter diese Anfragen prüfen sollen:

Durch den Satz wird klargestellt, dass trotz der formellen Prüfpflicht der Diensteanbieter die rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit der Abfrage bei den abfragenden Behörden liegt.

Über die Auskunft von Name und Anschrift hinter IP-Adressen oder Telefonnummern soll „Stillschweigen“ bewahrt werden:

Durch die Änderung wird klargestellt, dass Stillschweigen nicht nur hinsichtlich der Auskunftserteilung, sondern auch hinsichtlich des Auskunftsersuchens zu wahren ist.

Ein Richtervorbehalt soll nur für die Herausgabe von Zugangssicherungscodes notwendig sein, also Passwörter, PINs und PUKs. Auch hier gibt es Ausnahmen: für Geheimdienste, Eilfälle und Beschlagnahmen.

Die Nutzung der Daten soll für weitreichende Zwecke möglich sein:

Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der in Absatz 3 Nummer 3 genannten Stellen

Vor allem die Herausgabe von Bestandsdaten für „Ordnungswidrigkeiten“ wird kritisiert.

Die Behörden indes freut’s:

Ein Richtervorbehalt etwa würde die Ermittler immer nur „viel Zeit kosten“. Zugleich räumte Wirth ein, dass sich das Instrument der Bestandsdatenauskunft „zu einer Standardmaßnahme“ entwickle.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert diesen neuen Entwurf in sechs Punkten als „verfassungswidrig“ und fordert:

Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Heiko Stamer, Aktivist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, sagte gegenüber netzpolitik.org:

Auch der geänderte Gesetzentwurf zur Bestandsdatenauskunft ist nach wie vor ein unnötiger und schwerwiegender Eingriff in unsere Grundrechte. Sicherheitsbehörden und Geheimdienste dürfen sich weiterhin an den umfangreichen Adress- und Kontoinformationen der Provider bedienen und die Zuordnung einer IP-Adresse mittels automatisierter Analyse der Verkehrsdaten verlangen. Der Richtervorbehalt beim Zugriff auf Passwörter und Sicherheitscodes wird sich in der Praxis als genauso wirkungslos wie bei Hausdurchsuchungen erweisen. Und die marginalen Änderungen bei der Benachrichtigungspflicht sind insgesamt viel zu schwach und bleiben daher unwirksam: Die durchaus gebräuchlichen juristischen Floskeln haben sich bereits seit geraumer Zeit als untauglich erwiesen, wie beispielsweise die noch immer ausstehende Benachrichtigung von tausenden Betroffenen der weitreichenden Funkzellenabfragen in Sachsen und Berlin zeigt.

Der Bundestags-Abgeordnete Konstantin von Notz kommentiert für die Grünen:

Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Das BKA wie auch andere Polizeibehörden erhalten einen erleichterten, nahezu voraussetzungslosen Zugang auf die Kundendaten der TK-Provider, obwohl Karlsruhe genau das verhindern wollte.

Dass die Unions-Parteien solchen weitreichenden Befugnisse unterstützen, dürfte nicht überraschen. Irritierend ist aber, dass die auf ihr Bürgerrechts-Profil bedachte FDP dieses Vorhaben unterstützt. Und dass die SPD auch in der Opposition so tut, als wäre sie in einer großen Koalition.

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19 Ergänzungen

  1. Die DDR lässt grüssen.

    Die Blockparteien machen gemeinsame Sache. Opposition gibt es selten mal von den Grünen und sonst nur (ausgerechnet!) von der Linken.

    Wer von den damals demonstrierenden DDR-Bürgern hätte sich das jemals träumen lassen: ein Überwachungsstaat, der die Stasi übertrifft, eine Regierung, die sich auf die Abnicker der Blockparteien im Parlament verlassen kann, eine Justiz, die oft Hand in Hand mit Behörden Unrecht sät.

    Was war nochmal so schlimm an der DDR? Der Mangel an Bananen und Mercedes-Autos?

      1. Das passiert den Afrikaner auch so ähnlich, wenn sie mit dem Boot nach Europa übersetzen. Noch werden sie nicht erschossen, aber wenn sich das Meer die geschundenen Seelen holt, ist es der europäischen Friedens-, Wohlstands- und Freiheitsunion nur recht. Ein Problem weniger…

  2. Allein die Gleichsetzung von IP und Telefonnummer im Zeitalter dynamischer IP-Zuweisung ist schon der blanke Hohn.
    Ich könnte jetzt Proxy, AccessPoint, Tor und weitere Begriffe in den Raum werfen aber dann käme ich ja mit Fakten und wer will das schon hören.

    Aber die Zukunft birgt ja noch weitere interessante Dinge- zum Beispiel die statische Zuweisung dynamischer IP-Adressen zu Personen, da werden wir noch viel zu lachen haben, bis es uns im Halse stecken bleibt.

    Ein Lieblings-Gegenantrag von mir- dynamische Telefonnummern. Da kämen alle ins Grübeln. Aber da müssten unsere Ordnungs-Freunde von weiteren lieb gewonnenen Gewohnheiten Abschied nehmen. Und das geht natürlich gar nicht.

  3. entschuldigt die nun folgende Ausdrucksweise: (meme-/chanspeak)

    Ich hab grad auf Arbeit angefangen Regenbögen zu kotzen, was geht falsch bei denen im Kopf?? Überwachungswahn FTW? Ins Gas mit der „hurr – ich will den gläsernen Bürger – durr“ -Schuchtelei!!!einself
    Langsam hab ich echt die Schnauze voll von Politik…kannst wählen wen du willst und am Ende wollen sie doch nur deine Privatsphäre minimieren…. selbst die Piraten sind unwählbar geworden da sie seit ewigkeiten nur noch eine rechts-links-debatte führen…ich bin zwar keineswegs rechts aber die pirantifa kotzt einen an da nix mehr wegen netzpolitik bei denen geht…

  4. Die Piratenpartei hält den Kompromiss von SPD, Union und FDP erneut für verfassungswidrig: http://www.piratenpartei.de/2013/03/19/schwarz-gelbe-plane-zu-bestandsdatenauskunft-verfassungswidrig/

    Im Rahmen der Anhörung haben die Piraten eine Protestaktion organisiert: http://www.patrick-breyer.de/?p=77896

    Das rot-grüne Vorgängergesetz wurde vom Fraktionsvorsitzenden der SH-Piraten Patrick Breyer durch eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gekippt: http://www.patrick-breyer.de/?p=159

    1. Nein. VPNs schützen nicht.

      Generell können dir nur die Anonymisierungsdienste Tor und JonDonym helfen. Damit bist sehr sicher, solange die NSA nicht hinter dir her ist.

      1. TOR nutzt da nix.
        Bei beiden Internet-Partnern kommen die über TOR verstreuten Datenpakete wieder zusammen. Und DA wird die Spyware installiert: in deinem Strassen-Telefonschrank, in den Servern der von dir aufgerufenen Website.
        Da hat China einen meilenweiten Technologievorsprung

  5. Es ist wirklich unfassbar, was da beschlossen wurde. Aber so etwas passiert wohl, wenn Politiker keine Ahnung von dem Thema haben, über das sie reden und wie stark das die Bürger betrifft. Im Bundestag glaubt man wohl tatsächlich noch, dass „dieses Interweb“ so eine Modeerscheinung sei.

    Allerdings bin ich sehr optimistisch, dass dieses Gesetzt vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance hat. Auskunft über so sensible Daten ohne Richtervorbehalt wird nicht durchgehen.

    1. so etwas passiert wohl, wenn Politiker keine Ahnung von dem Thema haben, über das sie reden

      Nein, nein. Das ist bosheit. Das ist Sehnsucht nach dem Polizeistaat. Und die SPD ist der haufen Verräter den sie schon immer war. Was für eine widerliche Bande.

      Allerdings bin ich sehr optimistisch, dass dieses Gesetzt vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance hat.

      Das BVG hat keinen Rückgrat mehr.

  6. Wir sind auf dem besten Weg zur Diktatur. Im Prinziep versucht man eigentlich nur zu lagalisieren, was vielfach schon praktiziert wird. Wer empört sich übrigens immer zu erst über die „bösen“ Herrscher die die Meinungs- und Informationsfreiheit unterdrücken ? Nun scheinen unsere Herscher auch nicht mehr ohne auszukommen. Wo vor haben sie solche Angst ?

  7. Vielleicht sollte es die Spezialisten von netzpolitik.org doch zu bedenken geben, wenn die FDP zustimmt. Vielleicht haben ja auch nur die Spezialisten vom AK Vorrat mal wieder nicht kapiert, was denn in dem Gesetzesentwurf wirklich steht. Wäre ja nix neues.

    1. Ja, du hast natürlich recht. Wenn die FDP zustimmt, ist alles in Ordnung. Bitte gehen Sie weiter. Hier gibt es nichts zu sehen.

      Der AK Vorrat ist selbstredend eine Gurkentruppe mit so Stümpern wie Dr. Patrick Breyer. Der Typ hat zwar durch seine Verfassungsbeschwerde die Bundesregierung überhaupt erst dazu genötigt, jetzt ein neues Gesetz auszuarbeiten, aber ansonsten hast du natürlich uneingeschränkt recht.

      Diese Spezialisten vom AK Vorrat kriegen nüschts gebacken. Völlig richtige Einschätzung.

  8. wo kann man die Petition dagegen unterschreiben?

    Unfassbar was unser Überwachungsstaat alles abzieht.
    Vor einigen Jahren noch undenkbar!
    DDR, SED, Stasi, die waren allesamt Waisenknaben im Vergleich mit dem was heute abgeht!

  9. Das ist ja wohl ein Witz!
    Warum schaffen sie die Grundrechte nicht gleich wieder ganz ab?
    Das müsste sofort das Bundesverfassungsgericht prüfen und falls die das als verfassungswidrig ansehen, sollte man die Regierung sofort absetzten. Eine solche Regierung vertritt nicht die Interessen des Volkes.
    Und wenn die das Gesetz unterstützten würden, wären sie nicht mehr unabhängig.
    Darauf kann man nur mit einem Volksbegehren antworten.

    Wenn wir uns jetzt nicht wehren, haben wir bald die DDR oder Schlimmeres.

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